Motzenbäcker & ­Adam
Rechtsanwälte in Kaiserslautern
Ihr kompetenter Ansprechpartner im Verwaltungsrecht

Die Rechtsanwaltskanzlei Motzenbäcker & Adam versteht sich als Ihr kompetenter Ansprechpartner rund um das Thema Verwaltungsrecht

Bei dem Verwaltungsrecht handelt es sich um ein weitläufiges Rechtsgebiet in dem viele verschiedene Gesetze eine Rolle spielen. Wir vertreten Sie gegenüber den Kreis- oder Stadtverwaltungen sowie gegenüber Ministerien oder Universitäten oder anderen Behörden sowohl im Verwaltungsverfahren als auch im Widerspruchsverfahren. Neben der außergerichtlichen Vertretung vertreten wir Sie auch vor allen Verwaltungsgerichten, Oberverwaltungsgerichten oder auch vor dem Bundesverwaltungsgericht.

In diesen Kernfeldern des Verwaltungsrechts werden wir für Sie tätig:

  • Ausländer- und Asylrecht
  • öffentliches Baurecht mit Bauordnungsrecht und Bauplanungsrecht
  • Beamtenrecht
  • Gaststättenrecht
  • Gewerberecht
  • Hochschulrecht
  • Jagdrecht
  • Kommunalrecht
  • Polizeirecht
  • Schulrecht
  • Versammlungsrecht
  • Waffenrecht

In einigen Bundesländern muss gegen einen Verwaltungsakt vor dem Gang vor die Verwaltungsgerichte ein Widerspruchsverfahren durchgeführt werden.

Haben Sie eine Verfügung Ihrer Stadt bekommen? Werden Ihnen öffentlich-rechtliche Gebühren auferlegt? Wird Ihr Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung abgelehnt? Oder möchte man Ihnen Ihren Waffenschein entziehen?

Zögern Sie nicht und lassen Sie sich umgehend beraten. Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung im Bereich des Verwaltungsrechts blicken wir in diesem Paragraphendschungel durch und vertreten überall Ihre Interessen.

Dabei vertreten wir Sie sowohl außergerichtlich als auch vor allen Verwaltungsgerichten, Oberverwaltungsgerichten oder auch vor dem Bundesverwaltungsgericht.

Senden Sie uns Ihre Anfrage - Wir melden uns umgehend

Klicke oder ziehe Dateien in diesen Bereich zum Hochladen. Du kannst bis zu 5 Dateien hochladen.
Hier können Sie uns einfach ein Dokument fotografieren, oder ein eingescanntes Dokument zusenden.

Sie können uns bereits mit Absenden des Kontaktformulars Ihre Unterlagen zu Ihrer Angelegenheit übermitteln. Im Bereich des Verwaltungsrechts haben wir nützliche Dokumente unter den FAQ zusammengestellt

Als Bauvorbescheid oder Vorbescheid bezeichnet man im öffentlichen Baurecht eine vor Einreichung eines Bauantrags beantragte verbindliche Entscheidung der Baugenehmigungsbehörde über einzelne Fragen, über die im Baugenehmigungsverfahren zu entscheiden wären und die selbständig beurteilt werden können. In Rheinland-Pfalz ist der Bauvorbescheid in § 72 Landesbauordnung geregelt.

Da es sich bei einem Bauvorbescheid um einen normalen Verwaltungsakt handelt, steht es jedem Betroffenen zu gegen diesen vorzugehen. Die Frist zur Einlegung eines Widerspruchs beträgt einen Monat nach Zustellung. Sollte der Widerspruch zurückgewiesen werden steht dem Betroffenen die Möglichkeit innerhalb einer Frist von einem Monat Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht zu erheben.

Beschreibung: Übersicht des Vorgangs, gibt es dringende Termine, die eingehalten werden müssen (Verjährung) Behörden, Beteiligte an dem Vorgang 

Relevanter Schriftverkehr:  Schriftverkehr mit Behörden oder Ämtern 

Gedächtnisprotokolle: von Gesprächen mit Behörden und Dritten.  

Bescheide von Behörden und Gerichten: Gebührenbescheid, Vollstreckungsanordnung, Leistungsbescheid. Verwaltungsbescheid: Baugenehmigung, Gewerbeuntersagung, Anwohnerparkerlaubnis, Planfeststellungsbeschluss, Bescheid oder Erklärung über Änderung des Personenstands oder Namensführung 

Ihr Ansprechpartner

Ihr Anliegen im Bereich des Verwaltungsrechts bearbeitet bei uns

Rechtsanwalt Philipp Adam

Wir beraten Sie kompetent bei voller Kostentransparenz.