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Rechtsanwalt Beratung Ehevertrag Kaiserslautern

Dienstleistung im Familienrecht

Ehevertrag – Rechtssicherheit für meine Ehe und Vermögensschutz

Ein Ehevertrag schafft klare rechtliche Verhältnisse und schützt Vermögen sowohl während der Ehe als auch im Fall einer Scheidung. Er verhindert langwierige Streitigkeiten und bewahrt Ehepartner vor finanziellen Risiken. Ich berate Sie umfassend zu den Möglichkeiten der individuellen Vertragsgestaltung, prüfe bestehende Vereinbarungen und setze Ihre Rechte durch.

Ein Ehevertrag kann Regelungen zu Unterhalt, Zugewinnausgleich, Vermögensaufteilung und Versorgungsausgleich enthalten und bietet insbesondere für Unternehmer und Selbstständige einen wichtigen Schutz vor der Zerschlagung des Betriebsvermögens. Im Streitfall prüfe ich, ob eine ehevertragliche Vereinbarung wirksam und fair ist oder ob eine Anfechtung möglich und sinnvoll erscheint.

Ob Sie einen Ehevertrag benötigen, welche Gestaltungsmöglichkeiten es gibt und wo die rechtlichen Grenzen liegen, erkläre ich Ihnen in einer ausführlichen Beratung. Lassen Sie sich jetzt von mir unterstützen und sichern Sie sich gegen unerwartete finanzielle Risiken ab – für eine sorgenfreie Zukunft ohne Rosenkrieg.

Warum ein Ehevertrag sinnvoll ist – Schutz vor finanziellen Risiken und Konflikten

Ein Ehevertrag schafft klare rechtliche Verhältnisse und schützt beide Partner vor unerwarteten finanziellen Folgen im Fall einer Scheidung.

Wichtige Gründe für einen Ehevertrag:

  • Vermeidung der Zerschlagung von Vermögenswerten:

    • Ohne Ehevertrag leben Ehepartner automatisch im Güterstand der Zugewinngemeinschaft.

    • Im Fall einer Scheidung kann der daraus resultierende Zugewinnausgleich dazu führen, dass Immobilien, Unternehmen oder andere Vermögenswerte liquidiert werden müssen.

    • Ein Ehevertrag bietet hier Sicherheit.

  • Regelung des Versorgungsausgleichs:

    • Während der Ehe erworbene Rentenanwartschaften und Altersvorsorgeansprüche werden im Fall einer Scheidung durch den Versorgungsausgleich aufgeteilt.

    • Wie diese Aufteilung im Sinne beider Partner gestaltet wird, kann vertraglich festgelegt werden.

  • Transparenz bei Unterhaltsansprüchen:

    • Nach einer Scheidung kann ein Ehegatte Anspruch auf nachehelichen Unterhalt haben, insbesondere wenn durch die Trennung ein sozialer Abstieg droht.

    • Ohne vertragliche Regelung kann dies zu finanziellen Ungleichgewichten führen. Ein Ehevertrag ermöglicht eine faire, transparente und vorausschauende Unterhaltsregelung in Bezug auf Höhe, Dauer und Bedingungen.

  • Ehevertrag als Steuersparmodell

    • Ein Ehevertrag kann auch steuerliche Vorteile bieten, insbesondere bei der Übertragung von Vermögen.

    • Durch einen vorübergehenden Wechsel in die Gütertrennung kann der Zugewinnausgleich steuerfrei erfolgen, ohne die Schenkungsteuer-Freibeträge zu belasten.

    • Dies kann eine effektive Möglichkeit sein, Vermögen innerhalb der Ehe steueroptimiert zu übertragen.

Ein Ehevertrag sorgt für eindeutige rechtliche Verhältnisse und schützt Vermögen sowohl während der Ehe als auch im Falle einer Scheidung. Er verhindert langwierige Streitigkeiten und bewahrt die Ehepartner vor finanziellen Risiken. Als Rechtsanwalt im Familienrecht berate ich Sie umfassend zu den Möglichkeiten der individuellen Vertragsgestaltung, prüfe bestehende Vereinbarungen und setze Ihre Rechte durch.

Ein Ehevertrag kann Regelungen zu Unterhalt, Zugewinnausgleich, Vermögensaufteilung und Versorgungsausgleich beinhalten und bietet insbesondere für Unternehmer und Selbstständige einen wichtigen Schutz vor der Zerschlagung des Betriebsvermögens. Im Streitfall prüfe ich, ob eine ehevertragliche Vereinbarung wirksam und fair ist oder ob eine Anfechtung möglich und sinnvoll erscheint.

Ob Sie einen Ehevertrag benötigen, welche Gestaltungsmöglichkeiten es gibt und wo die rechtlichen Grenzen liegen, erkläre ich Ihnen in einer ausführlichen Beratung. Lassen Sie sich jetzt von mir, einem erfahrenen Rechtsanwalt im Familienrecht, unterstützen und sichern Sie sich gegen unerwartete finanzielle Risiken ab – für eine sorgenfreie Zukunft ohne Rosenkrieg.

Rechtsanwalt oder Notar? So gestalte ich einen rechtssicheren Ehevertrag.

Ein Ehevertrag kann sowohl vor der Eheschließung, während der Ehe oder sogar nach einer Trennung abgeschlossen werden. Damit dieser rechtskräftig ist, muss er jedoch notariell beurkundet werden – und beide Ehepartner müssen bei der Beurkundung persönlich anwesend sein. Die Funktion des Notars beschränkt sich dabei darauf, die rechtliche Zulässigkeit der Vereinbarung zu bestätigen.

  • Warum ich als Rechtsanwalt bei einem Ehevertrag unverzichtbar bin

    • Während der Notar neutral bleibt, vertrete ich gezielt die Interessen meines Mandanten und setze diese – im Rahmen des rechtlich Möglichen – durch.

    • Ich kann zudem steuerliche Aspekte berücksichtigen und den Vertrag individuell optimieren, insbesondere wenn Eingriffe in den Güterstand erfolgen.

  • Wann Sie mich für Ihren Ehevertrag hinzuziehen sollten

    • Ihr Ehepartner ist anwaltlich vertreten – eine eigene Rechtsberatung stellt sicher, dass Ihre Interessen gewahrt bleiben.

    • Vermögensschutz im Scheidungsfall – als wirtschaftlich stärkerer Ehegatte möchten Sie Ihr Vermögen absichern.

    • Vertragliche Einschränkungen zu Ihren Lasten – Ihr Partner möchte sein Vermögen schützen, wodurch Ihnen Nachteile entstehen könnten.

    • Steuerliche Optimierung – insbesondere bei Eingriffen in den Güterstand kann meine anwaltliche Beratung steuerliche Vorteile sichern.

Als erfahrener Rechtsanwalt für Familienrecht arbeite ich eng mit Steuerberatern zusammen, um für Sie die optimale Lösung zu erzielen. Lassen Sie sich jetzt beraten und sichern Sie Ihre Zukunft!

Was regelt ein Ehevertrag? – Wesentliche Aspekte für eine rechtssichere Vereinbarung

Ein Ehevertrag bietet Klarheit über die rechtlichen und finanziellen Konsequenzen einer Ehe – sowohl während der Partnerschaft als auch im Falle einer Scheidung. Er gewährleistet individuellen Vermögensschutz, verhindert langwierige Auseinandersetzungen und kann sogar steuerliche Vorteile mit sich bringen.

  • Güterstand: Zugewinngemeinschaft, Gütertrennung oder Gütergemeinschaft?

    • Ein wesentlicher Aspekt eines Ehevertrags ist die Entscheidung über den Güterstand.

    • In Deutschland gilt standardmäßig die Zugewinngemeinschaft, jedoch können Ehepartner vertraglich eine modifizierte Zugewinngemeinschaft, Gütertrennung oder Gütergemeinschaft vereinbaren.

    • Die Wahl des geeigneten Güterstandes hat nicht nur Auswirkungen auf den Vermögensschutz, sondern kann auch steuerliche und erbrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

    • Eine maßgeschneiderte Regelung sorgt für mehr finanzielle Sicherheit und Planbarkeit.

  • Versorgungsausgleich: Altersvorsorge im Scheidungsfall

    • Im Falle einer Scheidung werden während der Ehe erworbene Rentenanwartschaften durch den Versorgungsausgleich aufgeteilt.

    • Ein Ehevertrag ermöglicht es mir, diesen auszuschließen oder anzupassen, um eine gerechtere Lösung für beide Partner zu finden.

    • Es ist zu beachten, dass ein Verzicht auf den Versorgungsausgleich unter bestimmten Umständen nachträglich unwirksam werden kann.

    • Daher sollten verschiedene Szenarien sorgfältig durchdacht und vertraglich festgelegt werden.

  • Unterhaltsregelung: Wer zahlt im Scheidungsfall?

Mit einem Ehevertrag kann ich die Höhe, Dauer und Voraussetzungen für nachehelichen Unterhalt genau festlegen. Dies schützt vor finanziellen Unsicherheiten und potenziellen Streitigkeiten nach der Trennung.

Mögliche Unterhaltsarten im Ehevertrag:

  • Betreuungsunterhalt (bei gemeinsamen Kindern)

  • Unterhalt wegen Alters oder Krankheit

  • Unterhalt zur Wiederaufnahme einer Erwerbstätigkeit

  • Aufstockungsunterhalt (bei Einkommensunterschieden)

  • Ausbildungs- und Fortbildungsunterhalt

  • Unterhalt aus Billigkeitsgründen

  • Vermögensverwaltung: Wer verwaltet das gemeinsame Vermögen?

    • Ich kann festlegen, dass das Vermögen eines Ehegatten vom anderen verwaltet wird.

    • Solche Vereinbarungen können auch ins Güterrechtsregister eingetragen werden, um sie rechtlich bindend zu machen.

    • Falls trotz modifizierter Zugewinngemeinschaft weiterhin der gesetzliche Güterstand besteht, gelten Verfügungsbeschränkungen.

    • Ein Ehepartner kann nicht ohne Zustimmung des anderen über sein gesamtes Vermögen verfügen.

  • Rechtswahl: Internationale Regelungen im Ehevertrag

    • Bei internationalen Ehen kann im Ehevertrag festgelegt werden, welches nationale Recht im Falle einer Scheidung Anwendung finden soll.

    • Dies betrifft sowohl den Gerichtsstand als auch das anzuwendende Recht.

    • Besonders sinnvoll ist diese Regelung für Paare mit unterschiedlichen Staatsangehörigkeiten oder Wohnsitzen.

    • Da hier komplexe internationale Rechtsvorschriften zu berücksichtigen sind, empfehle ich die Beratung durch einen erfahrenen Rechtsanwalt im Familienrecht.

Als erfahrener Rechtsanwalt im Familienrecht berate ich Sie umfassend zu Ihren Möglichkeiten und optimiere Ihren Ehevertrag sowohl steuerlich als auch rechtlich. Lassen Sie sich jetzt von mir beraten und sichern Sie Ihre Zukunft!

Ehevertrag für jede Lebenssituation – Häufige Fallkonstellationen und sinnvolle Vereinbarungen

Ein Ehevertrag lässt sich individuell an die Lebensumstände und finanziellen Gegebenheiten der Ehepartner anpassen. Je nach familiärer und finanzieller Situation existieren verschiedene vertragliche Regelungen, die finanzielle Sicherheit gewährleisten und Konflikte im Falle einer Scheidung vermeiden können. Im Folgenden sind einige typische Szenarien aufgeführt, in denen ein Ehevertrag besonders vorteilhaft sein kann:

  • Doppelverdiener-Ehe ohne Kinder oder Kinderwunsch

    • Wenn beide Partner bereits lange zusammenleben und finanziell unabhängig sind, haben sie oft den Wunsch, die gesetzlichen Scheidungsfolgen vollständig auszuschließen.

    • In diesem Fall kann vertraglich festgelegt werden, dass weder Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich noch nachehelicher Unterhalt zur Anwendung kommen.

    • So bleibt das Vermögen der Partner vollständig getrennt.

  • Doppelverdiener-Paar mit Kinderwunsch

Hier könnte ein zweistufiger Ehevertrag von Vorteil sein:

  • Vor der Geburt eines Kindes: Ausschluss von Scheidungsfolgen, um die finanzielle Unabhängigkeit beider Partner zu wahren.

  • Nach der Geburt eines Kindes: Der Ausschluss wird aufgehoben, um den Elternteil abzusichern, der hauptsächlich für die Betreuung verantwortlich ist. Dies kann Regelungen zu Unterhalt und Zugewinnausgleich umfassen.

  • Unternehmer-Ehe: Schutz des Betriebsvermögens

    • Wenn einer der Ehepartner selbstständig oder Unternehmer ist, sollte das Betriebsvermögen im Ehevertrag vom Zugewinnausgleich ausgenommen werden.

    • Ansonsten könnte das Unternehmen im Falle einer Scheidung wirtschaftlich gefährdet sein.

    • Zusätzlich lassen sich vereinfachte Regelungen für den Versorgungsausgleich und den Geschiedenenunterhalt treffen, um unvorhergesehene Belastungen zu vermeiden.

  • Vermögensschutz in der Ehe: „Reich heiratet arm“

    • Wenn ein Partner mit erheblichem Vermögen in die Ehe eintritt, besteht häufig der Wunsch, dass zukünftige Wertsteigerungen nicht in den Zugewinnausgleich einfließen.

    • Insbesondere Eltern wohlhabender Partner möchten oft verhindern, dass Familienvermögen im Scheidungsfall aufgeteilt wird.

    • Ein Ehevertrag kann in diesem Fall klare Regelungen schaffen, um Vermögenswerte gezielt zu sichern.

Ein individuell gestalteter Ehevertrag minimiert finanzielle Risiken und schafft Klarheit – sowohl während der Ehe als auch im Falle einer Trennung. Als Rechtsanwalt im Familienrecht biete ich Ihnen eine persönliche Beratung, um Ihren Ehevertrag rechtlich und steuerlich bestmöglich zu gestalten. Lassen Sie sich jetzt von mir beraten und sichern Sie Ihre Zukunft!

Was sind die Kosten für einen Ehevertrag? – Gebühren des Notars, Honorare des Rechtsanwalts und rechtliche Fallstricke

Die Kosten für einen Ehevertrag setzen sich aus Notargebühren sowie gegebenenfalls Honoraren für Rechtsanwälte und Steuerberater zusammen. Während die Notarkosten gesetzlich festgelegt sind, kann das Honorar eines Rechtsanwalts individuell vereinbart werden.

  • Notarkosten: Beurkundung eines Ehevertrags

    • Ein Ehevertrag ist nur dann gültig, wenn er notariell beurkundet wird.

    • Die Notarkosten richten sich nach dem Geschäftswert, der gemäß § 100 GNotKG die Summe der aktuellen Vermögen beider Ehegatten abzüglich bestimmter Verbindlichkeiten umfasst.

    • Auf dieses Reinvermögen wird eine doppelte Gebühr erhoben.

  • Beispielrechnung: Die Notarkosten für einen Ehevertrag basieren auf dem Reinvermögen der Ehepartner. Dabei fällt gemäß KV Nr. 21100 GNotKG eine doppelte Gebühr an, auf die zusätzlich die Mehrwertsteuer erhoben wird.

    • Reinvermögen: 40.000 EUR

    • Notargebühr: 290 EUR

    • Gesamt inkl. MwSt.: ca. 345 EUR

  • Honorare für Rechtsanwälte und Steuerberater

Die Gestaltung oder Prüfung eines Ehevertrags durch einen Rechtsanwalt verursacht zusätzliche Kosten. Diese sind frei verhandelbar und orientieren sich meist an:

  • Dem Zeitaufwand des Rechtsanwalts

  • Den Vermögenswerten und dem Einkommen der Ehepartner

  • Den steuerlichen Auswirkungen, die gegebenenfalls durch einen Steuerberater optimiert werden können

  • Rechtlichen Risiken bei einer möglichen Anfechtung oder Unwirksamkeit des Ehevertrags

Ein Ehevertrag unterstützt dabei, die Folgen einer Scheidung frühzeitig zu klären – besonders in Bezug auf Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich und Unterhaltsfragen. Ich empfehle Ihnen, sich von einem Rechtsanwalt für Familienrecht beraten zu lassen, um rechtliche Stolpersteine zu umgehen und Ihre finanziellen Interessen bestmöglich zu wahren.

Ehevertrag anfechten oder für ungültig erklären – Wann ist dies möglich?

Trotz der grundsätzlichen Vertragsfreiheit im Zivilrecht unterliegen Eheverträge einer richterlichen Inhaltskontrolle. Dies bedeutet, dass bestimmte Klauseln oder sogar der gesamte Vertrag unwirksam sein können, wenn sie einen Ehepartner unangemessen benachteiligen. Eine fehlerhafte oder einseitige Gestaltung kann dazu führen, dass Gerichte einzelne Regelungen abändern oder den gesamten Ehevertrag für nichtig erklären.

  • Ein Ehevertrag kann unwirksam sein, wenn er grundlegende rechtliche Prinzipien verletzt. Dies betrifft insbesondere:

    • Kindesunterhalt und Trennungsunterhalt, da diese Bereiche nur eingeschränkt zur Disposition der Ehegatten stehen.

    • Güterrecht, das grundsätzlich vertraglich frei gestaltbar ist, jedoch einer inhaltlichen Prüfung unterliegt.

    • Eine einseitige Lastenverteilung, die eine unzumutbare Benachteiligung eines Ehepartners darstellt.

  • Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass ein Ehevertrag nicht gegen das Prinzip der gleichberechtigten Lebenspartnerschaft verstoßen darf.

    • Liegt ein krasses Ungleichgewicht vor, kann der Vertrag für sittenwidrig und damit unwirksam erklärt werden.

    • Auch der Bundesgerichtshof (BGH) betont, dass eine evident einseitige Lastenverteilung nicht durch individuelle Lebensumstände gerechtfertigt sein darf.

  • Merkmale einer unangemessenen Benachteiligung

    • Objektive Kriterien:

      • Krasses Ungleichgewicht in den vertraglichen Regelungen

      • Verbot einseitiger Lastenverteilung

      • Fehlende Ausgewogenheit der Vereinbarungen

    • Subjektive Kriterien:

      • Strukturelle Unterlegenheit eines Ehepartners bei Vertragsabschluss

      • Einseitige Dominanz oder Drucksituation

      • Ungleiche Verhandlungsposition

      • Umkehrung der Selbstbestimmung in eine Fremdbestimmung

  • Kindeswohl als entscheidender Faktor

    • Bei der Prüfung der Wirksamkeit eines Ehevertrags betrachte ich nicht nur die Beziehung der Ehepartner untereinander, sondern auch das Kindeswohl.

    • Regelungen, die die finanziellen Ansprüche von Kindern unangemessen einschränken, können sittenwidrig und nicht durchsetzbar sein.

    • Entscheidend ist dabei stets der individuelle Einzelfall.

  • Ehevertrag nachträglich anpassen – Das Abänderungsverfahren

    • Hat ein Gericht die Sittenwidrigkeit eines Ehevertrags festgestellt, bleibt dieser grundsätzlich unwirksam.

    • Allerdings besteht die Möglichkeit eines Abänderungsverfahrens, falls sich die wirtschaftlichen Verhältnisse der Ehepartner wesentlich verändert haben.

    • In solchen Fällen kann eine Neubewertung der Vertragsinhalte erforderlich sein.

Die Erstellung eines Ehevertrags erfordert rechtliche Genauigkeit, um eine spätere Anfechtbarkeit oder Unwirksamkeit auszuschließen. Ich überprüfe Ihren Ehevertrag auf rechtliche Sicherheit, Fairness und Durchsetzbarkeit. Lassen Sie sich jetzt von mir beraten, um zukünftige rechtliche Konflikte zu vermeiden!

Zusätzliche Vertragsoptionen für Ehepartner und Lebensgefährten

Zusätzlich zum Ehevertrag, der in der Regel vor oder während der Ehe abgeschlossen wird, existieren verschiedene weitere vertragliche Vereinbarungen, mit denen ich als Rechtsanwalt die rechtlichen und finanziellen Verhältnisse von Ehepartnern und Lebensgefährten absichern kann. Diese Regelungen tragen dazu bei, Streitigkeiten zu vermeiden und gewährleisten klare Verhältnisse – sei es während der Trennung, nach der Scheidung oder im Erbfall.

  • Trennungsvereinbarung – Regelung der Verhältnisse während der Trennung

    • Nach einer Trennung ändern sich die rechtlichen Rahmenbedingungen, jedoch greifen die Scheidungsfolgen erst mit der rechtskräftigen Scheidung.

    • Eine Trennungsvereinbarung kann wichtige Aspekte wie den Trennungsunterhalt, die Nutzung der Ehewohnung oder den Umgang mit gemeinsamen Schulden regeln und somit zukünftige Konflikte vermeiden.

  • Scheidungsvereinbarung – Rechtssicherheit nach der Scheidung

    • Wurde kein Ehevertrag abgeschlossen, kann eine Scheidungsfolgenvereinbarung die finanziellen und rechtlichen Konsequenzen einer Scheidung klar regeln.

    • Dazu zählen Unterhalt, Zugewinnausgleich, Vermögensaufteilung und Sorgerecht.

    • Diese vertragliche Einigung kann das Scheidungsverfahren erheblich beschleunigen und kostspielige Gerichtsprozesse vermeiden.

  • Partnerschaftsvertrag – Rechtlicher Schutz für unverheiratete Paare

    • Für unverheiratete Paare stellt ein Partnerschaftsvertrag eine Alternative zum Ehevertrag dar.

    • Da für Lebensgemeinschaften andere rechtliche Bestimmungen gelten, können darin Vermögensverhältnisse, Unterhalt oder Regelungen zur gemeinsamen Immobilie festgelegt werden.

    • Eine klare Vertragsgestaltung verhindert Streit im Falle einer Trennung.

  • Ehegattentestament und Erbvertrag – Nachlass rechtssicher regeln

    • Die Themen Ehe, Scheidung und Erbrecht sind eng miteinander verknüpft. Ein Ehegattentestament oder Erbvertrag sorgt dafür, dass im Todesfall das Vermögen gemäß den Wünschen der Ehepartner vererbt wird.

    • Häufig wird auch ein Pflichtteilsverzicht vereinbart, um eine geregelte Nachfolgeplanung sicherzustellen.

  • Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung – Absicherung im Krisenfall

    • Mit einer Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung können Ehepartner sich gegenseitig für den Ernstfall absichern, falls einer von ihnen aufgrund von Krankheit oder Unfall nicht mehr selbst entscheiden kann.

    • Diese Dokumente sind eine sinnvolle Ergänzung zum Ehevertrag und gewährleisten, dass wichtige Angelegenheiten wie medizinische Entscheidungen oder finanzielle Regelungen im Sinne des Partners getroffen werden.

Eheverträge, Trennungsvereinbarungen oder Erbverträge – vertragliche Vereinbarungen bieten Sicherheit und Klarheit in einer Partnerschaft. Ich als Rechtsanwalt für Familienrecht berate Sie persönlich und unterstütze Sie dabei, individuelle Lösungen zu entwickeln, die Ihre Interessen optimal wahren. Lassen Sie sich jetzt beraten und sichern Sie Ihre Zukunft rechtlich ab!
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Wir beraten Sie gerne umfassend und persönlich bei Ihrem Anliegen.

Ihr Rechtsanwalt für Familienrecht – Eheverträge, Scheidungsvereinbarungen und rechtliche Absicherung

Ein individueller Ehevertrag oder eine Scheidungsfolgenvereinbarung sorgt für klare Verhältnisse und schützt vor finanziellen Risiken im Falle einer Trennung. Ich berate Sie als erfahrener Rechtsanwalt für Familienrecht umfassend bei der Gestaltung, Prüfung und Durchsetzung ehevertraglicher Regelungen.

Meine Leistungen im Bereich Eheverträge und Familienrecht:

  • Gestaltung von Eheverträgen, Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen

    • Ich entwickle individuelle Lösungen für Ehepartner und Lebensgefährten, um Unterhalt, Vermögensaufteilung und Zugewinn fair und rechtssicher zu regeln.

  • Prüfung bestehender Eheverträge und gutachterliche Stellungnahmen

    • Ich analysiere Ihren Ehevertrag auf Wirksamkeit, Fairness und mögliche Risiken – auch in Bezug auf spätere Anfechtbarkeit oder steuerliche Nachteile.

  • Durchsetzung von Ansprüchen aus Eheverträgen

    • Egal, ob es um Unterhaltsforderungen, Zugewinnausgleich oder andere vertragliche Ansprüche geht – ich setze Ihre Rechte außergerichtlich oder vor Gericht durch.

  • Anfechtung von Eheverträgen wegen Sittenwidrigkeit

    • Wenn ein Ehevertrag eine unangemessene Benachteiligung enthält, prüfe ich die Möglichkeit einer Anfechtung oder gerichtlichen Anpassung.

  • Steuerliche Beratung und Optimierung von Eheverträgen

    • Eheverträge haben häufig steuerliche Auswirkungen – ich arbeite mit Steuerexperten zusammen, um für Sie eine optimale Lösung zu finden.

  • Gestaltung von Partnerschafts- und Erbverträgen

    • Unverheiratete Paare oder Ehepartner mit Nachlassplanung profitieren von individuell angepassten Partnerschafts- oder Erbverträgen, die klare Regelungen für die Zukunft schaffen.

Egal ob Ehevertrag, Scheidungsfolgenvereinbarung oder Erbvertrag – durch eine geeignete rechtliche Gestaltung schütze ich Ihr Vermögen und verhindere langwierige Auseinandersetzungen. Ich stehe Ihnen mit meinem Wissen und meiner Erfahrung im Familienrecht zur Verfügung. Kontaktieren Sie mich für eine persönliche Beratung!

Ein Ehevertrag stellt eine rechtliche Vereinbarung zwischen Ehepartnern dar, die finanzielle und rechtliche Bestimmungen für die Ehe sowie eine potenzielle Scheidung festlegt. Er dient dem Schutz vor Vermögensverlusten, langwierigen Scheidungsverfahren und behandelt Aspekte wie Unterhalt, Zugewinnausgleich und Altersvorsorge.

Ein Ehevertrag kann vor, während oder nach der Eheschließung erstellt werden. Besonders empfehlenswert ist er für Unternehmer, Doppelverdiener, Ehepartner mit erheblichem Vermögen oder für solche mit Kindern aus vorherigen Beziehungen, um finanzielle Konflikte zu verhindern.
Ein Ehevertrag regelt wesentliche rechtliche Aspekte einer Ehe: die Wahl des Güterstands (Zugewinngemeinschaft, Gütertrennung oder modifizierte Zugewinngemeinschaft), Unterhaltsregelungen, den Versorgungsausgleich für Rentenanwartschaften, die Vermögensaufteilung sowie Vereinbarungen zum Sorge- und Umgangsrecht.
Ja, ein Ehevertrag ist rechtlich verbindlich, muss jedoch den gesetzlichen Anforderungen genügen. Bestimmungen, die einseitig benachteiligen, können von Gerichten als sittenwidrig angesehen und daher für ungültig erklärt werden.
Ja, ein Ehevertrag ist lediglich rechtsgültig, wenn er von einem Notar beurkundet wird. Der Notar gewährleistet, dass ich als Rechtsanwalt sicherstelle, dass beide Ehepartner den Vertrag verstehen und dass dieser den gesetzlichen Anforderungen genügt.
Ja, ich kann einen Ehevertrag jederzeit einvernehmlich ändern oder ergänzen. Wenn sich meine wirtschaftlichen oder familiären Verhältnisse ändern, sollte ich eine Anpassung des Vertrags in Erwägung ziehen.
Ja, ich kann einen Ehevertrag vor Gericht anfechten, wenn er eine offensichtliche einseitige Benachteiligung aufweist oder das Kindeswohl gefährdet. Gerichte haben die Möglichkeit, sittenwidrige Regelungen für ungültig zu erklären oder anzupassen.

Die Ausgaben für einen Ehevertrag bestehen aus Notarkosten und gegebenenfalls Anwaltskosten. Die Notarkosten orientieren sich am Vermögen beider Ehepartner. Zudem können Anwaltshonorare für meine Beratung und die Ausarbeitung des Vertrags anfallen.

Fehlt ein Ehevertrag, tritt automatisch die Zugewinngemeinschaft in Kraft, was zur Folge hat, dass das während der Ehe erworbene Vermögen aufgeteilt werden muss. Des Weiteren gelten die gesetzlichen Bestimmungen zum Unterhalt und Versorgungsausgleich, die nicht immer meinen individuellen Interessen gerecht werden.

Als erfahrener Rechtsanwalt für Familienrecht unterstütze ich Sie bei der Gestaltung, Prüfung und Anpassung Ihres Ehevertrags. Vereinbaren Sie jetzt eine individuelle Beratung, um Ihre Interessen rechtssicher abzusichern.

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