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Rechtsanwalt Führerscheinentzug Kaiserslautern

Dienstleistung im Verkehrsrecht

Führerscheinentzug – Ein schwerwiegender Eingriff in meine Mobilität

Wurde Ihnen der Führerschein entzogen? Fordert man nun von Ihnen eine MPU? Sind Sie Berufsfahrer und auf Ihren Führerschein angewiesen? Wie sollen Sie jetzt Ihrer Arbeit nachgehen?
Der Entzug der Fahrerlaubnis stellt eine verbreitete Strafmaßnahme im Rahmen des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) dar. Zu den typischen Delikten zählen Rotlichtverstöße und Geschwindigkeitsüberschreitungen. Bis Sie Ihre Fahrerlaubnis zurückerhalten, kann dies zwischen 6 Monaten und 5 Jahren in Anspruch nehmen. In besonders gravierenden Fällen kann es sogar zu einem lebenslangen Führerscheinentzug kommen. Zudem wird häufig eine kostspielige Medizinisch-Psychologische-Untersuchung (MPU) oder ein Abstinenznachweis verlangt. Doch nicht immer ist der Entzug des Führerscheins oder die Anordnung eines Fahrverbots rechtmäßig. Oftmals ist der Entzug der Fahrerlaubnis auch mit einem strafrechtlichen Verfahren verbunden, das schwerwiegende Konsequenzen für Sie und Ihre Karriere nach sich ziehen kann. Als Rechtsanwalt im Verkehrsrecht stehen wir Ihnen zur Seite, um Ihren Führerschein zurückzuerlangen oder ein Fahrverbot abzuwenden.

Der Führerscheinentzug - und wie Sie Ihn wiederbekommen

Um sich erfolgreich gegen den Entzug des Führerscheins zu wehren oder diesen zurückzuerhalten, sollten Sie Folgendes beachten:

  • Gründe und Dauer des Führerscheinentzugs:

    • Gefährdung des Straßenverkehrs gemäß Strafgesetzbuch (StGB) durch Rotlichtverstöße oder Geschwindigkeitsüberschreitungen:

      • Mehr als 21 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften oder 26 km/h außerhalb: 1 Monat Fahrverbot

      • Mehr als 70 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften: bis zu 3 Monate Fahrverbot

    • Tatbestand der Trunkenheit im Verkehr beim Fahren unter Einfluss von Alkohol (mehr als 1,1 Promille) oder anderen Drogen

    • Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort oder Fahrerflucht: Die Dauer richtet sich nach der Schwere der Tat

    • Die Ungeeignetheit zum Führen eines Fahrzeugs wird auch bei einer bestimmten Anzahl von Punkten in Flensburg angenommen (maximal 8 Punkte sind zulässig)

    • In der Probezeit gelten strengere Bedingungen, wie:

      • Nach einer Verwarnung ein drittes Mal gegen die Probezeitauflagen verstoßen

      • Ein Seminar zum Abbau von Punkten kann während der Probezeit nicht besucht werden.

  • Unterschied zwischen Fahrverbot und Führerscheinentzug

    • Fahrverbot – das mildere Übel

      • Fahrverbote gelten gemäß § 44 I StGB als Nebenstrafe in einem verkehrsrechtlichen Strafverfahren oder werden von der Verwaltungsbehörde im Rahmen eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens verhängt.

        • Das Fahrverbot ist stets zeitlich begrenzt (ca. 1–3 Monate)

        • Bei geringfügigen Verstößen (Rotlichtverstöße, leichte Geschwindigkeitsüberschreitungen)

        • Abgabe des Führerscheins und automatischer Erhalt nach Ablauf erfolgt bei der zuständigen Polizeidienststelle

    • Führerscheinentzug (dauerhafter Führerscheinverlust)

      • Bei schwerwiegenden Verstößen mit hohem Gefahrenpotenzial (insbesondere Alkohol oder Drogen am Steuer, auf dem Fahrrad oder E-Scooter)

      • Bei Verbindung mit einer Straftat

      • Abgabe sofort nach Begehen der Straftat

      • Sperrfrist für die Wiedererlangung der Fahrerlaubnis (Dauer: 6 Monate bis 5 Jahre)

  • Wiederbeantragung des Führerscheins:

    • Frühestens 3 Monate vor Ablauf der Sperrfrist kann ich einen neuen Führerschein beantragen

    • Die erforderlichen Bedingungen müssen erfüllt sein (zum Beispiel MPU oder Abstinenznachweis)

    • Je nach Fall: erneute Fahrerlaubnisprüfung mit theoretischem und praktischem Teil

  • Rechtliches Vorgehen

    • Man kann Widerspruch gegen die behördliche Entscheidung einlegen

    • Eine Beantragung zur Verkürzung der Sperrfrist ist möglich

      • Dies ist einzelfallabhängig und kann bei besonderen persönlichen oder beruflichen Umständen, zum Beispiel bei Berufsfahrern und Außendienstlern, entscheidend sein

    • Durch Schulungsmaßnahmen man seine veränderte Einstellung zum regelkonformen Verhalten im Straßenverkehr deutlich machen.

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Wir beraten Sie gerne umfassend und persönlich bei Ihrem Anliegen.

Rechtsanwaltliche Unterstützung – Vor und nach dem Entzug

Wenn Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen wurde oder der Verlust des Führerscheins droht, stehen wir Ihnen zur Seite. Kein Auto zu fahren, kann gravierende private und berufliche Konsequenzen haben. Setzen Sie sich daher gegen rechtswidrige oder unangemessene Strafen zur Wehr. Mit mir als Rechtsanwalt für Verkehrsrecht haben Sie das Recht an Ihrer Seite. Wir beraten und vertreten Sie beim Führerscheinentzug. Dazu prüfen wir Ihren Sachverhalt und beraten Sie hinsichtlich des weiteren Vorgehens. Unter Berücksichtigung Ihrer persönlichen Umstände richten wir unsere Tätigkeit aus. Wir legen Widerspruch bei der Behörde ein oder beantragen die Verkürzung der Sperrfrist. Zudem bereiten wir Sie rechtlich auf die erneute Beantragung der Fahrerlaubnis vor. Durch unsere langjährige Praxiserfahrung wissen wir, wie wir Sie am besten gegen Fahrverbote und Führerscheinentzug verteidigen kann

Abhängig von der jeweiligen Situation kann Ihnen der Führerschein von einem Gericht oder der Führerscheinstelle entzogen werden. Eine gerichtliche Entziehung der Fahrerlaubnis erfolgt lediglich, wenn ein Zusammenhang mit einer Straftat vorliegt. In der Regel stellen schwerwiegende Verstöße im Straßenverkehr keine Straftat dar.
Damit es zu einem Führerscheinentzug kommt, muss Ihre Fahrweise ein erhebliches Gefahrenpotential für den Straßenverkehr darstellen. Hierzu gehören erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitungen, das Fahren unter dem Einfluss von Drogen und Alkohol, Fahrerflucht oder mehr als 8 Punkte im Zentralregister in Flensburg.
Ein Fahrverbot stellt eine weniger strenge Maßnahme dar als der Entzug des Führerscheins. Zu den Gründen zählen unter anderem Verstöße gegen das Rotlicht oder erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitungen. Das Fahrverbot ist dabei auf einen Zeitraum von 1 bis 3 Monaten festgelegt. Während dieser Zeit bleibt Ihr Führerschein weiterhin gültig, und ich gebe Ihnen ihn nach Ablauf dieser Frist wieder zurück.
Der Entzug des Führerscheins stellt gemäß § 69 I StGB eine Maßregel zur Sicherung und Besserung dar. Im Gegensatz dazu ist das Fahrverbot nach § 44 I StGB eine Nebenstrafe. Bei Letzterem muss der Fahrer seinen Führerschein nicht vollständig abgeben. Bei einem Entzug der Fahrerlaubnis ist es notwendig, einen Antrag auf Wiedererteilung zu stellen.
Eine MPU kann angeordnet werden, wenn ich fahre unter dem Einfluss von Alkohol (1,6 Promille) und Drogen, bei wiederholten oder schwerwiegenden Verkehrsverstößen, bei körperlicher Alkohol- und Drogenabhängigkeit (außerhalb des Straßenverkehrs), bei Straftatbeständen in Verbindung mit dem Straßenverkehr oder aggressivem Verhalten.
Mit einem Rechtsanwalt für Verkehrsrecht habe ich die Möglichkeit, unter bestimmten Umständen ein Fahrverbot abzuwenden und in eine mildere Strafe umzuwandeln. Zudem ist nicht jeder Entzug der Fahrerlaubnis rechtmäßig. Ich kann Widerspruch gegen einen Führerscheinentzug einlegen oder mich mit Rechtsmitteln gegen ein Urteil zur Wehr setzen.
Es liegen keine eindeutigen Vorschriften vor, wie man den Führerschein wiedererlangen kann. Eine Neuerteilung der Fahrerlaubnis kann erst drei Monate vor Ablauf der Sperrfrist beantragt werden. Die Fahrerlaubnisbehörde muss davon überzeugt sein, dass ich in der Lage bin, ein Fahrzeug sicher zu führen. In diesem Zusammenhang kann eine MPU von Nutzen sein.
Ja, ein E-Scooter wird ebenfalls als Kraftfahrzeug betrachtet. Daher liegt bei einem Blutalkoholgehalt ab 1,1 Promille immer eine fahrlässige Trunkenheitsfahrt vor. Je nach den Umständen kann ein Fahrverbot oder sogar der Entzug des Führerscheins drohen. Bei vorherigem Konsum von Alkohol und Drogen müssen die Betroffenen zudem eine MPU absolvieren.
Die Kosten für eine MPU unterscheiden sich je nach Fragestellung und Begutachtungsstelle. Seit August 2018 ist es jeder Begutachtungsstelle gestattet, ihre eigenen MPU-Preise festzulegen (ungefähr 400 € bis 800 €). Je nach Verfahren müssen zudem Abstinenznachweise eingereicht werden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, MPU-Vorbereitungskurse zu besuchen.
Ja, wenn der Entzug der Fahrerlaubnis im Zusammenhang mit einer Straftat steht (z. B. Fahrerflucht), können Ihnen hohe Geldbußen oder sogar eine Freiheitsstrafe drohen. Zudem wird es als Straftat betrachtet, sich ohne gültige Fahrerlaubnis mit einem Fahrzeug im Straßenverkehr zu bewegen (Fahren ohne Fahrerlaubnis, § 21 StVG).

Rechtsgebiet

Verkehrsrecht

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