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Rechtsanwalt Steuerhinterziehung Kaiserslautern

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Steuerhinterziehung: Infos, Risiken und Strafen

Steuerhinterziehung gilt als zentrales Delikt im Steuerstrafrecht und kann oft ohne großen kriminellen Aufwand begangen werden, wodurch sie schnell verwirklicht ist. Trotz dieser scheinbaren Leichtigkeit wird die Steuerhinterziehung mittlerweile mit zunehmender Strenge von den Behörden verfolgt. 

Es stehen immer mehr rechtliche und tatsächliche Mittel zur Verfügung, um sie aufzudecken. In vielen Fällen stellt die Selbstanzeige einen wirksamen Weg dar, um sich vor Geldstrafen oder Gefängnis zu schützen.

Steuerhinterziehung - So machen Sie sich strafbar

  • Steuerhinterziehung gemäß § 370 AO (Abgabenordnung) liegt vor, wenn jemand absichtlich durch aktives Handeln oder pflichtwidriges Unterlassen eine Steuerverkürzung herbeiführt oder einen nicht gerechtfertigten Steuervorteil erlangt.

  • Typischerweise begeht jemand Steuerhinterziehung, indem falsche oder unvollständige Angaben gegenüber dem Finanzamt gemacht werden.

    • Zum Beispiel in der Steuererklärung, bei Steueranmeldungen oder in Anträgen und Auskünften. 

  • Die Richtigkeit und Vollständigkeit solcher Angaben wird gemäß den Richtlinien und Urteilen der Finanzverwaltung bewertet. 

  • Täter können nur natürliche Personen sein, wie beispielsweise Geschäftsführer, Angestellte oder Steuerberater, und nicht juristische Personen wie GmbHs.

  • Keine Steuerhinterziehung liegt vor, wenn jemand lediglich von einem Irrtum oder Versehen seitens des Finanzamts profitiert.

Risiken der Entdeckung eines Steuerbetrugs

Die steigenden Risiken der Entdeckung von Steuerhinterziehung werden durch ein zunehmend versiertes Vorgehen der Behörden, wachsende internationale Meldepflichten und des Bankgeheimnisses verstärkt. Hinzu kommen unvorhersehbare Unsicherheiten im Umfeld des Täters.

  • Steuerpflichtige können selbst den Anfangsverdacht liefern, indem sie Unstimmigkeiten in ihrer Steuererklärung aufweisen.

    • Zum Beispiel ein hoher Lebensstil ohne entsprechende Kapitalerträge. 

  • Kontrollmitteilungen zwischen Finanzämtern im In- und Ausland erhöhen ebenfalls das Entdeckungsrisiko, speziell, wenn keine geschäftlichen Aktivitäten angegeben werden.

  • Mitwisser wie Geschäftspartner oder Ex-Gatten können zur Entdeckung beitragen, ebenso wie Datendiebstahl oder -kauf.

  • Erbschaften bergen ebenfalls Risiken, da Schwarzgeld oft unentdeckt bleibt und Erben mit den rechtlichen Schwierigkeiten nicht versteuerter Vermögens konfrontiert werden. 

  • Banken müssen größere Geldeinzahlungen und verdächtige Überweisungen melden, um Geldwäsche zu bekämpfen, was die Entdeckung von Steuerhinterziehung weiter vorantreibt.

Strafmaß bei Steuerhinterziehung

Gemäß Abgabenordnung (AO) drohen für Steuerhinterziehung Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren oder Geldstrafen. 

  • Im Falle einer erheblichen Steuerverkürzung und/oder der Verwendung gefälschter Belege können sogar bis zu 10 Jahre Haft verhängt werden. 

  • Im Gegensatz zu Geldstrafen wird eine Geldauflage bei einer Einstellung ohne Eintragung im Bundeszentralregister verhängt. 

    • Daher streben wir in der Verteidigung bei entsprechender Ausgangslage eine Einstellung gegen Auflage an.

  • Die Höhe der hinterzogenen Steuern ist ein entscheidendes Kriterium bei der Strafmaßbemessung.

Verhindert eine strafbefreiende Selbstanzeige eine Strafe?

  • Die strafbefreiende Wirkung einer Selbstanzeige tritt nicht ein, wenn sie erst erfolgt, nachdem das Risiko der Entdeckung der Steuerhinterziehung konkret geworden ist. 

    • Wenn eine Prüfungsanordnung dem Täter oder seinem Vertreter bekannt gegeben wurde, ist die strafbefreiende Selbstanzeige in diesem Umfang ausgeschlossen. 

    • Für Steuerarten oder Jahre, die nicht von der Prüfungsanordnung betroffen sind, bleibt jedoch eine Selbstanzeige möglich. 

    • Wenn vor der Versendung der Prüfungsanordnung zunächst eine telefonische Ankündigung und Terminabstimmung erfolgt, kann in der Regel noch eine vollständig strafbefreiende Selbstanzeige erstattet werden. 

    • Auch unter diesen Umständen kann durch aktive Zusammenarbeit und Offenlegung seitens des Steuerhinterziehers möglicherweise eine Strafmilderung erreicht werden.

  • Weitere Voraussetzung für die Straffreiheit ist die fristgerechte Zahlung der hinterzogenen Steuern und Nebenleistungen wie der Nachzahlungszinsen durch den Täter. 

    • Die Selbstanzeige erfordert daher neben einer rechtlichen Prüfung auch betriebswirtschaftliche Vorbereitungen, um die erforderliche Liquidität sicherzustellen. 

    • Die Frist für die Nachzahlung wird von den Steuerbehörden festgelegt und liegt in der Regel zwischen einem und sechs Monaten.

  • Die Erfolgsaussichten einer Selbstanzeige beim Finanzamt hängen von einer Vielzahl von Umständen ab, die der Steuerpflichtige selbst beeinflussen kann. Entscheidend für den „Erfolg“ einer Selbstanzeige sind vor allem eine 

    • rechtzeitige Einreichung, 

    • die vollständige Rückzahlung der hinterzogenen Steuern 

    • sowie eine vollständige Offenlegung und Korrektur aller fehlerhaften oder unterlassenen Angaben.

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Steuerhinterziehung bezeichnet das vorsätzliche Unterlassen oder aktive Manipulieren von Steuerzahlungen gegenüber den Finanzbehörden, um unrechtmäßig Steuern zu sparen oder zu vermeiden. Der Versuch ist strafbar.
Gemäß § 370 AO (Abgabenordnung) drohen bei Steuerhinterziehung Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren oder Geldstrafen.

Wenn der Täter aus eigenem, grobem Eigennutz in großem Umfang Steuern verkürzt oder ungerechtfertigte Steuervorteile erlangt, seine Position als Amtsträger missbraucht, die Hilfe eines Amtsträgers ausnutzt, fortlaufend Steuern verkürzt oder ungerechtfertigte Steuervorteile unter Verwendung gefälschter Dokumente erlangt.

Eine Selbstanzeige kann zur Straffreiheit führen, wenn sie rechtzeitig und vollständig erfolgt, bevor das Entdeckungsrisiko konkret wird. Die Voraussetzungen sind jedoch komplex und erfordern genaue Prüfung.

Die strafrechtliche Verjährung von Steuerdelikten tritt nach 5 Jahren bei vorsätzlicher Steuerhinterziehung und nach 10 Jahren bei besonders schwerer Steuerhinterziehung ein. Die Verjährungsfrist beginnt ab dem Zeitpunkt der Beendigung der Tat, wie z.B. der Bekanntgabe des Steuerbescheids. 

Das Steuerstrafverfahren ist ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren, das darauf basiert, dass der Verdacht einer Steuerstraftat besteht und von den Finanzbehörden untersucht wird. Es kann die Erhebung einer Anklage, die Einstellung des Verfahrens, die Auferlegung von Auflagen oder die Ausstellung eines Strafbefehls folgen.

Unstimmigkeiten in der Steuererklärung, unverhältnismäßige Vermögenszuwächse, und ungewöhnlich hohe Ausgaben im Vergleich zum erklärten Einkommen können Anzeichen für Steuerhinterziehung sein.

Kooperation mit den Behörden, Offenlegung von Informationen und frühzeitige Einreichung einer Selbstanzeige können zu einer Strafmilderung führen.

Bei einer erfolgreichen Selbstanzeige erfolgt die Einstellung des Verfahrens, sobald alle Steuern und Zinsen beglichen wurden. Sollte die Selbstanzeige jedoch nicht wirksam oder unvollständig sein, besteht trotz ihrer Einreichung die Möglichkeit, dass Anklage erhoben wird.

Selbst wenn das Finanzamt bereits ein Steuerstrafverfahren gegen Sie eingeleitet hat, kann Ihnen ein Anwalt dabei helfen, die Konsequenzen zu mildern. Ein erfahrener Anwalt kann Ihre Interessen im Strafverfahren wirksam vertreten und sich dafür einsetzen, dass Sie ein mildes Urteil erhalten.

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