Kanzlei Motzenbäcker & Adam - Ihr Partner in Rechtsfragen aller Art.

Verfahrenskostenvorschuss bei getrenntlebenden Ehegatten

Fachbeitrag im Familienrecht

Vorschuss für Verfahrenskosten bei getrennt lebenden Ehegatten

Die im Verlauf einer Scheidung entstehenden Kosten können erheblich sein. Sollte ein Ehepartner aus finanziellen Gründen nicht in der Lage sein, diese Kosten zu tragen, kann er Verfahrenskostenhilfe beantragen. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass diese Unterstützung zunehmend nur dann gewährt wird, wenn nachgewiesen wird, dass der andere Ehepartner die Kosten nicht durch einen Verfahrenskostenvorschuss decken kann. Doch was genau versteht man unter einem Verfahrenskostenvorschuss (VKV) und unter welchen Umständen kann ein Ehepartner dazu verpflichtet werden, die Scheidungskosten des anderen zu übernehmen?

Welche Partei ist verantwortlich für die Zahlung des Verfahrenskostenvorschusses?

Im Zuge von Familienverfahren und anderen gerichtlichen Streitigkeiten kann das verfügbare Einkommen zur Kostendeckung auch den Anspruch auf Prozesskostenvorschuss gemäß § 115 ZPO einschließen. 

Dies bedeutet, dass eine nahestehende Person für die entstehenden Kosten haftbar gemacht werden kann.

  • Wenn also ein Ehepartner im Scheidungsverfahren einen solchen Anspruch auf finanzielle Unterstützung von seinem getrennt lebenden Partner hat, wird er nicht mehr als bedürftig angesehen.

    • Er kann daher keine Verfahrenskostenhilfe (VKH) beantragen.

  • Reicht jedoch ein gering verdienender Ehepartner einen VKH-Antrag ein, um die Kosten für Gericht und Anwalt zu decken, kann das Gericht diesen ablehnen.

    • Die Begründung: Der andere Partner verfügt über ausreichende finanzielle Mittel und es besteht ein Anspruch auf Leistung von Prozesskostenvorschuss gegenüber diesem.

    • In diesem Fall liegt es am Antragsteller, den Prozesskostenvorschuss von seinem Ehepartner einzufordern. 

  • Wichtig: Vor der Beantragung von Verfahrenskostenhilfe sollten Sie nachweisen, dass keine Forderungen oder Ansprüche auf Prozesskostenvorschuss bei der Gegenseite geltend gemacht werden können.

Verfahrenskostenvorschuss als finanzielle Unterstützung für Prozesskosten

Nach der Zivilprozessordnung (ZPO) und dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ist die Anspruchsstellung gegenüber dem Ehegatten geregelt. 

Die Verpflichtung zur Stellung eines Prozesskostenvorschusses fällt unter die Unterhaltspflicht, die Ehepartner bei Eheschließung füreinander eingehen.

  • Diese Verpflichtung zur Kostenübernahme umfasst alle gerichtlichen Verfahren, einschließlich solcher im Strafrecht, sofern die finanziellen Verhältnisse des Unterhaltspflichtigen dies zulassen.

  • Wichtig: 

    • Auch getrennt lebende Ehegatten, die eine Scheidung anstreben, bleiben während der Ehe der allgemeinen Unterhaltspflicht unterworfen. 

    • Deshalb kann auch für das Scheidungsverfahren selbst ein Prozesskostenvorschuss gefordert werden. 

    • Dies bedeutet jedoch nicht, dass der Verfahrenskostenvorschuss mit dem Trennungsunterhalt verrechnet werden darf!

Voraussetzungen für die Gewährung eines Prozesskostenvorschusses

  • Rechtskräftige Scheidung:

    • Ihr Anspruch auf Verfahrenskostenvorschuss besteht nur, solange Ihre Ehe rechtlich noch nicht endgültig geschieden ist.

    • Sobald die Scheidung endgültig vollzogen ist, verfällt dieser Anspruch.

  • Persönliche Angelegenheit:

    • Der Anspruch auf Verfahrenskostenvorschuss erstreckt sich auf persönliche Angelegenheiten, wie die Scheidung, Privatinsolvenz oder strafrechtliche Belange.

  • Unterhaltsansprüche:

    • Ich stelle fest, dass Sie Anspruch auf Verfahrenskostenvorschuss haben, wenn Sie Unterhaltsansprüche, wie Trennungsunterhalt oder Zugewinnausgleich, geltend machen möchten.

  • Finanzielle Bedürftigkeit:

    • Um einen Verfahrenskostenvorschuss zu erhalten, müssen Sie finanziell bedürftig sein.

    • Ihre finanzielle Situation wird gründlich überprüft, und vorhandene Vermögenswerte müssen gegebenenfalls verwertet werden.

  • Leistungsfähigkeit des Ehepartners:

    • Ihr Anspruch auf Verfahrenskostenvorschuss ist auch von der finanziellen Leistungsfähigkeit Ihres Ehepartners abhängig.

    • Dieser muss in der Lage sein, den Vorschuss zu zahlen, entweder als Einmalbetrag oder in Raten.

Sie möchten Ihren Anspruch auf Prozesskostenvorschuss geltend machen? Kontaktieren Sie jetzt einen Rechtsanwalt für Familienrecht, damit ich Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche helfen kann.

Ist es möglich, den Verfahrenskostenvorschuss in Raten zu begleichen?

Es gibt eine Ausnahme bei der Gewährung von Verfahrenskostenhilfe:

  • Wenn der Ehepartner, der zur Leistung eines Prozesskostenvorschusses verpflichtet ist, diesen nur in Raten zahlen kann.

  • In solchen Fällen kann Verfahrenskostenhilfe mit Ratenzahlung bewilligt werden. Die Höhe der Raten richtet sich in der Regel nach den zahlbaren Raten des Ehepartners, der den Verfahrenskostenvorschuss leisten muss.

  • Dies führt zu einer Art Mischverhältnis von Verfahrenskostenhilfe und Verfahrenskostenvorschuss: Das bewilligte staatliche Prozessfinanzierungsdarlehen wird sofort durch den Verfahrenskostenvorschuss ausgeglichen.

Kann ich den Verfahrenskostenvorschuss zurückfordern?

  • Meistens gestaltet es sich als kompliziert, einen bereits geleisteten Betrag zurückzubekommen.

  • Der Grund dafür ist, dass der Verfahrenskostenvorschuss im Wesentlichen eine Form der Unterhaltszahlung darstellt.

  • In den meisten Fällen können Unterhaltsleistungen nicht zurückgefordert werden.

Welche Höhe hat der Anspruch auf Verfahrenskostenvorschuss?

  • Die Höhe des Verfahrenskostenvorschusses wird anhand der gesetzlich festgelegten Gebühren berechnet, die das Gericht und ich als Ihr Rechtsanwalt für das Scheidungsverfahren oder andere unterhaltsrechtliche Verfahren in Rechnung stellen können. 

  • Ich als Ihr Rechtsanwalt für Familienrecht kann die voraussichtlichen Verfahrenskosten für Ihre Scheidung im Voraus kalkulieren.

Welche finanzielle Unterstützung gibt es, wenn ein Verfahrenskostenvorschuss nicht in Betracht kommt?

  • Falls Ihr Ehepartner nicht verpflichtet ist, Ihnen einen Vorschuss für die Verfahrenskosten zu gewähren, können Sie staatliche Verfahrenskostenhilfe beantragen.

  • Wichtig: Überprüfen Sie zunächst, ob die Möglichkeit eines Verfahrenskostenvorschusses besteht und schließen Sie diese Möglichkeit dann aus.

  • Es besteht die Möglichkeit, Ihren Scheidungsantrag mit einem Antrag auf Verfahrenskostenhilfe zu kombinieren.

    • Falls Ihr Anspruch unsicher ist, können Sie Ihren Scheidungsantrag unter der Bedingung einreichen, dass Ihnen Verfahrenskostenhilfe gewährt wird.

    • Die Scheidung wird dann nur durchgeführt, wenn tatsächlich Verfahrenskostenhilfe bewilligt wird.

  • Zur Beantragung von Verfahrenskostenhilfe müssen Sie das offizielle Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ mit Ihren persönlichen Angaben ausfüllen.

  • Ich als Ihr Rechtsanwalt kann Sie dabei unterstützen und Ihnen helfen, das Formular korrekt auszufüllen.

Sie möchten einen Verfahrenskostenvorschuss beantragen? Als Rechtsanwalt für Familienrecht helfe ich Ihnen dabei, alle wichtigen Unterlagen korrekt auszufüllen!

Jetzt Anfrage stellen

Wir beraten Sie gerne umfassend und persönlich bei Ihrem Anliegen.

Rechtsgebiet

Familienrecht-mobile

Gerne für Sie erreichbar

Kontakt

Ihre Kanzlei Motzenbäcker & Adam.

Adresse

Zollamtstr. 11
67663 Kaiserslautern

Öffnungszeiten

Montag – Donnerstag: 8:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 17:00 Uhr Freitag: 8:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:00 Uhr

Kontakt

Sie müssen den Inhalt von reCAPTCHA laden, um das Formular abzuschicken. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten mit Drittanbietern ausgetauscht werden.

Mehr Informationen