Kein Verlust des Kindergeldanspruchs bei Unterbrechung des FSJ wegen Krankheit
Das Hessische Finanzgericht hat in einem Rechtsstreit, Aktenzeichen: 9 K 182/19, entschieden, dass die Unterbrechung eines Freiwilligen Sozialen Jahres wegen einer Erkrankung nicht zum Verlust des Kindergeldanspruchs führt.