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Rechtsanwalt Aufklärungsfehler durch den Arzt Kaiserslautern

Dienstleistung im Medizinrecht

Aufklärungsfehler durch den Arzt – Haftung bei Verletzung der ärztlichen Aufklärungspflicht

Eine wirksame ärztliche Aufklärung ist Grundvoraussetzung jeder medizinischen Behandlung. Patienten haben das Recht, selbstbestimmt über einen Eingriff, eine Therapie oder die Einnahme von Medikamenten zu entscheiden. Wird diese Aufklärungspflicht verletzt, liegt ein sogenannter Aufklärungsfehler vor. Ein solcher Fehler kann erhebliche rechtliche Folgen haben und Ansprüche auf Schmerzensgeld und Schadensersatz auslösen.

Die Motzenbäcker & Adam berät und vertritt Patienten umfassend bei Aufklärungsfehlern. Als erfahrene Anwälte im Medizinrecht prüfen wir, ob die ärztliche Aufklärung ordnungsgemäß erfolgt ist, geben eine fundierte Ersteinschätzung und setzen Ihre Ansprüche konsequent durch – außergerichtlich und gerichtlich.

Aufklärungsfehler – was bedeutet das?

Von einem Aufklärungsfehler spricht man, wenn der Arzt den Patienten vor einer Behandlung nicht oder nicht ausreichend über Risiken, Nebenwirkungen, Behandlungsalternativen oder die Erfolgsaussichten informiert hat. Die ärztliche Aufklärung ist gesetzlich vorgeschrieben und dient dem Schutz der Selbstbestimmung des Patienten.

Fehlt es an einer ordnungsgemäßen Aufklärung, ist die Einwilligung des Patienten unwirksam. Die Behandlung gilt dann rechtlich als rechtswidrig – selbst dann, wenn sie medizinisch korrekt durchgeführt wurde. Das Aufklärungsverschulden ist damit ein eigenständiger Haftungsgrund im Arzthaftungsrecht.

Aufklärungspflicht des Arztes im Medizinrecht

Die Aufklärungspflicht ist ein zentrales Element des Medizinrechts. Sie verpflichtet den Arzt, den Patienten rechtzeitig, verständlich und vollständig über alle wesentlichen Umstände der Behandlung zu informieren. Der Patient muss in die Lage versetzt werden, eine freie und informierte Entscheidung zu treffen.

Die Aufklärung umfasst insbesondere die Diagnose, den geplanten Ablauf der Behandlung, die voraussichtliche gesundheitliche Entwicklung sowie Verhaltenshinweise für die Zeit während und nach der Behandlung. Ebenso müssen Risiken und mögliche Komplikationen angesprochen werden, auch wenn sie selten auftreten, sofern sie für die Entscheidung des Patienten von Bedeutung sind.

Inhalt der ärztlichen Aufklärung

Die ärztliche Aufklärung verfolgt mehrere Ziele. Sie soll die Selbstbestimmung des Patienten sichern, über Behandlungsalternativen informieren und Risiken transparent machen. Dazu gehört auch die sogenannte Sicherungsaufklärung, bei der der Patient über Maßnahmen informiert wird, die für den Behandlungserfolg notwendig sind.

Gerade wenn mehrere medizinisch gleichwertige Behandlungsoptionen bestehen, muss der Arzt auf Alternativen hinweisen, sofern sich diese hinsichtlich Belastung, Risiken oder Heilungschancen wesentlich unterscheiden. Unterbleibt dieser Hinweis, kann bereits darin ein Aufklärungsfehler liegen.

Einwilligung des Patienten als zwingende Voraussetzung

Jede medizinische Behandlung stellt rechtlich einen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit dar. Sie ist nur dann zulässig, wenn der Patient zuvor wirksam eingewilligt hat. Voraussetzung für diese Einwilligung ist eine ordnungsgemäße Aufklärung.

Die Aufklärungspflicht beschränkt sich nicht auf Operationen. Auch bei der Verordnung von Medikamenten, bei Impfungen oder bei konservativen Behandlungen ist eine Aufklärung erforderlich. Ist der Patient nicht einwilligungsfähig, etwa bei Kindern oder geschäftsunfähigen Erwachsenen, muss die Einwilligung des gesetzlichen Vertreters eingeholt werden.

Behandlungen ohne Aufklärung sind rechtswidrig

Erfolgt eine Behandlung ohne ausreichende Aufklärung und damit ohne wirksame Einwilligung, ist sie grundsätzlich rechtswidrig. Kommt es infolge der Behandlung zu gesundheitlichen Schäden, kann der Arzt im Rahmen der Arzthaftung in Anspruch genommen werden.

Voraussetzung ist, dass ein ursächlicher Zusammenhang zwischen dem Aufklärungsfehler und dem eingetretenen Schaden besteht. Dieser Zusammenhang muss vom Patienten dargelegt werden. Der Arzt hingegen trägt die Beweislast dafür, dass eine ordnungsgemäße Aufklärung erfolgt ist oder dass der Patient auch bei korrekter Aufklärung eingewilligt hätte.

Beweislast bei Aufklärungsfehlern

Im Gegensatz zum klassischen Behandlungsfehler liegt die Beweislast bei Aufklärungsfehlern grundsätzlich beim Arzt oder Krankenhaus. Sie müssen nachweisen, dass das Aufklärungsgespräch ordnungsgemäß geführt wurde. Eine unterschriebene Einwilligungserklärung ist dabei lediglich ein Indiz, aber kein vollwertiger Beweis.

Gelingt dieser Nachweis nicht, spricht dies für einen Aufklärungsfehler. Der Patient muss dann noch darlegen, welche gesundheitlichen Schäden auf diesem Fehler beruhen.

Verjährung von Ansprüchen bei Aufklärungsfehlern

Ansprüche auf Schmerzensgeld und Schadensersatz wegen eines Aufklärungsfehlers verjähren in der Regel nach drei Jahren. Die Frist beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der Patient Kenntnis von dem Fehler und den daraus resultierenden Schäden erlangt hat.

In bestimmten Konstellationen gelten verlängerte Verjährungsfristen, etwa wenn der Patient lange Zeit keine Kenntnis davon hatte, dass ein ärztlicher Fehler vorliegt. Um Rechtsverluste zu vermeiden, ist eine frühzeitige anwaltliche Beratung dringend zu empfehlen.

Schmerzensgeld nach einem Aufklärungsfehler

Hat ein Aufklärungsfehler zu körperlichen oder seelischen Beeinträchtigungen geführt, kann der Patient Schmerzensgeld verlangen. Dieses dient dem Ausgleich immaterieller Schäden wie Schmerzen, psychischer Belastung oder Einschränkungen der Lebensqualität.

Die Höhe des Schmerzensgeldes richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls. Berücksichtigt werden unter anderem die Schwere der Folgen, die Dauer der Beeinträchtigungen, Krankenhausaufenthalte und Auswirkungen auf Alltag und Beruf. Schmerzensgeldtabellen können lediglich eine grobe Orientierung bieten.

Schadensersatz wegen mangelhafter Aufklärung

Neben dem Schmerzensgeld können auch materielle Schäden ersetzt verlangt werden. Dazu zählen insbesondere Behandlungskosten, Verdienstausfälle, Mehraufwendungen für Pflege oder Hilfsmittel sowie weitere finanzielle Nachteile, die durch den Aufklärungsfehler entstanden sind.

Der Schadensersatz soll den Patienten wirtschaftlich so stellen, wie er ohne den Aufklärungsfehler stünde. Auch zukünftige Schäden können berücksichtigt werden, wenn sie absehbar sind.

Durchsetzung von Ansprüchen im Arzthaftungsrecht

Die Durchsetzung einer Entschädigung nach einem Aufklärungsfehler kann außergerichtlich oder gerichtlich erfolgen. Häufig wird zunächst eine außergerichtliche Einigung angestrebt, indem der Aufklärungsfehler und die daraus resultierenden Schäden gegenüber dem Arzt oder dessen Versicherung geltend gemacht werden.

Bleibt eine Einigung aus, ist die Klage vor Gericht der nächste Schritt. Eine spezialisierte Kanzlei begleitet Patienten durch den gesamten Prozess und sorgt für eine rechtssichere und strategisch sinnvolle Durchsetzung der Ansprüche.

Wenn Sie einen Aufklärungsfehler vermuten, sollten Sie den Behandlungsablauf möglichst genau dokumentieren und Ihre gesundheitlichen Folgen festhalten. Sammeln Sie alle relevanten Unterlagen und Belege. Eine frühzeitige Beratung durch einen erfahrenen Anwalt für Medizinrecht hilft, Ihre Erfolgsaussichten realistisch einzuschätzen und die richtigen Schritte einzuleiten.

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Ihr Rechtsanwalt bei Aufklärungsfehler durch den Arzt

Aufklärungsfehler sind ein zentraler Bestandteil des Arzthaftungsrechts und betreffen das Selbstbestimmungsrecht der Patienten unmittelbar. Wird die ärztliche Aufklärungspflicht verletzt, können erhebliche Ansprüche auf Schmerzensgeld und Schadensersatz entstehen. Eine spezialisierte Kanzlei im Medizinrecht hilft, diese Ansprüche fundiert zu prüfen und konsequent durchzusetzen.

FAQ – Häufige Fragen zu Aufklärungsfehlern

Ein Aufklärungsfehler liegt vor, wenn der Arzt den Patienten nicht ausreichend über Risiken, Alternativen oder den Ablauf der Behandlung informiert.

Nein. Eine Unterschrift beweist nicht automatisch, dass eine ordnungsgemäße Aufklärung erfolgt ist.
Der Arzt oder das Krankenhaus müssen beweisen, dass korrekt aufgeklärt wurde.
Nein. Sie gilt auch bei Medikamenten, Impfungen und konservativen Behandlungen.
Ja, wenn durch den Aufklärungsfehler immaterielle Schäden entstanden sind.
Materielle Schäden wie Behandlungskosten, Verdienstausfall oder Mehrbedarf.
Ja. Bei lebensnotwendigen Notfallmaßnahmen kann die Aufklärungspflicht eingeschränkt sein.
In der Regel nach drei Jahren ab Kenntnis von Fehler und Schaden.
Nein. Zunächst genügt es, den Aufklärungsfehler zu benennen. Der Arzt muss die ordnungsgemäße Aufklärung nachweisen.
Weil Aufklärungsfehler rechtlich komplex sind und spezialisierte Erfahrung die Durchsetzung von Schmerzensgeld und Schadensersatz deutlich erleichtert.

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