Motzenbäcker & Adam
Rechtsanwälte in Kaiserslautern
Ihr kompetenter Ansprechpartner im Steuerrecht & Steuerstrafrecht
Ihr Partner für alle Fragen des Steuerrechts und des Steuerstrafrechts
Die Rechtsanwaltskanzlei Motzenbäcker & Adam versteht sich als kompetenter Ansprechpartner rund um das Thema Steuerrecht und Steuerstrafrecht.
Bei dem Steuerrecht handelt es sich um ein weitläufiges komplexes Rechtsgebiet in dem Spezialwissen unabdingbar ist.
Wir vertreten Sie gegenüber Finanzämtern, dem Zoll sowie allen sonstigen Finanzbehörden.
Neben der außergerichtlichen Vertretung vertreten wir Sie auch vor allen Finanzgerichten in Deutschland sowie vor dem Bundesfinanzhof.
Im Bereich des Steuerstrafrechts erstellen wir auch Selbstanzeigen und kämpfen gegenüber Steuerfahndung, Staatsanwaltschaft und Gerichten für die Interessen unserer Mandanten.
Zu unseren Mandanten gehören Privatpersonen, Freiberufler oder Unternehmer.
In diesen Kernfeldern des Steuerrechts werden wir für Sie tätig:
- die Beratung in steuerlichen Fragen
- die Vertretung gegenüber dem Finanzamt
- die Erstellung von strafbefreienden Selbstanzeigen
- die Verteidigung im Steuerstrafverfahren
- Einspruchs- und Klageverfahren
Häufig kommt es dazu, dass Sie mit Ihrem Steuerbescheid nicht zufrieden sind und das Finanzamt Ihnen abzugsfähige Kosten nicht oder nicht vollständig anerkannt haben.
Hier prüfen wir für Sie die Sach- und Rechtslage und legen ggfs. Einspruch gegen den Steuerbescheid ein.
Auch den Gang vor die deutschen Finanzgerichte scheuen wir nicht.
Senden Sie uns Ihre Anfrage - Wir melden uns umgehend
Sie können uns bereits mit Absenden des Kontaktformulars Ihre Unterlagen zu Ihrer Angelegenheit übermitteln. Im Bereich des Familienrechts haben wir nützliche Dokumente unter den FAQ zusammengestellt
Was muss ich bei Beauftragung beachten?
Wichtig bei der Beauftragung für Sie ist, dass ein Einspruch in der Regel keine aufschiebende Wirkung hat.
Das bedeutet, dass die vom Finanzamt festgesetzte Steuerzahlung fristgerecht zu zahlen ist. Ansonsten drohen Säumniszuschläge.
Allerdings besteht auch hier die Möglichkeit die Aussetzung der Vollziehung zu beantragen.
Dies bedeutet, dass etwaige Steuern erst einmal nicht zu zahlen sind. Ob und inwieweit dieses Vorgehen sinnvoll ist, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab.
„Ein Anwalt, der sich selbst vertritt, hat einen Narr zum Mandanten“
Haben Sie Post von der Steuerfahndung bekommen, so zögern Sie nicht.
Nehmen Sie unverzüglich mit uns Kontakt auf und unternehmen Sie keinesfalls selbst irgendetwas.
Nicht einmal ein erfahrener Anwalt würde sich beim Vorwurf der Steuerhinterziehung selbst vertreten.
Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung verbunden mit entsprechenden Zusatzqualifikationen im Bereich des Steuerstrafrechts können wir meist frühzeitig die Richtung vorgeben und in der Regel eine für Sie günstige Lösung erreichen.
Werbungskosten sind in § 9 EStG definiert.
Werbungskosten sind danach alle Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen.
Sie sind bei der Einkunftsart abzuziehen, bei der sie erwachsen sind. Sie entstehen bei folgenden Einkünften:
- Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit (§ 19 EStG)
- Einkünfte aus Kapitalvermögen (bis 2008) (§ 20 EStG)
- Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung(§ 21 EStG)
- Sonstige Einkünfte (§ 22 EStG)
Werbungskosten wirken sich bei der Einkünfteermittlung nur aus, wenn der Werbungskostenpauschbetrag überschritten wird.
Die Steuerhinterziehung nach § 370 AO wird mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe geahndet.
In besonders schweren Fällen besteht die Ahndung in Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren.
Auch der Versuch der Steuerhinterziehung ist strafbar.
Zu beachten ist hierbei, dass nur Freiheitsstrafen bis zu 2 Jahren zur Bewährung ausgesetzt werden können.
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist zudem zu beachten, dass bei einer hinterzogenen Steuer in Höhe von 1 Millionen Euro in der Regel keine Bewährungsstrafe mehr verhängt werden kann.
Beschreibung: Übersicht des zeitlichen Ablaufs, gibt es dringende Termine, die eingehalten werden müssen?, Ansprechpartner beim Finanzamt, Steuerberater.
Relevanter Schriftverkehr: Korrespondenz mit dem Finanzamt, Steuerberater, Beteiligte, Schriftstücke, die Ihr Anliegen belegen.
Gedächtnisprotokolle: von Gesprächen mit Finanzbeamten oder Steuerberater.
Bescheide von Behörden und Gerichten: Relevante Steuerbescheide, Erlasse, Mahnschreiben, Zahlungsaufforderungen.
Ihr Anprechpartner
Ihr Anliegen im Bereich des Steuerrecht bearbeitet bei uns
Herr Philipp Adam (Rechtsanwalt)
Wir beraten Sie kompetent bei voller Kostentransparenz.