Kanzlei Motzenbäcker & Adam - Ihr Partner in Rechtsfragen aller Art.

Rechtsanwalt Arbeitsrecht Kaiserslautern

Kompetent und durchsetzungsstark

Ihr Partner für alle Fragen des Arbeitsrechts in Kaiserslautern und Umgebung

Wo Menschen Tag für Tag zusammenarbeiten, kann es schnell zu Konflikten kommen. Das Arbeitsrecht steckt dabei voller Konfliktpotenzial bei strenger Fristenbindung und ganz eigenen Spielregeln. Wir beraten und vertreten Sie sowohl außergerichtlich als auch vor dem Arbeitsgericht in allen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten. Zu unserer Tätigkeit gehört dabei auch die Ausgestaltung von individuell zugeschnittenen Arbeitsverträgen. Nicht selten lassen sich dadurch spätere Streitigkeiten erfolgreich vermeiden.

Ansprechpartner für Arbeitnehmer und Arbeitgeber

Zu unseren Mandanten zählen dabei sowohl Arbeitnehmer, leitende Angestellte, Betriebsräte als auch Arbeitgeber. Wir sind Ansprechpartner für Führungskräfte wie Geschäftsführer, Vorstände und Manager bei allen Fragen und Angelegenheiten zum Dienstvertragsrecht und in Haftungsfragen. Durch diese Vielzahl an unterschiedlichen Mandanten sind wir in der Lage, uns leicht in die jeweilige Gegenseite hineinzuversetzen. Auf diesem Wege und durch die Erfahrung aus jahrelanger Berufsausübung und die Tätigkeit in verschiedenen Vereinen und Organisationen gewährleisten wir die bestmögliche Beratung unserer Mandanten bei allen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten.

Wichtig im Arbeitsrecht: Schnell reagieren.

Aufgrund der knappen Fristen im Arbeitsrecht raten wir Ihnen dringend, im Bedarfsfalle umgehend Kontakt mit uns aufzunehmen. Ansonsten besteht die Gefahr, dass Sie Ihre Rechte verlieren. Beispielsweise müssen Sie gegen eine Kündigung in der Regel innerhalb von drei Wochen vorgehen. Andernfalls wird die Kündigung nach Ablauf der Frist automatisch rechtskräftig, auch wenn diese eventuell fehlerhaft ist und somit als ungültig zu betrachten wäre. Sie können uns bereits mit Absenden des Kontaktformulars Ihre Unterlagen zu Ihrer Angelegenheit übermitteln. Im Bereich des Arbeitsrechts haben wir nützliche Dokumente unter den FAQ zusammengestellt.

Sie haben eine Kündigung erhalten?

Ihr Rechtsanwalt in Kaiserslautern für Arbeitnehmer

Wir unterstützen Arbeitnehmer in allen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten.

Beispielsweise prüfen wir für Sie im Falle einer Kündigung diese auf Rechtmäßigkeit oder helfen Ihnen beim Aushandeln einer angemessenen Abfindung.

Wir vertreten und beraten Sie bei außergerichtlichen Verhandlungen mit Ihrem Arbeitgeber bei Streitigkeiten rund um den Inhalt eines Aufhebungsvertrags und sind Ihr Partner bei Einreichung einer Kündigungsschutzklage am Arbeitsgericht.

Auch in allen anderen arbeitsrechtlichen Fragen, beispielsweise zu Abmahnungen, Arbeitszeugnissen, Arbeitszeiten, Überstunden oder Urlaubsansprüchen stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.

Selbstverständlich sind wir ebenso für leitende Angestellte, die hinsichtlich der arbeitsrechtlichen Schutzvorschriften aufgrund der ihnen übertragenen Befugnisse eine Sonderstellung einnehmen, der richtige Ansprechpartner.

Haben Sie Fragen zu den Kündigungsfristen oder zur außerordentlichen Kündigung?

Ihr Rechtsanwalt in Kaiserslautern für Arbeitgeber

Der Schwerpunkt unserer arbeitsrechtlichen Tätigkeit bei Mandanten, die uns aus ihrer Position als Arbeitgeber kontaktieren, ist die Rechtsberatung.

Wir erstellen für Sie auf Ihr Unternehmen zugeschnittene Arbeitsverträge, beraten Sie im Hinblick auf Haftungsrisiken und verhandeln für Sie Abfindungsvereinbarungen.

Wir verstehen uns in unserer Tätigkeit als Ihr Rechtsanwalt dabei als Partner Ihres Unternehmens.

Darüber hinaus vertreten wir Sie und Ihr Unternehmen auch außergerichtlich und gerichtlich in allen anderen Angelegenheiten, auch in solchen, die nicht dem Arbeitsrecht zuzuordnen sind.

Die Kosten im Arbeitsrecht

Die Vergütung der anwaltlichen Tätigkeit im Bereich des Arbeitsrechts gelten als Werbungskosten. Sie sind somit steuerlich abzugsfähig. Sofern Sie rechtsschutzversichert sind, ist auch der Teil der Prämie der Rechtsschutzversicherung, die auf das Gebiet des Arbeitsrechts entfällt, steuerlich abzugsfähig. Darüber hinaus bestehen im Arbeitsrecht einige Sonderregeln bezüglich der Kostentragungspflicht. So trägt in der ersten Instanz im Arbeitsrecht jede Partei die ihr entstandenen Rechtsanwaltskosten selbst, unabhängig davon, wer den Rechtsstreit am Ende gewonnen oder wer ihn am Ende verloren hat. Auch im Falle einer Einigung durch Vergleich trägt jeder seine Kosten selbst. Erst ab der 2. Instanz kann die obsiegende Partei von der Gegenseite die Übernahme der eigenen Anwaltskosten verlangen. Sofern Sie keine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben und auch nicht Mitglied einer Gewerkschaft sind, beraten wir Sie selbstverständlich gerne über die Möglichkeit der Prozesskostenhilfe. Erfahrungsgemäß wird diese insbesondere nach einer Kündigung regelmäßig in Anspruch genommen.

Wann hat man Anspruch auf eine Abfindung?

Die Abfindung ist gesetzlich nicht geregelt. Nicht selten wird die Auszahlung von Abfindungen im Arbeitsvertrag vereinbart. Ist dies bei Ihnen nicht der Fall, ist die Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe geboten. An die Wirksamkeit einer Kündigung hat der Gesetzgeber hohe Anforderungen gestellt. Aufgrund dessen fürchten Arbeitgeber häufig die zeit- und kostenintensive Kündigungsschutzklage, die in vielen Fällen mit einem Vergleich endet. Zur Vermeidung dessen und aufgrund des Interesses von Arbeitgeber und Arbeitnehmer, im Guten auseinanderzugehen, werden Abfindungen regelmäßig auch ohne vertragliche Vereinbarung ausgezahlt. Wir helfen Ihnen dabei, eine angemessene Abfindung zu erhalten.
Jegliches Klagebegehren, das im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis steht, wird in der Arbeitsgerichtsbarkeit verhandelt. Dies richtet sich nach dem Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG). In erster Instanz entscheidet ein Arbeitsgericht, in der Berufung ein Landesarbeitsgericht und als Revisionsinstanz das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt. Der Spruchkörper – also das beschlussfassende Gremium – wird von einem hauptamtlichen Richter vorgesessen, sowie je einen ehrenamtlichen Richter für die Arbeitnehmer und Arbeitgeberseite. Sie wollen vor dem Arbeitsgericht klagen? Mit uns beschreiten Sie den Rechtsweg rechtssicher.

Ihr Rechtsanwalt

Ihr Anliegen im Bereich des Arbeitsrechts bearbeitet bei uns
Wir beraten Sie kompetent, bei voller Kostentransparenz.

Unsere Arbeit – fachlich versiert auf den Grundlagen des kollektiven Arbeitsrechts

Als Rechtsanwälte bilden wir uns stetig in dem sich wandelnden Rechtsgebiet des Arbeitsrechts weiter. Um unsere Mandanten fachlich versiert zu vertreten, ist es unerlässlich das Arbeitsrecht im Kern zu verstehen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Grundlage des Arbeitsrechts – der Arbeitsvertrag – auch stillschweigend geschlossen werden kann. Auch wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer sich nicht ausdrücklich auf eine Arbeit gegen Vergütung geeinigt haben, kann dies durch das bloße Tätigwerden ersetzt werden. Die sogenannte Realofferte liegt in dem schlüssigen Verhalten die Arbeit begonnen zu haben und in der dafür erhaltenen Vergütung. Wer also denkt, dass Arbeitsverträge schriftlich sein müssen, irrt. Entscheidend sind, wie immer, die Umstände des Einzelfalls. Das macht das deutsche Arbeitsrecht so kompliziert.

Unsere Tätigkeit für Sie

Zu unseren Tätigkeiten im Bereich des Arbeitsrechts gehören beispielsweise die Beratung und Vertretung bei Fragen zu
  • Arbeitsvertrag, Geschäftsführervertrag
  • der Beendigung von Arbeitsverhältnissen hinsichtlich Kündigungsschutz, Sonderkündigungsschutz, Kündigungsfrist, Abfindungsvereinbarung, Abwicklungsvertrag und Aufhebungsvertrag, Vergleich
  • Abmahnung, ordentliche und außerordentliche Kündigung, betriebsbedingte Kündigung, krankheitsbedingte Kündigung, verhaltensbedingte Kündigung, personenbedingte Kündigung, Änderungskündigung, Verdachtskündigung
  • Arbeitsunfähigkeit, Urlaub, Arbeitszeugnis, Arbeitszeit, Teilzeitbeschäftigung, Probezeit, Entgeltfortzahlung, Überstunden, Interessenausgleich, Sperrzeit, Unkündbarkeit
  • Direktionsrecht des Arbeitgebers, Weisungsrecht
  • Arbeitnehmerhaftung
  • Betriebsvereinbarung, Betriebsverfassung, Tarifrecht, Tarifvertrag
  • Dienstwagen (Anspruch, Vereinbarung)
  • Wettbewerbsverbot

Häufige Fragen (FAQ)

Grundsätzlich sind Arbeitsverhältnisse unbefristet. Ausnahmsweise kann der Arbeitsvertrag aber eine Befristung vorsehen. Dazu muss ein Grund nach dem Teilzeitbefristungsgesetz (TzBfG) vorliegen; etwa bei Krankheits- oder Unfallvertretung.
Ein Arbeitsverhältnis kann durch einen Aufhebungsvertrag, eine Anfechtung, Erreichen der Altersgrenze oder Tod des Arbeitnehmers enden. Darüber hinaus ist auch die außerordentliche oder ordentliche Kündigung möglich. Ein befristetes Arbeitsverhältnis kann nicht ordentlich gekündigt werden.
Für eine ordentliche Kündigung kennt das Kündigungsschutzgesetz (KSchuG) kennt drei Gründe: personen-, verhaltens-, oder betriebsbedingt. Damit der Kündigungsschutz anwendbar ist, muss der Betrieb aber mehr als 10 Beschäftigte haben.
Gegen eine Kündigung kann man sich gemäß des Kündigungsschutzgesetzes (KSchuG) mit einer Kündigungsschutzklage wehren. Diese ist innerhalb von 3 Wochen beim zuständigen Arbeitsgericht einzureichen. Wird diese Frist verpasst, gilt die ausgesprochene Kündigung automatisch als wirksam.
Eine fristlose Kündigung beendet das Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber sofort. Hierzu muss ein ausreichender Grund vorliegen. Des Weiteren darf es nicht zumutbar sein, eine ordentliche Kündigungsfrist abzuwarten. Diebstahl oder Körperverletzung von Betriebsangehörigen ist ein solches Beispiel.

Die Abfindung ist gesetzlich nicht geregelt. Nicht selten wird die Auszahlung von Abfindungen im Arbeitsvertrag vereinbart. Ist dies bei Ihnen nicht der Fall, ist die Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe geboten. An die Wirksamkeit einer Kündigung hat der Gesetzgeber hohe Anforderungen gestellt. Aufgrund dessen fürchten Arbeitgeber häufig die zeit- und kostenintensive Kündigungsschutzklage, die in vielen Fällen mit einem Vergleich endet. Zur Vermeidung dessen und aufgrund des Interesses von Arbeitgeber und Arbeitnehmer, im Guten auseinanderzugehen, werden Abfindungen regelmäßig auch ohne vertragliche Vereinbarung ausgezahlt. Wir helfen Ihnen dabei, eine angemessene Abfindung zu erhalten.

Arbeiten Sie während des Mutterschutzes vor der Entbindung, erhalten Sie weiterhin die normale Vergütung, die Ihnen auch nicht aufgrund von Leistungseinbußen wegen der Schwangerschaft gekürzt werden kann. Weil Sie nach der Schwangerschaft nicht arbeiten dürfen, erhalten Sie statt dem Lohn das Mutterschutzgeld.
Der Mutterschutz dauert von 6 Wochen vor dem errechneten bis 8 Wochen nach dem tatsächlichen Geburtstermin. Die Dauer gilt auch bei Totgeburten. Bei Frühgeburten wird die Verfrühung zu den 8 Wochen nach dem Entbindungstermin gerechnet.
Auch wenn Sie wegen des Beschäftigungsverbots oder während der Elternzeit weniger arbeiten, entfällt Ihr Urlaubsanspruch nicht. Weiterhin verfällt dieser nicht zum 31. März des Folgejahres, sondern kann nach dem Mutterschutz beziehungsweise der Elternzeit in Anspruch genommen werden.
Die Kündigungserklärung unterliegt der Schriftform. Der Arbeitgeber muss die Kündigung schriftlich verfassen und unterschreiben. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) schließt die elektronische Form ausdrücklich aus, weshalb ein Arbeitsvertrag nicht via E-Mail, Telefax oder SMS wirksam gekündigt werden kann.

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