Motzenbäcker & Adam
Rechtsanwälte in Kaiserslautern
Ihr kompetenter Ansprechpartner im Verkehrsrecht
Ihr Anwalt in Kaiserslautern im Verkehrsrecht
Die Rechtsanwaltskanzlei Motzenbäcker & Adam versteht sich als Ihre kompetente Anlaufstelle bei allen Fragen rund um das Verkehrsrecht.
Das Verkehrsrecht ist ein breites Rechtsgebiet, welches wir täglich bearbeiten. Wir kümmern uns um die Abwicklung der Folgen eines Verkehrsunfalls und übernehmen die Geltendmachung Ihrer Ansprüche auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld.
Daneben sind wir im Verkehrsstrafrecht sowie im Ordnungswidrigkeitenrecht und im Fahrerlaubnisrecht tätig.
In diesen Kernfeldern des Verkehrsrechts werden wir für Sie tätig:
- Das Verkehrsstrafrecht (Straßenverkehrsgefährdung, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, Unfallflucht, Trunkenheit im Verkehr) inklusive der Nebenfolgen (Entziehung der Fahrerlaubnis, Fahrverbot),
- Das Ordnungswidrigkeitenrecht (Bußgeldbescheid, Geschwindigkeitsübertretung, Abstand, Handy am Steuer),
- Das Verkehrszivilrecht (Unfallregulierung, Schadensersatz, Schmerzensgeld, Nutzungsausfall, Reparaturkosten) inklusive versicherungsrechtlicher Fragen (Haftpflichtversicherung, Kaskoversicherung),
- Das Verkehrsverwaltungsrecht (Entzug der Fahrerlaubnis, MPU, Drogenscreening)
- Bezüglich der Geltendmachung von Gewährleistungsrechten im Zusammenhang mit dem Kauf oder der Reparatur eines PKW oder eines anderen Kraftfahrzeug finden Sie hier weitere Informationen
Verkehrsunfälle stehen schwerpunktmäßig im Zentrum unserer verkehrsrechtlichen Rechtsberatung.
Häufig fühlen sich die Beteiligten eines Unfalls nach dem Schadensereignis mit der Situation überfordert.
Zahlreiche Schadensersatzansprüche bezüglich der Reparaturkosten, Kostenpauschale, Nutzungsausfall, Mietwagenkosten, Wertminderung, Sachverständigenkosten, Rechtsanwaltskosten, An- und Abmeldekosten, Abschleppkosten bedürfen der Klärung und Durchsetzung. Auch wird zur Regelung der Haftungsfrage regelmäßig zu klären sein, wer den Unfall überhaupt verschuldet hat.
Senden Sie uns Ihre Anfrage - Wir melden uns umgehend
Sie können uns bereits mit Absenden des Kontaktformulars Ihre Unterlagen zu Ihrer Angelegenheit übermitteln. Im Bereich des Verkehrsrechts haben wir nützliche Dokumente unter den FAQ zusammengestellt
Rechtsanwälte Motzenbäcker & Adam – finden Sie Ihren Anwalt in Kaiserslautern für Angelegenheiten im Verkehrsrecht
Eine interessengerechte, für unseren Mandanten bestmögliche Schadensabwicklung und Schadensregulierung ist für uns das vorrangige Ziel.
Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass bei nicht verschuldeten Unfällen die Kosten für Beratung und Hilfe eines Rechtsanwalts von der gegnerischen Versicherung übernommen werden muss.
Aus diesem Grund sollten Sie sich niemals selbst mit der gegnerischen Versicherung in Verbindung setzen.
Die gegnerische Versicherung hat nachvollziehbarerweise ein Interesse an möglichst geringen Kosten.
Das Amtsgericht Dortmund erklärte: „Jeder Geschädigte ist gut beraten, selbst bei kleinen Schäden einen Anwalt zu nehmen“. Es ging um 645 Euro (Az. 431 C 2044/09).
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main nannte es sogar fahrlässig, keinen Anwalt einzuschalten (Az. 22 U 171/13).
Lassen Sie sich auch im Falle der Kontaktaufnahme durch die gegnerische Versicherung bei Ihnen nicht verunsichern und in Ihren Ansprüchen drücken. Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung im Schadensrecht kennen wir die gängigen Methoden der Versicherungen.
Professionell und kompetent beschleunigen wir die Abwicklung der Unfallfolgen. Wir verfügen im Bedarfsfall auch über ein entsprechendes Netzwerk an Sachverständigen, mit denen wir vertrauensvoll zusammenarbeiten und die unabhängig die Schäden an Ihrem Auto sowie die Kosten der Reparatur feststellen.
Nicht selten erreichen wir durch unser für Sie als Verkehrsunfallgeschädigten kostenfreien Tätigwerden erheblich höhere Summen, als die einstandspflichtige Versicherung zur Zahlung bereit gewesen wäre.
Selbstverständlich übernehmen wir für Sie auch bundesweit die Geltendmachung sowie die Abwehr von Ersatzansprüchen im Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall. Insbesondere für die korrekte Bemessung von Schadensersatz und Schmerzensgeld setzen wir uns für Sie ein. Die adäquate Durchsetzung dieser Schadenersatzforderungen gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung ist unserer Ansicht nach nur mithilfe eines Rechtsanwalts möglich.
Bei Verkehrsstraftaten ist schon aufgrund der drohenden Nebenfolgen (Entzug der Fahrerlaubnis, Fahrverbot) die Einschaltung eines Rechtsanwalts notwendig.
Gesteigerte Aufmerksamkeit erregt hat das Verkehrsstrafrecht unter anderem durch die sogenannten Raserfälle. In diesen geht es um die Verurteilung wegen Mordes aufgrund von Todesfällen, die im direkten Zusammenhang mit dem Straßenverkehr stehen.
Weniger bekannt ist der auch im Zusammenhang mit diesen sogenannten Raserfällen der neu eingeführte § 315d StGB. Dieser lässt insbesondere illegale Autorennen zur Straftat werden. Bisher handelte es sich dabei lediglich um eine Ordnungswidrigkeit. Aufgrund der weiten Fassung des Wortlauts des Paragraphen raten wir Ihnen dringend, im Falle eines Ermittlungsverfahren gegen Sie Kontakt mit uns aufzunehmen. Nach Akteneinsicht kann regelmäßig eine Verfahrenseinstellung erwirkt werden. Eine Verurteilung hat dagegen neben einer Geld- oder Haftstrafe häufig den Führerscheinentzug zur Folge.
In allen Fällen des Verkehrsstrafrechts empfehlen wir Ihnen, die Aussage gegenüber den Ermittlungsbehörden zu verweigern und Kontakt mit uns aufzunehmen.
Auch wenn Bußgeld, Punkte in Flensburg oder Fahrverbot aufgrund des Vorwurfs eines Verfahrens im Zusammenhang mit Verkehrsordnungswidrigkeiten, beispielsweise aufgrund eines Verstoßes gegen die StVO drohen, sind wir Ihr kompetenter Ansprechpartner.
Insbesondere in den Fällen, in denen der Beschuldigte auf den Führerschein angewiesen ist, raten wir, den behördlichen Vorwurf überprüfen zu lassen. Es bedarf hierzu der Akteneinsicht. Eine nicht geringe Zahl von Bußgeldbescheiden ist rechtswidrig, in diesen Fällen kann eine Einstellung des Verfahrens erwirkt werden.
Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung und dem ständigen Studium der aktuellen Rechtsprechung können wir Ihnen im Bereich des Verkehrsrechts ein optimale Vertretung garantieren. Wir vertreten Sie in verkehrsrechtlichen Angelegenheiten deutschlandweit sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich.
Sofern Sie eine Verkehrsrechtsschutzversicherung besitzen, übernehmen wir die Kostendeckungsanfrage für Sie.
Das Fahrverbot gem. § 44 StGB ist eine (Neben-) Strafe. Als Strafe dient sie zum einen der Vergeltung begangenen Unrechts, zum anderen aber auch der Verhinderung weiterer Straftaten in der Zukunft. Das Fahrverbot kann bis zu 6 Monate verhängt werden.
Die Entziehung der Fahrerlaubnis setzt eine rechtswidrig begangene Straftat voraus, sie ist als Maßregel der Besserung und Sicherung jedoch rein präventiver Natur. Mit ihr soll dem Bedürfnis der Allgemeinheit, sich auch in Zukunft vor gefährlichen Straftätern zu schützen, Rechnung getragen werden.
Seit der Reformierung des Punktesystems im Jahre 2014 reichen bereits acht Punkte aus, um den Führerschein entzogen zu bekommen.
Beschreibung: Übersicht des Vorgangs, Unfall-/ Tathergang, Ort und Uhrzeit. Besonderheiten, wie berufliches angewiesen sein auf den Führerschein, Gibt es dringende Termine, die eingehalten werden müssen? Daten über Fahrer, Halter, KFZ-Versicherung.
Relevanter Schriftverkehr: Korrespondenz mit Rechtsanwälten, Anhörungsbogen.
Bescheide von Behörden und Gerichten: Bußgeldbescheide, Strafbefehle, Wichtig! „Gelber“ Umschlag wg. Datum der Zustellung.
Bitte beachten Sie auch unseren Unfallfragebogen für Verkehrsunfälle: Unfallschadensmeldung
Ihr Ansprechpartner
Ihr Anliegen im Bereich des Verkehrsrechts bearbeiten bei uns
Stefan Motzenbäcker (Rechtsanwalt)
Sören Motzenbäcker (Rechtsanwalt)
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Bitte beachten Sie auch unsere weiteren Rechtsgebiete.