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Rechtsanwalt im Betäubungsmittelstrafrecht für Sembach

Wir beraten und vertreten Unternehmen ebenso wie Privatpersonen zielgerichtet, kompetent und umfassend.

BEWERTUNGEN

Rechtsanwalt im Betäubungsmittelstrafrecht für Sembach – Ihre Verteidigung beginnt hier

Strafverfahren im Bereich des Betäubungsmittelstrafrechts können gravierende Folgen haben – sowohl strafrechtlich als auch persönlich, beruflich und sozial. Ob es um den Besitz geringer Mengen oder um den Vorwurf des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln geht: In solchen Situationen ist schnelles und entschlossenes Handeln gefragt.

Wir sind Ihre spezialisierten Rechtsanwälte im Betäubungsmittelstrafrecht für Sembach – erfahren, engagiert und zielgerichtet. Wir verteidigen Sie mit Nachdruck und Sachverstand gegen Vorwürfe im Zusammenhang mit Drogen und Betäubungsmitteln und stehen Ihnen mit einer professionellen Strafverteidigung zur Seite.

Kundenstimmen

Für Kanzlei Motzenbäcker & Adam steht die Mandantenzufriedenheit an erster Stelle

Was fällt unter das Betäubungsmittelstrafrecht?

Das Betäubungsmittelstrafrecht ist ein hochsensibler Teil des Strafrechts. Es umfasst sämtliche Straftatbestände im Zusammenhang mit dem Besitz, Anbau, Handel, der Einfuhr oder Herstellung von Betäubungsmitteln – geregelt im Betäubungsmittelgesetz (BtMG).

Typische Vorwürfe in der anwaltlichen Praxis in Sembach sind:

  • Besitz von Betäubungsmitteln (auch in geringer Menge)

  • Handeltreiben mit Drogen (auch ohne Gewinnabsicht)

  • Anbau oder Herstellung von Betäubungsmitteln, insbesondere Cannabis

  • Einfuhr von Drogen aus dem Ausland

  • Abgabe oder Weitergabe von Drogen, auch im Freundeskreis

  • Verstöße gegen das BtMG im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr (z. B. bei einer Polizeikontrolle)

Jeder dieser Vorwürfe kann schwerwiegende Konsequenzen nach sich ziehen – von Geldstrafen und Einträgen ins Führungszeugnis bis hin zu mehrjährigen Freiheitsstrafen. Besonders bei sogenannten „nicht geringen Mengen“ (z. B. bei Cannabis ab 7,5 g THC-Gehalt) greifen strenge gesetzliche Strafrahmen – mit Mindestfreiheitsstrafen von einem Jahr oder mehr.

Was wir für Sie tun – unsere Verteidigungsstrategie

Als Rechtsanwälte mit Spezialisierung im Betäubungsmittelstrafrecht für Sembach prüfen wir Ihr Verfahren mit größter Sorgfalt und entwickeln eine individuelle Verteidigungsstrategie. Dabei achten wir besonders auf:

  • Verfahrensfehler – z. B. bei Hausdurchsuchungen, Beschlagnahmen oder Telekommunikationsüberwachung

  • Unverhältnismäßigkeiten – etwa bei der Anwendung des Strafrahmens

  • Beweislücken – z. B. unklare Besitzverhältnisse, keine gesicherten Mengenangaben

  • Verletzung Ihrer Rechte – insbesondere bei Aussageerpressung, fehlender Belehrung oder Drucksituationen bei der Polizei

Wir nutzen Spielräume konsequent, um das Verfahren möglichst frühzeitig zu beenden oder das Strafmaß deutlich zu reduzieren. Häufig können wir eine Einstellung gegen Auflagen, eine diversionelle Lösung oder einen Strafbefehl ohne Gerichtsverhandlung erreichen – abhängig vom Einzelfall und Ihrer persönlichen Situation.

Typische Situationen, in denen Mandanten aus Sembach unsere Hilfe suchen:

  • Hausdurchsuchung wegen Drogenverdacht
  • Vorladung zur polizeilichen Vernehmung
  • Festnahme oder Haftbefehl wegen mutmaßlichen Drogenhandels
  • Verfahren wegen Drogenkonsum im Straßenverkehr (THC, Kokain, Amphetamine etc.)
  • Strafverfahren gegen Jugendliche oder Heranwachsende

Insbesondere bei jungen Erwachsenen ist schnelles und umsichtiges Handeln besonders wichtig – um langfristige Folgen wie Einträge im Führungszeugnis oder Nachteile im Berufsleben zu vermeiden.

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Wir beraten Sie gerne umfassend und persönlich bei Ihrem Anliegen.

Was Sie jetzt tun sollten – und was nicht

Wenn Sie ins Visier der Ermittlungsbehörden geraten sind, gilt:

  • Reden Sie nicht mit der Polizei, bevor Sie mit einem Anwalt gesprochen haben.
  • Kontaktieren Sie uns so früh wie möglich – bereits im Ermittlungsverfahren können wir Einfluss nehmen.

Wir begleiten Sie in allen Phasen des Verfahrens – von der ersten polizeilichen Maßnahme bis zur Hauptverhandlung. Dabei behalten wir nicht nur das juristische Ziel im Blick, sondern auch Ihre persönliche Situation, Ihre berufliche Zukunft und Ihre Lebensplanung.

Gerne für Sie erreichbar

Kontakt

Ihre Kanzlei Kanzlei Motzenbäcker & Adam.

Adresse

Zollamtstr. 11
67663 Kaiserslautern

Öffnungszeiten

Montag – Donnerstag: 8:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 17:00 Uhr Freitag: 8:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:00 Uhr

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