Motzenbäcker & ­Adam
Rechtsanwälte in Kaiserslautern
Ihr kompetenter Ansprechpartner im Mietrecht & Wohneigentumsrecht

Ihr Anwalt in Kaiserslautern im Mietrecht und Wohneigentumsrecht

Das Rechtsgebiet Mietrecht regelt alle Rechtsfragen, die das Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter betreffen. Immobilienrecht und Wohnungseigentumsrecht betreffen alle Fragen zu Haus, Grundstück und Wohnung, die insbesondere die Eigentumsverhältnisse und Mängel beim Immobilienkauf umfassen.

Wir beraten und vertreten Sie kompetent sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich bei allen Angelegenheiten des Wohnraummietrechts, des Gewerberaummietrechts und des Immobilienrechts.

In mietrechtlichen Angelegenheiten zählen zu unseren Mandanten sowohl Vermieter, Verwalter als auch Mieter, im Immobilienrecht beraten wir Verkäufer, Immobilienmakler und Käufer.

Wir übernehmen für Sie die Erstellung von Mietverträgen, beraten Sie in allen Fragen zur Kündigung eines Mietverhältnisses und helfen Ihnen bei der Durchsetzung bzw. Abwehr von Zahlungs- und Räumungsansprüchen. Nicht selten führen auch die Verpflichtung zur Durchführung von Schönheitsreparaturen sowie die Rückzahlung der Mietkaution zu Auseinandersetzungen.

Ihr Ansprechpartner im Bereich des Zwangsversteigerungsrecht

Darüber hinaus ist Herr Rechtsanwalt Stefan Motzenbäcker aufgrund seiner Tätigkeit als Terminsvertreter von mehreren großen Banken und Bausparkassen in Zwangsversteigerungen Ihr Ansprechpartner im Bereich des Zwangsversteigerungsrecht. Zu unseren Tätigkeiten gehört aus diesem Grund auch die Terminsvertretung in Zwangsversteigerungssachen.

Zu spezifischen Fragen des Bau-und Immobilienrechts beachten Sie bitte auch unsere Seite:

Im Immobilienrecht und Wohnungseigentumsrecht werden wir insbesondere in folgenden Bereichen tätig:

  • Kaufverträge über Grundstücke, Häuser und Eigentumswohnungen (Ausgestaltung, Überprüfung. allgemeine Rechtsberatung)
  • Gewährleistungsrecht bei Mängeln der Immobilie (Minderung, Rücktritt, Schadensersatz), insbesondere bei Schrottimmobilien
  • Grundstücksrecht
  • öffentliches Baurecht (Befreiungen und Baugenehmigungen)
  • Vollstreckung und Teilungsversteigerungen
  • Zwangsversteigerung (Terminsvertretung)
  • Wohnungseigentümergemeinschaft
  • Beratung zu Hypotheken und Grundschulden
  • Ansprüche von und gegen Immobilienmakler

Senden Sie uns Ihre Anfrage - Wir melden uns umgehend

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Hier können Sie uns einfach ein Dokument fotografieren, oder ein eingescanntes Dokument zusenden.

Sie können uns bereits mit Absenden des Kontaktformulars Ihre Unterlagen zu Ihrer Angelegenheit übermitteln. Im Bereich des Familienrechts haben wir nützliche Dokumente unter den FAQ zusammengestellt

Im Bereich des Mietrechts inklusive Gewerbemietrechts stehen wir Ihnen bei allen Fragen und Problemen zur Verfügung, beispielsweise hinsichtlich

  • Vertragsgestaltung und Prüfung
  • Geltendmachung von Miete / Abwehr unberechtigter Ansprüche
  • Pacht, Geschäftsraummiete
  • Mängelbeseitigung und Kaution, Schönheitsreparatur, Verpflichtung zur Renovierung
  • Mieterhöhung und Mietminderung, Mietaufhebungsvereinbarung
  • Untervermietung
  • Abrechnung von Betriebskosten und Nebenkosten
  • Kündigung wegen Eigenbedarf, ordentliche und außerordentliche (fristlose) Kündigung
  • Räumungsklage und deren Abwehr
  • Hausordnung, Lärmbelästigung
  • Schadensersatzansprüche
  • Zwangsvollstreckung und Vollstreckungsschutz
  • Wohngeld

Rechtsanwälte Motzenbäcker & Adam – finden Sie Ihren Anwalt in Kaiserslautern für Angelegenheiten im Mietrecht und Wohneigentumsrecht

Häufig werden wir von Mandanten kontaktiert, die Beratung bei der Erlangung von Wohnungseigentum in Anspruch nehmen möchten.

Nicht selten helfen wir in solchen Situationen auch beim Kündigen der aktuellen Mietwohnung. Auch in Fällen, in denen ein Eigentümer beispielsweise die Miete erhöhen oder seinen Mietern kündigen möchte, werden wir tätig. Irrtümer über Fristen, Räumung oder den Umgang mit einem Mangel lassen sich durch unsere Hilfe von Anfang an vermeiden.

Einen Schwerpunkt unserer Tätigkeit stellt die Prüfung von Immobilienkaufverträgen dar.

Aus gutem Grund, für die meisten Menschen, die sich eine Immobilie oder eine Wohnung kaufen, ist dies die größte Investition, die sie in ihrem Leben tätigen. Sowohl für Käufer als auch für Verkäufer geht es meist um viel Geld. Aus diesem Grund, als Absicherung und um die Parteien zu schützen, ist es in Deutschland vorgeschrieben, dass Kaufverträge über Grundstücke, Häuser und Eigentumswohnungen oder Erbbaurechte nur rechtsgültig sind, wenn sie von einem Notar besiegelt werden.

Der Notar ist dabei jedoch lediglich eine neutrale Amtsperson, die unparteiische Vorschläge unterbreitet und die Erklärungen der Parteien beurkundet. Unsere Tätigkeit umfasst dagegen die Vorbereitung und Prüfung der Immobilientransaktion aus der Perspektive unseres Mandanten, mit dem Ziel, diesen vor erheblichen Vermögenseinbußen und rechtlichen Risiken zu schützen.

Als Anwaltskanzlei mit langjähriger Erfahrung im Bereich des Mietrechts und Immobilienrechts sind wir Ihr richtiger Ansprechpartner bei allen Rechtsfragen. Wir besitzen neben der juristischen auch die notwendige ökonomische Kompetenz, um Ihnen ein guter Ratgeber zu sein. Wir legen dabei großen Wert auf möglichst zügige Bearbeitung Ihres Anliegens bei voller Kostentransparenz.

Unter anderem kann die Miete kann erhöht werden, wenn sie unter dem allgemeinen Durchschnitt liegt. Gemäß § 558 Abs.1 BGB kann der Vermieter die Zustimmung zu einer Erhöhung der Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete verlangen, wenn die Miete in dem Zeitpunkt, zu dem die Erhöhung eintreten soll, seit 15 Monaten unverändert ist.

Ein weiterer typischer Grund für eine Mieterhöhung sind Sanierungs- oder Modernisierungsmaßnahmen. Darunter fallen alle Arbeiten, die die Wohnverhältnisse verbessern oder das Mietobjekt energieeffizienter machen. Der Vermieter ist dabei verpflichtet, die Maßnahmen drei Monate vorher anzukündigen.

Der Mieter wiederum hat das Recht, Widerspruch einzulegen.

Wenn zwischen den Parteien ein unbefristeter Mietvertrag vereinbart wurdem gilt grundsätzlich eine Kündigungsfrist von drei Monaten. Die Kündigung muss schriftlich eingereicht werden und spätestens am dritten Werktag eines Monats erfolgt sein.

Nach fünf Jahren Mietzeit verlängert sich die Kündigungsfrist für den Vermieter auf sechs Monate und nach acht Jahren auf neun Monate.

Unter bestimmten Voraussetzungen ist für Vermieter und Mieter auch eine fristlose Kündigung möglich. Für Vermieter kommt beispielsweise die Eigenbedarfskündigung in Frage. Wir beraten Sie hierzu gerne.

Beschreibung: Übersicht der Situation. Relevante Daten (z.B. Kaufdatum, Verkaufsdatum, Einzugsdatum, Kündigungsdatum) und Fristen 

Verträge: Mietvertrag, Pachtvertrag, Kaufvertrag 

Relevanter Schriftverkehr mit anderen Beteiligten: Kündigungsschreiben, Mahnschreiben, Betriebskostenabrechnungen, Mängelrügen, Mieterhöhungsverlangen, Gutachen. 

Kontaktdaten des Vertragspartners (Mieter, Vermieter, Käufer, Verkäufer, Wohnungseigentümergemeinschaft): Name, Adresse, letzter bekannter Wohnsitz 

Bescheide von Behörden: Räumungsbescheid 

Bilder: von etwaigen Mängeln oder Bauschäden. 

Ihr Anprechpartner

Ihr Anliegen im Bereich des Miet- und Immobilienrechts bearbeitet bei uns

Sören Motzenbäcker (Rechtsanwalt)

Wir beraten Sie kompetent bei voller Kostentransparenz.

Bitte beachten Sie auch unsere weiteren Rechtsgebiete.