Ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom Anfang des letzten Jahres trägt erhebliche Bedeutung. Der Strafsenat des BGH hob die Freisprüche für vier ehemalige VW-Personalmanager auf, denen vorgeworfen wurde, Betriebsräten zu hohe Gehälter gezahlt zu haben. Als Rechtsanwalt kritisiere ich die übliche Praxis in anderen Unternehmen, langjährigen Arbeitnehmervertretern Gehaltssteigerungen zu gewähren, und bemerke, dass der BGH strengere Regeln als das Bundesarbeitsgericht (BAG) festgelegt hat, nach denen sich Arbeitsgerichte richten. Dies führt dazu, dass „arbeitsrechtlich geboten ist, was gleichzeitig strafrechtlich mit Risiken behaftet sein kann“.
Um strafrechtliche Konsequenzen zu vermeiden, kürzte VW nach dem BGH-Urteil die Gehälter mehrerer Betriebsräte, was von vielen von ihnen angefochten wurde.
Nach Angaben des Betriebsrats gab es allein bei Volkswagen bisher 38 Urteile in erster Instanz, von denen 36 zugunsten der klagenden Betriebsräte ausfielen. Nur in zwei Fällen entschied das Gericht zugunsten von VW. Auch bei Konzerntöchtern wie Porsche wurden Verfahren geführt.
Am 2. Februar gewann der Leipziger Betriebsratsvorsitzende Knut Lofski vor dem Arbeitsgericht Leipzig. Das Verfahren vor dem Landesarbeitsgericht (LAG) in Hannover war die erste Entscheidung in zweiter Instanz. Ein weiteres Berufungsverfahren ist für den 18. Februar ebenfalls in Hannover angesetzt. Weitere Verfahren sind bereits anhängig.