Strafverfahren wegen Steuerhehlerei durch Zigaretten-, HEETS- oder Shisha-Tabak-Bestellungen aus dem Internet
Fachbeitrag im Strafrecht
Strafverfahren wegen Steuerhehlerei durch Zigaretten-, HEETS- oder Shisha-Tabak-Bestellungen aus dem Internet – Was Sie jetzt wissen müssen
Was bedeutet Steuerhehlerei bei Tabakwaren?
Die rechtliche Grundlage für den Vorwurf liefert § 374 der Abgabenordnung (AO). Steuerhehlerei liegt vor, wenn jemand Waren erwirbt oder besitzt, für die die gesetzlich geschuldete Verbrauchsteuer nicht entrichtet wurde. Bei Tabakwaren betrifft das vor allem die Tabaksteuer.
Das bedeutet:
Wer Zigaretten, HEETS oder Shisha-Tabak im Ausland bestellt, ohne dass beim Import die deutsche Tabaksteuer abgeführt wird, macht sich aus Sicht der Strafverfolgungsbehörden strafbar – auch dann, wenn die Bestellung nur für den privaten Konsum gedacht ist.
Besonders problematisch:
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Der Zoll kontrolliert stichprobenartig Sendungen aus dem Ausland.
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Wird ein Paket mit unversteuerten Tabakwaren entdeckt, wird es in der Regel sichergestellt und als Beweismittel einbehalten.
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Der Vorgang wird an das zuständige Hauptzollamt gemeldet – oft mit sofortiger Einleitung eines Strafverfahrens.
Typischer Ablauf eines Strafverfahrens bei Internetbestellungen von Zigaretten, HEETS oder Shisha-Tabak
Wer unversteuerte Tabakwaren bestellt, muss mit folgendem Ablauf rechnen:
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Bestellung im Ausland
Die Tabakwaren werden online bei einem ausländischen Händler bestellt, häufig in EU-Staaten mit niedrigeren Steuersätzen. -
Zollkontrolle
Das Paket wird beim Import nach Deutschland vom Zoll überprüft. -
Sicherstellung
Enthält es Tabakwaren ohne gültige deutsche Steuerbanderole, wird es beschlagnahmt. -
Meldung an das Hauptzollamt
Der Fund wird offiziell registriert und ein Verfahren eingeleitet. -
Strafrechtliche Schritte
Die Betroffenen erhalten Post vom Hauptzollamt – in Form einer Anhörung, einer Vorladung zur Vernehmung durch das Zollfahndungsamt oder die Polizei.
In manchen Fällen erfolgt direkt ein Strafbefehl.
Welche Strafen drohen?
Die rechtlichen Folgen können erheblich sein:
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Geldstrafen – oft abhängig von der Menge der bestellten Waren und der Höhe der hinterzogenen Steuer
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Eintrag ins Führungszeugnis – mit möglichen Konsequenzen für Beruf und Zukunft
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Freiheitsstrafe – in besonders schweren Fällen, etwa bei größeren Mengen oder wiederholten Bestellungen
Schon geringe Mengen können ausreichen, um ein Strafverfahren auszulösen. Die Gerichte und Zollbehörden verfolgen solche Fälle zunehmend konsequent, um ein Signal gegen den Schmuggel und Steuerbetrug zu setzen.
Wie sollten Betroffene reagieren?
Wer eine Vorladung, Anhörung oder einen Strafbefehl wegen Steuerhehlerei erhält, sollte nicht vorschnell handeln. Häufig machen Betroffene den Fehler, unüberlegt Angaben zu machen, die später gegen sie verwendet werden können.
Empfehlungen für das richtige Vorgehen:
- Keine Aussage ohne vorherige anwaltliche Beratung
- Fristen aus der Anhörung oder dem Strafbefehl unbedingt einhalten
- Frühzeitig einen auf Steuerstrafrecht spezialisierten Anwalt einschalten
- Einsicht in die Ermittlungsakte beantragen, bevor eine Stellungnahme erfolgt
Fazit: Nicht unterschätzen – schnell handeln!
Eine Bestellung von Zigaretten, HEETS oder Shisha-Tabak aus dem Ausland kann schnell mehr als nur ein teures Ärgernis werden. Steuerhehlerei ist kein Kavaliersdelikt und wird in Deutschland konsequent verfolgt. Wer Post vom Zoll oder Hauptzollamt erhält, sollte die Sache ernst nehmen und sofort rechtliche Hilfe in Anspruch nehmen.