Tätigkeit als Detektiv ist sozialversicherungspflichtig
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Tätigkeit als Detektiv ist sozialversicherungspflichtig

Das Hessisches Landessozialgericht hat mit einem Beschluss vom 12.05.2020, Aktenzeichen: L 1 BA 27/18 entschieden, dass Personen, die als Detektive von einer Detektei nach Stunden bezahlt sowie in deren Namen tätig werden und kein Unternehmerrisiko tragen, sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind.