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Wie Sie Einspruch gegen Ihren Steuerbescheid einlegen können

Damit Ihr Einspruch erfolgreich ist, sollten Sie die folgenden Punkte beachten:

Geltendmachung

  • Sie müssen den Einspruch aktiv einlegen.

Frist

  • Es gilt eine Einspruchsfrist von 30 Tagen, wie bei jedem anderen Verwaltungsakt.
  • Der Fristbeginn ist die Bekanntgabe des Steuerbescheids.
    • Die Zustellung des Steuerbescheids ist maßgeblich.
    • Bei postalischer Versendung oder Abruf über ELSTER gilt eine 3-Tages-Fiktion. Das bedeutet, dass der Bescheid 3 Tage nach Absendung vom Finanzamt als zugestellt bzw. bekanntgegeben gilt.
  • Das Fristende ist 1 Monat nach Bekanntgabe.
    • Das Fristende ist um 24:00 Uhr am selben Kalendertag des Folgemonats.
    • Fällt das Fristende auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, verschiebt sich das Fristende auf den nächsten Werktag.
  • Bei Versäumnis kann ein Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gestellt werden.
    • Wenn Sie die Frist unverschuldet versäumt haben, haben Sie die Möglichkeit, den Einspruch trotzdem als fristwahrend gelten zu lassen, indem Sie ihn innerhalb der Wiedereinsetzungsfrist (1 Monat) einreichen.

Gründe

  • Sie haben bei der Steuererklärung Aufwendungen vergessen.
  • Das Finanzamt hat die Steuererklärung nicht anerkannt.
  • Der Steuerbescheid weicht von der Steuererklärung ab.
  • Dem Finanzamt ist ein Fehler im Steuerbescheid unterlaufen.
  • Das Finanzamt vertritt eine andere Rechtsauffassung.
  • Als Ehepartner wechseln Sie die Veranlagungsart.

Form

  • Zwingende Formalien:
    • Sie müssen angeben, wer den Einspruch einlegt.
    • Es muss klar sein, gegen welchen Bescheid sich der Einspruch richtet.
    • Sie sollten ausdrücken, dass Sie Einspruch erheben möchten.
    • Der Einspruch kann schriftlich per Post, E-Mail, Fax oder über ELSTER eingereicht werden.
    • Eine Begründung ist optional.

Kosten

  • Es entstehen keine besonderen Kosten.
  • Wenn Sie einen Rechtsanwalt beauftragen, richten sich die Kosten nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).

Weitere Anträge

  • Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Wenn Sie die Einspruchsfrist unverschuldet versäumt haben.
  • Antrag auf Ruhen des Verfahrens: Wenn derzeit ein Musterverfahren zu dem Sachverhalt läuft.
  • Antrag auf Aussetzung der Vollziehung: Wenn die Zahlung der Steuer bis zur endgültigen Entscheidung eine erhebliche Belastung für Sie darstellen würde.

Wie wir Ihnen helfen

Um erfolgreich Einspruch gegen den Steuerbescheid zu erheben, bieten wir Ihnen unsere langjährige Praxiserfahrung als Rechtsanwalt an. Wir überprüfen den Steuerbescheid des Finanzamts auf formale und inhaltliche Richtigkeit. Sollte das Finanzamt bestimmte Angaben in Ihrer Steuererklärung nicht berücksichtigt haben oder wenn Ihnen nachträglich noch Positionen für die Steuererklärung aufgefallen sind, bringen wir diese in der Begründung des Einspruchs vor. Sollte das Finanzamt Ihren Steuerbescheid abgelehnt haben, besteht die Möglichkeit, dagegen vor dem Finanzgericht zu klagen. In diesem Fall informieren wir Sie über die Kosten unserer Dienstleistung sowie Ihr Potenzial zur Steuereinsparung.
Damit Ihr Steuerbescheid eine lohnende Angelegenheit wird!

Häufige Fragen (FAQ)

Es gibt verschiedene Gründe, warum ein Einspruch sinnvoll sein kann. Zum Beispiel, wenn man vergessen hat, bestimmte Ausgaben in der Steuererklärung anzugeben, das Finanzamt die Steuererklärung nicht anerkennt oder eine andere Rechtsauffassung vertritt, wenn man als Ehegatte die Art der Veranlagung ändern möchte oder wenn es Berechnungsfehler gibt.
Der maßgebliche Zeitpunkt für den Beginn der Frist ist die Bekanntgabe, also die Zustellung, des Bescheids. Bei der Berechnung der Frist ist das Datum des Poststempels relevant, dem Sie 3 Tage für die Zustellungsfiktion hinzurechnen. Sollte der dritte Tag auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag fallen, nehmen Sie den nächsten Werktag als maßgeblichen Tag. Die Frist endet am letzten Tag des folgenden Monats, sofern dieser ein Kalendertag ist. Andernfalls endet die Frist am darauf folgenden Werktag.

Wenn Sie Einspruch gegen Ihren Steuerbescheid einlegen, überprüft das Finanzamt die steuerrelevanten Tatsachen sowie Ihre Steuererklärung erneut in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht. Sollte dem Finanzamt dabei ein Fehler auffallen, besteht die Möglichkeit, dass der Steuerbescheid zu Ihrem Nachteil geändert wird. In diesem Fall ist das Finanzamt verpflichtet, Sie über die geplante Änderung im Voraus zu informieren.

Gemäß der Abgabenordnung (AO) besteht für das Finanzamt die Pflicht, Sie im Voraus über eine Verbesserung des Steuerbescheids zu informieren. Nach §… haben Sie dann die Möglichkeit, den Steuerbescheid zurückzunehmen. Falls das Finanzamt Ihnen eine Verbesserung nicht mitteilt, gibt es einen Grund, den Steuerbescheid vor dem Finanzgericht anzufechten.

Wenn Sie die Monatsfrist versäumt haben, um Einspruch gegen den Steuerbescheid einzulegen, gibt es die Option, einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu stellen. Sie müssen begründen, dass Sie die Frist aus unverschuldeten Gründen versäumt haben. Wenn der Antrag erfolgreich ist, gilt der Einspruch als fristgerecht eingereicht.
Um einen Einspruch gegen Ihren Steuerbescheid einzulegen, ist ein Rechtsanwalt nicht zwingend erforderlich. Mit einem Rechtsanwalt, der auf das Gebiet des Steuerrechts spezialisiert ist, können jedoch die Erfolgsaussichten eines Einspruchs verbessert und das Risiko einer Verschlechterung eingedämmt werden. Dadurch können Sie das volle Potenzial zur Steuereinsparung ausschöpfen.

Es entstehen keine Kosten, wenn Sie einen Einspruch beim Finanzamt einlegen. Die Vergütung eines Rechtsanwalts wird gemäß dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) festgelegt. Sofern Sie später eine Klage erheben wollen, können nach dem Gerichtskostengesetz (GKG) Gerichtskosten anfallen.

Der Einspruch muss in schriftlicher Form erfolgen. Sie können diesen entweder per Post, per E-Mail, per Fax oder über ELSTER einreichen. Es ist wichtig, dass Sie den Einspruch an das entsprechende Finanzamt richten und angeben, gegen welchen Steuerbescheid Sie Einspruch einlegen möchten. Des Weiteren sollte deutlich formuliert werden, dass Sie den Einspruch erheben möchten.

Ein Einspruch muss nicht mit einer Begründung versehen werden. Das Finanzamt ist auch verpflichtet, unbegründete Einsprüche zu überprüfen. Allerdings steigt die Erfolgsaussicht, wenn der Einspruch begründet ist. Es gibt verschiedene Gründe, warum ein Einspruch eingelegt werden kann, zum Beispiel wenn das Finanzamt eine abweichende Rechtsauffassung vertritt oder wenn Fehler oder Versäumnisse in der Steuererklärung gemacht wurden.

Wenn das Finanzamt Ihren Einspruch ablehnt, haben Sie die Möglichkeit, innerhalb eines Monats Klage beim Finanzgericht einzureichen. Zusätzlich können Sie einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung stellen, damit Sie die Steuerschuld nicht sofort begleichen müssen.

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