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Rechtsanwalt Beratung bei Vergewaltigung Kaiserslautern

Dienstleistung im Sexualstrafrecht

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Beratung bei Vergewaltigung und sexueller Nötigung

Sie wurden Opfer einer Vergewaltigung oder eines sexuellen Übergriffs? Ihnen wird sexuelle Nötigung vorgeworfen? Als Rechtsanwälte für Sexualstrafrecht stehen wir Ihnen zur Seite.

Sexuelle Nötigung und Vergewaltigung sind gemäß dem Strafgesetzbuch (StGB) mit einer Freiheitsstrafe bedroht. Schutzzweck ist die sexuelle Selbstbestimmung. Doch neben den rechtlichen Konsequenzen haben Vorwürfe innerhalb des Sexualstrafrechts auch weitreichende persönliche Folgen – sowohl für Sie als Opfer oder als Täter. Angesichts dessen ist die Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes für Strafrecht in beiden Fällen essenziell. Häufig widersprechen sich Zeugenaussagen oder es liegen nur wenige Beweise vor. Da es häufig nur darum geht, einen Schuldigen präsentieren zu können, führt, unter dem Druck der Öffentlichkeit und einer geringen Beweislast, ein Prozess im Sexualstrafrecht zu vorschnellen Entscheidungen des Gerichts.

Mit einem geeigneten Rechtsanwalt für Strafrecht werden Sie nicht nur vor den Ermittlungsbehörden, sondern auch vor Gericht ideal vertreten. Lassen Sie sich jetzt vorurteilsfrei beraten!

Sexuelle Nötigung und Vergewaltigung – das ist zu beachten

Wenn Sie Opfer einer sexuellen Nötigung und Vergewaltigung wurden oder gegen Sie als Täter gegen Sie ermittelt wird, ist es wichtig, Folgendes zu beachten:

  • Strafbarkeit von sexuellen Übergriffen: “Nein heißt Nein”- Grundsatz: Sexuelle Handlungen sind strafbar, wenn Sie gegen den erkennbaren Willen des Opfers gehen.

    • Der erkennbar entgegenstehende Wille kann nicht nur verbal geäußert werden, sondern sich auch aus den Umständen ergeben, zum Beispiel durch Weinen oder Abwehrhaltung.

    • Auch bei Ausnutzung einer besonderen Lage, die die freie Willensbildung beeinträchtigen, wie etwa Krankheit, Behinderung, eingeschränkte physische/psychische/geistige Fähigkeiten, Alkohol-/Drogenmissbrauch, Schlaf, Bewusstlosigkeit, K.O.-Tropfen.

  • Unterschied zwischen sexueller Nötigung und Vergewaltigung:  Sexuelle Nötigung beschreibt jeden sexuellen Übergriff gegen den Willen des Opfers. Die Vergewaltigung ist ein besonders schwerer Fall der sexuellen Nötigung.

    • Eine Vergewaltigung liegt bei Beischlaf (Geschlechtsverkehr) oder besonders erniedrigenden beischlafähnlichen Handlungen an dem Opfer vor. Insbesondere das Eindringen in den Körper des Opfers ist kennzeichnend für beischlafähnlichen Handlungen (z. B. Oral- oder Analverkehr).

  • Vorsatz: Der Täter muss vorsätzlich (also mit Wissen und Wollen) gehandelt haben.

    • Geht der Täter irrtümlich von einvernehmlichem Beischlaf aus, ist die Strafbarkeit ausgeschlossen

    • Ein Anwalt hilft bei der Argumentation von Indizien, mittels derer ein Vorsatz begründet sein kann. Dies ist nach Akteneinsicht möglich, die ein Anwalt beantragen kann.

  • Strafen und Sanktionen: Bei sexueller Nötigung droht eine Freiheitsstrafe.

    • Diese erhöhte sich im besonders schweren Fall der Vergewaltigung.

    • Eine Erhöhung der Freiheitsstrafe droht auch, wenn der Täter eine Waffe oder ein gefährliches Werkzeug mitführte, das Opfer in Todesgefahr gebracht wurde oder durch den sexuellen Übergriff verstarb

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Wir beraten Sie gerne umfassend und persönlich bei Ihrem Anliegen.

Urteilsfreie Rechtsberatung bei Vergewaltigung

Gegen Sie wird wegen Vergewaltigung oder eines sexuellen Übergriffs ermittelt? Es liegt bereits ein konkreter Tatverdacht gegen Sie vor? Egal, ob schuldig oder unschuldig – als Rechtsanwalt für Sexualstrafrecht unterstützen wir Sie in jeder Lage. Schon der Verdacht einer sexuellen Straftat kann sich negativ auf das familiäre und berufliche Umfeld auswirken. Unsere Beratung und Vertretung unterliegt dem Anwaltsgeheimnis. Wir behandeln Ihr Mandat besonders vertrauensvoll und wertungsfrei. Vor allem, wenn es zu einer “Aussage gegen Aussage” Situation kommt, gilt es Falschaussagen zu entlarven und die nötigen Gutachten zu stellen. Denn die langjährige Praxiserfahrung zeigt, dass in vielen Fällen Gerichte – ohne jede Objektivität – zu vorschnell urteilen, nur um der Öffentlichkeit einen Schuldigen zu präsentieren. Deshalb ist es notwendig, so früh wie möglich einen Strafverteidiger zu engagieren. Denn eine gezielte, individuelle Verteidigung kann Sie vor einer Freiheitsstrafe bewahren. 

Es besteht der Verdacht einer Vergewaltigung? Egal, ob Opfer oder Täter; in diesem Fall ist ein Anwalt für das Sexualstrafrecht notwendig. Nur so kann das Beste für Sie aus dieser Situation herausgeholt werden!

Die Vergewaltigung ist ein besonders schwerer Fall eines sexuellen Übergriffs bzw. einer sexuellen Nötigung. Nach dem Gesetz beginnt eine Vergewaltigung mit dem Beischlaf (Geschlechtsverkehr) oder beischlafähnlichen erniedrigenden Handlungen an dem Opfer. Insbesondere dann, wenn ein Eindringen den Körper vorliegt (Oral-, Analverkehr).
Bei sexueller Nötigung werden mithilfe von körperlicher oder psychischer Gewalt sexuelle Handlungen vorgenommen. Dies geschieht gegen den ausdrücklichen Willen des Opfers. Die Vergewaltigung ist ein besonders schwerer Fall, der durch das Eindringen in den Körper des Opfers gekennzeichnet ist.
Bei einer Vergewaltigung muss mit einer Strafe von mindesten 2 Jahren gerechnet werden. Kommen besonders schwere Umstände wie das Mitführen/ Verwenden einer Waffe oder der Tod des Opfers durch die Vergewaltigung in Betracht, kann auch eine lebenslange Strafe in Betracht kommen.
Sobald Sie von der Polizei vorgeladen werden oder es andere Anhaltspunkte für ein Ermittlungsverfahren gibt, sollten Sie sofort einen Anwalt für Strafrecht aufsuchen, der auf das Sexualstrafrecht spezialisiert ist. In jedem Fall sollten Sie sich nicht gegenüber der Polizei oder anderen Personen zum Vorwurf äußern.
Ein Anwalt für Strafrecht übernimmt für Sie die Kommunikation mit den Behörden und vertritt Sie vor Gericht. Er kann Akteneinsicht fordern und auf dieser Basis eine geeignete Verteidigungsstrategie entwickeln. Vor allem, wenn Aussage gegen Aussage steht, kann er die entsprechenden Gutachten erstellen lassen.
Steht z. B. Aussage gegen Aussage, kann Ihr Anwalt ein psychologisches Glaubwürdigkeitsgutachten beantragen, um die Aussage auf Glaubwürdigkeit zu überprüfen. Häufig kommt es auch zu Verfahrensfehlern oder die Beweislage ist sehr dünn, da die Untersuchung des vermeintlichen Opfers lange zurückliegt.
Eine Vergewaltigung liegt bei Geschlechtsverkehr, aber auch bei beischlafähnlichen Handlungen, welche besonders erniedrigend für das Opfer sind, vor. Insbesondere das Eindringen in den Körper eines anderen Menschen ist kennzeichnend. Darunter fallen Oral- und Analverkehr, aber auch das Eindringen mit dem Finger.
Nein. Das Handeln gegen den entgegenstehenden Willen des Opfers kann sich daraus ergeben, dass die Vergewaltigung ein besonders schwerer Fall der sexuellen Nötigung darstellt. Die Nötigung ist dabei gerade durch das Handeln gegen den Willen gekennzeichnet. Das Merkmal des Eindringens setzt dies nicht voraus.
Steht eine Aussage gegen eine andere Aussage, kommt es nicht automatisch zur Verfahrenseinstellung oder Freispruch. Denn der Richter muss die Glaubwürdigkeit der Beteiligten und deren Aussagen beurteilen und auf dieser Grundlage eine Entscheidung treffen. Glaubt das Gericht dem Opfer, findet eine Verurteilung statt.
Nach dem “Nein heißt Nein” Grundsatz ist jede sexuelle Handlung gegen den erkennbaren Willen des Opfers strafbar. Der erkennbar entgegenstehende Wille kann nicht nur verbal geäußert werden, sondern ergibt sich auch aus den Umständen, z. B. durch Weinen oder Abwehrhaltung.

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Sexualstrafrecht-Mobile

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