Die Abfindung ist gesetzlich nicht geregelt. Nicht selten wird die Auszahlung von Abfindungen im Arbeitsvertrag vereinbart. Ist dies bei Ihnen nicht der Fall, ist die Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe geboten. An die Wirksamkeit einer Kündigung hat der Gesetzgeber hohe Anforderungen gestellt. Aufgrund dessen fürchten Arbeitgeber häufig die zeit- und kostenintensive Kündigungsschutzklage, die in vielen Fällen mit einem Vergleich endet. Zur Vermeidung dessen und aufgrund des Interesses von Arbeitgeber und Arbeitnehmer, im Guten auseinanderzugehen, werden Abfindungen regelmäßig auch ohne vertragliche Vereinbarung ausgezahlt. Wir helfen Ihnen dabei, eine angemessene Abfindung zu erhalten.