Dickpic: Strafbarkeit, Konsequenzen und Ihre rechtlichen Optionen

Das unaufgeforderte Zusenden eines Dickpics kann den Tatbestand der Beleidigung nach § 185 StGB erfüllen und damit strafbar sein. Betroffene verfügen über konkrete Handlungsoptionen, sowohl eine Strafanzeige zu erstatten als auch zivilrechtliche Ansprüche durchzusetzen. Als Beschuldigter sollten Sie frühzeitig einen Rechtsanwalt einschalten, um Ihre Rechte im Ermittlungsverfahren zu sichern.