Motzenbäcker & Adam
Rechtsanwälte in Kaiserslautern
Ihr kompetenter Ansprechpartner im Strafrecht
Ihr Anwalt in Kaiserslautern im Strafrecht
Die Rechtsanwaltskanzlei Motzenbäcker & Adam versteht sich als Ihre Anwaltskanzlei bei allen Fragen rund um das Strafrecht. Als Rechtsanwälte mit der Erfahrung aus tausenden Mandaten ist die Kanzlei auf die Strafverteidigung spezialisiert. Als vertrauensvolle und kompetenten Partner finden wir die besten Mittel und Wege zur Verteidigung im Strafprozess und vertreten Sie bundesweit. Wir vertreten Sie sowohl als Wahl- als auch als Pflichtverteidiger.
Unser Leistungsspektrum im Bereich Strafrecht
Tätig werden wir für Sie in allen Stadien, beginnend beim Ermittlungsverfahren über das Hauptverfahren bis hin zum Rechtsmittelverfahren. Auch im Rahmen der Strafvollstreckung und im Falle eines Strafbefehls sind wir Ihr Ansprechpartner.
Das Strafrecht inklusive Strafverfahrensrecht ist ein komplexes Konstrukt. Als spezialisierte Anwälte garantieren wir Ihnen Unterstützung mit höchster fachlicher Kompetenz. Besonderen Wert legen wir auf die persönliche und professionelle Betreuung Ihres Anliegens. Ein Anwalt ist in strafrechtlichen Angelegenheiten mehr als der Rechtsberater. Neben der juristischen Qualität unserer Beratung steht das persönliche Vertrauensverhältnis zu unseren Mandanten an erster Stelle für uns. Herr Rechtsanwalt Adam verfügt über einen Fachanwaltstitel im Bereich Strafrecht. Viele der Prozesse, die er als Anwalt begleitet, sind von überregionaler Bedeutung mit entsprechender Medienpräsenz.
Ihr Anwalt für Wirtschaftsstrafrecht
Das noch junge Fachgebiet des Wirtschaftsstrafrechts stellt einen Schwerpunkt unserer anwaltlichen Tätigkeit dar. Wichtige Informationen zu unserem Angebot im Wirtschaftsstrafrecht können Sie unserer Rechtsgebietsseite Wirtschaftsstrafrecht entnehmen. Auf dieser informieren wir Sie über wichtige Themen und wie wir Ihnen bei der Vorbereitung helfen können.
Senden Sie uns Ihre Anfrage - Wir melden uns umgehend
Sie können uns bereits mit Absenden des Kontaktformulars Ihre Unterlagen zu Ihrer Angelegenheit übermitteln. Im Bereich des Strafrechts haben wir nützliche Dokumente unter den FAQ zusammengestellt
Welche Delikte fallen unter das Rechtsgebiet des Strafrechts?
Im Rahmen unserer Tätigkeit als Rechtsanwalt und Strafverteidiger bearbeiten wir eine Vielzahl von Delikten. Diese sind unter anderen:
- Tötungsdelikte wie Mord oder Totschlag,
- Körperverletzungsdelikte wie die (einfache) Körperverletzung, die gefährliche Körperverletzung oder die schwere Körperverletzung
- Diebstahlsdelikte wie der (einfache) Diebstahl, der schwere Diebstahl, der Wohnungseinbruchsdiebstahl oder der Bandendiebstahl
- Betrugsdelikte wie der einfache Betrug, der Computerbetrug, der Subventionsbetrug, der Kapitalanlagebetrug oder der Kreditbetrug
- Straftaten gegen die öffentliche Ordnung wie Hausfriedensbruch oder Landfriedensbruch
- Sexualstraftaten wie Vergewaltigung oder sexuelle Nötigung,
- Verkehrsstrafrecht wie Unfallflucht oder Straßenverkehrsgefährdung
- Betäubungsmitteldelikte wie Besitz, Handel oder Einfuhr von Betäubungsmitteln.
- Steuerstraftaten wie Steuerhinterziehung oder Schmuggel
- Wirtschaftsstraftaten wie Insolvenzverschleppung, Bankrott oder Verstöße gegen das Kreditwesengesetz
- Internetstrafsachen wie Ausspähen von Daten oder sonstige Straftaten im Zusammenhang mit dem Darknet
- Jugendstrafrecht
- Ordnungswidrigkeitenrecht
Rechtsanwälte Motzenbäcker & Adam – finden Sie Ihren Anwalt in Kaiserslautern für Angelegenheiten im Strafrecht und Wirtschaftsstrafrecht
Eine Geldstrafe wird in Tagessätzen festgelegt und ist eine Möglichkeit, Straftaten zu sanktionieren. Eine Geldstrafe kann nur durch Urteil oder im Rahmen eines Strafbefehls angeordnet werden. Rechtsmittel gegen ein solches Urteil sind möglich.
Ausgesprochen wird eine Geldstrafe als minderschwere Sanktion in Fällen, in denen eine Straftat mit einer Freiheits- oder Geldstrafe bedroht ist. Beispielhaft genannt sei der Diebstahl. Die Geldstrafe dient nicht dem Ausgleich des Schadens des Geschädigten. Dessen zivilrechtliche Ansprüche bleiben zusätzlich bestehen.
Zu unterscheiden ist zwischen der Vollstreckungsverjährung und der Verfolgungsverjährung. Erstere ist in § 79 StGB geregelt und regelt die Vollstreckung verhängter Strafen und Maßnahmen regelt.
Die Verfolgungsverjährung ist in § 78 StGB geregelt und allgemein von höherer Relevanz. Sie legt fest, wie lange Straftaten verfolgt werden dürfen. Hierzu gelten unterschiedliche Fristen, die sich nach dem Strafmaß des Tatbestands richten. Beispielsweise verjähren der Diebstahl und die Körperverletzung nach fünf Jahren. Aus Sicht des Strafverteidigers ist es regelmäßig das Ziel, die Überzeugung des Gerichts hinsichtlich der Qualifikation eines Straftatbestands zu erschüttern, wenn der Grundtatbestand zu dem Zeitpunkt bereits verjährt ist. Die Frist der Verjährung beginnt mit Beendigung der Straftat. Mord und Völkermord verjähren nicht.
Beschreibung: Übersicht des zeitlichen Ablaufs, gibt es dringende Termine, die eingehalten werden müssen?
Bescheide von Behörden und Gerichten: Kopie der Anzeige, Vorladung Polizei/Staatsanwaltschaft, Strafbefehl, Anklage, Vorladung Gerichtstermin
Ihr Ansprechpartner im Bereich des Strafrechts
Ihre Anliegen in strafrechtlichen Angelegenheiten bearbeiten bei uns
Stefan Motzenbäcker (Rechtsanwalt)
Herr Rechtsanwalt Motzenbäcker kann als Anwalt im Strafverfahren auf die Erfahrung aus tausenden Strafsachen aller Art zurückgreifen. Er ist als Strafverteidiger seit 1996 aktiv.
Philipp Adam (Fachanwalt für Strafrecht)
Herr Rechtsanwalt Adam wurde aufgrund seiner besonderen Qualifikation der Titel Fachanwalt für Strafrecht verliehen. Fachanwalt Adam hat darüberhinaus zusätzliche Qualifikationen im Bereich des Steuerstrafrechts erworben.
Wir beraten Sie kompetent bei voller Kostentransparenz.
Bitte beachten Sie auch unsere weiteren Rechtsgebiete.
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In dringenden Fällen wie Hausdurchsuchung oder beim Bestehen eines Haftbefehls erreichen Sie uns außerdem außerhalb der normalen Öffnungszeiten sowie am Wochenende über unsere