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Rechtsanwalt Verteidigung bei Verkehrsstraftaten Kaiserslautern

Dienstleistung im Verkehrsrecht

Verkehrsstraftaten – der zügige Weg zur Verurteilung

Haben Sie betrunken Auto gefahren? Ihnen wird Nötigung oder Fahrerflucht vorgeworfen? Und nun steht Ihnen möglicherweise der Führerscheinentzug bevor? Verkehrsstraftaten können rasch geschehen. Ein unbedachter Moment und schon scheint man mit einem Bein im Gefängnis zu stehen. Besonders in der Situation nach einem Unfall, wenn die Polizei Fragen stellt, fühlt man sich schnell überfordert und trifft möglicherweise falsche Aussagen.

Wir stehen Ihnen in schwierigen Situationen zur Seite. Da die Strafen (Bußgelder, Haftstrafen, Entzug der Fahrerlaubnis) erheblich ausfallen können, ist es wichtig, professionelle Unterstützung durch einen Anwalt an Ihrer Seite zu haben. Als Rechtsanwalt im Verkehrsrecht kennen wir die besten Handlungsweisen für Sie. Es ist entscheidend, frühzeitig zu handeln und Aussagen zu vermeiden.

Wir empfehlen Ihnen, Folgendes zu beachten, um die bestmöglichen Chancen zu haben, einer Verurteilung zu entkommen:

  • Aussageverweigerungsrecht
    • Die wichtigste Regel: Schweigen ist Gold
    • Ihr Schweigen darf Ihnen nicht nachteilig ausgelegt werden
    • Als Beschuldigter haben Sie ein Aussageverweigerungsrecht: Man muss sich nicht belasten
    • Alles, was Sie äußern, wird gegen Sie verwendet
    • Entlastendes kann nach Absprache mit mir auch später noch vorgebracht werden
    • Sie müssen lediglich Ihre Personalien angeben
  • Schuldanerkenntnis
    • Keine Unterschrift oder Zustimmung zu einem Schuldanerkenntnis
    • Eine mögliche Strafmilderung kann ein Polizist nicht anordnen, sondern nur ein Richter im Strafprozess urteilen
  • Akteneinsicht
    • Jeder Beschuldigte kann Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft beantragen
    • Diese Akteneinsicht ist jedoch eingeschränkt
    • Nur wir können vollumfängliche Akteneinsicht beantragen
    • Diese Erkenntnisse erleichtern unsere Verteidigung
  • Polizeiliche Schreiben
    • Sie müssen auf polizeiliche Schreiben nicht reagieren
    • Sie sind nicht verpflichtet, auf Vorladungen der Polizei zu erscheinen
    • Sie müssen lediglich auf die Vorladung der Staatsanwaltschaft erscheinen
  • Fahrverbot umgehen
    • Bei einem Härtefall können die Behörden von einem Fahrverbot absehen
    • Ein Härtefall liegt vor, wenn Sie aus beruflichen oder privaten Gründen auf den Führerschein angewiesen sind
    • Wichtig ist: Ein fristgerechter Widerspruch gegen den Bußgeldbescheid muss innerhalb von 2 Wochen eingereicht werden
  • Fristen einhalten (Strafbefehl)
    • Man muss gegen den Strafbefehl aktiv – anders als im Strafverfahren – Einspruch einlegen
    • Wichtig ist: Ein fristgerechter Einspruch gegen den Strafbefehl muss innerhalb von 2 Wochen erfolgen
  • MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung)
    • Nach dem Verlust der Fahrerlaubnis ist zur Wiedererlangung eine medizinisch-psychologische Untersuchung notwendig
    • Diese prüft die theoretischen und praktischen Fähigkeiten sowie die charakterliche Eignung
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Wir beraten Sie gerne umfassend und persönlich bei Ihrem Anliegen.

Wie wir Ihnen helfen können

Wird Ihnen eine Verkehrsstraftat vorgeworfen, stehen wir an Ihrer Seite. Mit unsere langjährigen Praxiserfahrung beraten und vertreten wir Sie im Verkehrsstrafrecht: von der Eröffnung des Ermittlungsverfahrens bis zum Ende des Strafverfahrens.

Entscheidend ist, dass Sie jegliche Aussage verweigern und sich sofort an uns als Rechtsanwalt im Verkehrsrecht wenden. Zwar besteht vor dem Strafgericht bei geringer Strafandrohung kein Anwaltszwang. Allerdings kann nur ein Anwalt die vollständige Akteneinsicht beantragen. Nur dann ist eine professionelle Verteidigung möglich.

Wenn Sie unser Mandant sind, übernehmen wir Korrespondenz mit der Staatsanwaltschaft, der Polizei, der Führerscheinzulassungsstelle sowie dem Gericht. Hierbei ist es möglich, auch schon während des Ermittlungsverfahrens eine Einstellung zu verhandeln.

Es ist von großer Bedeutung, die Fristen im Auge zu behalten. Nur so können wir Sie bestmöglich verteidigen!
Im Falle eines Fahrverbots müssen Sie Ihren Führerschein innerhalb eines festgelegten Zeitrahmens (in der Regel 4 Wochen) abgeben. Nach dem Ende des Verbots (das zwischen 1 und 6 Monaten liegen kann) erhalten Sie Ihren Führerschein zurück. Bei einem Entzug der Fahrerlaubnis kann eine Sperrfrist verhängt werden, nach der ich zuerst eine MPU absolvieren muss.
In einem Strafbefehlsverfahren werden geringfügige Delikte, wie beispielsweise Trunkenheit im Verkehr oder Gefährdung des Straßenverkehrs, geahndet. Im Gegensatz zum regulären Strafverfahren habe ich die Möglichkeit, gegen ein Strafbefehlsverfahren innerhalb von 2 Wochen Einspruch einzulegen.
Verkehrsstraftaten umfassen sämtliche Delikte, die im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr stehen. Aufgrund der drohenden Strafen werden sie nicht lediglich als Ordnungswidrigkeiten eingestuft. Aus diesem Grund finden die Verhandlungen vor einem Strafgericht statt.
Dies hängt von den speziellen Gegebenheiten des Einzelfalls ab: Insbesondere Ungenauigkeiten bei der Messung, Mängel im Protokoll, Formfehler oder ein nicht eindeutig erkennbares Blitzerfoto können die Chancen erhöhen. Zudem besteht die Möglichkeit, dass die Polizei nicht zur Anhörung erscheint.
Im Gegensatz zu dem Fahrverbot, das bereits bei Ordnungswidrigkeiten verhängt werden kann, kann der Entzug der Fahrerlaubnis (Führerschein) bei Verkehrsstraftaten in Betracht gezogen werden. Entscheidend sind die Umstände des Einzelfalls: Befindet sich der Fahrer beispielsweise noch in der Probezeit, hat er bereits zu viele Punkte im Fahreignungsregister, stand er unter Alkoholeinfluss oder kam es zu einer Gefährdung im Straßenverkehr?
Ein Fahrverbot kann bei Verkehrsordnungswidrigkeiten für einen Zeitraum von 1 bis 3 Monaten und bei Verkehrsstraftaten bis zu 6 Monaten verhängt werden. Der Entzug des Führerscheins ist dauerhaft. In diesem Zusammenhang wird eine Sperrfrist von mindestens 6 Monaten bis zu 5 Jahren angesetzt, wobei in Ausnahmefällen auch eine lebenslange Sperre möglich ist.

Gemäß der Strafprozessordnung (StPO) hat jeder Beschuldigte das Recht, die Aussage zu verweigern. Niemand ist verpflichtet, zur eigenen Überführung beizutragen. Auch Zeugen besitzen ein entsprechendes Zeugnisverweigerungsrecht. Ich empfehle Ihnen, hiervon Gebrauch zu machen, denn alles kann gegen Sie verwendet werden und wird als zugestanden betrachtet.

Eine medizinisch-psychologische Untersuchung setzt sich aus drei Komponenten zusammen: einem Leistungstest, einer medizinischen Untersuchung und einem psychologischen Gespräch. Ich empfehle Ihnen dringend, sich gründlich auf die MPU vorzubereiten.

Die Ausgaben, die im Rahmen eines Strafverfahrens anfallen, setzen sich aus den Gerichtskosten gemäß dem Gerichtskostengesetz (GKG) und den Anwaltskosten nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) zusammen. Im Falle eines Freispruchs trägt die Staatskasse die Kosten, während bei einer Einstellung oder Verurteilung der Beschuldigte selbst dafür aufkommen muss.

Gegen einen Bußgeldbescheid kann ich innerhalb von 2 Wochen Einspruch einlegen. In diesem Fall wird der Verstoß erneut geprüft. Sollte die Behörde keine Abhilfe schaffen, wird der Einspruch an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet, die ihrerseits ein Ermittlungsverfahren einleitet. Dieses wird schließlich vor dem Gericht verhandelt.

Rechtsgebiet

Verkehrsrecht

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