Motzenbäcker & ­Adam
Rechtsanwälte in Kaiserslautern
Ihr kompetenter Ansprechpartner im Erbrecht

Ihr Anwalt in Kaiserslautern im Erbrecht

Wir sind Ihr vertrauensvoller Ansprechpartner in allen erbrechtlichen Angelegenheiten.

Wir helfen Ihnen dabei, dass Ihre Wünsche auch nach Ihrem Tod beachtet werden. Dabei legen wir größten Wert darauf, Ihnen genau zuzuhören um Ihnen eine individuell zugeschnittene Lösung zu bieten.

Neben Erben, die anwaltliche Unterstützung bei der außergerichtlichen und gegebenenfalls gerichtlichen Durchsetzung ihrer Ansprüche benötigen, beraten wir eine Vielzahl von Mandanten bei der Regelung der Verteilung des Nachlasses.

Wir als Ihre Kanzlei kümmern uns darum, dass Ihre gewünschten erbrechtlichen Folgen in juristisch korrekter Form im Rahmen eines Testaments oder eines Erbvertrags festgehalten werden. Eine eindeutige und vollständige Regelung der Erbansprüche durch Sie als Erblasser ist der Schlüssel, um den Familienfrieden zu schützen. So vermeiden Sie jahrelange Erbauseinandersetzungen in Ihrer Familie oder regeln zu Lebzeiten die saubere Unternehmensnachfolge.

Auch für Sie als Erben eröffnen sich häufig eine Vielzahl von Problemen und offenen Fragen, die es zu klären gilt. Wir helfen Ihnen bei allen Anliegen, beispielsweise bei der Klärung der Frage, wer überhaupt Erbe geworden ist, ob die gesetzliche Erbfolge gilt oder ob ein Erbschein notwendig ist. Unsere Kanzlei ist Ihr Ansprechpartner zu den grundlegenden Fragen zur Eröffnung von Testamenten, das Ausschlagen oder Annehmen einer Erbschaft und zur Sicherung des Nachlasses.

Im Bereich des Erbrechts beraten und vertreten wir Sie beispielsweise bei Anliegen hinsichtlich

  • Nachlassregelung: Testament, Berliner Testament, Erbvertrag, Vermögensübertragung bei Privat- und Betriebsvermögen
  • gesetzliche und gewillkürte Erbfolge,  Pflichtteil, Ausschlagung, Erbschein
  • Vermächtnis, Zuwendung, Schenkung
  • Vorerbschaft, Nacherbschaft, Ersatzerbschaft
  • Erbengemeinschaft
  • Teilungsversteigerung
  • Erbschaftsteuerrecht
  • Testamentsvollstreckung
  • Unternehmensnachfolge

Senden Sie uns Ihre Anfrage - Wir melden uns umgehend

Klicke oder ziehe Dateien in diesen Bereich zum Hochladen. Du kannst bis zu 5 Dateien hochladen.
Hier können Sie uns einfach ein Dokument fotografieren, oder ein eingescanntes Dokument zusenden.

Sie können uns bereits mit Absenden des Kontaktformulars Ihre Unterlagen zu Ihrer Angelegenheit übermitteln. Im Bereich des Erbrechts haben wir nützliche Dokumente unter den FAQ zusammengestellt

Rechtsanwälte Motzenbäcker & Adam - finden Sie Ihren Anwalt in Kaiserslautern bei folgenden Angelegenheiten:

Nachlassregelung

Vorrangiges Ziel der Nachlassregelung ist es, den Nachlass nach den eigenen Vorstellungen und Wünschen zu verteilen. Wir beraten insbesondere Eheleute, nicht verheiratete Paare und Unternehmer bei der Gestaltung des Erbrechts. Möglichkeiten sind dabei beispielsweise die lebzeitige Schenkung, das Testament oder der Erbvertrag.

Nicht selten geht es auch um die Vermeidung von Pflichtteilsansprüchen oder der Erbschaftssteuer. Wir beraten Sie über die Möglichkeit, bei Immobilieneigentum diese schon vor dem Erbfall zu übertragen. Sie können durch diese vorweggenommene Erbfolge möglicherweise Steuern sparen.

Wir helfen Ihnen im Erbfall

Leider lassen sich Erbauseinandersetzungen nicht immer vermeiden. Insbesondere dann, wenn mehrere Erben eine Erbengemeinschaft bilden, sind Streitigkeiten über die Verwaltung und die Verteilung des Erben nicht selten. Ein Erbstreit, der Geschwister auseinander bringen kann und den Familienfrieden über Jahre zu gefährden droht, sollte möglichst schnell beendet werden. Wir helfen Ihnen, dabei das bestmögliche Ergebnis für Sie zu erzielen.

Von großer Bedeutung ist auch die Beratung zur Erbenhaftung. Zum Schutz des eigenen Vermögens vor Schulden des Erblassers besteht die Möglichkeit der Ausschlagung der Erbschaft.

Tätig werden wir auch bei der Verteidigung Ihrer Rechte gegen geltend gemachte Ansprüche auf den Pflichtteil.

Enterbt – und jetzt?

Auch im Falle der Enterbung durch den Erblasser haben Sie möglicherweise Anspruch auf einen Pflichtteil. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Ansprüche auf Auskunft über den Nachlass und auf Auszahlung des Pflichtteils geltend zu machen und effektiv auf dem schnellsten Wege durchzusetzen.

Aufgrund jahrelanger Erfahrung, einer Vielzahl begleiteter Verfahren in Kaiserslautern und deutschlandweit und einer stetigen Weiterbildung bieten wir Ihnen als Ihr Anwalt im Erbrecht in Kaiserslautern eine qualifizierte erbrechtliche Beratung.

Wer pflichtteilsberechtigt ist, ergibt sich aus dem Gesetz. Einen Anspruch geltend machen können lediglich die engsten Verwandten des Erblassers. Im Erbfall pflichtteilsberechtigt sind gemäß § 2303 BGB alle Abkömmlinge des Erblassers (Kinder, Enkel und Urenkel), unabhängig davon ob ehelich, außerehelich, mit Legitimierung oder adoptiert sowie der Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner des Erblassers nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz und die Eltern des Verstorbenen.

Wichtig ist jedoch folgendes: Die aufgelisteten Angehörigen sind in ihrem Anspruch nicht gleichrangig. Direkte Abkömmlinge sowie der Ehe- bzw. Lebenspartner haben gegenüber den weiterentfernten Abkömmlingen ein Vorrecht.

Nicht pflichtteilsberechtigt sind die Großeltern oder Geschwister des Verstorbenen. Auch entfernte Verwandte können keinen Pflichtteilanspruch geltend machen.

Gerne prüfen wir für Sie, ob Sie pflichtteilsberechtigt sind und machen Ihre Rechte für Sie geltend.

Hierunter versteht man eine Variante des gemeinschaftlichen Testaments. Dieses wird insbesondere unter Eheleuten mit Kindern häufig zur Regelung der Erbschaft gewählt.  Im Wesentlichen setzen sich die Ehegatten gegenseitig zu Alleinerben ein und legen fest, dass nach dem Tode des länger lebenden Partners der gemeinsame Nachlass einem Dritten, beispielsweise den gemeinsamen Kindern, zufallen soll. Die Kinder werden dann als sogenannte Schlusserben eingesetzt.

Das Erbrecht ist zu großen Teilen in Buch 5 des BGB geregelt.

Beschreibung: Übersicht der Situation. Relevante Daten und Fristen. 

Relevanter Schriftverkehr mit anderen Beteiligten: Miterben, Erben, Pflichtteilsberechtigten, Rechtsanwälten, Testamentsvollstrecker.  

Bescheide und Urkunden: Sterbeurkunde des Erblassers, Personenstandsurkunden wie Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, Familienstammbuch etc. 

Auflistung des Nachlassvermögens: Grundbuchauszug, Kontoauszüge, Inventarlisten 

Verträge oder Verfügungen: Letztwillige Verfügungen, also Testamente, Ehegattentestamente oder Erbverträge. 

Ihr Anprechpartner

Ihr Anliegen im Bereich des Erbrechts bearbeitet bei uns

Herr Stefan Motzenbäcker (Rechtsanwalt)

Wir beraten Sie kompetent bei voller Kostentransparenz.

Bitte beachten Sie auch unsere weiteren Rechtsgebiete.