Bestattungspflicht entfällt nicht bei Erbausschlagung oder fehlender Kenntnis vom Verstorbenen
Das Verwaltungsgericht Neustadt hat mit einem Urteil vom 04.12.2018, Aktenzeichen: 5 K 509/18.NW, entschieden, dass die Bestattungspflicht für einen Angehörigen besteht auch dann, wenn dieser das Erbe ausgeschlagen oder den Verstorbenen nicht gekannt hat.