Die Rechtsanwaltsvergütung
Unser Ziel ist es, Ihnen die bestmögliche Unterstützung in Ihrem Anliegen zu bieten. Wir wissen, dass vor der Kontaktierung eines Rechtsanwalts regelmäßig die Sorge vor hohen Anwaltskosten besteht. Aus diesem Grunde legen wir stets Wert auf Transparenz und Offenheit, auch was das Rechtsanwaltshonorar angeht. Auch wägen wir frühzeitig die Erfolgsaussichten und das Prozessrisiko ab, um Sie vor unnötigen Rechtsanwalts- und Gerichtskosten zu schützen. Es soll sich schließlich lohnen, einen Rechtsanwalt zu kontaktieren.
Die Grundlage der Rechtsanwaltsvergütung
Grundlage des Rechtsanwaltshonorars ist in Deutschland das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Hierdurch hat der Gesetzgeber sichergestellt, dass ein Preiswettbewerb zwischen Rechtsanwälten vermieden wird. Das RVG unterscheidet dabei zwischen Festgebühren und Rahmengebühren. Erstere fallen in der Regel für gerichtliche Tätigkeiten im Zivilrecht sowie im Verwaltungs- und Arbeitsrecht an. Dagegen sieht das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz für außergerichtliche Tätigkeiten und für die Gebiete des Sozial- und Strafrechts die Rahmengebühren vor. Selbstverständlich beantworten wir Ihnen hierzu gerne alle Fragen.
In besonders gelagerten Fällen und wenn wir für Sie beratend tätig werden, schließen wir mit Ihnen im Vorfeld eine individuelle Vergütungsvereinbarung ab, deren Hintergründe wir Ihnen gerne erläutern.
Rechtsschutzversicherung
Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, übernehmen wir für Sie nach Mandatserteilung die Kostendeckungsanfrage.
Sofern Sie Ihre Rechtsschutzversicherung selbst kontaktieren möchten, empfehlen wir Ihnen, die Kostenübernahme schriftlich bestätigen zu lassen. So gehen Sie auf Nummer sicher, auch hinsichtlich einer möglicherweise anfallenden Selbstbeteiligung. Manche Rechtsschutzversicherung arbeitet mit Partnerkanzleien zusammen. Sie haben jedoch stets ein Recht auf freie Auswahl Ihres Rechtsanwalts!
Beratungshilfe und Verfahrens-/Prozesskostenhilfe
Auch wenn Sie aus wirtschaftlichen Gründen zur Tragung der anfallenden Gerichts- und Anwaltskosten nicht in der Lage sind, erhalten Sie auf Antrag Beratungshilfe für eine Erstberatung und die außergerichtliche Tätigkeit sowie für das weitere gerichtliche Verfahren Prozesskostenhilfe oder Verfahrenskostenhilfe.
Diese kann vom zuständigen Gericht entweder ratenfrei oder mit einer zu zahlenden Rate, welche sich an Ihren wirtschaftlichen Möglichkeiten orientiert, festgesetzt werden. Wir helfen Ihnen hierbei gerne weiter.
Pflichtverteidigung
Selbstverständlich vertreten wir Sie auch gerne als Pflichtverteidiger in Strafsachen.