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Kanzlei Motzenbäcker & Adam - Ihr Partner in Rechtsfragen aller Art.

Rechtsanwalt Scheidung / Scheidungsanwalt Kaiserslautern

Kompetent und durchsetzungsstark

BEWERTUNGEN

Sie beabsichtigen, sich scheiden zu lassen?

Wir helfen Ihnen durch diese große Herausforderung. Wir möchten Sie professionell und einfühlsam durch diese schwere Zeit begleiten. Hierbei ist uns vor allem ein vertrauensvolles Verhältnis zu unseren Mandanten wichtig. Mit einem Höchstmaß an Sensibilität sorgen wir dafür, dass Sie trotz emotionaler Belastungen gut gewappnet sind. Gerne unterstützen wir Sie auch bei allen anderen familienrechtlichen Angelegenheiten, welche teilweise, jedoch nicht zwingend in ein Scheidungsverfahren miteinbezogen werden können.

Ablauf einer Scheidung

Der Antrag

Scheidungen beginnen zunächst mit einem entsprechenden Antrag beim zuständigen Familiengericht. Das weitere Scheidungsverfahren beginnt, sobald die Gerichtskosten bezahlt sind. Verfügen Sie nicht über ein ausreichendes Einkommen für das Verfahren, kommt eventuell eine Verfahrenskostenhilfe in Betracht.

Die Frist

Nach Zustellung einer Information über den Scheidungsantrag ist es den Ehepartnern möglich, sich innerhalb einer festgelegten Frist zu äußern. Reagiert einer der Partner nicht auf die Frist, gilt das Schweigen als Zustimmung zum Scheidungsbegehren.

Versorgungsausgleich

Danach kommt es zum sogenannten Versorgungsausgleich. Er dient der Aufteilung von Versorgungsansprüchen. Das Gericht stellt hierbei beiden Parteien einen entsprechenden Fragebogen zu. Anschließend leitet es ihn an die Rentenversicherungsträger weiter, um den Versorgungsausgleich berechnen zu lassen. Nach der Berechnung bestimmt der Richter einen Scheidungstermin.

Der Gerichtstermin

Während des Gerichtstermins ist es notwendig, dass beide Eheleute persönlich anwesend sind. Er dauert zwischen 10 und 15 Minuten. Der Richter erlässt am Ende den sogenannten Scheidungsbeschluss. Wann Scheidungen rechtswirksam sind, kommt darauf an, ob die Ehegatten auf Rechtsmittel verzichten. Erklären beide Ehepartner, dass sie nicht beabsichtigen, nachträglich gegen den Beschluss vorzugehen, ist dieser sofort rechtskräftig. Anderenfalls ist er nach Ablauf der Rechtsmittelfrist wirksam. Sie können uns bereits mit Absenden des Kontaktformulars Ihre Unterlagen zu Ihrer Angelegenheit übermitteln. Im Bereich des Scheidungsrechts haben wir nützliche Dokumente unter den FAQ zusammengestellt.

Suchen Sie noch nach einem passenden Anwalt für Ihre einvernehmliche Scheidung? Bei uns sind Sie genau richtig! Bei uns sind Sie an der richtigen Stelle, sobald es um eine Kostenschätzung oder einen Kostenvoranschlag für das Anwaltshonorar geht. Wir gestalten den gesamten Verlauf vom ersten Beratungsgespräch bis hin zur endgültigen Ehescheidung transparent und effektiv.

Wie Ihnen der Scheidungsanwalt hilft

Das Scheidungsrecht wirkt für Laien oft kompliziert und unübersichtlich. Nach einer nervenaufreibenden Beendigung der Lebensgemeinschaft stehen die Eheleute regelmäßig vor vielen Problemen. Nachfolgend finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen im Rahmen von Scheidungen.

Scheidungskosten

Zunächst stellt sich die Frage, welche Kosten durch das Scheiden der Ehe anfallen. Hierfür gibt es im Internet vielfach sogenannte Scheidungsrechner. Dort geben Sie schnell und unkompliziert bestimmte Daten wie Ihr Nettoeinkommen und die Anzahl Ihrer Kinder ein. Anschließend lassen sich über den sogenannten Gegenstandswert oder Streitwert die notwendigen Auslagen grob berechnen.

Besonders unkompliziert und kostengünstig ist eine sogenannte einvernehmliche Scheidung. Sie liegt vor, wenn sich beide Ehegatten über das Scheiden der Ehe und die Folgen einig sind. Vorteilhaft sind hierbei die niedrigeren Unkosten und ein wesentlich kürzeres Verfahren. Voraussetzung ist jedoch, dass die Parteien das Trennungsjahr einhalten, also vor der Antragstellung ein Jahr getrennt leben
Bei einem Scheidungsanwalt können Sie überprüfen lassen, ob Sie bereits alle Voraussetzungen erfüllen. Mögliche Unstimmigkeiten können so auch außergerichtlich beseitigt werden. Damit Ihre Scheidung so schnell wie möglich vollzogen wird, rufen Sie uns an und vereinbaren einen Beratungstermin!

Einvernehmliche Scheidung, die kostengünstige Alternative

Neben der einvernehmlichen Scheidung sieht das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) auch weitere Voraussetzungen vor.

  • Die Ehe muss unreparierbar zerbrochen sein.
  • Die eheliche Lebensgemeinschaft besteht nicht mehr und eine Wiederherstellung ist nicht absehbar.
  • Das Paar lebt seit mindestens einem Jahr getrennt.
  • Das Trennungsjahr ist zwingend erforderlich und dient dem Schutz vor überstürzten Entscheidungen.
  • Sollten Sie während des Trennungsjahres noch in derselben Wohnung leben, ist es ratsam, das genaue Datum der Trennung schriftlich festzuhalten und zu unterschreiben. Dieses Dokument dient dann vor dem Familiengericht als Nachweis für die Einhaltung des Trennungsjahres.
  • Zusätzlich können Aussagen von Zeugen Ihre Aussage unterstützen.
  • Wenn Sie bereits in getrennten Wohnungen leben, dienen ein neuer Mietvertrag oder eine Meldebescheinigung als Nachweis.
  • Um die Einvernehmlichkeit sicherzustellen, sollten Sie im Voraus über die wichtigsten Scheidungsfolgen sprechen. Falls Ihnen dies schwerfällt, können Sie auch einen Mediator hinzuziehen.

Wie verläuft eine einvernehmliche Scheidung?

Wenn Sie sich mit Ihrem Partner auf eine einvernehmliche Scheidung geeinigt haben, stellt sich oft die Frage nach dem Ablauf. Durch Ihre Entscheidung für die Scheidung und gegen die Ehe haben Sie bereits den ersten und schwierigsten Schritt getan. Suchen Sie nun einen erfahrenen Anwalt für Scheidungsrecht. Dieser wird mit Ihnen Ihre Wünsche und Ziele besprechen und Sie über die Rechtslage informieren. Wenn sich beide Ehepartner einig über den Anwalt sind, erfolgt die Mandatsvergabe, also die Beauftragung des Anwalts. Nun muss der Scheidungsantrag vor Gericht vorbereitet werden. Alle relevanten Scheidungsfolgen müssen in Absprache mit einem Anwalt geregelt werden. Dabei stellen sich oft folgende Fragen:

  • Wer darf in der gemeinsamen Wohnung bleiben?
  • Wer bekommt welche Gegenstände aus dem Hausrat?
  • Wie werden gemeinsame Schulden behandelt?
  • Bei wem sollen die Kinder leben und wie wird das Besuchsrecht geregelt?
  • Wer ist für die Ausgaben der Kinder (Kleidung, Schulbedarf usw.) verantwortlich?
  • Gibt es Ansprüche auf Unterhalt und wenn ja, wie werden diese geregelt?

Mit der Einreichung des Antrags wird der Scheidungsprozess in Gang gesetzt. Nachdem die Dokumente vor Gericht geprüft wurden, wird ein Gerichtstermin festgesetzt, bei dem beide Ehepartner anwesend sein müssen. Hier besteht die letzte Möglichkeit, der Scheidung zu widersprechen. Ansonsten ist die einvernehmliche Scheidung vollzogen, aber noch nicht rechtskräftig.

Sie und Ihr Partner streiten sich noch über wichtige Scheidungsfolgen? Gemeinsam erstellen wir Ihren Scheidungsantrag, damit die Scheidung nach Ihren Wünschen und Bedürfnissen abläuft.

Die Scheidungsfolgenvereinbarung

Nach dem Scheidungsprozess bestehen oft Unterhaltspflichten. Bei Ehepartnern gibt es grundsätzlich keine gesetzliche Regelung zur nachehelichen Unterhaltspflicht. Entscheidend sind hier etwa ehebedingte Nachteile und die Bestandsdauer der Ehe. Ein Anspruch besteht grundsätzlich nicht bei einer mehr als zweijährigen eheähnlichen Lebensgemeinschaft mit einem neuen Partner.

Der Zugewinnausgleich und der Wechsel der Steuerklasse haben eventuell negative Auswirkungen auf die Finanzen.

Zudem hat das Scheiden einer Ehe Konsequenzen für den Bezug des Kindergeldes. Dieses ist immer nur an ein Elternteil zu zahlen. Entscheidend ist hierbei der Aufenthalt des Kindes. Zieht das Kind scheidungsbedingt bei einem Elternteil aus, ist dieser somit nicht mehr bezugsberechtigt.

Scheidungen als Teil des Familienrechts

Das Scheiden einer Ehe gehört zum sogenannten Familienrecht, das im Bürgerlichen Gesetzbuch oder kurz BGB geregelt ist. Daneben beinhaltet dieses Rechtsgebiet beispielsweise Adoptionen oder die Unterhaltspflicht der Elternteile.

Das familienrechtliche Verfahren im Zusammenhang mit dem Scheidungsrecht gehört zu den speziellen Rechtsgebieten mit einigen Fallstricken. Durch unsere Erfahrung aus tausenden Verfahren im Privat- und Familienrecht sind wir in der Lage, Ihnen die bestmögliche Beratung zu ermöglichen.

Erfolgreicher Start in ein neues Leben

Unsere Mandanten träumen regelmäßig von einem neuen Leben nach dem Scheidungsprozess. Mit unserer kompetenten Hilfe machen wir es Ihnen leicht, loszulassen und ermöglichen den einfachen Neubeginn.

Wir kümmern uns um Ihr Scheidung

Die Rechtsanwaltskanzlei Motzenbäcker & Adam bietet Ihnen einen kompetenten Rechtsbeistand in allen Lebenssituationen. Auch bei Scheidungen stehen wir unseren Mandanten mit Rat und Tat zur Seite. Hierbei berechnen wir etwa die Unterhaltspflicht oder die Scheidungskosten für Sie. Gerne stellen wir Ihnen auch eine Checkliste zur Verfügung.

Wir sind ein persönlicher und bekannter Ansprechpartner für Scheidungen aller Art und konzentrieren uns auf eine bestmögliche Einigung der Parteien. Wir kümmern uns um Ihre Rechte und sorgen dafür, dass Sie gestärkt in ein neues Leben starten. Hierbei liegt uns insbesondere das Kindeswohl am Herzen. Kinder leiden oft besonders unter dem Getrenntleben ihrer Eltern. Durch eine Sicherung des Sorgerechts sowie des Kindesunterhalts lassen sich die negativen Folgen minimieren.

Darüber hinaus bieten wir Ihnen eine hundertprozentige Kostentransparenz sowie eine schnelle und professionelle Kommunikation.

Wir besitzen auch umfangreiche Fachkenntnisse bei internationalen Ehen. Familien mit amerikanischen und deutschen Angehörigen profitieren beispielsweise von Muttersprachlern in unserer Anwaltskanzlei.

Kosten im Scheidungsrecht

Während des Scheidungsprozesses spielen oft die Kosten des Verfahrens oder das Sorge – und Umgangsrecht eine große Rolle.

Die Auslagen sind je nach Fall sehr unterschiedlich. Neben den Anwaltskosten fallen auch Gerichtskosten sowie gegebenenfalls Notarkosten und Kosten für einen Gutachter an. Die Anwaltskosten hat dabei jede Partei selbst zu tragen.

Die Kosten richten sich dabei nach dem sogenannten Gegenstandswert, auch Streitwert genannt. Hierbei ist insbesondere das Nettoeinkommen der Ehegatten entscheidend.

Um die Kosten möglichst gering zu halten, empfiehlt es sich, eine einvernehmliche Scheidung anzustreben.

Sie haben sich für eine Scheidung entschieden? Mit uns an Ihrer Seite wird diese so optimiert und kostengünstig wie möglich verlaufen! Kontaktieren Sie uns jetzt für eine umfassende Erstberatung!

Häufige Fragen (FAQ)

Online-Formulare: Bitte beachten Sie unser Formular zur Vorbereitung eines Scheidungsantrags

Beschreibung: Übersicht der Situation. Relevante Daten und Fristen.

Relevanter Schriftverkehr mit anderen Beteiligten: Ehepartner, gegnerische Rechtsanwälte, Familiengericht.

Bescheide und Urkunden: Heiratsurkunde, Familienstammbuch, Ehevertrag, Geburtsurkunden der Kinder, Fragebogen zum Versorgungsausgleich (Ehe bzw. Lebenspartnerschaft)

Notwendige Fragebögen: Zur Aufhebung einer Lebenspartnerschaft gehört die Teilung aller während der Lebenspartnerschaft erworbenen Ansprüche auf Alters- und Invalidenvorsorge (Versorgungsausgleich). Dieser Fragebogen dient der Ermittlung dieser Anrechte. Bitte füllen Sie ihn sorgfältig aus. Hierzu sind Sie gesetzlich verpflichtet.

Fragebogen für den Versorgungsausgleich bei Lebenspartnerschaft

Fragebogen über den Versorgungsausgleich bei Ehepartnern

Auflistung des Vermögens und Ansprüche beider (Ehe-) Partner: Gehaltsabrechnung, Steuerbescheid, Grundbuchauszug, Kontoauszüge, Inventarlisten, Anwartschaften, Rentenanwartschaft

Bescheide von Behörden und Gerichten: Anträge und Entscheidungen, Bescheide für Sorgerecht

Es dreht sich dabei um die Verteilung des während der Ehe aufgebauten Vermögens der Ehepartner. Wenn kein Ehevertrag vorhanden ist, sieht das Gesetz vor, dass beide Ehepartner zu gleichen Teilen am Vermögenszuwachs des anderen während der Ehe beteiligt sind. Um eine Berechnung durchführen zu können, müssen alle Vermögenswerte dokumentiert werden.
Die Scheidungskosten werden auf Basis des Nettoeinkommens beider Ehegatten berechnet. Dieses wird mit dem Faktor 3 multipliziert und mit 10 % Versorgungsausgleich ergänzt. Der resultierende Wert bildet den Verfahrenswert für die Berechnung der Scheidungskosten.
Es ist üblich, dass die Rentenanwartschaften beider Ehegatten unterschiedlich hoch sind. Um diese Unterschiede auszugleichen, wird der Versorgungsausgleich angewendet. Nach dem Versorgungsausgleichsgesetz wird jede Rentenanwartschaft, die während der Ehe entstanden ist, halbiert und beiden Partnern zu je 50 Prozent gutgeschrieben.
Wenn es Ihnen nicht möglich ist, die Kosten des Verfahrens zu bezahlen, können Sie staatliche Unterstützung in Form von Verfahrenskostenhilfe beantragen. Dabei ist es nicht erforderlich, dass Sie die Kosten selbst tragen können (Bedürftigkeit), sondern es muss auch Aussicht auf Erfolg in dem Verfahren bestehen.
Als bedürftig gelten Sie, sobald Sie sich nicht aus Ihren eigenen Einkünften und Vermögen finanzieren können. Erst dann steht Ihnen Unterhalt zu. Im Gegensatz zum Trennungsunterhalt sind Sie dann verpflichtet, eine passende Erwerbstätigkeit zu suchen. Diese muss den Anforderungen an Ausbildung, Fähigkeiten, Alter und Gesundheit entsprechen.
Als Leistungsfähig gilt jemand, der fähig ist, Unterhaltszahlungen zu leisten, ohne dabei den eigenen angemessenen Lebensunterhalt zu gefährden. Dabei muss dem Zahlenden immer ein bestimmter Betrag als Selbstbehalt verbleiben. Gemäß der Düsseldorfer Tabelle beträgt der monatliche Eigenbedarf derzeit 1.280 Euro für Erwerbstätige und 1.180 Euro für Nichterwerbstätige.
Die Düsseldorfer Tabelle ist eine bundesweit anerkannte Richtlinie für den Unterhaltsbedarf von minderjährigen Kindern, die auf dem Mindestunterhalt basiert. Regelmäßige Aktualisierungen der Unterhaltssätze erfolgen durch das Oberlandesgericht Düsseldorf in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Familiengerichtstag.
Das Elternteil, bei dem sich das gemeinsame minderjährige Kind nicht ständig aufhält, ist nach dem BGB zum sogenannten Barunterhalt verpflichtet. Bei volljährigen Kindern, die in der Ausbildung oder im Studium sind, sind beide Elternteile zum Unterhalt verpflichtet.
Wenn Sie nach der Trennung nicht in der Lage sind, sich selbst zu finanzieren, haben Sie Anspruch auf Trennungsunterhalt, solange die Ehe noch nicht rechtskräftig geschieden ist und Ihr Expartner genug verdient. Sie müssen diesen Unterhalt schriftlich beantragen und das gesamte Einkommen Ihres Ehegatten angeben.

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