Kanzlei Motzenbäcker & Adam - Ihr Partner in Rechtsfragen aller Art.

Neuer Bußgeldkatalog 2024

Fachbeitrag im Verkehrsrecht

Bußgeldkatalog 2024: Einspruch könnte sich lohnen!

Haben Sie einen Bußgeldbescheid erhalten? Droht Ihnen der Entzug des Führerscheins?

Am 09.11.2021 trat der derzeit gültige Bußgeldkatalog in Kraft, zusammen mit einer Novelle der Straßenverkehrsordnung, die zahlreiche Neuregelungen beinhaltet. Dies führte zu erhöhten Bußgeldern, beispielsweise für Falschparken oder die unrechtmäßige Nutzung einer Rettungsgasse. Zudem wurden viele Regelungen zum Schutz von Radfahrern eingeführt.

Doch einen Bußgeldbescheid oder den Entzug der Fahrerlaubnis müssen Sie nicht einfach hinnehmen. Legen Sie Einspruch ein und überprüfen Sie die Angelegenheit gemeinsam mit mir, einem Rechtsanwalt für Verkehrsrecht. Auch bei technischen Auffälligkeiten beim Blitzer stehe ich Ihnen mit renommierten Sachverständigen zur Seite. Zusätzlich überprüfe ich die Verjährung für Sie.

Bußgeldkatalog: Der Tatbestandskatalog für Autofahrer in Deutschland aus Sicht eines Rechtsanwalts

Der seit 2001 in Deutschland geltende Bußgeldkatalog (BKat) stellt ein zentrales Werkzeug im Verkehrsrecht dar.

  • Als Verordnung führt er alle Ordnungswidrigkeiten und Verkehrsstraftaten sowie die dazugehörigen Verwarnungsgelder auf. 

    • Zudem informiert er über den Regelsatz des Bußgeldes, die zu erwartenden Punkte in Flensburg und die Dauer des Fahrverbots. 

    • Diese Beträge dienen als Richtwerte und können je nach Einzelfall und Grad der Fahrlässigkeit variieren.

  • Häufig wird der Bußgeldkatalog auch als Punktekatalog, Strafenkatalog oder Strafkatalog bezeichnet. 

  • Die letzte bedeutende Änderung erfolgte 2014, als das neue Punktesystem eingeführt und die Verkehrsstrafen entsprechend angepasst wurden. 

  • Aktuell differenziert der Bußgeldkatalog vier Schweregrade von Verstößen im Straßenverkehr, denen entsprechende Punkte in Flensburg zugeordnet werden:

    • Schwere Ordnungswidrigkeiten – 1 Punkt

    • Grobe Ordnungswidrigkeiten (mit Regelfahrverbot) – 2 Punkte

    • Straftat – 2 Punkte

    • Straftat mit Fahrerlaubnisentzug – 3 Punkte

Bußgeldbescheid erhalten? Legen Sie mithilfe eines Rechtsanwalts für Verkehrsrecht Einspruch ein!

Fahrverbot, Punkte, Geldbuße - Alles im Bußgeldkatalog

  • Der Bußgeldkatalog in Deutschland umfasst verschiedene Bereiche des Straßenverkehrs, darunter:

    • Halten und Parken

    • Rotlichtverstöße

    • Verhalten bei Verkehrskontrollen

    • Verstöße gegen Beleuchtung und Warnzeichen am Fahrzeug

    • Geschwindigkeitsüberschreitungen

  • Grundsätzlich besteht er aus einer detaillierten Bußgeldtabelle, die sämtliche Strafmaßnahmen und Vergehen auflistet.

  • Online haben Fahrer Zugang zu verschiedenen Bußgeldrechnern, mit deren Hilfe sie vorab ermitteln können, welche Strafen gemäß dem Bußgeldkatalog auf sie zukommen, noch bevor sie den Bußgeldbescheid erhalten.

    • Diese Bußgeldrechner bieten eine Abschätzung der Strafe und oft auch eine Berechnung der Flensburg-Punkte.

    • Dennoch unterscheiden sich die Bußgelder je nach Einzelfall, da jedes Vergehen individuell bewertet wird.

    • Die Entscheidung über die Art und das Ausmaß der Bestrafung obliegt letztlich der zuständigen Behörde.

Bußgeldkatalog 2024: Ein Einspruch lohnt sich!

Das Überschreiten der zulässigen Geschwindigkeit kann erhebliche Bußgelder und Einträge im Verkehrszentralregister nach sich ziehen.

  • Zu den häufigsten Verkehrsstrafen gehört die Geschwindigkeitsüberschreitung und zählt zu den Top 5.

    • Abhängig vom Schweregrad kann sie als Ordnungswidrigkeit oder als grobe Ordnungswidrigkeit eingestuft werden.

  • Der Bußgeldkatalog führt Geschwindigkeitsüberschreitungen innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften separat auf.

  • Innerorts sind die Strafen in der Regel höher.

    • Wiederholungstäter müssen mit härteren Sanktionen rechnen.

    • So droht ein einmonatiges Fahrverbot, wenn sie innerhalb von zwölf Monaten mehrmals mit einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h oder mehr erwischt werden.

  • Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 31 bis 40 km/h außerorts drohen 200 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg.

    • Innerorts hingegen kann der Fahrer bei dieser Geschwindigkeit mit 260 Euro Bußgeld, zwei Punkten in Flensburg und einem einmonatigen Fahrverbot rechnen.

Das Überholen von anderen Fahrzeugen auf der Straße birgt oft ein erhöhtes Risiko für alle Beteiligten.

Eine weitere häufige Verkehrsordnungswidrigkeit stellt das falsche oder illegale Überholen dar.

  • Ein solches Verhalten kann zu extrem gefährlichen Situationen für den Fahrer sowie andere Verkehrsteilnehmer führen.

  • Das Überholen im Überholverbot wird gemäß dem Bußgeldkatalog mit 70 Euro geahndet.

  • Besonders risikoreich ist es, wenn bei unklarer Verkehrslage überholt wird.

    • Dies kann nicht nur Gefährdungen, sondern auch Unfälle nach sich ziehen.

    • In solchen Fällen steigt das Bußgeld laut Bußgeldkatalog auf 80 bis 100 Euro und es wird ein Punkt in Flensburg eingetragen.

Abstand

Ein Bußgeldbescheid kann auch wegen eines Abstandsverstoßes erlassen werden, was unter Umständen zu erheblichen Bußgeldern führen kann.

Der Sicherheitsabstand zwischen Fahrzeugen spielt eine entscheidende Rolle.

  • Innerhalb geschlossener Ortschaften sollte der Abstand bei einer Geschwindigkeit von 50 km/h etwa 15 Meter betragen, außerhalb geschlossener Ortschaften bei einer Geschwindigkeit von 100 km/h etwa 50 Meter.

  • Außerorts können Autofahrer sich an den Leitpfosten orientieren, die in der Regel 50 Meter voneinander entfernt stehen.

    • Der Abstand entspricht stets der Hälfte des auf dem Tacho angezeigten Wertes.

  • Im Bußgeldkatalog sind für Abstandsverstöße bei Geschwindigkeiten von über 100 km/h – wie sie auf Autobahnen vorkommen – folgende Sanktionen vorgesehen:

    • Abstand weniger als 5/10 des halben Tachowerts: 75 Euro, 1 Punkt

    • Abstand weniger als 4/10 des halben Tachowerts: 100 Euro, 1 Punkt

    • Abstand weniger als 3/10 des halben Tachowerts: 160 Euro, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot

    • Abstand weniger als 2/10 des halben Tachowerts: 240 Euro, 2 Punkte, 2 Monate Fahrverbot

    • Abstand weniger als 1/10 des halben Tachowerts: 320 Euro, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot

Bevorrechtigung im Straßenverkehr

Auch das Missachten der Vorfahrt durch Fahrer wird im Bußgeldkatalog geahndet.

  • An Kreuzungen ohne Verkehrszeichen oder Ampeln gilt die Regelung „Rechts vor Links“, andernfalls kann es zu Unfällen kommen.

  • Linksabbieger müssen häufig warten und dem Gegenverkehr die Vorfahrt gewähren.

  • Die Beachtung von Haltezeichen wie Stoppschildern und Haltelinien ist gemäß StVO von besonderer Bedeutung.

    • Das Ignorieren eines Stoppschilds mit Behinderung wird mit einem Verwarnungsgeld von 25 Euro geahndet, das Nicht-Halten an einer Haltelinie kostet 10 Euro.

    • Diese Beträge können jedoch bei Gefährdung oder Sachbeschädigung auf 100 bis 120 Euro ansteigen.

Kriminelle Handlungen im Bußgeldkatalog

Im Bußgeldkatalog für Verkehrsverstöße sind besonders hohe Strafen bei Alkoholverstößen vermerkt.

  • Es gilt die 0,5 Promille-Grenze; für Fahranfänger und Fahrer unter 21 Jahren sogar die 0,0 Promille-Grenze.

  • Die Strafen erhöhen sich mit jedem weiteren Verstoß.

    • Bereits bei der ersten Alkoholfahrt wird eine Geldbuße von 500 Euro fällig, es gibt zwei Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot von einem Monat.

    • Kommt es durch das Fahren unter Alkoholeinfluss zu einem Unfall oder einer Gefährdung, droht die Entziehung der Fahrerlaubnis und eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU).

  • Straftaten wie Fahren ohne Fahrerlaubnis und Unfallflucht sind ebenfalls im Bußgeldkatalog aufgeführt.

    • Hier können deutlich höhere Strafen verhängt werden, die dem Strafrecht unterliegen.

Mit Alkohol am Steuer erwischt? Vermeiden Sie ein Fahrverbot und beauftragen Sie einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht! Ich unterstütze Sie gerne dabei, Ihren Führerschein zurückzubekommen!

Jetzt Anfrage stellen

Wir beraten Sie gerne umfassend und persönlich bei Ihrem Anliegen.

Rechtsgebiet

Verkehrsrecht1-mobile

Gerne für Sie erreichbar

Kontakt

Ihre Kanzlei Motzenbäcker & Adam. Immer für Sie da

Adresse

Zollamtstr. 11
67663 Kaiserslautern

Öffnungszeiten

Montag – Donnerstag: 8:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 17:00 Uhr Freitag: 8:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:00 Uhr

Kontakt

Sie müssen den Inhalt von reCAPTCHA laden, um das Formular abzuschicken. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten mit Drittanbietern ausgetauscht werden.

Mehr Informationen