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Rechtsanwalt Strafrecht - Juristische Unterstützung bei Anklage und Strafbefehl

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BEWERTUNGEN

Strafbefehl und Anklage – als Beschuldigter richtig reagieren

Sie erhielten eine Anklage oder Strafanzeige? Sie wissen nicht, was zu tun ist? Als Rechtsanwälte für Strafrecht wissen wir, wie Sie darauf reagieren.

Es ist wichtig, dass Sie schnell und richtig handeln. Weil im Strafverfahren beziehungsweise Strafbefehlsverfahren Geldstrafen und Freiheitsstrafen drohen, sollten Sie die Verteidigung einem Anwalt überlassen. Mit unserer jahrelangen Praxiserfahrung wissen wir, worauf es ankommt.

Erhalten Sie einen Strafbefehl, müssen Sie aktiv werden. Reagieren Sie nicht darauf, können Sie auch ohne Hauptverhandlung verurteilt werden. Auch bei der Anklageschrift sollten Sie einen Strafverteidiger aufsuchen, damit rechtzeitig die richtige Verteidigung möglich ist. Als Rechtsanwälte für Strafrecht beantragen wir Akteneinsicht, übernehmen den Kontakt mit und verteidigen Sie vor Gericht.

Strafbefehl – so reagieren Sie richtig

Merkmale des Strafbefehls

  • Es ist ein vereinfachtes Strafverfahren für leichtere Vergehen.

    • Ein Vergehen ist ein Strafdelikt, welches mit Geldstrafe oder maximal bis zu 1 Jahr Freiheitsstrafe bedroht ist.

  • Es wird durch die Staatsanwaltschaft beim zuständigen Amtsgericht (AG) beantragt.

  • Es wird rein schriftlich abgehalten und ist daher nicht öffentlich.

  • Binnen zwei Wochen nach Zugang können Sie dem Strafbefehl widersprechen

    • Dann wechselt das Strafbefehlsverfahren in ein normales Strafverfahren mit Hauptverhandlung.

    • Dieses ist dann öffentlich und es können höhere Strafen (also Freiheitsstrafen über 1 Jahr hinaus) verhängt werden.

Rechtsfolgen

  • Geldstrafe oder maximal 1 Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung

  • Das Gericht ist nicht an den Strafvorschlag des Strafbefehls gebunden.

  • Wie ein schriftliches Gerichtsverfahren

  • Geldstrafe oder bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe

  • Zusätzlich können Strafen wie Fahrverbote und Entziehung der Fahrerlaubnis verhängt werden.

Was zu tun ist

  • Sie können einen Einspruch kann einlegen

    • Danach wird eine normale gerichtliche Hauptverhandlung gestartet.

    • Wichtig ist es, die Vor- und Nachteile des Strafbefehlsverfahrens abzuwägen. Hierzu kann ein Anwalt auch die Staatsanwaltschaft kontaktieren.

    • Nachteil: Das Verfahren wird dadurch öffentlich und Strafmaß kann sich erhöhen.

    • Vorteil: Sie können sich wehren, entweder weil der Tatvorwurf falsch ist oder das geforderte Strafmaß zu hoch ist.

  • Es besteht kein Anwaltszwang, aber ein anwaltlicher Rat ist dringend angeraten

Ein Strafbefehl kann schnell nach hinten losgehen. Weil kurze Fristen gelten und harte Strafen drohen, ist es wichtig, dass Sie sich anwaltlichen Rat holen.

Anklage – so reagieren Sie richtig

  • Merkmale der Anklage

    • Mit einer Anklage beziehungsweise Anklageschrift beantragt die Staatsanwaltschaft eine Hauptverhandlung.

      • Die Staatsanwaltschaft klagt an, wenn sie eine Verurteilung des Angeklagten für wahrscheinlich hält.

      • In der Anklageschrift wird der Tatvorwurf (inklusive Zeit, Ort, Tat und Personen) beschrieben.

    Rechtsfolgen

    • Nach Zustellung der Anklage haben Sie meist eine kurze Erklärungsfrist.

      • In dieser können sie entlastende Tatsachen äußern.

      • Was entlastet oder belastet, ist für Sie ohne Akteneinsicht aber kaum zu wissen. Daher sollten Sie einen Rechtsanwalt damit beauftragen, Akteneinsicht zu beantragen.

    • Sollte das Verfahren nicht eingestellt werden, beginnt die Hauptverhandlung. Werden Sie nicht aktiv, droht Ihnen die Verurteilung.

    Was zu tun ist

    • Äußern Sie sich nicht bei der Staatsanwaltschaft und kontaktieren Sie sofort einen Anwalt.

      • Wenn Sie nicht tätig werden, besteht die Gefahr, dass Sie wichtige Verfahrensrechte einbüßen.

    • Als Rechtsanwälte für Strafrecht sind wir Ihre Verteidiger und beantragen wir Akteneinsicht und stellen gegebenenfalls sonstige Anträge.

    • Gegen eine Geldauflage lässt sich manchmal die Einstellung des Verfahrens bewirken.

Der Anwalt ist der Schutzschild für seinen Mandanten. Wir wehren sie wirksam gegen Anklagen ab.

Das Schutzschild gegen Strafbefehl und Anklage

Strafbefehl erhalten? Die Anklageschrift macht Ihnen Sorgen? Wenn Sie einen Strafbefehl oder eine Anklage erhalten, müssen Sie aktiv werden. Kontaktieren Sie umgehend uns Rechtsanwälte für Strafrecht.

Durch unsere jahrelange Praxiserfahrung wissen wir, was zu tun ist. Wir beantragen Akteneinsicht und stellen gegebenenfalls weitere Anträge. Auch treten wir in Kontakt mit der Staatsanwaltschaft, der Polizei und dem Gericht, damit wir Ihre beste Verteidigung vorbereiten können. Insbesondere bei einem Strafbefehl und Anklage leichterer Vergehen lassen sich unangenehmen Folgen: wie Freiheitsstrafen oder eine öffentliche Verhandlung umgehen.

Wichtig ist: Melden Sie sich bei uns und nicht bei der Staatsanwaltschaft. So können wir Sie am besten verteidigen.

Häufige Fragen (FAQ)

Mit einem Strafbefehl werden schnell leichte Vergehen verfolgt. Es ist ein unbürokratisches Verfahren, in dem es nicht zu einer Hauptverhandlung kommt. Sie als Beschuldigter werden dadurch nicht öffentlich vorgeführt. Strafverteidiger haben die Möglichkeit, gegen Geldauflagen einen Strafbefehl abzuwenden.

Weil der Strafbefehl nur bei Vergehen in Betracht kommt, beschränkt sich das Strafmaß in einem Strafbefehlsverfahren auf Geldstrafen oder Freiheitsstrafen bis zu 1 Jahr (auf Bewährung). Zusätzlich können Nebenstrafen wie Fahrverbote oder Entzug der Fahrerlaubnis ausgesprochen werden.

Gegen einen Strafbefehl können Sie Einspruch erheben. Das Strafbefehlsverfahren verwandelt sich dann in ein normales Strafverfahren mit einer Hauptverhandlung. Ein Rechtsanwalt kann als Verteidiger oft mit der Staatsanwaltschaft und dem Gericht die Einstellung des Verfahrens erwirken.
Gegen einen Strafbefehl können Sie ohne Rechtsanwalt Einspruch einlegen. Ob ein Einspruch gegen den Strafbefehl in Ihrem Fall sinnvoll ist, hängt von vielen Kriterien ab. Als Rechtsanwälte können wir die Risiken und Chancen in Ihrer Situation besser einschätzen.
Eine Anklage ist ein Antrag der Staatsanwaltschaft an das Strafgericht, eine Hauptverhandlung durchzuführen. Der Staatsanwalt hält es für wahrscheinlich, dass Sie als Beschuldigter nach dieser Verhandlung verurteilt werden. Mit der Zustellung der Anklageschrift haben Sie eine kurze Erklärungsfrist.
Auf die Anklageschrift müssen Sie als Beschuldigter nicht reagieren. Schweigen Sie das Gericht nach Aktenlage, ob es eine Hauptverhandlung eröffnet. Damit Sie sich wirksam wehren können, sollten Sie einen Verteidiger bestellen und durch ihn Akteneinsicht erhalten.
Nachdem Ihnen die Anklageschrift zugestellt wurde, sollten Sie einen Strafverteidiger mandatieren. Als Verteidiger beantragen wir eine Fristverlängerung zur Erklärung beziehungsweise Stellungnahme. Zugleich beantragen wir die Akteneinsicht. Im Anschluss entscheidet das Gericht, ob es eine Hauptverhandlung angeordnet.
Haben Sie eine Anklage erhalten, ist ein Rechtsanwalt der Verteidiger für Sie. Gemeinsam mit Ihnen als Beschuldigter wird eine Verteidigungsstrategie entwickelt. Hierzu zählt es auch, dass der Anwalt die nötigen Anträge stellt, versucht eine Einstellung zu erwirken, oder Sie vor Gericht verteidigt.
Wenn Sie eine Anklageschrift erhalten, muss es nicht automatisch zu einer Hauptverhandlung kommen. Manchmal kann ein Anwalt nach Absprache mit dem Gericht und der Staatsanwaltschaft durch die Zahlung einer Geldauflage ein Strafverfahren einzustellen.
Eine Hauptverhandlung kann nicht ohne Sie als Beschuldigten stattfinden. Erscheinen Sie nicht, kann also nicht verhandelt werden. Kommen Sie nicht zum geladenen Termin, ist eine ausreichende Entschuldigung (z. B. Krankheit) entscheidend. Ansonsten können sie vorläufig verhaftet oder von der Polizei vorgeführt werden.

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