Rechtsanwalt Jan Motzenbäcker ist Strafverteidiger aus Leidenschaft.
Er verteidigt Mandanten bundesweit in allen Stadien des Strafverfahrens – vom Ermittlungsverfahren über die Hauptverhandlung bis hin zum Rechtsmittelverfahren.
Bereits während seines Studiums der Rechtswissenschaften an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz fokussierte er sich schwerpunktmäßig auf das Strafrecht mit besonderem Augenmerk auf die vielen Feinheiten der Strafverteidigung. Sein universitäres Examen schloss er als einer der Besten seines Jahrgangs ab.
Auch nach seiner Zulassung als Rechtsanwalt fokussierte sich Rechtsanwalt Jan Motzenbäcker konsequent auf das Strafrecht.
Aufgrund seiner langjährigen Erfahrung sowie seiner herausragenden theoretischen und praktischen Kenntnisse im Bereich der Strafverteidigung wurde er schließlich durch die Rechtsanwaltskammer Zweibrücken zum Fachanwalt für Strafrecht ernannt.
Zudem wurde er durch das Landgericht Kaiserslautern zum Ausbilder der Rechtsreferendare im Fachbereich Strafverteidigung berufen.
Für Rechtsanwalt Motzenbäcker beginnt erfolgreiche Strafverteidigung mit einer präzisen Analyse des Sachverhalts und der Ermittlungsakte. Auf dieser Grundlage entwickelt er frühzeitig eine klare, auf den konkreten Fall zugeschnittene Verteidigungsstrategie.
Hierbei versteht es sich von selbst, dass er die Interessen seiner Mandanten auch gegenüber Ermittlungsbehörden und Gerichten mit Nachdruck vertritt.
Ein besonderer Wert liegt zudem auf einer direkten und verständlichen Kommunikation. Seine Mandanten sollen jederzeit wissen, wie ihr Verfahren einzuschätzen ist, welche Chancen und Risiken bestehen und welche nächsten Schritte sinnvoll sind.
Sein Anspruch ist es, stets einen Schritt voraus zu sein, die Möglichkeiten der Strafverteidigung vollständig auszuschöpfen und in jeder Verfahrensphase das bestmögliche Ergebnis zu erreichen.
Die Beratung erfolgt in deutscher Sprache.
Mo–Do: 8.00–12.00, 13.00–17.00 Fr: 8.00–12.00, 13.00–15.00
© 2026 Motzenbäcker & Adam PartGmbB