Eine Strafanzeige kann bei jeder Polizeidienststelle oder Staatsanwaltschaft erstattet werden.
Als Opfer haben Sie das Recht, sich vor der Anzeigeerstattung anwaltlich beraten zu lassen – und dieses Recht sollten Sie wahrnehmen. Denn die Art und Weise, wie eine Anzeige gestellt und der Sachverhalt dargestellt wird, kann den weiteren Verlauf des Verfahrens maßgeblich beeinflussen.
Im Strafverfahren können sich Opfer als Nebenkläger beteiligen. Das bedeutet, dass Sie dem Verfahren beitreten, einen anwaltlichen Beistand (Nebenklagevertreter) bestellen und Ihre Interessen aktiv verfolgen können. In vielen Fällen werden die Kosten des Nebenklagevertreters von der Staatskasse übernommen.
Bei der Beweissicherung spielt der Zeitfaktor eine große Rolle. Auch wenn die Verjährungsfrist noch nicht abgelaufen ist, können sich Beweismittel mit der Zeit schwerer sichern lassen. Zeugenaussagen, ärztliche Unterlagen, Tagebucheinträge oder digitale Nachrichten können entscheidende Beweise darstellen und sollten möglichst früh gesichert werden.
Lassen Sie Ihre Situation anwaltlich prüfen, bevor Sie Anzeige erstatten – insbesondere, wenn der Missbrauch lange zurückliegt oder Sie unsicher sind, ob eine Strafanzeige im konkreten Fall Aussicht auf Erfolg hat.