BEWERTUNGEN

Ihr Rechtsanwalt bei allen Aspekten des Immobilienkaufs

Wenn Sie den Wunsch haben, ein Haus oder ein Grundstück zu erwerben, um Ihre Zukunft zu sichern oder ein Investment zu tätigen, sollten Sie sicherstellen, dass Sie in rechtlicher Hinsicht abgesichert sind. Der Kauf einer Immobilie ist jedoch keine alltägliche Angelegenheit und mit erheblichen juristischen Herausforderungen verbunden. Neben den emotionalen Faktoren spielt auch das finanzielle Risiko eine bedeutende Rolle, da viele Menschen lange Zeit sparen, um sich diesen Traum zu erfüllen. Um die Verbraucher zu schützen, hat der Staat spezielle Vorschriften erlassen, die vorschreiben, dass Kaufverträge schriftlich fixiert und notariell beglaubigt werden müssen. Ein Rechtsanwalt kann Ihnen dabei helfen, den Kaufvertrag zu prüfen und sicherzustellen, dass jeder Abschnitt verständlich und klar formuliert ist.

Was müssen Sie beachten?

Grundlegendes

  • Es empfiehlt sich zunächst, das Grundbuch des Objekts zu konsultieren, um allgemeine Informationen darüber zu erhalten. Hier finden Sie beispielsweise Angaben darüber, ob die Immobilie durch Grundschuld oder Wegerecht belastet ist. 

  • Außerdem enthält das Grundbuch einen Teilungsplan und einen Bauplan, die sorgfältig auf ihre Richtigkeit überprüft werden sollten.

Eigentumswohnungen

  • Die Berücksichtigung von Besonderheiten der Teilungserklärung der Wohnungseigentumsanlage im Kaufvertrag ist unerlässlich. 

  • Hier wird beispielsweise festgelegt, ob ein Gartenanteil vollständig im Eigentum steht oder nur ein Sondernutzungsrecht vorliegt. Weitere Sondernutzungsrechte, wie Keller, Nebenräume oder Stellplätze, müssen ebenfalls im Vertrag aufgeführt sein. 

  • Im Grundbuch sind auch Dienstbarkeiten zugunsten von Nachbargrundstücken oder Versorgungsunternehmen vermerkt. Eine Überprüfung ist ratsam, wenn Sie diese nicht akzeptieren möchten. 

  • Es müssen auch spezielle Vereinbarungen zur Eigentümergemeinschaft und zu bestimmten Baumaßnahmen aus der Teilungserklärung und den damit verbundenen Verträgen in den notariellen Kaufvertrag aufgenommen werden. So erfüllt der Verkäufer seine Informationspflichten und der Käufer ist umfassend über die zu erwerbende Immobilie informiert.

Vermietete Immobilien

  • Eine Überprüfung der Mietverträge ist ebenfalls empfehlenswert, da der Käufer nach dem Kauf die Rolle des Vermieters übernimmt und somit alle damit verbundenen Rechte und Pflichten. 

  • Es ist wichtig, klare Vereinbarungen darüber zu treffen, ab welchem Zeitpunkt die Miete dem Käufer zusteht und bis zu welchem Zeitpunkt sie noch dem Verkäufer zusteht.

  •  Zudem sollte der Mieter rechtzeitig über den Vermieterwechsel informiert werden.

Immobilien im Bau

  • Es ist von Bedeutung, dass die Sicherungsvorschriften der Makler- und Bauträgerverordnung eingehalten werden.

  •  Zusätzlich sollte der Ratenzahlungsplan daraufhin überprüft werden, ob er mit der Baubeschreibung übereinstimmt und gegebenenfalls angepasst werden muss.

Öffentlich-rechtliches

  • Nach Abschluss der notariellen Beurkundung überprüft der Notar, ob öffentlich-rechtliche Genehmigungen oder eine Genehmigung des Hausverwalters erforderlich sind oder ob die Gemeinde von ihrem Vorkaufsrecht Gebrauch machen möchte.

  • Es können auch Fragen des Denkmalschutzes und mögliche Grundpfandrechte oder frühere Finanzierungen auftreten, die Probleme verursachen können.

 

 

Bei einem Immobilienkauf gibt es viel zu beachten. Ein Beratungstermin ist dabei in jeder Phase sinnvoll!
Es ist wichtig, den Kauf einer Immobilie sorgfältig zu planen und die rechtlichen Aspekte genau zu durchdenken. Insbesondere die Überprüfung des Immobilienvertrags ist von großer Bedeutung, da Änderungen nach der notariellen Beurkundung normalerweise nicht mehr möglich sind. Um am Ende nicht mit unerwünschten Überraschungen wie einem anderen Objekt oder einem hohen Schuldenberg dazustehen, ist eine Unterstützung durch uns erforderlich. Mit unserer umfassenden Praxiserfahrung im Immobilienrecht können wir Ihnen dabei helfen, den Kaufprozess strukturiert, reibungslos und optimiert zu gestalten. Wir prüfen Ihren Kaufvertrag sorgfältig, bevor er notariell beurkundet wird, um kostspielige Fehler zu vermeiden. Unser Team von Rechtsanwälten steht Ihnen bei allen Fragen und rechtlichen Angelegenheiten rund um den Kauf von alleinstehenden Immobilien, Grundstücken, Eigentumswohnungen, vermieteten Immobilien und Immobilien im Bau zur Seite.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Das Grundbuch ist ein Register, das für die Öffentlichkeit zugänglich ist und alle Grundstücke in einem bestimmten Bezirk aufführt. Um als Eigentümer eines Grundstücks eingetragen zu werden, muss der Käufer den Grundbucheintrag beim Grundbuchamt durch den Notar beantragen lassen. Erst wenn der Eintrag erfolgt ist, wird der Käufer zum rechtmäßigen Eigentümer des Grundstücks.
Es ist die Aufgabe des Notars, den Immobilienkaufvertrag zu erstellen und dessen Echtheit zu beglaubigen. Aus diesem Grund müssen alle Beteiligten beim Notar persönlich anwesend sein. Der Notar informiert die Parteien auch über ihre Rechte und Pflichten sowie über die Inhalte des Vertrags. Darüber hinaus beantragt er beim Grundbuchamt die Eintragung des Käufers als neuer Eigentümer der Immobilie.
Eine gesetzliche Vorgabe bezüglich der Wahl des Notars gibt es nicht. Verkäufer und Käufer müssen sich auf einen Notar einigen. Oftmals hat der Verkäufer oder Makler einen Notar empfohlen, mit dem sie bereits positive Erfahrungen gemacht haben. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass der Notar bei der Beurkundung neutral sein muss und die anfallenden Gebühren gesetzlich festgelegt sind.
Die Kosten für den Notar und das Grundbuchamt beim Kauf einer Immobilie hängen von der Höhe des Kaufpreises ab. Je höher der Kaufpreis, desto geringer sind in der Regel die prozentualen Notarkosten. Seit der letzten Anpassung der Gebühren im Jahr 2013 betragen die Notargebühren etwa 1 % und die Grundbuchkosten etwa 0,5 % des Kaufpreises. Die tatsächlich anfallenden Kosten können durch zusätzliche Tätigkeiten höher ausfallen.
Die gesetzliche Regelung bezüglich der Bezahlung des Notars besteht nicht. Üblicherweise trägt der Käufer die Kosten für den Notar und den Grundbucheintrag. Falls der Käufer jedoch zahlungsunfähig ist, muss der Verkäufer die Kosten übernehmen.
Es besteht die Möglichkeit, vor Abschluss des Kaufvertrags einer Immobilie oder eines Grundstücks einen Notar aufzusuchen, um Zeit und Kosten zu sparen. Voraussetzung hierfür ist, dass der vorgefertigte Kaufvertrag allen rechtlichen Anforderungen entspricht, wofür die Beratung eines Rechtsanwaltes erforderlich sein kann.

Die Wirksamkeit des Immobilienkaufvertrags tritt mit der Beurkundung ein, welche beim Notartermin erfolgt, sobald Käufer und Verkäufer den Vertrag unterzeichnet haben. Allerdings erfolgt die Eigentumsübertragung erst durch den Grundbucheintrag, welcher die Umschreibung im Grundbuch beinhaltet. Bis zu diesem Zeitpunkt ist die Immobilie für den Käufer lediglich reserviert.

Ja, da die Eintragung des Eigentumswechsels im Grundbuch oft mehrere Monate in Anspruch nehmen kann. Eine vorherige Schlüsselübergabe und Einzug kann jedoch in Absprache mit dem Verkäufer erfolgen. Erst durch die Übergabe der Schlüssel erlangt der Käufer die tatsächliche Besitzübertragung.Ja, da die Eintragung des Eigentumswechsels im Grundbuch oft mehrere Monate in Anspruch nehmen kann. Eine vorherige Schlüsselübergabe und Einzug kann jedoch in Absprache mit dem Verkäufer erfolgen. Erst durch die Übergabe der Schlüssel erlangt der Käufer die tatsächliche Besitzübertragung.
Bei einem Immobilienkaufvertrag besteht grundsätzlich kein Rücktrittsrecht. Eine Ausnahme bilden jedoch erhebliche Mängel, die es dem Käufer ermöglichen, vom Vertrag zurückzutreten. Ein Beispiel hierfür wäre, wenn sich herausstellt, dass die Immobilie älter ist als ursprünglich angegeben. Auf der anderen Seite kann auch der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten, falls der Käufer seinen Pflichten nicht nachkommt, beispielsweise wenn er den Kaufpreis nicht zahlt.
Wenn man eine Immobilie in einem Gebäudekomplex, wie zum Beispiel eine Eigentumswohnung oder eine Haushälfte, kauft, wird man Teil einer Eigentümergemeinschaft. Innerhalb dieser Gemeinschaft ist die Eigentumsverteilung detailliert festgelegt, ebenso wie etwaige Sondernutzungsrechte oder auch eine Gemeinschaftsordnung.

Rechtsgebiet

Miet- und Wohneigentumsrecht-mobile

Jederzeit für Sie erreichbar

Anfrage stellen

Ihre Kanzlei Motzenbäcker & Adam. Immer für Sie da

Adresse

Zollamtstr. 11
67663 Kaiserslautern

Öffnungszeiten

Montag – Donnerstag: 8:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 17:00 Uhr
Freitag: 8:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:00 Uhr

Kontakt

Sie müssen den Inhalt von reCAPTCHA laden, um das Formular abzuschicken. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten mit Drittanbietern ausgetauscht werden.

Mehr Informationen