Unsere Leistungen im Bereich Steuerberatung und Steuerrecht umfassen insbesondere die umfassende Beratung bis hin zur Verteidigung vor den Strafgerichten in den folgenden Bereichen:
- Steuerhinterziehung
- Steuerordnungswidrigkeiten
- Strafmaß bei Steuerhinterziehung
- Steuerverkürzung
- Umsatzsteuer-Straftaten
- Schwarzgeld, Geldwäsche
- Selbstanzeige mit strafbefreiender Wirkung
- Steuerfahndung, Durchsuchung, Beschlagnahme
- Schwarzgeld in der Erbschaft
- Steuergeheimnis
- Ermittlungen gemäß § 208 Abs. 1 Nr. 3 AO, Überprüfung der steuerlichen Verhältnisse
- Steuerhinterziehung im Zusammenhang mit Briefkastenfirmen
Eine Verteidigung durch den eigenen Steuerberater ist nur dann möglich, wenn die Finanzbehörde das Strafverfahren führt. Sobald jedoch die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen übernimmt, muss ein Rechtsanwalt hinzugezogen werden. Es empfiehlt sich, von Anfang an auf ein interdisziplinäres Team von Experten zu setzen.
Für eine unverbindliche Anfrage können Sie sich jederzeit telefonisch oder per E-Mail an einen unserer Ansprechpartner wenden oder das Kontaktformular am Ende dieser Seite nutzen.