Motzenbäcker & Adam
Rechtsanwälte in Kaiserslautern
Ihr kompetenter Ansprechpartner im Inkassorecht & Forderungseinzug
Wir sind Ihr Partner für alle Fragen des Inkassorechts und des Forderungseinzugs
Offene Forderungen können schnell existenzbedrohend werden. Wir helfen Ihnen schnell und zuverlässig bei der Sicherstellung der wirtschaftlichen Stabilität Ihres Unternehmens. Durch ein bewährtes Forderungsmanagement und ein effektives Inkasso schützen wir Sie als Freiberufler oder Ihr Unternehmen vor Zahlungsausfall sowie Liquiditätsengpass und erhöhen den Cash-Flow. Wir sind Ihr Partner bei der gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
Gemeinsam erarbeiten wir individuell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Lösungen und übernehmen für Sie die Fristenüberwachung, die Mahnung und Auseinandersetzung mit Ihren Schuldnern. Als Ihr Partner in Rechtsfragen aller Art stehen wir dabei nicht in direkter Konkurrenz zum herkömmlichen Inkasso-Service ohne anwaltliche Leistung. Wir werden rechtsüberprüfend und rechtsberatend tätig.
Wir prüfen Ihre Unterlagen und kümmern uns kompetent und zügig um die Beitreibung Ihrer Forderung. Nicht selten führt ein anwaltliches Mahnschreiben bereits zu erhöhter Zahlungsmoral. In den anderen Fällen realisieren wir Ihre Forderung durch Einleitung der geeigneten Zwangsvollstreckungsmaßnahmen.
Unsere Tätigkeit im Rahmen von Forderungseinzug und Inkassoverfahren umfasst beispielsweise
- Rechtssichere Formulierung von Ratenzahlungsvereinbarung und weiteren Schreiben
- Überwachung von gesetzter Mahnfrist und Ratenzahlungsvereinbarung
- Vorgerichtliches Inkasso (Mahnschreiben, Telefoninkasso und Verhandlung)
- Gerichtliches Mahnverfahren (Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid)
- Klageverfahren bei Widerspruch oder Einspruch des Schuldners
- Einleitung von Vollstreckungsverfahren und Zwangsvollstreckung (Pfändung, Pfändungsbeschluss und Überweisungsbeschluss, Kontopfändung, Zwangsversteigerung)
- Kontaktaufnahme mit dem zuständigen Gerichtsvollzieher
- Adress- und Bonitätscheck, Registerauskunft (Handelsregister, Genossenschaftsregister, Grundbuchamt, Einwohnermeldeamt)
Senden Sie uns Ihre Anfrage - Wir melden uns umgehend
Sie können uns bereits mit Absenden des Kontaktformulars Ihre Unterlagen zu Ihrer Angelegenheit übermitteln. Im Bereich des Inkassorechts und der Forderungseinzüge haben wir nützliche Dokumente unter den FAQ zusammengestellt
Rechtsanwälte Motzenbäcker & Adam – finden Sie Ihren Anwalt in Kaiserslautern für Angelegenheiten im Inkassorecht und für Forderungseinzug
Inkasso und Forderungseinzug gehören zu unserem Tagesgeschäft. Wir wissen, dass vom effektiven Eintreiben bestehender Forderungen nicht selten Existenzen abhängen.
Eine zügige Erbringung unserer Dienstleistungen und umfassende Beratung garantieren wir. Gegenüber Ihren Schuldnern beweisen wir bei der Geltendmachung Ihrer Forderung das nötige Fingerspitzengefühl. Wir vertreten Sie als Gläubiger freundlich, aber bestimmt.
Selbstverständlich werden wir bundesweit tätig. Zur Beauftragung ist dabei in den meisten Fällen ein Termin in unserer Kanzlei nicht erforderlich. Nehmen Sie einfach telefonisch oder per E-Mail Kontakt zu uns auf.
Wir kümmern uns um einen erfolgreichen Forderungseinzug – vom anwaltlichen Aufforderungsschreiben über das Mahnverfahren bis hin zum Vollstreckungsbescheid und zur Zwangsvollstreckung.
Wir wissen, wie wichtig Ihnen eine gesundes Verhältnis zu Ihren Kunden ist. Aus diesem Grunde legen wir großen Wert auf eine höfliche, aber bestimmte Geltendmachung Ihrer Ansprüche gegenüber Ihrem Kunden, welcher sich normalerweise seines Zahlungsverzuges auch bewusst ist. Darüber hinaus wird eine Forderungsstellung durch eine Rechtsanwaltskanzlei nicht selten als seriöser wahrgenommen, als die Zahlungsaufforderung durch ein Inkassoinstitut. In Absprache mit Ihnen besteht die Möglichkeit, Ihrem Kunden verschiedene Wege zur Begleichung der offenen Forderung aufzuzeigen. Insbesondere die Vereinbarung einer Ratenzahlung kommt regelmäßig in Betracht.
Ein Schuldner gerät in Verzug, wenn er auf eine fällige Forderung trotz Mahnung nicht zahlt. Wenn für die Zahlung ein bestimmter Zeitpunkt zwischen den Parteien vereinbart wurde, bedarf es keiner gesonderten Mahnung. Darüber hinaus tritt bei Geldforderungen nach 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung automatisch Verzug ein, bei Privatleuten (Verbraucher) bedarf es hierzu jedoch eines ausdrücklichen Hinweises in der Rechnung.
Wenn der Zeitpunkt des Zugangs der Rechnung oder Zahlungsaufstellung unsicher ist, kommt der Schuldner, der nicht Verbraucher ist, spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Empfang der Gegenleistung in Verzug.
Zu den Verzugskosten gehören neben Zinsen und Mahnkosten des Gläubigers auch die Rechtsverfolgungskosten. Die Rechtsverfolgungskosten umfassen insbesondere die Kosten für die Einschaltung eines Rechtsanwalts sowie die gerichtliche Geltendmachung.
Die Höhe der Verzugszinsen ergibt sich aus § 288 BGB. Hiernach sind Entgeltforderungen während des Verzuges grundsätzlich mit 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist, beträgt der Zinssatz für Geldschulden sogar 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Im Einzelfall ist es auch möglich, aus anderen Rechtsgründen höhere Zinsen geltend zu machen.
Beschreibung: Übersicht der Situation. Relevante Daten und Fristen, Rechnungen, Verträge o.ä. aus denen sich Ihr Anspruch ergibt, Absprachen, Quittungen von Teilzahlungen
Relevanter Schriftverkehr mit anderen Beteiligten: Gläubiger, Schuldner, Schuldnerberatung (alle Schreiben insb. Mahnschreiben), Aufstellung der Forderungen.
Kontaktdaten des Schuldners: Name, Adresse, letzter bekannter Wohnsitz, Bankverbindung
Bescheide von Behörden und Gerichten: Anträge und Entscheidungen auf gerichtliche Mahnverfahren, Vollstreckung
Ihr Anprechpartner
Ihr Anliegen im Bereich des Inkassorecht und Forderungseinzug bearbeitet bei uns
Herr Sören Motzenbäcker (Rechtsanwalt)
Wir beraten Sie kompetent bei voller Kostentransparenz.
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