Kanzlei Motzenbäcker & Adam - Ihr Partner in Rechtsfragen aller Art.

Neuerungen im Verkehrsrecht 2026: Wichtige Reformen für Autofahrer und Fahrzeughalter

Fachbeitrag im Verkehrsrecht

Welche wesentlichen Änderungen treten im Verkehrsrecht im Jahr 2026 in Kraft?

Im Jahr 2026 werden in Deutschland und im europäischen Ausland zahlreiche verkehrsrechtliche Änderungen umgesetzt, die sowohl technische Vorgaben für Fahrzeuge als auch steuerliche, digitale und administrative Regelungen beinhalten. Viele dieser Reformen haben direkte Auswirkungen auf den Alltag von Autofahrern, während andere Hersteller, Halter oder Personen betreffen, die beruflich viel unterwegs sind. Ein Überblick über die wesentlichen Neuerungen gibt Auskunft darüber, worauf Sie sich einstellen sollten.

Digitalisierung: Führerschein, Fristen für den Umtausch und neue Nachweispflichten

Deutschland plant, den digitalen Führerschein bereits Ende 2026 einzuführen, was deutlich früher ist als die gesamte EU. Der Führerschein wird künftig auch in digitaler Form über das Smartphone verfügbar sein, bleibt jedoch ein ergänzendes Dokument. Der Kartenführerschein behält seine Gültigkeit. Die Digitalisierung soll langfristig die Verwaltung und Kontrollen erleichtern.

Besonders wichtig ist der verpflichtende Führerscheinumtausch: Personen, die ihren Kartenführerschein zwischen 1999 und 2001 erhalten haben, sind verpflichtet, ihn bis zum 19. Januar 2026 in das aktuelle EU-Format umzutauschen. Für Fahrerinnen und Fahrer, die vor 1953 geboren wurden, gilt eine verlängerte Frist bis zum 19. Januar 2033.

Steuerliche und finanzielle Anpassungen: Pendlerpauschale, CO₂-Kosten und Kraftstoffpreise.

Zu Beginn des Jahres 2026 wird die Pendlerpauschale auf 38 Cent pro Kilometer angehoben, um Berufspendler zu entlasten. Gleichzeitig wird der CO₂-Preis erhöht, da er künftig durch Emissionszertifikate festgelegt wird. Der prognostizierte Preisrahmen von 55 bis 65 Euro pro Tonne dürfte voraussichtlich zu höheren Preisen für Benzin und Diesel führen. Bei Benzin können etwa drei Cent Mehrkosten pro Liter entstehen, bei Diesel eventuell etwas mehr. Die tatsächlichen Preise sind zudem von Marktbedingungen wie dem Ölpreis abhängig.

Verschärfte Vorgaben für Umwelt und Technik: Euro 6e und Euro 7

Ab Januar 2026 wird für neu zugelassene Pkw die Abgasstufe Euro 6e gelten. Diese stellt die Übergangsphase zur kommenden Euro-7-Norm dar, die ab dem 29. November 2026 zunächst für neu entwickelte Fahrzeugtypen verbindlich sein wird. Ab 2027 müssen schließlich alle Neuzulassungen die Euro-7-Vorgaben erfüllen. Die neue Norm sieht erstmals eine deutlich genauere Messung ultrafeiner Partikel vor und bezieht zusätzlich Brems- und Reifenabrieb in die Bewertung ein. Das Ziel ist es, Emissionen umfassender zu erfassen und die Schadstoffbelastung im Straßenverkehr weiter zu reduzieren.

Neue Assistenzsysteme und verpflichtende Fahrzeugtechnologien

Ab dem 1. Januar 2026 wird das aktualisierte NG-eCall-System für neue Fahrzeugtypen obligatorisch. Es verwendet moderne Mobilfunktechnologien und übermittelt umfassendere Informationen an Rettungsdienste. Ab 2027 werden nur noch Fahrzeuge mit diesem System neu zugelassen. Des Weiteren werden ab dem 7. Juli 2026 zusätzliche Assistenzsysteme vorgeschrieben, darunter Notbremsassistenz zum Schutz schwächerer Verkehrsteilnehmer, Ablenkungswarnsysteme für den Fahrer sowie ein erweiterter Fußgängerschutz. Der Notfall-Spurhalteassistent wird zudem auf weitere Fahrzeugtypen ausgeweitet.

Aktuelle Regelungen im Alltag: E-Scooter, Online-Widerruf und angepasste Verkehrsflächen

E-Scooter Fahrer sind künftig nur dann verpflichtet, Radwege zu nutzen, wenn eine ausdrückliche Benutzungspflicht besteht. Dies führt zu einer stärkeren Durchmischung des Straßenverkehrs, was neue Fragen zur Haftung aufwerfen kann. Im digitalen Bereich tritt ab dem 19. Juni 2026 die Pflicht zur Bereitstellung eines Widerrufs-Buttons für Onlineverträge in Kraft. Unternehmen sind verpflichtet, eine gut sichtbare Schaltfläche zur Verfügung zu stellen, damit Verbraucher ihr Widerrufsrecht problemlos ausüben können.

Aktuelle Anforderungen und Förderungen für Elektrofahrzeuge

Euro 7 führt erstmals verbindliche Anforderungen an die Haltbarkeit von Antriebsbatterien für Elektrofahrzeuge ein. Nach Ablauf von fünf Jahren oder 100.000 Kilometern muss die Speicherkapazität mindestens 80 Prozent des ursprünglichen Wertes noch aufweisen, nach acht Jahren oder 160.000 Kilometern sind es mindestens 72 Prozent. Zugleich plant die Bundesregierung, die Kfz-Steuerbefreiung für Elektroautos bis zum Jahr 2035 zu verlängern. Darüber hinaus soll ein neues Förderprogramm für private Haushalte mit geringem oder mittlerem Einkommen den Wechsel zur E-Mobilität erleichtern. Einzelheiten zur konkreten Umsetzung werden noch mitgeteilt.

Erfahren Sie, welche steuerlichen Regelungen und Förderprogramme für Ihr Elektrofahrzeug relevant sind. Wir prüfen Ihre individuellen Ansprüche und beraten Sie umfassend zu Batteriestandards und Euro-7-Vorgaben.

Länderüberblick: Österreich, Griechenland und Spanien

Auch im Ausland stehen bedeutende Veränderungen bevor. Österreich beabsichtigt, ab Mai 2026 kamerabasierte Zufahrtskontrollen für Innenstädte einzuführen, bei denen unbefugte Einfahrten mit hohen Geldbußen geahndet werden können – auch für ausländische Autofahrer. Griechenland führt neue Geschwindigkeitsbegrenzungen ein, während in Spanien neue Vorschriften für das Verhalten bei Unfällen und Pannen gelten. Wer im Ausland unterwegs ist, sollte sich rechtzeitig informieren, um Sanktionen zu vermeiden.
Jetzt Anfrage stellen
Wir beraten Sie gerne umfassend und persönlich bei Ihrem Anliegen.

FAQs – Häufige Fragen zu Änderungen im Verkehrsrecht 2026

Ja. Personen, die ihren Kartenführerschein zwischen 1999 und 2001 erhalten haben, sind verpflichtet, diesen bis zum 19. Januar 2026 in das EU-Scheckkartenformat umzutauschen. Für diejenigen, die vor 1953 geboren wurden, gilt eine verlängerte Frist bis 2033.
Nein. Der digitale Führerschein stellt lediglich einen zusätzlichen elektronischen Nachweis dar. Der physische Kartenführerschein bleibt nach wie vor notwendig.
Aufgrund der neuen Preisgestaltung durch Emissionszertifikate kann der Preis für Benzin und Diesel um etwa drei Cent pro Liter ansteigen. Die tatsächlichen Kosten sind zudem vom Ölmarkt abhängig.
Ab Januar 2026 tritt die Übergangsnorm Euro 6e für Neuzulassungen in Kraft. Ab dem 29. November 2026 sind neu entwickelte Pkw verpflichtet, die strengere Euro-7-Norm zu erfüllen, die ab 2027 auf sämtliche Neuzulassungen ausgeweitet wird.
Ja. Die Kfz-Steuerbefreiung für Elektrofahrzeuge wird voraussichtlich bis 2035 verlängert. Ein im Jahr 2026 zugelassenes E-Auto könnte somit nahezu zehn Jahre lang von der Steuer befreit sein.
Neu zugelassene Pkw sind verpflichtet, unter anderem mit einem erweiterten Notbremsassistenzsystem, einem Ablenkungswarnsystem sowie einem verbesserten Fußgängerschutz ausgestattet zu sein. Zudem wird der Notfall-Spurhalteassistent auf zusätzliche Fahrzeugtypen ausgeweitet.
E-Scooter sind künftig nur noch dann verpflichtet, Radwege zu nutzen, wenn eine ausdrückliche Benutzungspflicht besteht. Dies führt dazu, dass sie häufiger auf der Fahrbahn unterwegs sein werden, was neue Haftungsfragen aufwirft.
Ab dem 19. Juni 2026 sind Unternehmen, die Verträge über Online-Oberflächen anbieten, verpflichtet, einen digitalen Widerrufs-Button bereitzustellen. Dies dient dazu, dass Verbraucher ihr Widerrufsrecht schneller in Anspruch nehmen können.
NG-eCall stellt ein zeitgemäßes, vernetztes Notrufsystem dar, das über 4G/5G-Netze kommuniziert. Für neuartige Fahrzeugtypen wird es ab dem 1. Januar 2026 verpflichtend sein, während ab 2027 alle Neuwagen betroffen sind.
Österreich beabsichtigt, ab Mai 2026 kamerabasierte Zufahrtskontrollen in den Innenstädten einzuführen. Bei einer unerlaubten Einfahrt sind erhebliche Bußgelder zu erwarten – auch für ausländische Autofahrer. Auch Griechenland und Spanien setzen neue verkehrsrechtliche Regelungen um.

Rechtsgebiet

Verkehrsrecht1-mobile

Gerne für Sie erreichbar

Kontakt

Ihre Kanzlei Kanzlei Motzenbäcker & Adam.

Adresse

Zollamtstr. 11
67663 Kaiserslautern

Öffnungszeiten

Montag – Donnerstag: 8:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 17:00 Uhr Freitag: 8:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:00 Uhr

Kontakt