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Kanzlei Motzenbäcker & Adam - Ihr Partner in Rechtsfragen aller Art.

Rechtsanwalt Verwaltungsrecht Kaiserslautern

Kompetent und durchsetzungsstark

BEWERTUNGEN

Motzenbäcker & Adam Rechtsanwälte in Kaiserslautern Ihr kompetenter Ansprechpartner im Verwaltungsrecht

Die Rechtsanwaltskanzlei Motzenbäcker & Adam versteht sich als Ihr kompetenter Ansprechpartner rund um das Thema Verwaltungsrecht

Bei dem Verwaltungsrecht handelt es sich um ein weitläufiges Rechtsgebiet in dem viele verschiedene Gesetze eine Rolle spielen. Wir vertreten Sie gegenüber den Kreis- oder Stadtverwaltungen sowie gegenüber Ministerien oder Universitäten oder anderen Behörden sowohl im Verwaltungsverfahren als auch im Widerspruchsverfahren. Neben der außergerichtlichen Vertretung vertreten wir Sie auch vor allen Verwaltungsgerichten, Oberverwaltungsgerichten oder auch vor dem Bundesverwaltungsgericht.

In diesen Kernfeldern des Verwaltungsrechts werden wir für Sie tätig

  • öffentliches Baurecht mit Bauordnungsrecht und Bauplanungsrecht
  • Beamtenrecht
  • Gaststättenrecht
  • Gewerberecht
  • Hochschulrecht
  • Jagdrecht
  • Kommunalrecht
  • Polizeirecht
  • Schulrecht
  • Versammlungsrecht
  • Waffenrecht

In einigen Bundesländern muss gegen einen Verwaltungsakt vor dem Gang vor die Verwaltungsgerichte ein Widerspruchsverfahren durchgeführt werden.

Haben Sie eine Verfügung Ihrer Stadt bekommen? Werden Ihnen öffentlich-rechtliche Gebühren auferlegt? Wird Ihr Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung abgelehnt? Oder möchte man Ihnen Ihren Waffenschein entziehen?

Ihr Rechtsanwalt Abgabenrecht Kaiserslautern

Das Abgabenrecht stellt einen wichtigen Bereich der öffentlichen Verwaltung dar. Darunter fallen sämtliche Geldleistungen, die die Bürger verpflichtet sind, dem Staat zu entrichten. Hierzu gehören zweckgebundene Beiträge und Gebühren sowie Steuern. Das Steuerrecht wird in der Abgabenordnung (AO) detailliert beschrieben. Die genaue Höhe der Steuerlast ergibt sich dann in Verbindung mit den einzelnen Steuergesetzen. Streitfälle im Zusammenhang mit Steuern werden vor den speziellen Finanzgerichten, nicht aber vor Verwaltungsgerichten, verhandelt. Gebühren und Beiträge hingegen werden aufgrund konkreter staatlicher Leistungen erhoben (z.B. Müllabfuhrgebühren, Rundfunkbeiträge).

Sie zahlen zu hohe Abgaben?

Baurecht und Umweltrecht

Gemäß der Bauordnung der Länder (LBauO) hat man einen Anspruch auf Erteilung einer Baugenehmigung. Diese kann die Bauaufsichtsbehörde (auch Bauamt genannt) nur erteilen, wenn das Bauvorhaben den Vorgaben des Bauplanungsrechts und Bauordnungsrechts entspricht.
Der Bauherr hat also die Vorgaben der Bauordnung, dem kommunalen Bebauungsplan, der Baunutzungsverordnung (BauNVO) der Länder, und dem Baugesetzbuch (BauGB) des Bundes einzuhalten.
Im Baugenehmigungsverfahren wird insbesondere geprüft, ob Immissionsschutzvorgaben eingehalten werden. Diese dienen neben dem Naturschutz auch dem Nachbarrecht. Durch Abstandsregeln und Ähnliches werden starke Immissionen auf das Nachbargrundstück vermieden. Sollten diese nicht eingehalten werden, kann ein Nachbar Widerspruch gegen die Baugenehmigung (sog. Drittwiderspruch) einlegen.
Sie erhalten keine Baugenehmigung? Ihr Nachbar baut rechtswidrig? Wir legen für Sie Widerspruch ein. Jetzt vom Rechtsanwalt beraten lassen.

Beamtenrecht

Beamte sind Angestellte des Staates. Gemäß dem Grundgesetz (GG) haben Bund und Länder eine Verantwortung ihnen gegenüber. Diese beinhaltet die Pflicht zur angemessenen Bezahlung und zur Absicherung im Falle von Unfällen oder Dienstunfähigkeit. Die entsprechenden Regelungen sind im Bundesbeamtengesetz (BBG) bzw. in den landesspezifischen Gesetzen festgelegt. Jeder Bürger hat das Potenzial, Beamter zu werden. Allerdings sind bestimmte Voraussetzungen mit der Bewerbung auf bestimmte Stellen verbunden. In Übereinstimmung mit dem Leistungsprinzip ist der Staat verpflichtet, die besten Kandidaten auszuwählen und deren Beförderungen entsprechend zu gestalten. Das Beamtenrecht beinhaltet auch die Pflicht zur Loyalität gegenüber dem Staat. Bei Verstößen gegen dienstliche Anweisungen kann dies zur Entlassung und damit zur Beendigung des Beamtenverhältnisses führen.

Sie wollen sich gegen Amtshaftung/Dienstanweisungen/geringe Besoldung wehren? Dann müssen Sie Widerspruch einlegen. Wir begleiten Sie beim Widerspruchsverfahren.

Schul-/Hochschul- und Prüfungsrecht

Die Universitäten sind gemäß dem Grundgesetz (GG) in ihrer Lehre frei. Dazu gehört auch das Prüfungs- und Promotionsrecht. So können Prüfungsentscheidungen zum Beispiel über den Ablauf des Prüfungsverfahrens, die Prüfungsunfähigkeit und das Prüfungsergebnis selbst bestimmt werden. Prüflinge können die Entscheidungen (auch schulische Leistungen) anfechten.

Hat man die allgemeine/fachgebundene Hochschulreife, hat man einen Anspruch auf einen Studienplatz. Das Hochschulzulassungsrecht regelt die Vergabe der Studienplätze. Bei Ablehnung oder Exmatrikulation müssen Klagen gegen die Universitäten gerichtet werden.

Ihnen droht die Exmatrikulation. Sie haben keinen Studienplatz oder unfaire Prüfungen bekommen? Dann müssen Sie die kurzen Fristen beachten. Wir beraten bei Studienproblemen.

Abgabenrecht

Das Abgabenrecht ist ein großer Teil der öffentlichen Verwaltung. Hierunter fallen alle Geldleistungen, die der Bürger an den Staat zu zahlen hat. Dazu zählen Beiträge und Gebühren, die zweckgebunden sind, sowie Steuern. Das Steuerrecht wird durch die Abgabenordnung (AO) beschrieben. Die konkrete Steuerlast ergibt sich dann in Kombination mit den einzelnen Steuergesetzen. Steuerstreitigkeiten finden in der gesonderten Finanzgerichtsbarkeit, also nicht vor Verwaltungsgerichten, statt. Gebühren und Beiträge hingegen werden aufgrund konkreter Staatstätigkeit erhoben (z.B. Gebühren für Müllabfuhr, Rundfunkbeiträge).

Sie zahlen zu hohe Abgaben? 

Ihr Rechtsanwalt

Ihr Anliegen im Bereich des Verwaltungsrechts bearbeitet bei uns
Wir beraten Sie kompetent, bei voller Kostentransparenz.

Wir arbeiten am Puls der Rechtsprechung

Über das Verwaltungsrecht wird immer wieder aufs Neue gestritten. Dabei geht es um alltägliche Fragen, welche die Vielfalt dieses Rechtsgebietes zeigen:

So hat vor kurzem der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) die 2G Beschränkungen im Einzelhandel kassiert. Das Gericht hatte erkannt, dass grundsätzlich eine Beschränkung auf 2G möglich ist. Dies muss sich aber aus dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) selbst ergeben. 

Eine Grundsatzentscheidung des BVerwG aus dem Jahr 2022 betrifft das Migrationsrecht. Hiernach hindere der subsidiäre Schutzstatus von Familienangehörigen eines Minderjährigen Flüchtlings nicht die Zuerkennung von Familienflüchtlingsschutz. So hatte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) den Flüchtlingsstatus der Familien anerkannt. 

Auch eine andere Entscheidung des BVerwG sorgte für Aufsehen. Der Milieuschutz sei demnach kein ausreichender Grund für das Vorkaufsrecht der Stadt. Im konkreten Fall ist die Stadt Berlin bei einem Immobiliendeal eingeschritten und hat mit Hilfe eines eigenen Wohnungsunternehmens ein Haus mit 20 Wohnungen im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg gekauft. Grund hierfür ist ,dass die Stadt erhebliche Mietsteigerungen befürchtete ,da die private Immobiliengesellschaft sich nicht zu moderaten Mieten verpflichten wollte.

 

Sie haben einen Verwaltungsakt erhalten? Sie denken, dass etwas rechtswidrig entschieden wurde? Dann ist es wichtig, dass Sie schnell handeln. Melden Sie sich umgehend bei uns, damit Sie keine Frist verpassen. Dabei erklären wir Ihnen, worauf zu achten und was zu tun ist.

Unsere Tätigkeit für Sie

Als Rechtsanwälte beraten und vertreten wir Sie in allen Belangen des Verwaltungsrechts. Ständige neue Verordnungen, Reformen und aktuelle Rechtsprechung machen das Verwaltungsrecht dynamisch und unübersichtlich. Mit unserer Beratung sind sie auf der rechtlich sicheren Seite. Unsere Tätigkeit umfasst dabei folgende Leistungen:
  •  Beamtenrecht
    • Anspruch auf angemessene Beschäftigung 
    • Amtshaftung und Schadenersatzpflicht
    • Besoldungsrecht und Beamtenversorgung 
    • Beförderung, Beförderungsauswahl und Leistungsprinzip
    • Dienstliche Beurteilung 
    • Dienstfähigkeit und Dienstunfähigkeit
    • Dienstunfall
    • Entlassung eines Beamten, Beendigung des Beamtenverhältnisses
  • Schule-/Hochschul- und Prüfungsrecht
    • Studienplatzklage/Abgelehnte Bewerbung an Hochschule
    • Masterstudienplatzklage
    • Anfechtung von Prüfungsergebnissen (Schule, Abschlussprüfungen, Hochschulprüfungen, Promotion, Habilitation)
    • An- und Aberkennung akademischer Grade
    • Examensanfechtung
    • Kindergartenrecht (Kita-Platz einklagen)
  • Baurecht und Umweltrecht
    • Begleitung von Bauleitplanverfahren
    • Verhandlung von städtebaulichen Verträgen
    • Baurechtliche Genehmigungsverfahren
    • Durchsetzung von Baugenehmigungen vor Gericht
    • Abwehr von Baugenehmigungen (Nachbarrecht)
    • Wasserrechtliche Verfahren
    • Rechtsberatung in Genehmigungsverfahren (Immissionsschutzrecht)
  • Abgabenrecht
    • Beratung bei rechtswidrigen Abgabenbescheiden
    • Widerspruchsverfahren gegen Behörden
    • Rechtlicher Beistand vor Verwaltungsgerichten
    • Außergerichtliche Beratung
  • Ausläderecht
    • Business Immigration
    • Familienzusammenführungen
    • Arbeitsmigration
    • Beantragung von Visa / Staatsbürgerschaft
Wir helfen Ihnen weiter.

Häufige Fragen (FAQ)

Ein Verwaltungsakt ist eine Maßnahme, die von einer Behörde ergriffen wird, um einen individuellen Fall im öffentlichen Recht zu regeln. Durch einen Verwaltungsakt werden bestimmte Rechte einem Bürger zugestanden oder dessen Rechte werden eingeschränkt. Es besteht auch die Möglichkeit, dass ein Verwaltungsakt als Allgemeinverfügung erlassen wird, die sich an einen Personenkreis richtet.
Gegen einen Verwaltungsakt besteht die Möglichkeit, innerhalb eines Monats Widerspruch bei der Widerspruchsbehörde einzulegen. Die Widerspruchsbehörde ist entweder die nächsthöhere Behörde oder die Ausgangsbehörde. Nach Einreichung des Widerspruchs wird der Verwaltungsakt aufgrund des Widerspruchs erneut geprüft und entschieden.
Für den Nachzug von Familienangehörigen oder Ehegatten müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, nämlich ausreichender Lebensunterhalt, Deutschkenntnisse und Wohnraum. Kinder unter 16 Jahren sind von diesen Bedingungen ausgenommen. Es kann jedoch in Einzelfällen Ausnahmen geben.
Das Sonderrechtsverhältnis der Beamten wird in Deutschland durch das Beamtenrecht geregelt. Dieses gehört zum öffentlichen Recht und ist ein Teil des Besonderen Verwaltungsrechts.
Nach den Bestimmungen der Landesbauordnungen besteht für jemanden das Recht, eine Baugenehmigung zu erhalten, sofern sein Bauvorhaben den gesetzlichen Vorschriften entspricht.
Als Nachbar haben Sie das Recht, die sogenannte Nachbarunterschrift zu verweigern. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, Einspruch gegen die Baugenehmigung einzulegen sowie einen Antrag auf Herstellung der aufschiebenden Wirkung zu stellen. Sollte der Einspruch abgewiesen werden, können Sie den Nachbarsschutz durch eine Anfechtungsklage geltend machen.
Ein/e Anwärter/in auf die Beamtenlaufbahn ist während der Ausbildung Beamter/Beamtin auf Widerruf. Während dieser Zeit besteht die Möglichkeit, das Beamtenverhältnis jederzeit zu beenden. Nach Ende der Ausbildung endet das Beamtenverhältnis auf Widerruf und kann in eine Verbeamtung auf Probe überführt werden.

Ein Beamter kann sich innerhalb der Verwaltung gegen rechtswidrige Anweisungen auf dem Dienstweg zur Wehr setzen. Falls dieser Versuch erfolglos bleibt, besteht die Möglichkeit, innerhalb eines Monats Widerspruch einzulegen. Sollte der Widerspruch abgelehnt werden, besteht die Option einer Klage vor dem Verwaltungsgericht.

Ein Verwaltungsakt ist eine Prüfungsentscheidung, welche sowohl durch einen Widerspruch als auch durch eine Klage angefochten werden kann. Die Fristen für beide Rechtsbehelfe betragen jeweils einen Monat. Wenn eine Rechtsbehelfsbelehrung nicht erfolgt ist, verlängert sich die Klagefrist auf ein Jahr.
Wenn man mit einem Gebührenbescheid nicht einverstanden ist, hat man die Möglichkeit, sich mit einer Widerspruchsklage oder einer verwaltungsgerichtlichen Klage dagegen zur Wehr zu setzen. Diese Klagen müssen innerhalb eines Monats eingereicht werden. Da bei Gebührenbescheiden die aufschiebende Wirkung der eingelegten Rechtsmittel fehlt, sollte zusätzlich ein Antrag auf Herstellung der aufschiebenden Wirkung gestellt werden.

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