Motzenbäcker & ­Adam
Rechtsanwälte in Kaiserslautern
Ihr kompetenter Ansprechpartner im Reiserecht

Wir helfen Ihnen bei all Ihren Mängeln Ihres Urlaubs

Die Rechtsanwaltskanzlei Motzenbäcker & Adam ist Ihr kompetenter Partner bei allen Rechtsfragen rund ums Reiserecht. Ob Pauschalreise oder Kreuzfahrt: wir machen Ihre Ansprüche geltend.

Um Ihre Ansprüche wegen Reisemängeln geltend zu machen, wird anwaltliche Beratung empfohlen. Mit einem Experten für Reiserecht ist sichergestellt, dass alle Besonderheiten des Reiserechts beachten und eine gerichtsfeste Beschwerde formuliert wird. Je nach Situation kann der Geschädigte eine Entschädigung in Form einer Preisminderung oder Schadensersatz beantragen. Die Höhe der Minderung oder des Schadensersatzes hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Zudem unterscheiden sich die einzelnen Gerichte auch in der Rechtsprechung. Daher ist es nicht möglich, einen bestimmten Betrag zu nennen. Zur Orientierung können sogenannte Reisemängeltabelle herangezogen werden. Hier sind etwa die Kemptener-Tabelle oder die des ADAC zu nennen. Sie kategorisieren verschiedene Mängel und geben Auskunft zugesprochene prozentuale Entschädigungen aus vergangenen Urteilen. Darin angegebene Prozentsätze sind für das Gericht jedoch nicht verbindlich.

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Mangelhafte Reise? So bringen Sie ihre Beschwerde voran!

Ob Sie einen Städtetrip oder einen längeren Urlaub am Meer machen – Reisen versprechen immer Entspannung vom Alltag. Aber was passiert, wenn Umstände wie Pandemien, Streiks oder Baustellenlärm einen Strich durch die Rechnung machen? Reisen – wie Kreuzfahrten oder andere Pauschalreisen – werden bei großen Unternehmen wie TUI Cruises, AIDA, MSC, FTI, DER Touristik, Schauinsland Reisen, LMX oder Hurtigruten oft umgebucht oder abgesagt. Der Kunde muss sich dann um die Stornierung kümmern. Auch an Flughäfen gibt es durch Streiks oder Personalmangel Probleme. Wenn ein Flug verspätet ist, umgebucht oder annulliert wird, kann die Entschädigung der Fluggesellschaft oft nur ein kleiner Trost sein.  Oder Sie buchen eine Pauschalreise, um sich die stressige Planung der Individualreise zu sparen und stellen dann fest: das Hotel sieht ganz anders aus als beworben, störender Baulärm und ein Pool, den Sie nicht benutzen können. Selbst wenn man am Zielort ankommt, ist das Gepäck oftmals verschwunden oder kommt zu spät und schmutzig an. Häufig muss man sich dann als Reisender mit langen Warteschleifen und ausländischen Airlines vor Ort auseinandersetzen..

Die verlorene Urlaubsfreude kann leider nicht durch Geld wiederhergestellt werden. Trotzdem kann eine Reiserückerstattung ein Kompensation für Ärger und Stress bieten. Mit einem Experten für Rechtsfragen können Sie den juristischen Ärger mit den Reiseveranstaltern und der Rückerstattung vermeiden.

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Entschädigungen bei einer Pauschalreise

Seit den 1960er Jahren unternehmen immer mehr Deutsche eine Pauschalreise. Grund dafür ist die Bequemlichkeit: Urlauber müssen sich nur um die Buchung kümmern – und das zu einem erschwinglichen Preis. Teilweise ist dem Reisenden vertraglich auch das Recht eingeräumt, seine Reise zu gestalten und aus einem Angebot des Veranstalters zu wählen. Dazu gehören etwa Optionen zur Personenbeförderung, Beherbergung, Autovermietung oder andere touristische Dienstleistungen wie Ausflüge oder Sightseeing.

So machen Sie Ihre Ansprüche geltend

Reisende, die eine Pauschalreise buchen, sind bei Reisemängeln besser rechtlich abgesichert. Wenn Sie bei einem deutschen Reiseveranstalter gebucht haben, gilt deutsches Recht. Daher richten sich Entschädigungen nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und nicht etwa ausländischem Recht. Dies regelt die Vorschriften zum Pauschalreisevertrag. Maßgeblich ist, dass Ihre Reise mangelhaft ist. Das Gesetz versteht darunter eine negative Abweichung von dem, was Sie mit dem Veranstalter vertraglich vereinbart hatten, sie sich nicht für die vertragliche oder gewöhnliche Nutzung (etwa Erholung im Wellness-Urlaub) oder was Sie erwarten durften. Die Vereinbarungen werden nicht nur durch den Vertrag bestimmt. Reiseprospekte und Werbung können auch berücksichtigt werden. Ein Mangel liegt etwa vor bei extremen Baulärm, wenn der Pool nicht nutzbar ist oder das Hotel nicht ausreichend Sterne hat. Ein Mangel besteht auch, wenn die Reise sich übermäßig verspätet. Reisende können dann Anspruch auf Rückerstattung, Preisminderung oder Schadensersatz.

Die Höhe der Entschädigung ist immer vom Einzelfall abhängig. Aber auch die einzelnen Gerichte unterscheiden sich in ihrer Rechtsprechung. Wir als Anwälte können eine gewisse Einschätzung geben. Zudem gibt es gewisse Entschädigungstabellen – wie die Kemptener- oder ADAC-Reisemängeltabelle. Sie dienen jedoch nur zur Orientierung und sind nicht verbindlich. Das Gericht ist letztlich frei in seiner Entscheidung.

Damit Sie der Reisemangel entschädigt wird, sind zwei Sachen entscheidend. Sie müssen den Mangel unverzüglich beim Reiseveranstalter anzeigen. Als Vertragspartner muss er die Möglichkeit haben, den Mangel beheben zu können. Weiterhin sollten Sie die Mängel zu Beweiszwecken dokumentieren. Dazu können Sie Störungen aufschreiben, eMail-Verkehr, Vertragsunterlagen und Rechnungen zu anfallenden Mehrkosten bewahren, Zeugenaussagen einholen sowie Fotos, Videos und Tonaufnahmen anfertigen.

Reisemängel im wohlverdienten Urlaub sind ärgerlich. Mit der Kanzlei Motzenbäcker & Adam bleiben Sie nicht darauf sitzen. Als versierter Anwalt für Reiserecht an Ihrer Seite, setzen wir uns für Ihre Entschädigung ein.

Flugausfälle und Verspätungen – was kann man tun?

Flugausfälle durch Streiks oder Personalmangel sind mittlerweile keine Seltenheit mehr und können zu Problemen wie verpassten Anschlussflügen oder abgesagten Geschäftsterminen führen. Damit Sie eine angemessene finanzielle Entschädigung erhalten, ist es wichtig, dass Sie Ihre Rechte kennen. Für Flugausfälle hat die Europäische Union (EU) die Fluggastrechteverordnung (EU-Verordnung 261/2004) erlassen. Diese Regelung gilt bei EU-Binnenflügen, bei Anflug oder Abflug in der EU sowie bei Airlines mit Sitz in der EU.

Um Ihre Ansprüche durchzusetzen, sollten Sie daher einen Rechtsanwalt für Reiserecht kontaktieren.

Flugannullierungen und -verspätungen sind äußerst unangenehm und kosten Geld. Vor allem, wenn wichtige berufliche oder private Termine versäumt oder Anschlussflüge verpasst werden. Oft zeigen Airlines sich in Entschädigungs- oder Betreuungsfällen nicht kooperativ oder sprechen eine zu geringe Entschädigung zu. Je nach den Umständen haben Sie einen Anspruch etwa auf pauschale Entschädigungszahlung, Erstattung von Hotelkosten oder Schadensersatz. Unsere Rechtsanwälte für Reiserecht können Ihnen behilflich sein. Wir setzen uns für Ihre Rechte ein. Unsere langjährige Erfahrung bestätigt, dass hartnäckiges Verhalten sich auszahlt und Sie nicht auf den Kosten sitzen bleiben.

Rufen Sie uns direkt vom Flughafen an, damit wir das weitere Verfahren besprechen können. Mit unserer Kompetenz und Sicherheit erhalten Sie die Entschädigung, die Ihnen zusteht.

Gepäck verloren - wer kommt dafür auf?

Es ist frustrierend: Sie kommen am Urlaubsziel an – Ihr Gepäck aber nicht. Der Verlust von Wertsachen, Kleidung, persönlichen Gegenständen und Utensilien stört die verdiente Erholung in einem entspannten Urlaub. Häufige folgen weitere Ärgernisse: Die Veranstaltungstickets sind im Koffer, keine Badekleider für den Badeurlaub. Der Ärger ist vorprogrammiert.

Bei einer Pauschalreise haftet der Reiseveranstalter für alle Schäden, die durch Gepäckverlust, Gepäckverspätung und Gepäckbeschädigung entstehen. Während Sie auf Ihr Gepäck warten, muss er Ihnen auch Ersatz zur Verfügung stellen. Wenn Sie jedoch Ihren Flug direkt bei der Airline gebucht haben, richten sich Ihre Entschädigungsansprüche nach dem internationalen Luftbeförderungsrecht des Montrealer Abkommens. Demzufolge haftet die Airline für Schäden, die bei Verlust, Beschädigung oder Verspätung des Gepäcks entstanden sind. Allerdings begrenzen sich die Ansprüche auf einen Betrag von maximal 1.131 Sonderziehungsrechten (SRZ). Zum Stand 2023 entspricht es circa 1.400,00 €. Sonderziehungsrechte sind eine fiktive Währung, die an den aktuellen Wechselkurs angepasst wird.

Verlangen Sie von der Airline die Entschädigung, die Ihnen zusteht. Lassen Sie sich nicht mit einem 50 EUR-Gutschein “abspeisen”. Erlebte Stresssituationen und Gegenstände, die verloren gingen, müssen angemessen ersetzt werden. Leider kann Geld die entgangene Urlaubsfreude nicht wiedergutmachen. Aber eine gerechte Entschädigung kann ein wenig Genugtuung sein. In der Regel verhalten die Fluggesellschaften sich nicht großzügig. Daher brauchen Sie das Wissen eines Experten, um Druck auf die Airline auszuüben. Ein Anwalt wird Ihnen auch dabei helfen, die oft komplizierten Regelungen nach dem Montrealer Einkommen oder die Sonderziehungsrechte zu verstehen. Wir unterstützen Sie in allen Belangen, damit Sie den Überblick behalten. Zusätzlich beraten wir Sie, wie Sie am besten beim Lost- and Found- Schalter vorgehen und Beweise sammeln.

Wir helfen Ihnen, Ihre Chancen auf Schadensersatz zu erhöhen. Unsere langjährige Erfahrung bei Ansprüchen gegen Fluggesellschaften zeigen, dass Sie mit unserer Unterstützung nicht auf dem verlorenen Gepäck sitzenbleiben.
Lassen Sie uns Ihnen helfen, damit Sie trotz allem Ihren Urlaub genießen können.

Mangelhafte Kreuzfahrten

Eine Kreuzfahrt ist ein Pauschalurlaub, der mehrere Reiseleistungen (in der Regel Beförderung, Unterkunft, Verpflegung und Unterhaltung) beinhaltet. Jedoch können aufgrund von Abweichungen wie ausgefallenen Landausflügen, Verzögerungen, Routenänderungen, verlängerten Liegezeiten in Häfen, extremen Wetterbedingungen oder Überbuchungen Probleme während der Reise auftreten. Für Sie als betroffener Urlauber stellt sich die Frage, welche Ansprüche Sie als Reisemangel geltend machen können.

Bei Reisemängeln haben Sie als Reisender gemäß dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) diverse Rechte und Ansprüche. Die EU-Fahrggastrechte-Verordnung im See- und Binnenschiffsverkehr (Nr. 1177/2010), klärt über die Rechte von Passagieren auf. Seit 01.07.2018 gibt es zusätzlich das neue Reisevertragsrecht, welches auch für Kreuzfahrten gilt. Zu den Mängelgewährleistungsrechten des Passagiers zählen die sofortige Behebung, ein besonderes Kündigungsrecht, Schadensersatz- und Erstattungsansprüche sowie Minderung des Pauschalpreises. Ein notwendiger Reisemangel ist jegliche negative Abweichung von der vereinbarten, erwartbaren oder gewöhnlichen Reiseleistung. Was zu erwarten war, kann sich auch aus einem Prospekt ergeben, der die Reise bewarb. So sind Reisemängeln etwa große Verspätungen, eine Innen- statt Außenkabine oder das Fehlen von deutschsprachigem Bordpersonal, obwohl dies anders beworben wurde. Wellengang oder Motorenlärm des Schiffs sind hingegen nicht per se Reisemängel. Weil der Reiseveranstalter das Recht hat, den Fehler zuerst beheben zu dürfen, müssen Sie einen Mangel unverzüglich anzeigen. Unterlassen Sie als Passagier die Mängelanzeige, verlieren Sie unter Umständen ihre Mängelgewährleistungsrechte.

Kompetente Beratung an Ihrer Seite

Sie sollten stets versuchen, Ihre Beschwerden durch Beweise als Fotos, Video-, Tonaufnahmen oder Zeugenberichte von anderen Reisenden festzuhalten. Oft sind Reiseanbieter bereit, Mängel zu beheben. In extremen Fällen kann man die Beschwerde auch an ein staatliches Amt richten. Mit einem Anwalt an der Seite haben Kläger dann gute Chancen, ihren Anspruch durchzusetzen. Bei verspäteten An- und Abreisen werden bis zu 100 % des Tagesreisepreises erstattet. Bei Änderungen der Route können 15 bis 50 % des Tagesreisepreises gemindert werden, während bei Ausfall von Landgängen oder unangefahrenen Häfen ein Abzug zwischen 15 und 70 % des Tagespreises möglich ist. Technische Probleme werden normalerweise als verschulden des Veranstalters gewertet.

Passagiere einer Kreuzfahrt, denen aufgrund technischer Probleme abgesagt wurde, steht eine vollständige Erstattung des Reisepreises zu. Falls Sie sich über weitere Möglichkeiten informieren möchten, können Sie die Würzburger-Tabelle oder die ADAC-Reisemängeltabelle konsultieren.

Sollten Sie professionelle Hilfe benötigen, sind Sie bei der Kanzlei Motzenbäcker & Adam in kompetenten Händen. Kontaktieren Sie uns für eine qualifizierte Beratung.

Mögliche Ansprüche bei Mängeln Ihrer Reise

  • Abhilfe durch den Veranstalter
  • Aufwendungsersatz bei Selbstabhilfe durch Reisenden selbst
  • Ersatzleistungen mit alternativen Reisen
  • kostenloser Rücktritt vor Reiseantritt
  • Minderung des Reisepreises
  • Kündigung und Abbruch der Reise
  • Schadensersatz als Schmerzensgeld bei entgangener Urlaubsfreude oder andere Schäden
  • Aufwendungsersatz für vergebliche Aufwendung

Ihr Anliegen im Bereich des Vertragsrechts bearbeitet bei uns

Sören Motzenbäcker (Rechtsanwalt)

Wir beraten Sie kompetent bei voller Kostentransparenz.

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