Motzenbäcker & ­Adam
Rechtsanwälte in Kaiserslautern
Ihr kompetenter Ansprechpartner im Scheidungsrecht

Sie beabsichtigen, sich scheiden zu lassen?

Wir helfen Ihnen durch diese große Herausforderung. Wir möchten Sie professionell und einfühlsam durch diese schwere Zeit begleiten. Hierbei ist uns vor allem ein vertrauensvolles Verhältnis zu unseren Mandanten wichtig. Mit einem Höchstmaß an Sensibilität sorgen wir dafür, dass Sie trotz emotionaler Belastungen gut gewappnet sind.

Gerne unterstützen wir Sie auch bei allen anderen familienrechtlichen Angelegenheiten welche teilweise, jedoch nicht zwingend in ein Schiedungsverfahren miteinbezogen werden können. Weitere Informationen zum Thema Familienrecht finden Sie auf unserer Rechtsgebietsseite Familienrecht.

 

Ablauf einer Scheidung

Der Antrag

Scheidungen beginnen zunächst mit einem entsprechenden Antrag beim zuständigen Familiengericht. Das weitere Scheidungsverfahren beginnt, sobald die Gerichtskosten bezahlt sind. Verfügen Sie nicht über ein ausreichendes Einkommen für das Verfahren, kommt eventuell eine Verfahrenskostenhilfe in Betracht.

Die Frist

Nach Zustellung einer Information über den Scheidungsantrag ist es den Ehepartnern möglich, sich innerhalb einer festgelegten Frist zu äußern. Reagiert einer der Partner nicht auf die Frist, gilt das Schweigen als Zustimmung zum Scheidungsbegehren.

Versorgungsausgleich

Danach kommt es zum sogenannten Versorgungsausgleich. Er dient der Aufteilung von Versorgungsansprüchen. Das Gericht stellt hierbei beiden Parteien einen entsprechenden Fragebogen zu. Anschließend leitet es ihn an die Rentenversicherungsträger weiter, um den Versorgungsausgleich berechnen zu lassen. Nach der Berechnung bestimmt der Richter einen Scheidungstermin.

Der Gerichtstermin

Während des Gerichtstermins ist es notwendig, dass beide Eheleute persönlich anwesend sind. Er dauert zwischen 10 und 15 Minuten. Der Richter erlässt am Ende den sogenannten Scheidungsbeschluss. Wann Scheidungen rechtswirksam sind, kommt darauf an, ob die Ehegatten auf Rechtsmittel verzichten. Erklären beide Ehepartner, dass sie nicht beabsichtigen, nachträglich gegen den Beschluss vorzugehen, ist dieser sofort rechtskräftig. Anderenfalls ist er nach Ablauf der Rechtsmittelfrist wirksam.

Senden Sie uns Ihre Anfrage - Wir melden uns umgehend

Klicke oder ziehe Dateien in diesen Bereich zum Hochladen. Du kannst bis zu 5 Dateien hochladen.
Hier können Sie uns einfach ein Dokument fotografieren, oder ein eingescanntes Dokument zusenden.

Sie können uns bereits mit Absenden des Kontaktformulars Ihre Unterlagen zu Ihrer Angelegenheit übermitteln. Im Bereich des Scheidungsrechts haben wir nützliche Dokumente unter den FAQ zusammengestellt

Nach der Scheidung bleibt oft nur der Ehering

Wie Ihnen der Scheidungsanwalt hilft

Das Scheidungsrecht wirkt für Laien oft kompliziert und unübersichtlich. Nach einer nervenaufreibenden Beendigung der Lebensgemeinschaft stehen die Eheleute regelmäßig vor vielen Problemen. Nachfolgend finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen im Rahmen von Scheidungen.

Scheidungskosten

Zunächst stellt sich die Frage, welche Kosten durch das Scheiden der Ehe anfallen. Hierfür gibt es im Internet vielfach sogenannte Scheidungsrechner. Dort geben Sie schnell und unkompliziert bestimmte Daten wie Ihr Nettoeinkommen und die Anzahl Ihrer Kinder ein. Anschließend lassen sich über den sogenannten Gegenstandswert oder Streitwert die notwendigen Auslagen grob berechnen.

Besonders unkompliziert und kostengünstig ist eine sogenannte einvernehmliche Scheidung. Sie liegt vor, wenn sich beide Ehegatten über das Scheiden der Ehe und die Folgen einig sind. Vorteilhaft sind hierbei die niedrigeren Unkosten und ein wesentlich kürzeres Verfahren. Voraussetzung ist jedoch, dass die Parteien das Trennungsjahr einhalten, also vor der Antragstellung ein Jahr getrennt leben.

Ehering und Banknoten
Scheidung und Justitia in Kaiserslautern

Optimale Vorbereitung zum Verfahren

Vor der Antragstellung ist es notwendig, sich bestmöglich auf den Prozess vorzubereiten. Besteht diesbezüglich Streit, ist es eventuell sinnvoll, eine Liste bestimmter Gegenstände, die Ihnen gehören, anzufertigen. Bei einem geringen Einkommen ist es zudem möglich, Verfahrenskostenhilfe zu beantragen.

Um anschließend den Antrag einzureichen, gibt es viele unterschiedliche Wege. Es ist beispielsweise möglich, ein entsprechendes Onlineformular auszufüllen oder den Antrag per WhatsApp zu verschicken. Zuständig für Scheidungen ist grundsätzlich das Familiengericht. Bezüglich der Frage, an welches Gericht genau der Scheidungsantrag zu richten ist, kommt es auf den jeweiligen Einzelfall an.

Darüber hinaus ist für Scheidungen zwingend ein Anwalt erforderlich. Wenn Ihr Partner die Ehescheidung beantragt und Sie lediglich zustimmen, benötigen Sie keinen eigenen Rechtsanwalt. Insbesondere in streitigen Angelegenheiten raten wir jedoch dringend dazu, auch ohne Anwaltszwang anwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen. Nur so erreichen Sie einen Verfahrensablauf auf Augenhöhe.

Ob der nachfolgende Scheidungsprozess langwierig ist oder schnell vorbeigeht, hängt von vielen Faktoren ab. Bei einvernehmlichen Scheidungen ist das Verfahren in der Regel wesentlich kürzer als bei einem Streit über das Eigentum verschiedener Gegenstände. In der Regel dauern Scheidungen zwischen sechs und zwölf Monate.

Hierbei ist auch das Trennungsjahr zu berücksichtigen. Grundsätzlich ist keiner der Ehepartner verpflichtet, aus der Ehewohnung auszuziehen. Idealerweise einigen sich die Eheleute auf den Auszug oder leben innerhalb der Wohnung getrennt.

Gründe für die Kanzlei Motzenbäcker & Adam

Die Rechtsanwaltskanzlei Motzenbäcker & Adam bietet Ihnen einen kompetenten Rechtsbeistand in allen Lebenssituationen. Auch bei Scheidungen stehen wir unseren Mandanten mit Rat und Tat zur Seite. Hierbei berechnen wir etwa die Unterhaltspflicht oder die Scheidungskosten für Sie. Gerne stellen wir Ihnen auch eine Checkliste zur Verfügung.

Wir sind ein persönlicher und bekannter Ansprechpartner für Scheidungen aller Art und konzentrieren uns auf eine bestmögliche Einigung der Parteien. Wir kümmern uns um Ihre Rechte und sorgen dafür, dass Sie gestärkt in ein neues Leben starten. Hierbei liegt uns insbesondere das Kindeswohl am Herzen. Kinder leiden oft besonders unter dem Getrenntleben ihrer Eltern. Durch eine Sicherung des Sorgerechts sowie des Kindesunterhalts lassen sich die negativen Folgen minimieren.

Darüber hinaus bieten wir Ihnen eine hundertprozentige Kostentransparenz sowie eine schnelle und professionelle Kommunikation.

Wir besitzen auch umfangreiche Fachkenntnisse bei internationalen Ehen. Familien mit amerikanischen und deutschen Angehörigen profitieren beispielsweise von Muttersprachlern in unserer Anwaltskanzlei.

Kosten im Scheidungsrecht

Während des Scheidungsprozesses spielen oft die Kosten des Verfahrens oder das Sorge– und Umgangsrecht eine große Rolle.

Die Auslagen sind je nach Fall sehr unterschiedlich. Neben den Anwaltskosten fallen auch Gerichtskosten sowie gegebenenfalls Notarkosten und Kosten für einen Gutachter an. Die Anwaltskosten hat dabei jede Partei selbst zu tragen.

Die Kosten richten sich dabei nach dem sogenannten Gegenstandswert auch Streitwert genannt. Hierbei ist insbesondere das Nettoeinkommen der Ehegatten entscheidend.

Um die Kosten möglichst gering zu halten, empfiehlt es sich, eine einvernehmliche Scheidung anzustreben.

Kleines Kind Trauert um Familie wegen Scheidung in Kaiserslautern

Sorge- und Umgangsrecht

Wie das Familiengericht letztendlich über das Sorge– oder Umgangsrecht entscheidet, ist ebenfalls vom Einzelfall abhängig. Die Interessen der Eltern sind hierbei jedoch nachrangig. Es ist hauptsächlich darauf zu achten, was für das Kind am besten ist. Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass das Kind und beide Elternteile grundsätzlich ein Recht auf einen Umgang miteinander haben.

Kontaktieren Sie uns und profitieren Sie von einer bestmöglichen Darstellung Ihrer individuellen Lebensumstände vor dem Richter. So ermöglichen Sie sich und Ihren Kindern auch nach dem Scheidungsverfahren ein gutes Leben.

Die Scheidungsfolgen­vereinbarung

Nach dem Scheidungsprozess bestehen oft Unterhaltspflichten. Bei Ehepartnern gibt es grundsätzlich keine gesetzliche Regelung zur nachehelichen Unterhaltspflicht. Entscheidend sind hier etwa ehebedingte Nachteile und die Bestandsdauer der Ehe. Ein Anspruch besteht grundsätzlich nicht bei einer mehr als zweijährigen eheähnlichen Lebensgemeinschaft mit einem neuen Partner.

Der Zugewinnausgleich und der Wechsel der Steuerklasse haben eventuell negative Auswirkungen auf die Finanzen.

Zudem hat das Scheiden einer Ehe Konsequenzen für den Bezug des Kindergeldes. Dieses ist immer nur an ein Elternteil zu zahlen. Entscheidend ist hierbei der Aufenthalt des Kindes. Zieht das Kind scheidungsbedingt bei einem Elternteil aus, ist dieser somit nicht mehr bezugsberechtigt.

Scheidungen als Teil des Familienrechts

Das Scheiden einer Ehe gehört zum sogenannten Familienrecht, das im Bürgerlichen Gesetzbuch oder kurz BGB geregelt ist. Daneben beinhaltet dieses Rechtsgebiet beispielsweise Adoptionen oder die Unterhaltspflicht der Elternteile.

Das familienrechtliche Verfahren im Zusammenhang mit dem Scheidungsrecht gehört zu den speziellen Rechtsgebieten mit einigen Fallstricken. Durch unsere Erfahrung aus tausenden Verfahren im Privat- und Familienrecht sind wir in der Lage, Ihnen die bestmögliche Beratung zu ermöglichen.

Erfolgreicher Start in ein neues Leben

Unsere Mandanten träumen regelmäßig von einem neuen Leben nach dem Scheidungsprozess. Mit unserer kompetenten Hilfe machen wir es Ihnen leicht, loszulassen und ermöglichen den einfachen Neubeginn.

Rechtsanwalt Kaiserslautern

Online-Formulare: Bitte beachten Sie unser Formular zur Vorbereitung eines Scheidungsantrags

Beschreibung: Übersicht der Situation. Relevante Daten und Fristen. 

Relevanter Schriftverkehr mit anderen Beteiligten: Ehepartner, gegnerischen Rechtsanwälten, Familiengericht.  

Bescheide und Urkunden: Heiratsurkunde, Familienstammbuch, Ehevertrag, Geburtsurkunden der Kinder, Fragebogen zum Versorgungsausgleich (Ehe bzw. Lebenspartnerschaft) 

Notwendige Fragebögen: Zur Aufhebung einer Lebenspartnerschaft gehört die Teilung aller während der Lebenspartnerschaft erworbenen Ansprüche auf Alters- und Invalidenvorsorge (Versorgungsausgleich). Dieser Fragebogen dient der Ermittlung dieser Anrechte. Bitte füllen Sie
ihn sorgfältig aus. Hierzu sind Sie gesetzlich verpflichtet

Fragebogen für den Versorgungsausgleich bei Lebenspartnerschaft 

Fragebogen über den Versorgungsaugleich bei Ehepartnern 

Auflistung des Vermögens und Ansprüche beider (Ehe-)partner: Gehaltsabrechnung, Steuerbescheid, Grundbuchauszug, Kontoauszüge, Inventarlisten, Anwartschaften, Rentenanwartschaft 

Bescheide von Behörden und Gerichten: Anträge und Entscheidungen, Bescheide für Sorgerecht 

Ihr Ansprechpartner

Ihr Anliegen im Bereich des Scheidungsrechts bearbeitet bei uns

Herr Stefan Motzenbäcker (Rechtsanwalt)

Wir beraten Sie kompetent bei voller Kostentransparenz.

Bitte beachten Sie auch unsere weiteren Rechtsgebiete.