Auch wenn Bußgeld, Punkte in Flensburg oder Fahrverbot aufgrund des Vorwurfs eines Verfahrens im Zusammenhang mit Verkehrsordnungswidrigkeiten, beispielsweise aufgrund eines Verstoßes gegen die StVO drohen, sind wir Ihr kompetenter Ansprechpartner.
Insbesondere in den Fällen, in denen der Beschuldigte auf den Führerschein angewiesen ist, raten wir, den behördlichen Vorwurf überprüfen zu lassen. Es bedarf hierzu der Akteneinsicht. Eine nicht geringe Zahl von Bußgeldbescheiden ist rechtswidrig, in diesen Fällen kann eine Einstellung des Verfahrens erwirkt werden.
Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung und dem ständigen Studium der aktuellen Rechtsprechung können wir Ihnen im Bereich des Verkehrsrechts eine optimale Vertretung garantieren. Wir vertreten Sie in verkehrsrechtlichen Angelegenheiten deutschlandweit sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich.
Sofern Sie eine Verkehrsrechtsschutzversicherung besitzen, übernehmen wir die Kostendeckungsanfrage für Sie.