ClickCease
Kanzlei Motzenbäcker & Adam - Ihr Partner in Rechtsfragen aller Art.

Parken auf öffentlich genutzten Parkplätzen

Kompetent und durchsetzungsstark

BEWERTUNGEN

Aufpassen beim Parken auf öffentlich genutzten Parkplätzen!

Aktuelles Urteil:

Das Amtsgericht München entschied kürzlich, dass auch auf dem Supermarktparkplatz die Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen sein muss. Gemäß § 14 der Straßenverkehrsordnung (StVO) muss der Autofahrer auch beim Ein- und Aussteigen besonders aufpassen. Der Verkehrsteilnehmer muss sich so verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist.

Die Straßenverkehrsordnung gilt grundsätzlich nur im Straßenverkehr und auf öffentlichen Plätzen; allerdings findet sie auch in ähnlichen Situationen – wie auf dem Supermarktparkplatz – Anwendung.

Die Straßenverkehrsordnung gilt grundsätzlich überall dort, wo öffentlicher Verkehr stattfindet.

Aber nicht nur München, auch das Amtsgericht in Frankenthal verglich den Supermarktparkplatz mit dem Straßenverkehr. Wer seine Fahrweise nicht der sich ständig wechselnden Verkehrssituationen anpasst, verstößt gegen Grundregeln der Straßenverkehrsordnung. Insbesondere ist die Geschwindigkeit wegen der besonders engen und unübersichtlichen Situation auf einem Supermarktparkplatz zu drosseln. Wer durch unangepasste Fahrweise einen Verkehrsunfall provoziert oder andere Verkehrsteilnehmer gefährdet, muss mit Konsequenzen rechnen.

Wie immer gilt: Bei einem Unfall, gerade wenn man nicht schuld ist, auf jeden Fall zum Anwalt. Die Versicherung des Schädigers muss die Kosten tragen. Auch von richterlicher Seite wird der Gang zum Rechtsanwalt dringend empfohlen. Die gegnerische Versicherung ist immer bedacht, die Kosten gering zu halten und hält einige unschöne Überraschungen bereit.

Was Sie viel Zeit und Nerven kostet, ist unser täglich Brot.

Die RA Motzenbäcker & Adam beobachten die Rechtsentwicklung dauerhaft, um das beste Ergebnis für die Mandanten zu erzielen.

Mit unserem kostenlosen Online-Formular sind Sie optimal abgesichert.

Rechtsgebiet

Verkehrsrecht1-mobile

Jederzeit für Sie erreichbar

Anfrage stellen

Ihre Kanzlei Motzenbäcker & Adam. Immer für Sie da

Adresse

Zollamtstr. 11
67663 Kaiserslautern

Öffnungszeiten

Montag – Donnerstag: 8:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 17:00 Uhr
Freitag: 8:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:00 Uhr

Kontakt

© 2023 OMmatic