ClickCease
Kanzlei Motzenbäcker & Adam - Ihr Partner in Rechtsfragen aller Art.

Rechtsanwalt Geldwäsche Kaiserslautern

Dienstleistung im Wirtschaftsstrafrecht

Mandantenstimmen

Verteidigung bei Verdacht auf Geldwäschedelikt

In Deutschland wird der jährliche Umsatz von Geldwäsche auf einen zweistelligen Milliardenbereich geschätzt, was die Bekämpfung dieser Straftat zu einer bedeutenden Herausforderung für unser Rechtssystem macht. 

Trotz schneller gesetzlicher Anpassungen und Verschärfungen besteht das Risiko, dass Personen fälschlicherweise beschuldigt werden, insbesondere in dynamischen Wirtschaftszweigen. Da ein Vorwurf der Geldwäsche das Vertrauen ihrer Kunden gefährdet, kann er für Geschäftsleute schwerwiegende Folgen haben.

In unserer Kanzlei für Wirtschaftsstrafrecht erhalten Sie kompetenten und engagierten rechtlichen Beistand. 

Unser erfahrenes Team steht Ihnen mit herausragender Expertise zur Seite, um Sie umfassend zu beraten und zu verteidigen. Wir gewährleisten, dass Ihre Rechte als Beschuldigter während des Ermittlungsverfahrens geschützt werden!

Geldwäsche

  • Der Straftatbestand der Geldwäsche ist in § 261 StGB (Strafgesetzbuchs) verankert und wird durch das GwG (Geldwäschegesetz) näher definiert.

    • Das GwG orientiert sich an den Richtlinien der Europäischen Union und hat in den letzten Jahren verschiedene Compliance-Anforderungen verschärft.

  • Geldwäsche bezeichnet den Prozess, illegal erworbenes Geld oder Vermögenswerte in den legalen Wirtschaftskreislauf einzuführen oder zu verstecken. 

    • Zum Beispiel, indem Erlöse aus kriminellen Aktivitäten in legitime Geschäfte oder Investitionen umgeleitet werden. 

  • Obwohl Geldwäsche ursprünglich mit organisierter Kriminalität verbunden war, werden immer häufiger auch ehrliche Geschäftsleute und Privatpersonen mit solchen Vorwürfen konfrontiert. 

  • Schnelle Transaktionen auf dem Finanzmarkt können unbeabsichtigt mit Geldwäsche in Berührung kommen.

    • Banken sind dazu angehalten, verdächtige Transaktionen frühzeitig zu melden und entsprechende Gegenmaßnahmen zu ergreifen.

    • Dies steht häufig im Konflikt mit dem Vertrauensschutz ihrer Kunden und Geheimhaltungsinteressen. 

    • Das richtige Verhalten bei verdächtigen Transaktionen ist daher komplex.

Wie Geldwäsche nachgewiesen werden kann

Die Ermittlung und Nachweisführung bei Geldwäschevergehen gestalten sich aufgrund von Verschleierungsmethoden oft als äußerst herausfordernd. 

  • Besonders die Rückverfolgung der Geldherkunft stellt Strafverfolgungsbehörden vor komplexe Aufgaben, da bereits die Behinderung oder Gefährdung der Vermögenssicherstellung ein Teil des Geldwäsche-Straftatbestands gemäß § 261 StGB ist. 

  • Die Erfüllung dieses Tatbestands setzt bestimmte Kriterien voraus:

    • Der betreffende Gegenstand (z. B. Geld oder Vermögenswerte) müssen aus einer der strafbaren Handlungen gemäß § 261 Abs. 1 StGB stammen.

    • Der Täter muss die Herkunft des Gegenstandes verbergen, um die Einziehung oder die Ermittlung von dessen Herkunft zu vereiteln, umtauschen, übertragen oder verbergen.

    • Der Täter verschafft sich den Gegenstand selbst oder einem Dritten.

    • Oder er verwahrt/ verwendet den Gegenstand für sich oder einen Dritten.

    • Der Täter muss die kriminelle Herkunft der Vermögenswerte kennen.

  • Neben der absichtlichen Begehung können Personen auch wegen fahrlässiger Handlungen im Zusammenhang mit Geldwäsche belangt werden. 

    • Zum Beispiel, wenn nachgewiesen werden kann, dass das Geld aus kriminellen Aktivitäten stammt, aber nicht eindeutig festgestellt werden kann, welche Handlung genau vom Beschuldigten ausgeführt wurde. 

    • Geldwäschevergehen aufgrund von Fahrlässigkeit führen in der Regel zu geringeren Strafen.

Diese Strafen drohen bei Geldwäsche

  • Wer wegen einfacher Geldwäsche gemäß § 261 Abs. 1 StGB straffällig wird, droht eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe. 

  • Im Falle einer gewerbsmäßigen Handlung oder der Beteiligung an einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Geldwäsche zusammengeschlossen hat, liegt ein schwerwiegender Fall von Geldwäsche vor. 

    • Dies zieht gemäß § 261 Abs. 5 StGB ein erhöhtes Strafmaß von sechs Monaten bis zu zehn Jahren nach sich. 

  • Ein reduziertes Strafmaß ist vorgesehen, wenn der Täter während der Geldwäsche-Handlungen fahrlässig nicht erkennt, dass das Geld oder der Gegenstand aus einer Straftat stammt. 

    • In einem solchen Fall reicht das drohende Strafmaß von einer Geldstrafe bis zu zwei Jahren Freiheitsentzug.

  • Eine Person, die die Straftat freiwillig bei der zuständigen Behörde meldet, kann gemäß § 261 Abs. 8 StGB einer Strafverfolgung vollständig entgehen.

    • Aber nur, sofern die Tat zu diesem Zeitpunkt nicht bereits ganz oder teilweise aufgedeckt wurde. 

    • Das Gleiche gilt, wenn der Verdächtige die Sicherstellung des betreffenden Gegenstands bewirkt, auf den sich die Straftat bezieht.

  • Zusätzlich zu den Strafen gemäß § 261 StGB können Geldwäschedelikte weitere Sanktionen nach sich ziehen. 

    • Wenn beispielsweise der Geschäftsführer eines Unternehmens Geld aus einer Straftat unter Verwendung seiner Position im Unternehmen verschleiert hat, kann er für eine erhebliche Zeit von seinem Posten ausgeschlossen werden.

    • Das betroffene Unternehmen läuft Gefahr, wichtige Branchenlizenzen zu verlieren, und es drohen hohe Geldstrafen.

Diese Unternehmen tragen das höchste Risiko, in den Verdacht deines Geldwäschedelikts zu geraten

  • Für Finanzinstitute und Unternehmen im Finanzsektor ist die Prävention von Geldwäsche von entscheidender Bedeutung. 

    • Diese Einrichtungen müssen über umfangreiche Schutzmaßnahmen und Überwachungsmechanismen einführen sowie über ein effizientes Compliance-Management verfügen. 

  • Banken sind verpflichtet, verdächtige Transaktionen zu untersuchen, regelmäßige Berichte zu erstellen und den zuständigen Behörden Auskunft zu geben.

  • Auch Rechtsanwälte und Notare haben die Verantwortung sicherzustellen, dass sie nicht aktiv an Geldwäschedelikten beteiligt sind. 

  • Es ist unerlässlich, dass Sozietäten, Anwaltskanzleien sowie Wirtschaftsprüfer und Steuerberater die Vorgaben des Geldwäschegesetzes genau kennen und die ihnen anvertrauten Fälle gesetzeskonform behandeln. 

  • Zudem müssen sie die präventiven Schutzmaßnahmen ihrer Berufsverbände bzw. Rechtsanwalts- und Wirtschaftsprüferkammern einhalten. 

  • Ein Verstoß gegen diese Selbstregulierungsvorschriften kann schwerwiegende berufliche Konsequenzen nach sich ziehen.

In diesen Bereichen wird in Deutschland Geldwäsche betrieben

  • Der Immobilienmarkt in Deutschland ist ein Hotspot für Geldwäscheaktivitäten. 

  • Das geänderte Geldwäschegesetz, insbesondere durch die Einführung des Transparenzregisters, zielt darauf ab, Geldwäschedelikte gezielt auf dem Immobilienmarkt zu bekämpfen. 

    • Die Wirksamkeit dieser Maßnahmen bleibt jedoch abzuwarten, da sich viele Investoren nicht im Transparenzregister registrieren lassen.

  • Neben dem Immobiliensektor sind auch andere Wirtschaftszweige anfällig für Geldwäschepraktiken. 

    • Die Automobilindustrie, der Kunsthandel und Glücksspielunternehmen werden vermehrt genutzt, um Geld aus Straftaten zu verbergen oder zu verschleiern. 

  • Deutschland wird aufgrund seiner wirtschaftlichen Stärke als attraktiver Standort für Geldwäschegeschäfte angesehen. 

  • Ein strengerer Durchgriff in anfälligen Wirtschaftszweigen könnte dazu führen, dass viele legitime Geschäftsleute und Privatpersonen fälschlicherweise ins Visier der Strafverfolgungsbehörden geraten.

Das müssen Sie bei Verdacht auf Geldwäsche tun

  • Für selbständige Geschäftsinhaber oder Unternehmensleiter ist es von entscheidender Bedeutung, bei Verdacht auf Geldwäschedelikte folgende Punkte zu berücksichtigen:

    • Aktualisierung und Pflege der Finanzunterlagen in regelmäßigen Abständen.

    • Vollständige Überprüfung aller Unternehmenstransaktionen.

    • Transparente Führung der Finanzkonten des Unternehmens.

    • Konsequente Einhaltung von Sorgfaltspflichten und Compliance-Maßnahmen bei der Interaktion mit Kunden und ihren Transaktionen.

  • Besondere Aufmerksamkeit sollte insbesondere größeren Transaktionen gelten, die nicht dem üblichen Geschäftsverlauf entsprechen oder aus ungewöhnlichen Quellen stammen und keine klare finanzielle Begründung haben.

    • Wenn Sie Bedenken bezüglich Transaktionen oder Kundenkontakten haben, ist es ratsam, sich frühzeitig an einen Anwalt zu wenden, der Erfahrung mit Geldwäschedelikten hat. 

  • Diese Situation erfordert Fingerspitzengefühl und umsichtiges Handeln.

    • Vorschnelle Maßnahmen können den Verlust eines wertvollen Kunden bedeuten.

    • Unzureichende Maßnahmen können den Ruf des Unternehmens schädigen und die Aufmerksamkeit der Strafverfolgungsbehörden erregen. 

    • Wenn Sie sich über die Rechtslage unsicher sind, ist es ratsam, zuerst rechtlichen Rat einzuholen, bevor Sie sich an die Behörden wenden.

Jetzt Anfrage stellen

Wir beraten Sie gerne umfassend und persönlich bei Ihrem Anliegen.

So verteidigen Sie sich bei Verdacht auf Geldwäsche

Unsere renommierte Anwaltskanzlei für Wirtschaftsstrafrecht bietet Ihnen eine erstklassige individuelle, und engagierte Strafverteidigung an.

Bei Geldwäschedelikten besteht für ehrbare Geschäftsleute ein erhebliches Risiko, unabsichtlich in strafrechtliche Verfahren verwickelt zu werden. Ein bloßer Verdacht kann zu belastenden Ermittlungen führen, einschließlich Durchsuchungen und Beschlagnahmen.

In solchen Fällen ist es dringend ratsam, einen erfahrenen Strafverteidiger zu engagieren, der mit den Strafverfolgungsbehörden und dem Ablauf des Strafverfahrens vertraut ist. Unsere Anwälte für Strafrecht und Wirtschaftsstrafrecht gewährleisten, dass Ihre Rechte als Beschuldigter stets respektiert werden. 

Wir stehen Ihnen während des gesamten Ermittlungsverfahrens und des (gegebenenfalls) anschließenden Strafprozesses mit einer ehrlichen Einschätzung Ihrer Rechtslage zur Seite. 

Gemeinsam mit Ihnen entwickeln wir eine maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie, um das bestmögliche Ergebnis für Sie zu erzielen.

Je früher unsere Rechtsanwälte Einblick in das Ermittlungsverfahren erhalten, desto größeren Einfluss können wir auf das Ermittlungsverfahren nehmen und wirtschaftliche Schäden vermeiden.

Gegen Sie wird wegen Geldwäsche ermittelt? Schalten Sie jetzt einen Anwalt für Wirtschaftsstrafrecht ein, um eine Gefängnisstrafe oder Geldstrafe zu vermeiden!

Geldwäsche ist der Prozess, bei dem illegal erlangte Gelder so umgewandelt werden, dass sie den Anschein legaler Herkunft erwecken. Beispiel:  Eine Firma erwirbt günstig eine Schiffsladung Elektroschrott. Die Ladung wird als hochwertige Computer ausgegeben und zu überhöhten Preisen an eigene ausländischen Firmen verkauft.

Es gibt drei wesentliche Phasen im Geldwäscheprozess: Einspeisung (Placement), Verschleierung (Layering), Integration (Integration). Diese Phasen bilden den grundlegenden Ablauf, durch den illegal erworbene Gelder in den legalen Finanzkreislauf eingeschleust werden.

Wer gemäß § 261 StGB Geldwäsche betreibt, sieht sich mit Strafen von 3 Monaten bis zu 5 Jahren Freiheitsentzug oder Geldstrafen konfrontiert. In schwerwiegenden Fällen droht eine Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu 10 Jahren.

Die Hauptaktivitäten der Organisierten Kriminalität umfassen Drogenhandel, Prostitution, illegales Glücksspiel, Waffenhandel und Korruption. Aber auch die Immobilienbranche, Finanzdienstleistungen oder der Kunsthandel gelten als besonders anfällig für Geldwäscheaktivitäten.

Dazu gehörten unter anderem die Durchführung von Risikoanalysen der Vertragspartner, die Schaffung von internen Sicherungsmaßnahmen, Ernennung eines Geldwäschebeauftragten, Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten und die Einhaltung allgemeiner Sorgfalts-Pflichten.

Ein entscheidender Schritt in der Bekämpfung von Geldwäsche besteht darin, anonyme wirtschaftliche Transaktionen zu verhindern. Deshalb sind Banken, Versicherungsunternehmen, Immobilienmakler, Spielbanken und Güterhändler gesetzlich dazu verpflichtet, die Identität ihrer Geschäftspartner zu überprüfen.

Das elektronische Transparenzregister enthält Informationen über die sogenannten wirtschaftlichen Berechtigten von Rechtseinheiten und Rechtsgestaltungen. Sobald eine natürliche Person in der Folge Kapitalanteile oder Stimmrechte von mehr als 25 % an der Vereinigung kontrolliert, gilt diese als wirtschaftlich Berechtigte.

Wer teure Waren oder Dienstleistungen bar bezahlt, riskiert möglicherweise, unwissentlich gegen das Geldwäschegesetz zu verstoßen. Ab einem Betrag von 10.000 Euro besteht die Verpflichtung, die Herkunft des Geldes nachzuweisen. 

Geldwäsche steht im Gegensatz zur Steuerhinterziehung. Während bei Geldwäsche illegal erworbene Gelder in den legalen Finanzkreislauf eingeführt werden, zielt die Steuerhinterziehung darauf ab, legal erworbenes Einkommen am Finanzamt vorbeizuschleusen, um Steuern zu sparen.

Ein erfahrener Anwalt für Wirtschaftsstrafrecht kann schnell Akteneinsicht beantragen und Ihre strafrechtliche Situation eingehend prüfen. In vielen Fällen besteht die Möglichkeit, eine Einstellung des Verfahrens zu erwirken.

Rechtsgebiet

Wirtschaftsrecht-mobile

Jederzeit für Sie erreichbar

Kontakt

Ihre Kanzlei Kanzlei Motzenbäcker & Adam. Immer für Sie da

Adresse

Zollamtstr. 11
67663 Kaiserslautern

Öffnungszeiten

Montag – Donnerstag: 8:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 17:00 Uhr Freitag: 8:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:00 Uhr

Kontakt

© 2023 OMmatic