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Cannabis am Steuer

Fachbeitrag im Verkehrsrecht

Cannabis-Legalisierung: Neuer THC-Grenzwert für Fahrer

Die endgültige Verabschiedung der Cannabis-Legalisierung steht inzwischen fest. Auch wenn ein neuer THC-Grenzwert eingeführt werden soll, bleibt das Fahren unter dem Einfluss von Cannabis weiterhin mit dem Risiko des Verlusts des Führerscheins verbunden.

Cannabis: Einführung eines neuen THC-Limits

Am Donnerstag, dem 28. März, hat das Bundesverkehrsministerium einen neuen THC-Grenzwert von 3,5 Nanogramm pro Milliliter Blutserum vorgeschlagen. Dieser Wert gilt als verkehrssicherheitsrelevant und könnte in naher Zukunft gesetzlich verankert werden. Derzeit existiert kein gesetzlicher Grenzwert für Cannabis am Steuer, jedoch wird ein Wert von 1,0 Nanogramm THC im Blutserum in der Rechtsprechung als Maßstab angesehen, ab dem mit Sanktionen zu rechnen ist.

Der bisherige Grenzwert bleibt vorläufig bestehen.

Für die Einführung des vorgeschlagenen Grenzwerts ist eine Gesetzesänderung durch den Bundestag notwendig. Nach dem Beschluss des Bundestags am 6. Juni ist die Gesetzesänderung bislang nicht in Kraft. Dies wird voraussichtlich frühestens im Juli 2024 der Fall sein, nachdem der Bundesrat über das Gesetz beraten hat. Bis eine mögliche Änderung des Straßenverkehrsgesetzes erfolgt, gelten weiterhin die aktuellen strengeren Richtlinien.

Wird die Gesetzesänderung umgesetzt, könnte das Fahren unter dem Einfluss von Cannabis, insbesondere in Verbindung mit Alkoholkonsum, als Ordnungswidrigkeit eingestuft werden. Dies könnte zu Bußgeldern von mindestens 1000 Euro führen, bei Wiederholung sogar bis zu 3500 Euro.

Der ADAC setzt sich für die Implementierung innovativer Messmethoden ein.

Auch nach einer möglichen Gesetzesänderung bin ich der Überzeugung, dass Personen, die unter dem Einfluss von Cannabis stehen, nicht am Straßenverkehr teilnehmen sollten.

Der Konsum von Cannabis kann die Konzentration und Aufmerksamkeit beeinträchtigen sowie die Reaktions- und Entscheidungszeit verlängern, was zu schweren Unfällen führen kann. Daher halte ich eine umfassende Aufklärung der Bevölkerung über die erhöhten Risiken für unerlässlich und sie sollte möglichst frühzeitig erfolgen.

Zusätzlich sollte geprüft werden, ob alternative Messverfahren wie die Analyse von Mundhöhlenflüssigkeit geeignet sind, um eine akute Beeinträchtigung durch den Cannabiskonsum zeitnah im Straßenverkehr zu bewerten oder nachzuweisen. Die Wirksamkeit neuer Messmethoden sollte jedoch vor ihrer Anwendung gründlich evaluiert werden.

Daher wird der Grenzwert erörtert.

Seit Jahren besteht in der Rechtswelt Uneinigkeit über die Angemessenheit des THC-Grenzwerts für das Fahren unter dem Einfluss von Cannabis. Ich habe als Rechtsanwalt immer wieder die Anhebung des aktuellen THC-Werts im Blut empfohlen.

Ich argumentiere, dass der derzeitige THC-Grenzwert von 1,0 Nanogramm so niedrig ist, dass er lediglich den Konsum von Cannabis nachweist. Dieser Grenzwert erlaubt jedoch keinen eindeutigen Schluss auf eine verkehrssicherheitsrelevante Wirkung.

1. April: Legalisierung von Cannabis

Seit dem 1. April wird Cannabis und der Wirkstoff Tetrahydrocannabinol (THC) in Deutschland nicht mehr als Betäubungsmittel klassifiziert. Erwachsene dürfen nun bis zu 25 Gramm Cannabis legal besitzen und mit sich führen. In privaten Wohnungen sind auch bis zu drei lebende Cannabis-Pflanzen zulässig sowie bis zu 50 Gramm Cannabis für den persönlichen Gebrauch. Darüber hinaus ist der Anbau und die Abgabe von Cannabis in speziellen Vereinen gestattet.

Die geplanten Geschäfte für den Verkauf von Cannabis, in denen Rauschprodukte frei erhältlich sein sollen, werden vorerst nicht realisiert. Der Verkauf wird zunächst in Deutschland im Rahmen von Modellprojekten getestet, was jedoch ein separates Gesetz erfordert, welches derzeit noch nicht vorliegt.

Wurden Sie mit einem erhöhten THC-Wert am Steuer erwischt? Droht Ihnen nun der Entzug Ihres Führerscheins? Ich überprüfe Ihren Sachverhalt und stehe Ihnen als erfahrener Rechtsanwalt zur Seite, um alle Anschuldigungen abzuwehren.

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