Kanzlei Motzenbäcker & Adam - Ihr Partner in Rechtsfragen aller Art.

Rechtsanwalt Erbrecht Kaiserslautern

Kompetent und durchsetzungsstark

Ihr Anwalt in Kaiserslautern im Erbrecht

Wir sind Ihr vertrauensvoller Ansprechpartner in allen erbrechtlichen Angelegenheiten.
Wir helfen Ihnen dabei, dass Ihre Wünsche auch nach Ihrem Tod beachtet werden. Dabei legen wir größten Wert darauf, Ihnen genau zuzuhören, um Ihnen eine individuell zugeschnittene Lösung zu bieten.
Neben Erben, die anwaltliche Unterstützung bei der außergerichtlichen und gegebenenfalls gerichtlichen Durchsetzung ihrer Ansprüche benötigen, beraten wir eine Vielzahl von Mandanten bei der Regelung der Verteilung des Nachlasses.

Rechtsanwälte Motzenbäcker & Adam – finden Sie Ihren Anwalt in Kaiserslautern im Erbrecht bei folgenden Angelegenheiten:

Wir als Ihre Kanzlei kümmern uns darum, dass Ihre gewünschten erbrechtlichen Folgen in juristisch korrekter Form im Rahmen eines Testaments oder eines Erbvertrags festgehalten werden. Eine eindeutige und vollständige Regelung der Erbansprüche durch Sie als Erblasser ist der Schlüssel, um den Familienfrieden zu schützen. So vermeiden Sie jahrelange Erbauseinandersetzungen in Ihrer Familie oder regeln zu Lebzeiten die saubere Unternehmensnachfolge.

Auch für Sie als Erben eröffnen sich häufig eine Vielzahl von Problemen und offenen Fragen, die es zu klären gilt. Wir helfen Ihnen bei allen Anliegen, beispielsweise bei der Klärung der Frage, wer überhaupt Erbe geworden ist, ob die gesetzliche Erbfolge gilt oder ob ein Erbschein notwendig ist. Unsere Kanzlei ist Ihr Ansprechpartner zu den grundlegenden Fragen zur Eröffnung von Testamenten, das Ausschlagen oder Annehmen einer Erbschaft und zur Sicherung des Nachlasses

Nachlassregelung

Vorrangiges Ziel der Nachlassregelung ist es, den Nachlass nach den eigenen Vorstellungen und Wünschen zu verteilen. Wir beraten insbesondere Eheleute, nicht verheiratete Paare und Unternehmer bei der Gestaltung des Erbrechts. Möglichkeiten sind dabei beispielsweise die lebzeitige Schenkung, das Testament oder der Erbvertrag.
Nicht selten geht es auch um die Vermeidung von Pflichtteilsansprüchen oder der Erbschaftssteuer. Wir beraten Sie über die Möglichkeit, bei Immobilieneigentum diese schon vor dem Erbfall zu übertragen. Sie können durch diese vorweggenommene Erbfolge möglicherweise Steuern sparen.
Lassen Sie uns Ihnen helfen, den Überblick über die gesetzliche Erbfolge zu behalten. Überlassen Sie die Regelung Ihres Erbes nicht dem Zufall!

Erbschaft antreten oder ausschlagen?

Die Erben sind gemäß Artikel 1922 Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) Gesamtrechtsnachfolger des Erblassers und somit auch für dessen Verbindlichkeiten nach der Universalsukzession verantwortlich. Dazu zählen nicht nur Bestattungskosten und Grabpflege, sondern auch alle Schulden und ein 30-tägiger Unterhalt für den Haushalt des Erblassers. Unter Umständen kann es daher ratsam sein, die Erbschaft auszuschlagen. Die Erbschaft geht automatisch auf den Erben über und daher muss die Erbausschlagung innerhalb von sechs Wochen vor dem Nachlassgericht erklärt werden. Eine solche Erbausschlagung kann auch von einem Notar öffentlich beglaubigt und dem Gericht weitergeleitet werden. Das Nachlassgericht ist gemäß § 343 des Familienverfahrensgesetzes (FamFG) das örtliche Amtsgericht im letzten gewöhnlichen Aufenthaltsort des Erblassers und ist auch für die Ausstellung des Erbscheins zuständig. Sobald die Erbschaft angenommen wurde, kann sie nicht mehr ausgeschlagen werden. Es bleibt jedoch ein Anfechtungsrecht, wenn sich der Erbe über den Wert des Nachlasses geirrt hat.
Wenn Sie mit der Erbschaft eine Schuldenfalle befürchten, berate ich Sie gerne zu den Themen Erbausschlagung und Anfechtung.

Pflichtteil sichern

Auch wenn Abkömmlinge und Angehörige enterbt wurden, haben sie immer noch ein Anrecht auf den Pflichtteil des Erbes. Das Pflichtteilsrecht entspricht der Hälfte des gesetzlichen Erbrechts. Allerdings kann dieser Anspruch verwirkt werden, wenn der Pflichtteilsberechtigte den Erblasser oder einen Angehörigen getötet oder es zumindest versucht hat. Auch eine böswillige Verletzung der Unterhaltspflicht oder schwerwiegende Straftaten gegen den Erblasser können zur Verwirkung des Pflichtteils führen.
Es ist ebenfalls wichtig zu beachten, dass eine vorausgegangene Schenkung den Pflichtteil mindern kann. Sie wurden enterbt? Erfahren Sie, wie Sie den Pflichtteil beanspruchen können.
Enterbung droht, was nun? Sie haben einen Anspruch auf den Pflichtteil!

Wir helfen Ihnen im Erbfall

Leider kann es manchmal nicht vermieden werden, dass es zu Streitigkeiten bei der Aufteilung eines Erbes kommt. Vor allem, wenn mehrere Erben eine Erbengemeinschaft bilden, kommt es häufig zu Auseinandersetzungen über die Verwaltung und Verteilung der Erbschaft.
Oberste Priorität hat es daher, einen Erbstreit, der Geschwister entzweien und den Familienfrieden über Jahre hinweg gefährden kann, so schnell wie möglich zu beenden.
Wir stehen Ihnen dabei zur Seite, um das bestmögliche Ergebnis für Sie zu erzielen. 

Enterbt – und jetzt?

Auch im Falle der Enterbung durch den Erblasser haben Sie möglicherweise Anspruch auf einen Pflichtteil. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Ansprüche auf Auskunft über den Nachlass und auf Auszahlung des Pflichtteils geltend zu machen und effektiv auf dem schnellsten Wege durchzusetzen.

Aufgrund jahrelanger Erfahrung, einer Vielzahl begleiteter Verfahren in Kaiserslautern und deutschlandweit und einer stetigen Weiterbildung bieten wir Ihnen als Ihr Anwalt im Erbrecht in Kaiserslautern eine qualifizierte erbrechtliche Beratung.

Ihr Rechtsanwalt

Ihr Anliegen im Bereich des Erbrechts bearbeitet bei uns
Wir beraten Sie kompetent, bei voller Kostentransparenz.
Ihr Anliegen im Bereich des Arbeitsrechts bearbeitet bei uns
Wir beraten Sie kompetent, bei voller Kostentransparenz.

Ihr kompetenter Rechtsbeistand

Das Erbrecht ist ein häufig diskutiertes Thema, da es sich um den letzten Willen einer Person handelt. In unserer Kanzlei haben wir eine Vielzahl von verschiedenen und manchmal sehr komplexen Fällen erfolgreich bearbeitet. Die Komplexität des Erbrechts wird deutlich durch verschiedene Rechtsfälle, wie zum Beispiel die Frage, ob jemand erben kann, obwohl gegen ihn ein Strafprozess wegen versuchten Mordes läuft oder ob ein ungeborenes Kind Anspruch auf das Erbe hat.
Auch im digitalen Zeitalter gibt es neue Herausforderungen im Erbrecht: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass Eltern das Recht haben, auf die Facebook-Account-Daten ihres verstorbenen Kindes zuzugreifen, da auch der digitale Nachlass vererbt wird. Fragen zum Umgang zwischen Erben und dem Verstorbenen müssen ebenfalls geklärt werden. Der BGH hat jedoch festgestellt, dass es rechtswidrig ist, zukünftige Erben vertraglich zu verpflichten, den Verstorbenen regelmäßig zu besuchen.
Unabhängig davon, ob es um das Vererben oder das Erben geht – mit unserer Unterstützung können Sie Ihr Ziel erreichen.

Wir wir Ihnen helfen

Im Falle von Testamentsvollstreckung oder dem Erbfall ist es von besonderer Bedeutung sicherzustellen, dass alle Schritte rechtskonform durchgeführt werden. Angehörige und Verwandte müssen berücksichtigt werden, was oft zu Konflikten führen kann. Diese Streitigkeiten können sowohl innerhalb der Familie als auch vor Gericht ausgetragen werden. Da das Erben sehr kompliziert sein kann, ist es umso wichtiger, sich an die rechtlichen Vorgaben zu halten. Unsere Kanzlei unterstützt Sie dabei vom Verfassen des Testaments über die Beratung beim Notar bis hin zur Vertretung vor Gericht. Wir sorgen dafür, dass Sie und Ihre Angehörigen nach Ihrem Willen erben und vererben.

Gerne stehe ich Ihnen für ein Erstgespräch zur Verfügung und bieten Ihnen folgende Leistungen an:

Vor dem Erbfall

  • Rechtliche Absicherung durch die Gestaltung und Erstellung von Testamenten, Vermächtnissen, Vorsorgevollmachten, Betreuungs- und Patientenverfügungen, Anmeldung beim zentralen Vorsorgeregister sowie Erbschaftsverträgen für Gesellschaften und Stiftungen.

  • Übertragung von Immobilien und Unternehmen/-anteilen

  • Absicherung gegen Erbschafts- und Schenkungssteuer sowie Pflichtteilsansprüche und enterbte Angehörige.

  • Nachlassgestaltung: Sicherung des Vermögens vor der Erbschaftsteuer, Übertragung von Unternehmensanteilen und Immobilien ohne Verlust, Ungewollten Erben den Pflichtteil entziehen


Nach dem Erbfall

Wenn Sie geerbt haben oder von der Erbschaft ausgeschlossen wurden, kann die Nachlassregelung schnell unübersichtlich und kompliziert werden. Ich helfe Ihnen dabei, Ihre Ansprüche zu sichern und nichts zu verpassen. 

  • Testament / Nachlass

    • Vollstreckung

    • Verwaltung

    • Insolvenz

    • Haftung für Nachlassverbindlichkeiten

    • Annahme und Ausschlagung der Erbschaft

    • Nationale und internationale Erbfälle

    • Miterbenauseinandersetzung in Erbengemeinschaft

  • Pflichtansprüche

    • Durchsetzen, was Ihnen zusteht

    • Abwehren, was andere wollen

    • Pflichtteilsverzicht

  • Behörden / Steuern

    • Erbschaftssteuererklärung

    • Korrespondenz mit Finanzamt

    • Europäisches Nachlasszeugnis

    • Erbscheinsantrag

Im Falle eines Erbfalls kann es schnell unübersichtlich und kompliziert werden. Wir helfen Ihnen dabei, den Überblick zu behalten und Ihre Ansprüche zu sichern. Auf diese Weise können Sie vermeiden, in eine Schuldenfalle zu geraten und ein Erbe zu verlieren, das Ihnen zusteht. Wir unterstützen Sie auch bei der Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen und der Korrespondenz mit Behörden, damit Sie bekommen, was Ihnen zusteht.

Vor Gericht

Müssen Sie sich wegen einer gerichtlichen Auseinandersetzung um Ihre Erbschaft sorgen? Haben Sie Bedenken, dass Ihnen Ihr Erbe ungerechtfertigt vorenthalten wird? Oder arbeiten manche Miterben nicht kooperativ mit Ihnen zusammen? Mit meiner Unterstützung stehen Sie nicht allein da und können Ihre Rechte verteidigen.

  • Anfechtung von Testamenten

  • Klärung der Testierfähigkeit

  • Klagen gegen Miterben

  • Klage bei Erbenhaftung

  • Sicherung des Pflichtteils

  • Mediation

In Erbstreitigkeiten kann es schnell dazu kommen, dass die Angelegenheit vor Gericht landet. Daher ist es wichtig, auf der rechtlich sicheren Seite zu stehen. Wir setzen uns dafür ein, eine außergerichtliche und gütliche Einigung zu erzielen. Sollte dies nicht möglich sein, verteidigen wir Ihr Recht auch vor Gericht. Ich unterstütze Sie dabei, falsche Testamenten zu vermeiden und helfen bei Auseinandersetzungen mit anderen Erben.

Unabhängig davon, um welche Frage es sich im Erbrecht handelt, bin ich gerne für Sie da und stehe Ihnen mit unserem Wissen und meiner Erfahrung zur Seite.

Ganz gleich um welche Frage es sich im Erbrecht handelt – wir helfen Ihnen weiter!

Häufige Fragen (FAQ)

Die Gesamtrechtsnachfolge, auch bekannt als Universalsukzession, bezeichnet die automatische Übertragung sämtlicher Rechte und Pflichten des Erblassers auf den Erben.
Es ist jedem volljährigen Erben gestattet, innerhalb eines Zeitraums von sechs Wochen nach Bekanntwerden des Erbfalls die Erbschaft abzulehnen, sofern diese nicht bereits durch eine Annahme durch Erbscheinsantrag angenommen wurde. Die Ablehnung kann entweder persönlich beim Nachlassgericht am Wohnort des Erben oder am letzten Wohnort des Verstorbenen oder über einen Notar erfolgen.
Falls Sie bei Annahme der Erbschaft aufgrund eines Irrtums (bezüglich des Inhalts, der Erklärung, Übermittlung oder Motivation) unterlagen oder bedroht bzw. getäuscht wurden, haben Sie das Recht, innerhalb von sechs Wochen nach Kenntnisnahme des Vorfalls die Erbschaft anzufechten. Die Anfechtung kann entweder persönlich beim Nachlassgericht oder durch einen Notar erfolgen. Im Falle einer Bedrohung ist die Frist abhängig von der Dauer der Bedrohungssituation.
Gemäß FamFG ist das Nachlassgericht in der Regel das örtliche Amtsgericht am letzten gewöhnlichen Aufenthaltsort des Verstorbenen. Wenn jedoch ein Erbe die Erbschaft ausschlägt, kann das Amtsgericht am Wohnsitz des Ausschlagenden auch als zuständiges Nachlassgericht betrachtet werden.
Es besteht die Möglichkeit, beim Nachlassgericht einen Antrag auf Ausstellung eines Erbscheins zu stellen. Hierfür sind die erforderlichen Unterlagen beizufügen, aus denen die Erbenstellung hervorgeht. Jeder Erbe ist berechtigt, den Antrag zu stellen und kann dies auch unabhängig von eventuell weiteren Miterben tun.
Die Erbfolge nach der Verwandtschaft unterteilt sich in der Regel in drei Ordnungen, wobei die Vertreter der vorherigen Ordnung grundsätzlich Vorrang gegenüber denen der folgenden haben. Die erste Ordnung umfasst direkte Abkömmlinge und ihre Nachkommen. Zusätzlich tritt der Ehepartner, sofern er nicht selbst zur ersten Ordnung gehört.
Auch nichteheliche und adoptierte Kinder sowie Kindeskinder gehören zu den Abkömmlingen des Erblassers. Bei Volljährigen, die adoptiert werden, gelten besondere Bestimmungen. Stief- und Ziehkinder hingegen werden nicht als verwandt und somit nicht als gesetzliche Erben angesehen.
Der Güterstand der Zugewinngemeinschaft ist gesetzlich vorgesehen für Ehegatten. Jeder Partner behält sein eigenes Vermögen. Im Falle einer Scheidung muss jedoch derjenige, der den höheren Zugewinn erzielt hat, die Hälfte der Differenz an den anderen abtreten. Im Erbfall steht dem überlebenden Ehegatten zusätzlich ein Viertel seines gesetzlichen Erbteils zu.
Wenn eine Erbschaft auf mehrere Personen fällt, entsteht automatisch eine Erbengemeinschaft. Diese ist jedoch nicht rechtsfähig und organisiert sich als Gesamthandsgemeinschaft. Das bedeutet, dass die Erben nur gemeinschaftlich über das Erbe verfügen können. Es ist jedoch möglich, dass jeder Erbe über seinen ungeteilten Anteil des Nachlasses verfügt.
Wenn der Erblasser die Erbfolge durch ein Testament oder einen Erbvertrag bestimmt hat, spricht man von einer gewillkürten Erbfolge. Diese hat Vorrang vor der gesetzlichen Erbfolge. Allerdings ist die gewillkürte Erbfolge nur auf den Teil des Nachlasses anwendbar, der durch die Bestimmungen des Erblassers abgedeckt ist. Für den Rest des Nachlasses gilt weiterhin die gesetzliche Erbfolge.

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