Aber nicht nur München, auch das Amtsgericht in Frankenthal verglich den Supermarktparkplatz mit dem Straßenverkehr. Wer seine Fahrweise nicht der sich ständig wechselnden Verkehrssituationen anpasst, verstößt gegen Grundregeln der Straßenverkehrsordnung. Insbesondere ist die Geschwindigkeit wegen der besonders engen und unübersichtlichen Situation auf einem Supermarktparkplatz zu drosseln. Wer durch unangepasste Fahrweise einen Verkehrsunfall provoziert oder andere Verkehrsteilnehmer gefährdet, muss mit Konsequenzen rechnen.
Wie immer gilt: Bei einem Unfall, gerade wenn man nicht schuld ist, auf jeden Fall zum Anwalt. Die Versicherung des Schädigers muss die Kosten tragen. Auch von richterlicher Seite wird der Gang zum Rechtsanwalt dringend empfohlen. Die gegnerische Versicherung ist immer bedacht, die Kosten gering zu halten und hält einige unschöne Überraschungen bereit.
Was Sie viel Zeit und Nerven kostet, ist unser täglich Brot.
Die RA Motzenbäcker & Adam beobachten die Rechtsentwicklung dauerhaft, um das beste Ergebnis für die Mandanten zu erzielen.