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Kanzlei Motzenbäcker & Adam - Ihr Partner in Rechtsfragen aller Art.

Rechtsanwalt Verkehrsrecht Kaiserslautern

Kompetent und durchsetzungsstark

BEWERTUNGEN

Ihr Anwalt in Kaiserslautern im Verkehrsrecht

Die Rechtsanwaltskanzlei Motzenbäcker & Adam versteht sich als Ihre kompetente Anlaufstelle bei allen Fragen rund um das Verkehrsrecht.

Das Verkehrsrecht ist ein breites Rechtsgebiet, welches wir täglich bearbeiten. Wir kümmern uns um die Abwicklung der Folgen eines Verkehrsunfalls und übernehmen die Geltendmachung Ihrer Ansprüche auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld.

Daneben sind wir im Verkehrsstrafrecht sowie im Ordnungswidrigkeitenrecht und im Fahrerlaubnisrecht tätig.

Das Verkehrsrecht im Überblick

Das Verkehrsrecht umfasst alle gesetzlichen Regelungen, die den Verkehr betreffen. Sein Hauptziel ist es, einen sicheren und funktionstüchtigen Verkehrsfluss zu gewährleisten. Das Rechtsgebiet befasst sich mit allen rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit dem Autokauf, der Abwicklung von Verkehrsstraftaten und Ordnungswidrigkeiten sowie den Straßenverkehrsregeln. Es gibt eine Vielzahl von Vorschriften aus dem öffentlichen und privaten Recht. Zu den wichtigsten Gesetzen zählen das Straßenverkehrsgesetz (StVG), die Straßenverkehrsordnung (StVO), die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO), die Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) und die Fahrerlaubnisverordnung (FeV). Diese Gesetze gliedern das Rechtsgebiet in verschiedene Bereiche auf und befassen sich mit den relevanten alltäglichen Problemen im Verkehr.

  • Verkehrszivilrecht, insb. das Verkehrshaftungsrecht und Verkehrsvertragsrecht

  • Verkehrsstrafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht

  • Verkehrsversicherungsrecht

  • Recht der Fahrerlaubnis

  • Besonderheiten der Verfahrens- und Prozessführung

Wir unterstützen Sie in allen Bereichen des Verkehrsrechts.

Verkehrsvertragsrecht

Sind Sie mit Gewährleistungsansprüchen bei Ihrem gebrauchten Fahrzeug konfrontiert?

Haben sich Ihnen Mängel offenbart, die der Verkäufer verschwiegen hat?

Wer haftet bei einem Unfall während einer Probefahrt?

Beim Autokauf, ob neu oder gebraucht, tauchen immer wieder rechtliche Fragen auf. Es ist ratsam, sich dabei auf der sicheren Seite zu befinden. Unsere Kanzlei arbeitet mit erfahrenen Sachverständigen zusammen, um technische Fragen zu klären und Ihre Ansprüche vor Gericht geltend zu machen. Wir können Sie auch außerhalb des Gerichts vertreten. Nach einer Beratung können wir die Rechtslage einschätzen und bei Bedarf weitere Korrespondenz und Verhandlungen in Ihrem Namen mit Händlern, Versicherungen oder Dritten führen.

Wir setzen Ihre gewährleistungsrechtlichen Ansprüche im Zusammenhang mit dem Fahrzeugkauf durch. Außerdem unterstützen wir gewerbliche Händler bei der Erstellung von Kaufverträgen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Unsere Arbeit berücksichtigt immer die neueste Rechtsprechung, um sicherzustellen, dass Sie rechtlich abgesichert sind.

Fahrerlaubnisrecht

Die Zuständigkeit für die Erteilung und Entziehung der Fahrerlaubnis liegt bei der entsprechenden Fahrerlaubnisbehörde. Eine Entziehung kann in Fällen von bestimmten Ordnungswidrigkeiten und Straftaten erfolgen, wobei Faktoren wie die Schwere des Verstoßes oder die berufliche Abhängigkeit vom Führerschein berücksichtigt werden. Das Kraftfahrtbundesamt in Flensburg führt ein Fahreignungsregister, das bei einem hohen Punktestand oder wiederholten Verstößen zur Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) führen kann.
Sie haben Ihren Führerschein verloren oder es droht Ihnen eine MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung)? Im Alltag kann es lästig sein, auf ÖPNV angewiesen zu sein. Wir erhalten Ihre Lebensqualität.

Unfallregulierung

Die Abwicklung eines Unfalls umfasst die Regulierung des Unfalls, bei der geklärt wird, wer welche Ansprüche hat. In Deutschland müssen Fahrzeughalter vor der Zulassung ihres Fahrzeugs eine KFZ-Haftpflichtversicherung abschließen, um Personen-, Sach- und andere Schäden abzusichern. Die Haftung für den Unfall hängt davon ab, wer den Unfall verursacht hat. In der Regel verlangt die Versicherung des Unfallverursachers die Summe, die dem Unfallopfer ausgezahlt wurde, zurück. Die Schuldfrage und die Selbstbeteiligung sind wichtige Aspekte bei der Regulierung eines Unfalls.

Um Nachteile bei der Schadensregulierung zu vermeiden, ist es wichtig, den Unfall ausführlich zu dokumentieren, z. B. durch die Sammlung von Beweisen wie Unfallfotos und Zeugenaussagen. Es besteht auch eine Verpflichtung, die Personalien und Versicherungsinformationen anzugeben, indem man diese vom Unfallgegner erfragt. Es ist ratsam, sich nicht weiter dazu zu äußern, da alles als Schuldeingeständnis gewertet werden kann. Bei Personenschäden oder Sachbeschädigungen sollte man die Polizei rufen, um auch indirekte Schäden wie Behandlungskosten, Erwerbsminderung, Wertminderung des Fahrzeugs oder höhere Versicherungskosten abzudecken.

Unsere Kanzlei übernimmt gerne die Schadensregulierung und kümmert sich um die Abwicklung des Unfalls mit Ihrer Versicherung sowie der des Unfallgegners. Wir setzen auch Ihr „Quotenvorrecht“ durch, sodass Sie bei einer Teilkaskoversicherung keine Strafen befürchten müssen. Die Details wie die Auswahl des Gutachters, die Reparatur durch eine Fachwerkstatt oder die Höhe der Folgekosten können jedoch kompliziert sein. Im Zweifelsfall werden wir Ihre Ansprüche gerichtlich durchsetzen, falls der Unfallgegner nicht zahlen möchte. Wir vertreten Sie als Anwälte bei der Regelung von Tankfüllung, Gutachter-, Arzt- und Therapiekosten vor und außerhalb des Gerichts.

Hatten Sie einen Verkehrsunfall und sind in eine Schadensregulierung involviert? Entstand Ihnen oder dem Unfallgegner ein Sachschaden? Wenn die Versicherung nicht zahlt oder Sie Schmerzensgeld und Schadensersatz möchten, kontaktieren Sie mich.

Bußgeldsachen

Möglicherweise wird Ihnen vorgeworfen, eine Geschwindigkeitsüberschreitung begangen oder ein Rotlicht missachtet zu haben, oder Sie haben den Mindestabstand nicht eingehalten und drohen ein Bußgeld zu erhalten. Es ist wichtig zu beachten, dass Sie sich bei Ordnungswidrigkeiten nicht selbst belasten müssen und außer Ihren Personalien keine weiteren Angaben machen müssen. Wir empfehlen Ihnen daher, sich an uns als Anwälte zu wenden, um Ihre Rechte und Optionen zu besprechen. Die Strafen bei Ordnungswidrigkeiten richten sich nach dem aktuellen Bußgeldkatalog, aber nicht jeder Bußgeldbescheid ist rechtmäßig. Häufig gibt es Verfahrensfehler oder ungenaue Messungen, wenn beispielsweise „Blitzer“ nicht ordnungsgemäß eingestellt sind. Durch unsere Prüfung können Sie möglicherweise Geldstrafen und Punkte im Flensburger Fahreignungsregister (FAER) sparen. Insbesondere, wenn Ihnen aufgrund der Bußgeldkatalogverordnung (BKAT VO) der Entzug der Fahrerlaubnis droht und Sie beruflich oder gesundheitlich darauf angewiesen sind, kann dies problematisch sein.

Wir überprüfen Bußgeldbescheide gründlich und können Ihnen eine Einschätzung geben, ob ein Einspruch sinnvoll ist. Aus unserer Erfahrung wissen wir, dass eine winzige Sekunde den Unterschied zwischen einem Fahrverbot und einem einfachen Rotlichtverstoß ausmachen kann. Wenden Sie sich daher innerhalb der 2-wöchigen Widerspruchsfrist an uns, dass ich Sie fristgerecht im Bußgeldverfahren vertreten kann.

Verkehrsvertragsrecht

Sind Sie mit Gewährleistungsansprüchen bei Ihrem gebrauchten Fahrzeug konfrontiert oder wurden Ihnen vom Verkäufer verschwiegene Mängel offenbart? Wer haftet bei einem Unfall während einer Probefahrt? Beim Autokauf, egal ob neu oder gebraucht, stellen sich immer wieder Fragen rund um das Recht. In dieser Situation ist es empfehlenswert, sich auf der rechtlich sicheren Seite zu wissen. Unsere Kanzlei arbeitet mit erfahrenen Sachverständigen zusammen, um technische Fragen zu klären und Ansprüche gerichtlich für Sie geltend zu machen. Wir können Sie jedoch auch außerhalb des Gerichts vertreten. Nach einer Beratung können wir die Rechtslage einschätzen und bei Bedarf weitere Korrespondenz und Verhandlungen in Ihrem Namen mit Händlern, Versicherungen oder Dritten übernehmen. Auf diese Weise setzen wir Ihre verkehrsvertragsrechtlichen Gewährleistungsansprüche durch. Darüber hinaus unterstützen wir gewerbliche Händler bei der Gestaltung von Musterformularen für Kaufverträge und Allgemeine Geschäftsbedingungen. Meine Arbeit orientiert sich immer an der neuesten Rechtsprechung, um sicherzustellen, dass Sie auf der rechtlich abgesicherten Seite stehen.

Ihr Rechtsanwalt

Ihr Anliegen im Bereich des Verkehrsrechts bearbeitet bei uns
Wir beraten Sie kompetent bei voller Kostentransparenz.

Unsere Leistung am Puls der aktuellen Rechtsprechung

Das Verkehrsrecht ist ein ständig diskutiertes Thema vor Gericht. Dabei müssen klassische Fälle wie Parkverstöße, Punkte in Flensburg oder Probleme beim Autokauf stets geprüft werden, da sich der Verkehr und die Fahrzeuge ständig weiterentwickeln. Im vergangenen Jahr entschied der Bundesgerichtshof (BGH), dass die Bedienung des fest installierten Touchscreens ebenfalls dem Handyverbot unterliegt. Besonders die großen Displays der neuesten Fahrzeugmodelle verleiten dazu, über die sekundenschnelle Bedienung hinauszugehen und somit teure Verstöße gegen den Bußgeldkatalog zu begehen. Auch kurze Fahrten am Abend mit dem Scooter können Folgen haben, wie z.B. Punkte in Flensburg aufgrund von Trunkenheit am Steuer oder Nötigung von Fußgängern. Die Promillegrenze für Autofahrer gilt nach BGH auch für E-Scooter. Wer unter Alkoholeinfluss fährt, kann schnell Verkehrsstraftaten begehen. Illegale Straßenrennen stellen eine Gefahr für Leib und Leben der Verkehrsteilnehmer dar und können zu langen Haftstrafen führen. Im Fall von zwei Berliner Rasern wurden diese sogar wegen Mord verurteilt, aufgrund ihrer Todesfahrt.
Ich biete eine umfassende und kompetente Beratung zu allen Fragen rund um das Verkehrsrecht.

Unsere Tätigkeiten in Ihrem Auftrag

Eine kompetente Hilfestellung in Fragen des Verkehrsrechts ist unerlässlich, da dieses Rechtsgebiet sehr komplex und vielschichtig ist. Besonders dann, wenn Sie auf Ihren Führerschein oder Ihr Auto angewiesen sind, ist eine kompetente Vertretung von großer Bedeutung. Wir sind darauf ausgerichtet, Ihnen in allen Belangen des Verkehrsrechts zu helfen, um sicherzustellen, dass Sie Ihre Rechte durchsetzen können. Wir unterstützen Sie mit unserem rechtlichen Beistand, um Ihre Situation zu erleichtern und Sie sowohl vor Gericht als auch außerhalb dessen zu verteidigen.

Im Rahmen unserer Tätigkeiten biete ich folgende Leistungen an:


  • Verkehrsstrafrecht

    • Für Einstellung des Verfahrens sorgen

    • Verteidigung vor Gericht

  • Fahrerlaubnisrecht

    • Beratung

    • Vorbereitung auf MPU

  • Unfallregulierung

    • Schadensregulierung

    • Versicherungskontakt

  • Personenschäden

    • Schmerzensgeld erstreiten

  • Bußgeldsachen

    • Erfolgseinschätzung

    • Vertretung in Bußgeldverfahren

  • Verkehrsvertragsrecht

    • Außergerichtliche Vertretung

    • Kaufvertrag & AGB

Wir werden gerne für Sie in allen Belangen des Verkehrsrechts tätig.

Häufige Fragen (FAQ)

Beschreibung: Übersicht des Vorgangs, Unfall-/ Tathergang, Ort und Uhrzeit. Besonderheiten, wie berufliches angewiesen sein auf den Führerschein.

Gibt es dringende Termine, die eingehalten werden müssen?

Daten über Fahrer, Halter, KFZ-Versicherung.

Relevanter Schriftverkehr:  Korrespondenz mit Rechtsanwälten, Anhörungsbogen.

Bescheide von Behörden und Gerichten: Bußgeldbescheide, Strafbefehle, Wichtig! „Gelber“ Umschlag, wg. Datum der Zustellung.

Bitte beachten Sie auch unseren Unfallfragebogen für Verkehrsunfälle: Unfallschadensmeldung

Auch wenn Bußgeld, Punkte in Flensburg oder Fahrverbot aufgrund des Vorwurfs eines Verfahrens im Zusammenhang mit Verkehrsordnungswidrigkeiten, beispielsweise aufgrund eines Verstoßes gegen die StVO drohen, sind wir Ihr kompetenter Ansprechpartner.

Insbesondere in den Fällen, in denen der Beschuldigte auf den Führerschein angewiesen ist, raten wir, den behördlichen Vorwurf überprüfen zu lassen. Es bedarf hierzu der Akteneinsicht. Eine nicht geringe Zahl von Bußgeldbescheiden ist rechtswidrig, in diesen Fällen kann eine Einstellung des Verfahrens erwirkt werden.

Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung und dem ständigen Studium der aktuellen Rechtsprechung können wir Ihnen im Bereich des Verkehrsrechts eine optimale Vertretung garantieren. Wir vertreten Sie in verkehrsrechtlichen Angelegenheiten deutschlandweit sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich.

Sofern Sie eine Verkehrsrechtsschutzversicherung besitzen, übernehmen wir die Kostendeckungsanfrage für Sie.

Personen, die aufgrund persönlicher oder beruflicher Gründe ein Zeugnisverweigerungsrecht haben, sind berechtigt, die Aussage zu verweigern. Hierdurch wird vermieden, dass sie sich selbst oder nahestehende Personen belasten müssen. Zu diesen Personen gehören beispielsweise Ehegatten, Geistliche, Ärzte und Journalisten.
Das Fahreignungsregister (FAER) wird vom Kraftfahrtbundesamt in Flensburg verwaltet und enthält Einträge über rechtskräftige Entscheidungen wie zum Beispiel Fahrverbote und Punkte. Es ist möglich, Einsicht in das Register zu beantragen. Die Eintragungen werden jedoch bestimmten Tilgungsfristen unterworfen.
Die MPU, auch bekannt als „Idiotentest“, ist ein dreistufiges Verfahren zur Überprüfung der Eignung einer Person für das Führen eines Kraftfahrzeugs. Die Behörden können die Durchführung einer MPU bei bestimmten Anlässen anordnen, wie z.B. bei Verkehrsstraftaten, Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss oder anderen sicherheitsrelevanten Bedenken.
Wenn bei einem Unfall der Schädiger gegen gesetzliche Pflichten oder vertragliche Vereinbarungen mit seiner Versicherung verstößt, kann die Versicherung Regress nehmen. Das bedeutet, dass sie zunächst den Schaden des Geschädigten bezahlen muss, aber später von dem bei ihr versicherten Schädiger die Summe zurückfordern kann.
Wenn Sie in einen Unfall verwickelt sind, ist es ratsam, die Polizei zu rufen und von Ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch zu machen. Sie müssen lediglich Ihre Personalien angeben, um die gesetzliche Meldepflicht zu erfüllen. Es besteht die Gefahr, dass Sie sich durch unbedachte Aussagen selbst belasten oder schadensersatzpflichtig machen. Es ist wichtig, den Unfallhergang und die entstandenen Schäden möglichst detailliert zu dokumentieren, um später eventuelle Ansprüche geltend machen zu können.
Sie haben bei einem unverschuldeten Unfallschaden das Recht, die Werkstatt frei zu wählen, die den Schaden repariert. Sie können dies gegenüber der gegnerischen Versicherung geltend machen. Wenn jedoch die eigene Versicherung des Schädigers den Schaden reguliert, kann eine Werkstattbindung bestehen, wenn diese im Versicherungsvertrag vereinbart wurde.
Das Bußgeldverfahren wird vorläufig mit der Zustellung eines Bußgeldbescheids beendet. Innerhalb von 14 Tagen haben Sie die Möglichkeit, gegen den Bescheid Einspruch einzulegen.
Beim Kauf eines Autos haben Sie als Käufer die üblichen kaufrechtlichen Gewährleistungsansprüche, wie Reparatur, Rücktritt, Minderung, Neulieferung und Schadensersatz. Wenn Sie das Auto jedoch leasen, gelten in der Regel mietrechtliche Gewährleistungsansprüche, wie Minderung, Schadensersatz und Kündigung. Wenn Sie das Auto von einer Privatperson kaufen, sind diese Ansprüche in der Regel ausgeschlossen.

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