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Wildunfall mit Fahrerflucht

Fachbeitrag im Verkehrsrecht

Wildunfall nicht gemeldet: Welche Konsequenzen können auftreten?

Selten bleibt ein Autofahrer von einer Begegnung mit Wildtieren auf der Straße unberührt. Ob am Straßenrand oder direkt auf der Fahrbahn – das plötzliche Auftauchen von Rehen oder Wildschweinen kann einen Schock hervorrufen.

Besonders kritisch wird die Situation, wenn hinter mir ein anderes Fahrzeug unterwegs ist. Abruptes Bremsen ist in solchen Fällen oft keine Option, da dies zu schweren Auffahrunfällen führen kann. In manchen Fällen ist der Aufprall mit dem Wildtier die sicherere Wahl, um gravierendere Unfälle, wie das Ausweichen in den Gegenverkehr, zu vermeiden. Auch wenn Tierschützer diese Lösung ungern hören, ist sie oft die einzige Möglichkeit, schlimmere Folgen zu verhindern.

Doch wie verhält es sich mit der Meldepflicht nach einem Wildunfall? Was geschieht, wenn ich einfach weiterfahre? Bin ich dann wegen Fahrerflucht schuldig? Und wann übernimmt die Versicherung den Schaden?

Erfahren Sie alle wichtigen Informationen zu diesen Fragen in meinem ausführlichen Beitrag und vermeiden Sie rechtliche sowie finanzielle Fallstricke bei einem Wildunfall.

Strafen für das Verlassen des Unfallorts bei Wildunfällen

In § 142 des Strafgesetzbuches (StGB) werden die Strafen für Fahrerflucht bzw. unerlaubtes Entfernen vom Unfallort festgelegt.

  • Da im Gesetz von Unfallbeteiligten und Geschädigten die Rede ist, wird Fahrerflucht bei einem Wildunfall grundsätzlich ausgeschlossen.

    • Tiere werden vor dem Gesetz als Sache betrachtet, und Wildtiere haben keinen Besitzer.

    • Daher liegt nach einem Wildunfall keine klassische Fahrerflucht vor.

  • Fahren Sie jedoch nach einem Zusammenstoß mit einem wilden Tier einfach weiter, verstoßen Sie gegen das Tierschutzgesetz.

    • Wenn das Tier verletzt ist, stellt dies Tierquälerei dar und kann mit einer Geldstrafe von bis zu 5.000 Euro bestraft werden.

Die korrekte Handlungsweise nach einem Wildunfall

  • Nach einem Wildunfall sollten Sie Folgendes tun:

    • Anhalten und die Unfallstelle sichern.

    • Die Polizei verständigen: Diese informiert den zuständigen Förster oder Jagdpächter.

    • Eine Unfallbescheinigung einholen: Diese ist erforderlich für die Schadensregulierung durch Ihre Versicherung.

  • So komme ich auch der Meldepflicht nach, die in vielen Bundesländern in den Landesjagdgesetzen festgelegt ist.

    • Die Vorgaben können je nach Bundesland unterschiedlich sein, sowohl bezüglich der Meldepflicht als auch der Strafen bei deren Missachtung.

    • In der Regel müssen Sie jedoch mit einem Bußgeld rechnen.

Wildunfall? Fahrerflucht? Handeln Sie sofort, um hohe Bußgelder zu vermeiden! Ich, als Rechtsanwalt für Verkehrsrecht und Verkehrsstrafrecht, stehe Ihnen gerne zur Seite!

Nachträgliche Meldung eines Wildunfalls: So gehe ich vor

  • Ja, ich kann einen Wildunfall nachträglich bei der Polizei melden. 

    • Da ein Wildunfall nicht als Fahrerflucht angesehen wird, drohen mir normalerweise keine rechtlichen Konsequenzen, wenn ich zunächst weitergefahren bin. 

  • Dennoch können Verstöße gegen das Tierschutzgesetz oder das jeweilige Landesjagdgesetz zu Sanktionen führen. 

    • Daher ist es ratsam, den Unfall auch nachträglich zu melden, falls ich anfangs überfordert war.

  • Außerdem benötige ich für die Schadensregulierung durch meine Versicherung eine Unfallbescheinigung, die mir nach der Meldung ausgestellt wird. 

    • Ohne diese Bescheinigung muss ich die Reparaturkosten selbst tragen.

Sie möchten einen Wildunfall nachträglich melden? Ich berate Sie gerne als Rechtsanwalt für Verkehrsrecht und Verkehrsstrafrecht!

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