Die Einschaltung eines Rechtsanwalts empfiehlt sich insbesondere dann, wenn Sie den Tatvorwurf zurückweisen, die festgesetzte Strafhöhe nicht Ihren Einkommensverhältnissen entspricht oder die Verurteilung berufliche, aufenthaltsrechtliche oder führerscheinrechtliche Folgen nach sich ziehen würde. Auch wenn eine Freiheitsstrafe auf Bewährung droht, ist die Hinzuziehung eines Verteidigers gesetzlich vorgeschrieben. Ein erfahrener Rechtsanwalt verschafft sich Einsicht in die Akten, bewertet die Beweislage und erarbeitet die passende Verteidigungslinie – ob vollumfänglicher Einspruch, Verfahrenseinstellung oder Herabsetzung der Strafmaßes.