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Trunkenheitsfahrt auf E-Scooter und Fahrrad

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Mandantenstimmen

Alkoholisiert auf E-Scootern und Fahrrädern unterwegs - eine moderne Möglichkeit, den Führerschein zu riskieren

Sind Sie unter Alkoholeinfluss auf einem E-Scooter oder Fahrrad gefahren? Haben Sie nun einen Bußgeldbescheid erhalten? Und besteht die Gefahr, dass Ihnen auch noch der Führerschein entzogen wird? Das Fahren unter Alkoholeinfluss auf einem E-Scooter oder Fahrrad ist keine vernünftige Entscheidung. In betrunkenem Zustand im Straßenverkehr unterwegs zu sein, erhöht das Risiko für Gefährdung sowohl anderer Verkehrsteilnehmer als auch Ihrer eigenen Sicherheit erheblich. Aufgrund der verschärften Bußgeldregelungen drohen nun höhere Geldstrafen und die Vergabe von mehr Punkten in Ihrem Verkehrssünderregister. Im schlimmsten Fall kann Ihnen sogar die Fahrerlaubnis entzogen werden. Bei Vorwürfen einer Trunkenheitsfahrt besteht außerdem die Möglichkeit eines Strafverfahrens, das mit Geldstrafen oder Freiheitsstrafen enden kann.

Wir stehen an Ihrer Seite und verteidigen Sie sowohl vor Gericht als auch gegenüber der Polizei. Als spezialisierte Rechtsanwälte im Verkehrsrecht sind wir bestens darin geschult, Ihnen bei der optimalen Vorgehensweise zu helfen. Es ist von großer Bedeutung, dass Sie frühzeitig handeln und sich zurückhaltend in Bezug auf Aussagen verhalten.

So verhindern Sie empfindliche rechtliche Konsequenzen:

Um zu vermeiden, dass Trunkenheitsfahrten ernsthafte Folgen nach sich ziehen, sollten Sie die folgenden Punkte beachten:

  • Promillegrenzen bei der Trunkenheitsfahrt

    • Für alle Fahrer unter 21 Jahren und während der Probezeit gilt eine strikte Null-Promille-Grenze.

    • Ab einem Alkoholgehalt von 0,25 Promille Atemalkohol oder 0,5 Promille Blutalkohol (BAK) wird dies als Ordnungswidrigkeit gemäß dem Straßenverkehrsgesetz (StVG) behandelt.

    • Ein Alkoholgehalt von 0,3 Promille in Verbindung mit weiteren Ausfallerscheinungen wird als strafbare relative Fahruntüchtigkeit nach dem Strafgesetzbuch (StGB) angesehen.

    • Ab 1,1 Promille für E-Scooter (ab 1,6 Promille auf dem Fahrrad) gilt absolute Fahruntüchtigkeit und wird strafrechtlich verfolgt.

  • Mögliche Strafen für Trunkenheitsfahrten:

    • Bußgeldbescheid von der Bußgeldstelle bei einer Ordnungswidrigkeit.

    • Geld- oder Freiheitsstrafe durch Gerichtsentscheidung in erster Instanz (Amtsgericht – AG).

    • 2-3 Punkte im Fahreignungsregister (FAER) des Kraftfahrtbundesamts in Flensburg für das Fahren im betrunkenen Zustand.

    • Fahrverbot von 1-3 Monaten, wobei der Führerschein von der Polizei aufbewahrt wird und eine erneute Fahrprüfung erforderlich sein kann.

    • Entziehung der Fahrerlaubnis, verbunden mit der Notwendigkeit, eine erneute Fahrprüfung abzulegen und möglicherweise eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) zu absolvieren.

    • Verlängerung der Probezeit und Anordnung einer Sperrfrist für das Ablegen der Fahrprüfung, die zwischen 6 Monaten und 5 Jahren liegen kann, selbst wenn Sie noch keine Fahrerlaubnis besitzen.

  • Alkoholtest

    • Sie sind nicht verpflichtet, vor Ort einen Alkoholtest wie das Pusten in ein Röhrchen oder das Durchführen eines Koordinationstests durchzuführen.

    • Eine Blutentnahme kann gemäß der Strafprozessordnung (StPO) durch einen richterlichen Beschluss ohne Ihre Zustimmung angeordnet werden.

  • Aussageverweigerungsrecht

    • Sie haben ein Aussageverweigerungsrecht als Beschuldigter, was bedeutet, dass Sie sich nicht selbst belasten müssen. Alles, was Sie äußern, kann gegen Sie verwendet werden, aber entlastende Informationen können später in Absprache mit einem Anwalt vorgebracht werden.

    • Sie müssen lediglich Ihre Personalien angeben.

  • Akteneinsicht

    • Jeder Beschuldigte kann Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft beantragen

      • Diese Akteneinsicht ist aber eingeschränkt

      • Nur ein Anwalt kann vollumfängliche Akteneinsicht beantragen

    • Diese Erkenntnisse erleichtern die Verteidigung

  • Polizeiliche Schreiben

    • Jeder Beschuldigte hat das Recht, Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft zu beantragen. Allerdings kann nur ein Anwalt umfassende Akteneinsicht erhalten, was die Verteidigung erleichtern kann.

    • Sie sind nicht verpflichtet, auf polizeiliche Schreiben wie Anzeigen zu reagieren, aber auf Vorladungen der Staatsanwaltschaft sollten Sie erscheinen. Ein Schreiben der Polizei kann auch im Auftrag der Staatsanwaltschaft erstellt worden sein.

  • Fahrverbot umgehen

    • In Härtefällen können die Behörden von einem Fahrverbot absehen, insbesondere wenn Sie aus beruflichen oder persönlichen Gründen auf Ihren Führerschein angewiesen sind. Es ist wichtig, fristgerecht Widerspruch gegen den Bußgeldbescheid innerhalb von 2 Wochen einzureichen.

  • Fristen einhalten (Strafbefehl)

    • Wenn Sie mit einem Strafbefehl konfrontiert sind, müssen Sie aktiv Einspruch einlegen, im Gegensatz zum Strafverfahren. Auch hier ist es entscheidend, fristgerecht innerhalb von 2 Wochen Einspruch zu erheben.

  • MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung)

    • Nach dem Verlust der Fahrerlaubnis ist für deren Wiedererlangung eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) erforderlich, um theoretische und praktische Fähigkeiten sowie die charakterliche Eignung zu prüfen.

Wie wir Ihnen helfen

Wenn Ihnen eine Trunkenheitsfahrt vorgeworfen wird, stehen wir Ihnen zur Seite. Mit unserer langjährigen Erfahrung im Verkehrsstrafrecht beraten und vertreten wir Sie in allen Phasen des Verfahrens, angefangen bei der Einleitung des Ermittlungsverfahrens bis hin zum Abschluss des Strafverfahrens.

Es ist von entscheidender Bedeutung, dass Sie Ihr Recht zur Aussageverweigerung wahrnehmen und sich sofort an uns, als spezialisierte Rechtsanwälte für Verkehrsrecht, wenden. Obwohl vor dem Amtsgericht bei geringfügigen Strafen keine Anwaltspflicht besteht, kann nur ein Anwalt eine vollständige Akteneinsicht beantragen. Nur so ist eine professionelle Verteidigung möglich.

Wenn Sie uns als Mandant beauftragen, übernehmen wir die Kommunikation mit der Staatsanwaltschaft, der Polizei, der Führerscheinzulassungsstelle und dem Gericht. In einigen Fällen ist es sogar während des Ermittlungsverfahrens möglich, eine Einstellung des Verfahrens zu verhandeln.

Es ist von größter Bedeutung, die gesetzten Fristen zu beachten, damit wir Sie bestmöglich verteidigen können.

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