Falls Sie bei einem Verkehrsunfall geschädigt wurden, müssen Sie selbst aktiv werden, um Schmerzensgeld vom Unfallverursacher zu erhalten. Eine Versicherung wird Ihnen nicht automatisch eine Entschädigung zahlen.
Bevor Sie eine Schmerzensgeldklage einreichen, sollten Sie den außergerichtlichen Weg in Betracht ziehen.
Dies kann Ihnen helfen, hohe Anwalts- und Verfahrenskosten zu vermeiden, die entstehen können, wenn Ihre Klage scheitert.
-
Antrag stellen: Reichen Sie einen Antrag auf Schmerzensgeld bei der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers oder direkt beim Verursacher ein.
-
Begründung und Nachweise: Fügen Sie dem Antrag eine ausführliche Begründung Ihrer Forderung, eine Frist für die Antwort und ausreichende Beweise für Ihre Verletzungen bei.
-
Prüfung durch die Versicherung: Die Versicherung wird den Antrag prüfen und entweder zustimmen, ablehnen oder Sie zu Verhandlungen einladen.
Falls die Haftpflichtversicherung sich weigert, Ihnen Schmerzensgeld zu zahlen, können Sie eine Zivilklage einreichen.
-
Klage einreichen: Reichen Sie Ihre Klage frist- und formgerecht beim Gericht ein, um einen Zivilprozess zu starten.
-
Prozesskostenvorschuss: Das Gericht verlangt einen Prozesskostenvorschuss, den Sie im Erfolgsfall zurückerstattet bekommen.
-
Gerichtsverfahren: Im Prozess werden alle Beweise gesichtet und Zeugen vernommen. Das Gericht entscheidet, ob Ihnen Schmerzensgeld zusteht.
-
Auszahlung: Bei einem erfolgreichen Prozess erhalten Sie die zugesprochene Schmerzensgeldsumme.
Oft lehnen Haftpflichtversicherungen Schmerzensgeldforderungen ab, weil die Verletzungen als zu geringfügig eingestuft werden. Insbesondere bei Unfällen mit niedriger Geschwindigkeit (unter 10 km/h) können diese als „Bagatellschaden“ betrachtet werden.
-
Hartnäckig bleiben: Lassen Sie sich davon nicht abschrecken. Es gibt keine zulässige Mindestgrenze für die Geltendmachung von Schmerzensgeld.
-
Verhandeln: Sie können auch für eine geringe Schmerzensgeldsumme mit der Versicherung verhandeln.