Motzenbäcker & ­Adam
Rechtsanwälte in Kaiserslautern
Ihr kompetenter Ansprechpartner im Zivilrecht

Ihr Anwalt für Zivilrecht in Kaiserslautern

Auf dem Rechtsgebiet des allgemeinen Zivilrechts sowie des Wirtschaftsrechts vertreten wir Sie und Ihre Interessen sowohl außergerichtlich als auch vor allen deutschen Gerichten mit Ausnahme des Bundesgerichtshofs. Auch die Zwangsvollstreckung gehört zu unseren Tätigkeiten.

Unsere Leistungen

Abwehr von Ansprüchen

Unser Anliegen ist es, Ihre Ansprüche (z.B auf Schmerzensgeld, Schadensersatz, Vertragserfüllung, Nachbesserung, Garantie, Gewährleistung, Rücktritt) auf dem effektivsten und kostengünstigsten Weg durchzusetzen beziehungsweise Ansprüche Dritter gegen Sie abzuwehren.

Prüfung und Ausgestaltung von Verträgen

Selbstverständlich gehört auch die juristische Beratung sowie die Prüfung und Ausgestaltung von Verträgen zu unseren zivilrechtlichen Leistungen.

Manche Vertragsabschlüsse sind von solchem Gewicht, dass Sie nicht unerhebliche finanzielle Verbindlichkeiten und Risiken für Sie bedeuten. Als Ihr Partner in Rechtsfragen aller Art helfen wir Ihnen dabei, Risiken zu erkennen, diese einzuschätzen und gegebenenfalls die Vertragsdetails auszuhandeln. Gerne beantworten wir Ihnen alle Fragen und begleiten Sie beispielsweise bei dem Kauf und Verkauf von Immobilien bis zum Abschluss des notariellen Kaufvertrags. Auch die Vertragsgestaltung im Falle einer Unternehmensnachfolge sollte nicht ohne Rechtsanwalt vorgenommen werden.

Vertretung von Privatpersonen und Unternehmen

Zu unseren Mandanten zählen dabei neben Privatpersonen auch eine Vielzahl von juristischen Personen. Wir vertreten und beraten bundesweit sowohl mittelständische Unternehmen als auch Verbände und Organisationen.

Sofern Sie eine Rechtsschutzversicherung besitzen, übernehmen wir für Sie die Deckungsanfrage.

Gegebenenfalls beraten wir Sie auch gerne bezüglich der Möglichkeit der Prozesskostenhilfe (PKH).

Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung aus mehr als 20-jähriger Berufspraxis sind wir im Bereich des allgemeinen Zivilrechts Ihr richtiger Ansprechpartner.

Senden Sie uns Ihre Anfrage - Wir melden uns umgehend

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Hier können Sie uns einfach ein Dokument fotografieren, oder ein eingescanntes Dokument zusenden.

Sie können uns bereits mit Absenden des Kontaktformulars Ihre Unterlagen zu Ihrer Angelegenheit übermitteln. Im Bereich des Zivilrechts haben wir nützliche Dokumente unter den FAQ zusammengestellt

Unter das Rechtsgebiet des allgemeinen Zivilrechts fällt beispielsweise

  • das Vertragsrecht (Kaufvertrag, Werkvertrag, Dienstvertrag, Bürgschaft, Leasing, Darlehen, Maklervertrag, Schenkung, etc.)
  • das Schuldrecht
  • das Gewährleistungsrecht
  • das Recht der allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
  • das Schadensersatzrecht
  • das Haftungsrecht
  • das Sachenrecht (Eigentum, Besitz, Eigentumsübertragung)
  • die Ungerechtfertigte Bereicherung

Rechtsanwälte Motzenbäcker & Adam – finden Sie Ihren Anwalt in Kaiserslautern für Angelegenheiten im Zivilrecht

Ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit im allgemeinen Zivilrecht betreffen die Fragen rund um den Autokauf und die Sachmängelhaftung.

Nicht selten stellt der Erwerb eines Neuwagen oder Gebrauchtwagen eine der größten Investitionen dar, die unsere Mandanten tätigen. Leider weicht die Freude nach dem Kauf viel zu oft dem Frust über Mängel, verschwiegene Unfallschäden, nicht eingehaltene Absprachen und vielem mehr. Wenn der Vertragspartner sich in solchen Situationen stur zeigt, erscheint die Durchsetzung der Ansprüche dann ohne Rechtsanwalt nahezu unmöglich.

Aufgrund dessen gehören insbesondere Angelegenheiten im Zusammenhang mit dem Gewährleistungsrecht beim Autokauf zu unserem täglichen Geschäft. Zu unserer Tätigkeit gehört hierbei die Prüfung und Geltendmachung von zivilrechtlichen Ansprüchen aus dem Kaufvertrag, gegebenenfalls die Rückabwicklung des Vertragsverhältnis und/oder die Erwirkung von Schadensersatz sowie die Abwehr der vorgenannten Ansprüche im Falle einer ungerechtfertigten Inanspruchnahme.

Regelmäßig führen Fehlvorstellungen über Gewährleistung und Garantie zu Streitigkeiten zwischen den Vertragsparteien. Auch die Aufklärungspflicht vor dem Abschluss eines Kaufvertrags beispielsweise über einen reparierten Unfallschaden ist häufig der Grund für Streit zwischen den Vertragsparteien und endet nicht selten im Prozess.

Ein Anspruch kann bei kaufrechtlichen Streitigkeiten beispielsweise auf Nacherfüllung, auf Minderung, auf Schadensersatz oder auf Rücktritt vom Vertrag, einhergehend mit dessen Rückabwicklung bestehen.

Ansprüche können sich aus einer Vielzahl verschiedener Schuldverhältnisse ergeben

Nicht nur Kaufverträge bergen die Gefahr von Vertragsstörungen. Solche sind bei allen Verträgen möglich, zum Beispiel auch bei Werkverträgen oder Dienstverträgen. Man spricht von rechtsgeschäftlichen Schuldverhältnissen.

Auch ist die Zuordnung zu einer Vertragsart für den Laien nicht immer ohne Weiteres erkennbar. So handelt es sich beispielsweise bei Auktionen auf ebay, welche ebenfalls regelmäßig zu zivilrechtlichen Rechtsstreitigkeiten führen, nicht um Versteigerungen im Sinne des § 156 BGB. Es bedarf im Falle einer Störung bei jedem Sachverhalt der genauen Prüfung des Vertragsinhalts, insbesondere im Falle der Einbeziehung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) durch einen Anwalt. Nur dann können die jeweiligen Rechte und Pflichten der Vertragsparteien sicher bestimmt werden.

Daneben können sich Ansprüche auch aus gesetzlichen Schuldverhältnissen ergeben, insbesondere aus unerlaubter Handlung gemäß § 823 BGB oder aufgrund ungerechtfertigter Bereicherung nach § 812 BGB. In der Regel sind diese Ansprüche auf Schadensersatz oder Herausgabe einer unrechtmäßig erlangten Sache gerichtet.

Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung bieten wir Ihnen bei allen denkbaren Fallkonstellationen die bestmögliche Beratung und Vertretung bei voller Kostentransparenz. Selbstverständlich garantieren wir dabei das höchste Maß an Diskretion. Ein Besuch in unserer Kanzlei ist in den meisten Angelegenheiten nicht zwingend erforderlich.

Das Zivilrecht (auch: Privatrecht) regelt das Verhältnis von untereinander gleichrangigen Subjekten. Diese Subjekte können natürliche Personen oder juristische Personen sein. Beispielhaft genannt für zivilrechtliche Angelegenheiten seien das Vertragsrecht oder Schadensersatzansprüche. Auch Mietrecht oder Familienrecht sind dem Zivilrecht zuzuordnen.

Das Strafrecht dient hingegen dem Schutz von Rechtsgütern. Es dient der Ahndung von Rechtsverstößen und der Verhinderung zukünftiger Rechtsverletzung. Die Durchsetzung des Strafrechts obliegt allein dem Staat. Dieser verfolgt im Strafrecht seinen Strafanspruch gegen potenzielle Straftäter. Strafrechtlich geahndet wird beispielsweise die Körperverletzung oder der Diebstahl.

Der Begriff des Anspruchs ist in § 194 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) definiert. Danach versteht man unter einem Anspruch das Recht des Einzelnen, von einem anderen ein Tun oder Unterlassen zu verlangen. Dieses Recht muss sich aus mindestens einer zivilrechtlichen Anspruchsgrundlage ergeben. Anspruchsgrundlagen befinden sich nicht nur im BGB. Zu beachten sind diesbezüglich auch die Nebengesetze wie zum Beispiel das Handelsgesetzbuch (HGB).

Beispielsweise ergibt sich bei einem Kaufvertrag der Anspruch auf Zahlung des vereinbarten Kaufpreises aus § 433 Abs. 2 BGB.

Grundsätzlich beträgt die regelmäßige Verjährungsfrist 3 Jahre. Diese beginnt mit Ablauf des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist. Es gibt jedoch eine Vielzahl von abweichenden Fristen, beispielsweise beträgt die Verjährungsfrist bei Herausgabeansprüchen 30 Jahre. Darüber hinaus kann der Ablauf der Verjährungsfrist gehemmt sein. Auch ein Neubeginn ist möglich.

Mit Eintritt der Verjährung steht dem Schuldner ein Leistungsverweigerungsrecht zu. Die Einrede der Verjährung muss geltend gemacht werden, der Anspruch des Gläubigers kann dann nicht mehr durchgesetzt werden.

Beschreibung: Übersicht des Vorgangs, gibt es dringende Termine, die eingehalten werden müssen? (Verjährung beachten), Vertragspartner, Beteiligte an dem Vorgang 

Relevanter Schriftverkehr: Verträge (Kaufvertrag, Dienstvertrag), Vereinbarungen, Dokumentation von Zahlungen, Korrespondenz, Schriftstücke, die Ihr Anliegen belegen, Schadensersatzforderungen, Nachweis über Schäden/Verletzungen.  

Gedächtnisprotokolle: von Gesprächen mit Beteiligten und Dritten.  

Fotos: Fotos der Situation, Besonderheiten 

Bescheide von Behörden und Gerichten: Relevante Bescheide, Mahnschreiben, Zahlungsaufforderungen. 

Ihr Anprechpartner

Ihr Anliegen im Bereich des Zivilrecht bearbeitet bei uns

Sören Motzenbäcker (Rechtsanwalt)

Wir beraten Sie kompetent bei voller Kostentransparenz.

Bitte beachten Sie auch unsere weiteren Rechtsgebiete.