Motzenbäcker & ­Adam
Rechtsanwälte in Kaiserslautern
Ihr kompetenter Ansprechpartner im Arbeitsrecht

Ihr Anwalt in Kaiserslautern im Arbeitsrecht

Wo Menschen Tag für Tag zusammen arbeiten, kann es schnell zu Konflikten kommen.

Das Arbeitsrecht steckt dabei voller Konfliktpotenzial bei strenger Fristenbindung und ganz eigenen Spielregeln.

Wir beraten und vertreten Sie sowohl außergerichtlich als auch vor dem Arbeitsgericht in allen arbeitrechtlichen Angelegenheiten. Zu unserer Tätigkeit gehört dabei auch die Ausgestaltung von individuell zugeschnittenen Arbeitsverträgen. Nicht selten lassen sich dadurch spätere Streitigkeiten erfolgreich vermeiden.

Ansprechpartner für Arbeitnehmer und Arbeitgeber

Zu unseren Mandanten zählen dabei sowohl Arbeitnehmer, leitende Angestellte, Betriebsräte als auch Arbeitgeber.

Wir sind Ansprechpartner für Führungskräfte wie Geschäftsführer, Vorstände und Manager bei allen Fragen und Angelegenheiten zum Dienstvertragsrecht und in Haftungsfragen.

Durch diese Vielzahl an unterschiedlichen Mandanten sind wir in der Lage, uns leicht in die jeweilige Gegenseite hineinzuversetzen. Auf diesem Wege und durch die Erfahrung aus jahrelanger Berufsausübung und die Tätigkeit in verschiedenen Vereinen und Organisationen gewährleisten wir die bestmögliche Beratung unserer Mandanten bei allen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten.

Wichtig im Arbeitsrecht: Schnell reagieren.

Aufgrund der knappen Fristen im Arbeitsrecht raten wir Ihnen dringend, im Bedarfsfalle umgehend Kontakt mit uns aufzunehmen. Ansonsten besteht die Gefahr, dass Sie Ihre Rechte verlieren. Beispielsweise müssen Sie gegen eine Kündigung in der Regel innerhalb von drei Wochen vorgehen. Andernfalls wird die Kündigung nach Ablauf der Frist automatisch rechtskräftig, auch wenn diese eventuell fehlerhaft ist und somit als ungültig zu betrachten wäre.

Senden Sie uns Ihre Anfrage - Wir melden uns umgehend

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Hier können Sie uns einfach ein Dokument fotografieren, oder ein eingescanntes Dokument zusenden.

Sie können uns bereits mit Absenden des Kontaktformulars Ihre Unterlagen zu Ihrer Angelegenheit übermitteln. Im Bereich des Arbeitsrechts haben wir nützliche Dokumente unter den FAQ zusammengestellt

Zu unseren Tätigkeiten im Bereich des Arbeitsrechts gehören beispielsweise die Beratung und Vertretung bei Fragen zu

  • Arbeitsvertrag, Geschäftsführervertrag
  • der Beendigung von Arbeitsverhältnissen hinsichtlich Kündigungsschutz, Sonderkündigungsschutz, Kündigungsfrist, Abfindungsvereinbarung, Abwicklungsvertrag und Aufhebungsvertrag, Vergleich
  • Abmahnung, ordentliche und außerordentliche Kündigung, betriebsbedingte Kündigung, krankheitsbedingte Kündigung, Verhaltensbedingte Kündigung, personenbedingte Kündigung, Änderungskündigung, Verdachtskündigung
  • Arbeitsunfähigkeit, Urlaub, Arbeitszeugnis, Arbeitszeit, Teilzeitbeschäftigung, Probezeit, Entgeltfortzahlung, Überstunden, Interessenausgleich, Sperrzeit, Unkündbarkeit
  • Direktionsrecht des Arbeitgebers, Weisungsrecht
  • Arbeitnehmerhaftung
  • Betriebsvereinbarung, Betriebsverfassung, Tarifrecht, Tarifvertrag
  • Dienstwagen (Anspruch, Vereinbarung)
  • Wettbewerbsverbot

Rechtsanwälte Motzenbäcker & Adam – finden Sie Ihren Anwalt in Kaiserslautern für Angelegenheiten im Arbeitsrecht

Arbeitnehmer

Wir unterstützen Sie in allen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten. Beispielsweise prüfen wir für Sie im Falle einer Kündigung diese auf Rechtmäßigkeit oder helfen Ihnen beim Aushandeln einer angemessenen Abfindung. Wir vertreten und beraten Sie bei außergerichtlichen Verhandlungen mit Ihrem Arbeitgeber bei Streitigkeiten rund um den Inhalt eines Aufhebungsvertrags und sind Ihr Partner bei Einreichung einer Kündigungsschutzklage am Arbeitsgericht. Auch in allen anderen arbeitsrechtlichen Fragen, beispielsweise zu Abmahnungen, Arbeitszeugnissen, Arbeitszeiten, Überstunden oder Urlaubsansprüchen stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.

Selbstverständlich sind wir ebenso für leitende Angestellte, die hinsichtlich der arbeitsrechtlichen Schutzvorschriften aufgrund der ihnen übertragenen Befugnisse eine Sonderstellung einnehmen, der richtige Ansprechpartner.

Arbeitgeber

Kernkompetenz unserer arbeitsrechtlichen Tätigkeit bei Mandanten, die uns aus ihrer Position als Arbeitgeber kontaktieren, ist die Rechtsberatung. Wir erstellen für Sie auf Ihr Unternehmen zugeschnittene Arbeitsverträge, beraten Sie im Hinblick auf Haftungsrisiken und verhandeln für Sie Abfindungsvereinbarungen. Wir verstehen uns in unserer Tätigkeit als Ihr Rechtsanwalt dabei als Partner Ihres Unternehmens.

Darüber hinaus vertreten wir Sie und Ihr Unternehmen auch außergerichtlich und gerichtlich in allen anderen Angelegenheiten, auch in solchen, die nicht dem Arbeitsrecht zuzuordnen sind.

Die Kosten im Arbeitsrecht

Die Vergütung der anwaltlichen Tätigkeit im Bereich des Arbeitsrechts gelten als Werbungskosten. Sie sind somit steuerlich abzugsfähig. Sofern Sie rechtschutzversichert sind, ist auch der Teil der Prämie der Rechtsschutzversicherung, die auf das Gebiet des Arbeitsrechts entfällt, steuerlich abzugsfähig.

Darüber hinaus bestehen im Arbeitsrecht einige Sonderregeln bezüglich der Kostentragungspflicht. So trägt in der ersten Instanz im Arbeitsrecht jede Partei die ihr entstandenen Rechtsanwaltskosten selbst, unabhängig davon, wer den Rechtsstreit am Ende gewonnen oder wer ihn am Ende verloren hat. Auch im Falle einer Einigung durch Vergleich trägt jeder seine Kosten selbst. Erst ab der 2. Instanz kann die obsiegende Partei von der Gegenseite die Übernahme der eigenen Anwaltskosten verlangen.

Sofern Sie keine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben und auch nicht Mitglied einer Gewerkschaft sind, beraten wir Sie selbstverständlich gerne über die Möglichkeit der Prozesskostenhilfe. Erfahrungsgemäß wird diese insbesondere nach einer Kündigung regelmäßig in Anspruch genommen.

Die Abfindung ist gesetzlich nicht geregelt. Nicht selten wird die Auszahlung von Abfindungen im Arbeitsvertrag vereinbart. Ist dies bei Ihnen nicht der Fall, ist die Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe geboten. An die Wirksamkeit einer Kündigung hat der Gesetzgeber hohe Anforderungen gestellt. Aufgrund dessen fürchten Arbeitgeber häufig die zeit- und kostenintensive Kündigungsschutzklage, die in vielen Fällen mit einem Vergleich endet. Zur Vermeidung dessen und aufgrund dem Interesse von Arbeitgeber und Arbeitnehmer, im Guten auseinander zu gehen, werden Abfindungen regelmäßig auch ohne vertragliche Vereinbarung ausgezahlt.

Wir helfen Ihnen dabei, eine angemessene Abfindung zu erhalten.

Arbeitnehmer haben nach einer Kündigung lediglich drei Wochen Zeit, dagegen vorzugehen. Die Frist beginnt mit dem Zugang der Kündigung. Wichtig: Zugegangen ist die Kündigung dann, wenn sie so in den Machtbereich des Empfängers gelangt, dass er von ihr Kenntnis nehmen kann oder unter normalen Umständen mit der Kenntnisnahme zu rechnen ist. Sobald die Kündigung in Ihrem Briefkasten liegt, ist sie also spätestens am nächsten Tag als zugegangen anzusehen, egal ob Sie den Brief direkt, oder erst 4 Wochen später öffnen.

Sofern mit dem Arbeitgeber keine interessengerechte Einigung beispielsweise in Form einer Abfindungsvereinbarung getroffen werden kann, hat der Arbeitnehmer die Möglichkeit, sich gegen die Kündigung mit einer Kündigungsschutzklage zu wehren.

Primäres Ziel der Kündigungsschutzklage ist es, das Fortbestehen des Arbeitsverhältnisses zu erreichen. In der Praxis ist es jedoch so, dass häufig zwischen den Parteien ein Vergleich in Form einer Abfindungszahlung an den Arbeitnehmer vereinbart und das Arbeitsverhältnis in beidseitigem Einverständnis beendet wird.

Beschreibung: Übersicht des zeitlichen Ablaufs, gibt es dringende Termine, die eingehalten werden müssen? 

Relevanter Schriftverkehr: Korrespondenz mit Rechtsanwälten, Zusage oder Absage bei einer Bewerbung, Dienstanweisungen, Abmahnungsschreiben, Kündigungsschreiben, Arbeitszeugnis oder Zeugnisentwurf 

Gedächtnisprotokolle: von Personalgesprächen oder Mitarbeitergesprächen.  

Bescheide von Behörden und Gerichten: Anträge, Bescheide für Arbeitslosengeld, Arbeitslosengeld II  

Verträge und Vertragsentwürfe: Arbeitsvertrag (mit Nachträgen und Ergänzungsvereinbarungen), Sozialplan, Aktuelle Abrechnungen, Aufhebungsvertrag, Berufsausbildungsvertrag, Praktikumsvertrag, Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen, ggf. Nachweis der Schwerbehinderung 

Ihr Ansprechpartner

Ihr Anliegen im Bereich des Arbeitsrechts bearbeitet bei uns

Stefan Motzenbäcker (Rechtsanwalt)

Wir beraten Sie kompetent bei voller Kostentransparenz.

Bitte beachten Sie auch unsere weiteren Rechtsgebiete.