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Rechtsanwalt Steuerhinterziehung durch Influencer Kaiserslautern

Dienstleistung im Steuerstrafrecht

BEWERTUNGEN

Wann hilft die strafbefreiende Selbstanzeige?

Mit einer großen Reichweite können Influencer schnell beträchtliche Einnahmen erzielen – diese müssen jedoch korrekt versteuert werden. Wie viel Steuerhinterziehung durch Influencer in NRW begangen wurde, soll durch die Auswertung aktueller Daten von Social-Media-Plattformen herausgefunden werden. Steuerbehörden schätzen, dass allein durch Influencer aus NRW rund 300 Millionen Euro an Steuern hinterzogen wurden.

Der Beitrag erläutert die Maßnahmen des Landesamtes zur Bekämpfung der Finanzkriminalität, um Steuerhinterziehung durch Influencer aufzudecken, und zeigt auf, wie Influencer sich durch eine strafbefreiende Selbstanzeige absichern können.

6.000 Datensätze von Social-Media-Plattformen in Auswertung

Die Steuerfahndung des Landesamts zur Bekämpfung der Finanzkriminalität (LBF NRW) gibt an, derzeit ein Paket von rund 6.000 Datensätzen – gesammelt von verschiedenen Social-Media-Plattformen – auszuwerten. Ziel ist es, einen potenziellen Steuerschaden in Höhe von mehreren Hundert Millionen Euro aufzudecken. Laut dpa sind neben NRW auch andere Bundesländer von Steuerhinterziehung durch Influencer betroffen.

Die Ermittlungen werden vom Landesamt übernommen, das seit Januar dieses Jahres die gesamte nordrhein-westfälische Steuerfahndung mit rund 1.200 Fachkräften vereint. Im Fokus stehen „professionelle Influencer“, die ihr Einkommen nicht ordnungsgemäß in ihrer Einkommensteuererklärung angegeben haben.

Für diese speziellen Ermittlungen wurde innerhalb des LBF ein eigenes „Influencer-Team“ gebildet.

Influencer mit großer Reichweite im Visier der Steuerfahndung

Kleine Influencer mit wenigen Followern, die lediglich „ein paar Cremes oder Kleider beworben haben“, sind für die Steuerfahndung von geringerem Interesse, wie die Behördenleiterin Stephanie Thien erklärt. Im Fokus stehen vielmehr die „großen Fische“, die bewusst ihre Steuerpflichten umgehen und mit entsprechender krimineller Energie handeln.

Es komme nicht selten vor, dass Influencer, die durch ihre Reichweite mehrere zehntausend Euro im Monat verdienen, gar keine Steuernummer besitzen, weil sie nie versucht haben, ihre Einnahmen korrekt zu versteuern. Dieses Verhalten deutet nicht auf Überforderung aufgrund eines plötzlichen Ruhms hin, sondern auf eine absichtliche Steuerhinterziehung, die wissentlich und absichtlich begangen wurde.

Neue Ermittlungsmethoden zur Aufdeckung von Steuerhinterziehung

Die Ermittlungen gestalten sich jedoch als komplex, da viele Content-Creator keinen festen Arbeitsplatz haben und einige von ihnen, deren Umsätze stark steigen, ins Ausland abwandern, um der Steuerfahndung zu entkommen. Ein immer häufiger anzutreffendes Ziel sind beispielsweise Influencer, die nach Dubai ziehen, sobald sie in Deutschland genügend Follower gewonnen haben.

Ein weiteres Problem stellen die „Storys“ auf Instagram dar – Bild- oder Videobeiträge, die nur für einen Zeitraum von 24 Stunden sichtbar sind und danach verschwinden. Diese Art von Werbung im Rahmen von Kooperationen erschwert die Beweisführung erheblich. Doch auch für diese Herausforderung hat das LBF, laut Thien, neue Ermittlungsmethoden entwickelt, um Werbepartnerschaften und -einnahmen zukünftig nachzuverfolgen und beweissicher zu dokumentieren.

Bereits 200 laufende Verfahren wegen Steuerhinterziehung

Aktuell laufen bereits rund 200 Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung gegen Influencer aus Nordrhein-Westfalen. Diese Verfahren, die auf den gesammelten Social-Media-Daten basieren, sind noch nicht inbegriffen, sondern werden zusätzlich hinzukommen. Nach Einschätzung des LBF ist im Durchschnitt mit einem hohen fünfstelligen steuerlichen Fehlbetrag pro Fall zu rechnen, wobei in Einzelfällen auch Millionenbeträge hinterzogen worden sein könnten.

Strafbefreiende Selbstanzeige für Influencer noch möglich?

Die strafbefreiende Selbstanzeige ermöglicht es einem Täter, einer Steuerhinterziehung Strafe zu entgehen. Für eine solche Anzeige müssen jedoch genaue Vorgaben beachtet werden.

Gemäß § 371 Abgabenordnung (AO) verliert die Selbstanzeige ihre strafbefreiende Wirkung, wenn eine der Steuerstraftaten zum Zeitpunkt der Berichtigung, Ergänzung oder Nachholung bereits entdeckt wurde oder der Täter davon wusste oder dies bei vernünftiger Einschätzung der Situation hätte wissen müssen. Eine solche Bekanntgabe könnte beispielsweise die Einleitung eines Steuerstrafverfahrens umfassen.

Auch in diesen Fällen kann jedoch durch Mitwirkung und Aufdeckung durch den Steuerhinterzieher unter Umständen eine Strafmilderung erreicht werden.

Gemäß § 371 AO muss der Steuerhinterzieher außerdem alle unverjährten Steuerstraftaten einer Steuerart vollständig gegenüber der Finanzbehörde berichtigen. In der Praxis erfordert dies eine präzise Aufklärung des Sachverhalts über mehrere Jahre hinweg.

Die hinterzogenen Steuern sowie etwaige Nebenleistungen wie Zinsen müssen ebenfalls nachgezahlt werden.

Unsere Experten in Kaiserslautern unterstützen Sie mit ihrer Doppelqualifikation als Rechtsanwalt und Steuerberater sowie ihrer Erfahrung aus zahlreichen erfolgreichen Selbstanzeigen, um sicher zurück in die Steuerlegalität zu finden.

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