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Kanzlei Motzenbäcker & Adam - Ihr Partner in Rechtsfragen aller Art.

Rechtsanwalt Miet- & Wohnungseigentumsrecht Kaiserslautern

Kompetent und durchsetzungsstark

BEWERTUNGEN

Ihr Rechtsanwalt für alle Fragen des Miet- & Wohneigentumsrecht in Kaiserslautern und Umgebung

Als Ihre zuverlässigen Berater in allen Fragen des Miet- und Wohneigentumsrechts stehen wir sowohl Mietern als auch Vermietern, Wohnungseigentümern und Verwaltungen zur Seite.

Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Interessen und Rechte in diesem komplexen Rechtsgebiet effektiv durchzusetzen und zu wahren. Dabei hören wir Ihnen aufmerksam zu, um ein umfassendes Verständnis Ihrer Situation zu erlangen und maßgeschneiderte Lösungen zu erarbeiten.

Ob es um die Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen im Mietrecht, die Beratung zu Wohneigentumsfragen oder die Vertretung in Streitigkeiten zwischen Mieter und Vermieter geht – wir bieten kompetente Unterstützung und rechtlichen Beistand in jeder Situation.“

Was ist alles umfasst?

Als umfangreiches und komplexes Rechtsgebiet ist das Mietrecht primär auf den Mietvertrag zwischen Vermieter und Mieter ausgerichtet. Der Vermieter verpflichtet sich gegen eine Entlohnung, dem Mieter das Mietobjekt für eine bestimmte oder unbegrenzte Dauer zu überlassen, während der Mieter zum Besitzer des Objekts wird und der Vermieter weiterhin Eigentümer bleibt. Gesetzliche Regelungen zu Mietverträgen sind in den Paragrafen § 535 bis § 597 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) verankert. Im Wesentlichen ist es möglich, fast alles zu vermieten. Dieser Artikel informiert über das Mietrecht bei Wohn- und Gewerberaummietverhältnissen, wobei die Art der Nutzung der gemieteten Immobilie (als Wohn- oder Gewerberaum) ausschlaggebend ist. Neben dem Mietverhältnis gibt es auch rechtliche Fragestellungen in anderen Bereichen, wie dem Makler- und Nachbarrecht sowie Fragen zum Wohnungseigentum, Verfahrens- und Vollstreckungsrecht. Ich biete Hilfe bei der Gestaltung Ihres Mietvertrags, um ihn gerichtsfest zu machen oder spezielle Bestimmungen zu vereinbaren.

Besonderheiten bei der Vermietung von Wohnräumen

Im Mietverhältnis für Wohnraum steht der Mieter unter besonderem Mieterschutz. Gemäß Artikel 14 Absatz 1 Satz 1 des Grundgesetzes (GG) ist sein Besitz an der Wohnung verfassungsrechtlich geschützt, was bedeutet, dass er grundsätzlich niemanden in die Wohnung lassen muss, auch nicht den Eigentümer. Der Vermieter ist auch in seinem Kündigungsrecht eingeschränkt, da die Kündigungsfrist in der Regel 3 Monate beträgt und nicht zulasten des Mieters verlängert werden kann. Die Kündigungsfrist für den Vermieter verlängert sich jedoch, je länger der Mietvertrag besteht. Es gibt jedoch bestimmte Fälle, in denen der Vermieter ein besonderes Kündigungsrecht hat, wie beispielsweise bei Zahlungsverzug seitens des Mieters. Die vereinbarte Monatsmiete, auch Mietzins genannt, ist am dritten Tag nach Monatsbeginn fällig. Die Höhe der Miete wird von den Parteien selbst in ihrem Mietvertrag festgelegt. Der Vermieter hat jedoch das Recht auf eine Mieterhöhung, die jedoch nur innerhalb der gesetzlich erlaubten Grenzen erfolgen darf, meist eine Mietanpassung an die örtliche Vergleichsmiete, die sich in Städten an dem kommunalen Mietspiegel orientiert. Eine Mieterhöhung muss gewissen Grenzen einhalten und in einem zeitlichen Abstand von 3 Jahren erfolgen. Der Mieter kann hingegen keine Mietminderung aufgrund fallender Mietspiegel verlangen.
Ihr Vermieter hat die Miete erhöht? Ihnen wurde die Wohnung gekündigt? Ihre Mieter zahlen oder ziehen nicht aus? Jeder Sachverhalt ist anders, das macht das Mietrecht so komplex. Weil es um die eigenen vier Wände geht, holen Sie sich Beratung von einem Rechtsanwalt.

Mieterhöhungen durch Modernisierungsmaßnahmen

Es kommt häufig vor, dass Modernisierungsmaßnahmen in Wohnungen durchgeführt werden, die den Komfort und die Energieeffizienz verbessern sollen. Allerdings können solche Maßnahmen auch zu Mieterhöhungen führen. Die Modernisierungsumlage, die der Vermieter berechnen darf, ist auf 8% der Monatsmiete begrenzt. Der Mieter hat in der Regel die Pflicht, die Modernisierungsmaßnahmen zu dulden und Handwerker in die Wohnung zu lassen. Allerdings müssen die Bauarbeiten ein zumutbares Maß nicht überschreiten. Wenn es berechtigte Gründe gibt, kann der Mieter auch Widerspruch einlegen. In jedem Fall ist der Vermieter verpflichtet, den Mieter über geplante Modernisierungsmaßnahmen und die daraus resultierenden Mieterhöhungen zu informieren.

Mietminderung bei Wohnungsmängeln: Das sollten Mieter wissen

Mieter haben das Recht, bei Mängeln die Miete zu mindern, ähnlich wie Vermieter die Miete bei Verbesserungen der Wohnung erhöhen können. Allerdings müssen tatsächlich Mängel vorliegen, wie zum Beispiel Schimmel, Baulärm oder Wasserschäden, die die Wohnung unbewohnbar machen. Je nach Ausmaß der Beeinträchtigung kann die Miete teilweise oder vollständig gemindert werden, ohne dass der Vermieter dies genehmigen muss. Eine berechtigte Mietminderung stellt keinen Kündigungsgrund dar. Bei einer Eigenbedarfskündigung hingegen muss der Vermieter einen echten Bedarf anmelden, beispielsweise für nahe Verwandte. In Ballungsgebieten müssen Eigentümer beim Kauf einer Eigentumswohnung Sperrzeiten von bis zu 10 Jahren beachten, bevor sie selbst einziehen können. Wenn Sie Mängel oder Eigenbedarf haben, ist rechtlicher Rat wichtig, um das Wohnen reibungslos zu gestalten.

Rechtsfragen in der Wohneigentümergemeinschaft

Das Wohneigentum wird ebenso wie bei freistehenden Immobilien im Grundbuch eingetragen, wobei das Eigentumsrecht des BGB gilt und insbesondere das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) von Bedeutung ist. Ein charakteristisches Merkmal von Eigentumswohnungen in einem Mehrfamilienhaus ist die Bildung einer Wohnungseigentümergemeinschaft, die das Gemeinschaftseigentum, wie den Grund und Boden, eine zentrale Heizung oder einen gemeinsamen Garten, verwaltet und über dessen Angelegenheiten auf der Eigentümerversammlung entscheidet. Die Wohnungseigentümergemeinschaft kann die Immobilie selbst verwalten oder einen externen Hausverwalter beauftragen, der einen Wirtschaftsplan, eine Jahresabrechnung und einen Vermögensbericht erstellt.

Haben Sie Probleme bei der Eigentümerversammlung? Ich stehe Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite, um Ihre Interessen in der Wohneigentümergemeinschaft durchzusetzen.

Gewerbemietrecht: Rechtliche Aspekte für Ihr Geschäftsräume

Die Mietrechtsregelungen gelten auch für Gewerberaummietverträge. Im Gegensatz zu Wohnraummietverträgen gibt es jedoch keinen besonderen Schutz für gewerbliche Mieter im Gewerbemietrecht. Es gibt jedoch Ausnahmen für sogenannte Werkwohnungen. Wenn ein Mieter seine Wohnung hauptsächlich gewerblich nutzt, kann er gekündigt werden, selbst wenn er die Wohnung auch bewohnt. Eine geschäftliche Nutzung liegt beispielsweise vor, wenn ein Teil der Wohnung als Geschäftsadresse oder als Homeoffice genutzt wird. Ob eine Nutzung als Wohn- oder Gewerberaum vorliegt, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. 

Maklerrecht: Die Befugnisse und Einschränkungen Ihres Maklers

Ein Makler agiert als Vermittler zwischen Vermieter und Mieter (oder Käufer und Verkäufer bei Eigentumswohnungen). Dabei kann er von beiden Seiten beauftragt werden. Das Maklerrecht ist im BGB verankert und weitere Voraussetzungen und Pflichten des Maklerberufs sind in der Gewerbeordnung (GewO) geregelt, inklusive der Erteilung einer Maklererlaubnis durch das Gewerbeamt. Der Interessent schließt mit dem Makler einen Maklervertrag ab, bei dem der Provisionsanspruch des Maklers erst entsteht, wenn durch seine Vermittlung ein Mietvertrag zustande kommt. Die Suche nach der passenden Immobilie und die Höhe der Provision richten sich hauptsächlich nach den Vereinbarungen im Maklervertrag. Ist keine Regelung zur Maklerprovision getroffen worden, gilt die ortsübliche Vergütung. Nach dem Bestellerprinzip muss derjenige die Maklerprovision bezahlen, der den Makler beauftragt hat. Der Makler hat umfangreiche Hinweis- und Aufklärungspflichten und bei einem Vertragsschluss per Telefon oder online besteht ein Widerrufsrecht. Das Maklerrecht ist sehr komplex, weshalb es ratsam ist, bei Problemen einen Anwalt zu Rate zu ziehen, insbesondere wenn es um die eigenen vier Wände geht.

Ihr Rechtsanwalt im Nachbarschaftsrecht

Streit mit den Nachbarn? Das sollten Sie wissen! Fast die Hälfte der Deutschen hat sich schon einmal mit ihren Nachbarn gezankt. Oft landen solche Auseinandersetzungen vor Gericht. Hierbei finden die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) Anwendung, ergänzt durch Bestimmungen in den Ausführungsgesetzen zum BGB (AGBGB) oder den Nachbarrechtsgesetzen (NRG) der jeweiligen Bundesländer. Grundsätzlich darf jeder auf seinem Grundstück tun und lassen, was er will, aber Einwirkungen auf benachbarte Grundstücke sind zu vermeiden. Zum Beispiel müssen bestimmte Abstandsgebote von Grenzbäumen einschließlich Überhang und Überfall, Grenzmauern sowie in Bezug auf Imponderabilien, also unwägbare Stoffe wie Rauch oder Licht, eingehalten werden. Machen Ihre Nachbarn Lärm und belästigen Sie mit Rauch? Wir können Ihnen helfen, schwierige Nachbarschaftsfälle zu lösen.

Ihr Rechtsanwalt

Ihr Anliegen im Bereich des Miet- & Wohnungseigentumsrechts bearbeitet bei uns
Wir beraten Sie kompetent bei voller Kostentransparenz.

Wir arbeiten am Puls der Rechtsprechung

Vor Gerichten wird häufig über Miet- und Wohneigentumsrecht gestritten. Ein aktuelles Beispiel ist die Frage, ob Gewerberaummieter während des Lockdowns Mietzahlungen leisten müssen. Hierzu gab es unterschiedliche Urteile von LG und OLG. Der BGH wird bald entscheiden. Auch Eigenbedarfskündigungen führen oft zu Auseinandersetzungen. So hat das AG München entschieden, dass ein fortgeschrittenes Alter ausreicht, um für einen Angehörigen Eigenbedarf geltend zu machen. Der Mietendeckel in Berlin hat sogar das Bundesverfassungsgericht beschäftigt und das Gesetz zur Mietenbegrenzung in Berlin gekippt. Nun sehen sich Mieter, die von der zeitweiligen Mietminderung profitierten, mit hohen Nachzahlungen konfrontiert. Das Mietrecht unterliegt einem ständigen Wandel. Wenn Sie Fragen oder Herausforderungen haben, stehe ich Ihnen zur Seite.

Tätigkeitsbereich der Kanzlei

Als Spezialisten für das Miet- und Wohneigentumsrecht stehe ich Ihnen in allen Angelegenheiten zur Verfügung. Die stetig fortschreitende Rechtsprechung und die kontinuierlichen Gesetzesreformen machen das Mietrecht zu einem dynamischen und komplexen Bereich. Unsere umfassende Beratung garantiert Ihnen eine rechtlich sichere Basis. Meine Tätigkeiten umfassen unter anderem:

  1. Wohnraum- und Gewerberaummietverhältnisse

    1. Gestaltung und Prüfung von Mietverträgen (Vermieter und Mieter)

    2. Rechtsberatung

    3. Rechtsbeistand bei

      1. Kündigung

      2. Mängeln

      3. Mieterhöhung

      4. Zahlungsklagen

      5. Räumungsklagen

    4. Vertretung im Prozess

  2. Wohnungseigentumsrecht

    1. Überprüfung und Anfechtung von Beschlüssen auf Wohnungseigentümerversammlung

    2. Durchsetzung und Abwehr von Rückbauverlangen

    3. Forderungsdurchsetzung

  3. Maklerrecht

    1. Für Makler

      1. Gestaltung von Maklerverträgen

      2. Rechtsberatung

      3. Durchsetzung von Provisionsansprüchen

      4. Abmahnung von Wettbewerbern

      5. Verteidigung bei Abmahnung

    2. Für Maklerkunden

      1. Gestaltung von Maklerverträgen

      2. Abwendung von Provisionsansprüchen

      3. Rechtsberatung

  4. Immobilienrecht

    1. Beratung bei Kauf und Verkauf

    2. Kaufvertrag prüfen

    3. Minderung des Kaufpreises bei Mängeln

    4. Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen

    5. Rückabwicklung des Kaufvertrags

    6. Due Diligence für Investoren

Leistungen rund ums Mieten und Vermieten aus einer Hand.

Unter anderem kann die Miete kann erhöht werden, wenn sie unter dem allgemeinen Durchschnitt liegt. Gemäß § 558 Abs.1 BGB kann der Vermieter die Zustimmung zu einer Erhöhung der Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete verlangen, wenn die Miete in dem Zeitpunkt, zu dem die Erhöhung eintreten soll, seit 15 Monaten unverändert ist. Ein weiterer typischer Grund für eine Mieterhöhung sind Sanierungs- oder Modernisierungsmaßnahmen.

Darunter fallen alle Arbeiten, die die Wohnverhältnisse verbessern oder das Mietobjekt energieeffizienter machen. Der Vermieter ist dabei verpflichtet, die Maßnahmen drei Monate vorher anzukündigen. Der Mieter wiederum hat das Recht, Widerspruch einzulegen.

Beschreibung: Übersicht der Wohn- und Gebäudesituation. Relevante Daten(z. B. Kaufdatum, Verkaufsdatum, Einzugsdatum, Kündigungsdatum)und Fristen Verträge: Mietvertrag, Pachtvertrag, Kaufvertrag.

Relevanter Schriftverkehr mit anderen Beteiligten: Kündigungsschreiben, Mahnschreiben, Betriebskostenabrechnungen, Mängelrügen, Mieterhöhungsverlangen, Gutachten. 

Kontaktdaten des Vertragspartners (Mieter, Vermieter, Käufer, Verkäufer, Wohnungseigentümergemeinschaft): Name, Adresse, letzter bekannter Wohnsitz 

Bescheide von Behörden: Räumungsbescheid 

Bilder: von etwaigen Mängeln oder Bauschäden.

Dem Mieter steht das Minderungsrecht zu, wenn das Mietobjekt Mängel hat. Mängel können Schimmel, kaputte Heizung o.ä. sein. Die Minderung muss nur angekündigt, nicht aber durch den Vermieter bestätigt werden. Die Gerichte haben eine unterschiedliche Praxis bzgl. der Minderungsquote.

Im Falle von Mängeln am Mietobjekt hat der Mieter das Recht auf Minderung. Dabei können Mängel beispielsweise Schimmel oder eine defekte Heizung sein. Die Ankündigung der Minderung durch den Mieter ist ausreichend, eine Bestätigung seitens des Vermieters ist nicht notwendig. Allerdings gibt es unterschiedliche Praktiken der Gerichte bezüglich der Höhe der Minderungsquote.

Ein Anspruch auf Provision für den Makler entsteht erst dann, wenn er erfolgreich vermittelt hat. Das bedeutet, dass der Miet- oder Kaufvertrag aufgrund der Vermittlungstätigkeit des Maklers zustande gekommen sein muss. Die Höhe der Provision wird gemäß dem vereinbarten Maklervertrag festgelegt. Wird der Vertrag nach der Vermittlung geändert, so kann dies auch die Provisionshöhe beeinflussen.
Es besteht die Möglichkeit, dass entweder der Vermieter/Verkäufer oder der Mieter/Käufer die Provision für den Makler übernimmt. In der Praxis ist es jedoch üblich, dass der Mieter/Käufer für die Bezahlung verantwortlich ist. Bei einer vereinbarten Maklercourtage wird die Provision zwischen den Parteien hälftig geteilt.
Prinzipiell ist es nicht gestattet, eine Mietwohnung gewerblich oder beruflich zu nutzen. Wenn die ausgeübte Tätigkeit jedoch im Rahmen des normalen Wohnens liegt, z.B. Dienstbesprechungen, Telefonate oder Büroarbeiten, ist dies erlaubt. Dabei darf die berufliche Nutzung jedoch nicht das eigentliche Wohnen überwiegen. Falls die Wohnung hauptsächlich und damit vertragswidrig für berufliche Zwecke genutzt wird, verliert der Mieter sein besonderes Mieterschutzrecht.
Sofern der Vermieter die bevorstehenden Modernisierungsmaßnahmen und die Arbeiten von Handwerkern rechtzeitig angekündigt hat, ist der Mieter verpflichtet, ihnen den Zutritt zur Wohnung zu gewähren. Dabei müssen die Art und der Umfang der Tätigkeit grob beschrieben werden. Jedoch muss der Zutritt nur während der üblichen Tageszeiten erfolgen.
Die gesetzliche Kündigungsfrist für Mieter beträgt in der Regel 3 Monate. Vereinbarungen im Mietvertrag, die zu Lasten des Mieters eine kürzere Kündigungsfrist vorsehen, sind ungültig. Im Gegensatz dazu verlängert sich bei einer längeren Mietdauer die Kündigungsfrist für den Vermieter entsprechend.
Bei einer Erhöhung der ortsüblichen Vergleichsmiete, aufgrund von Modernisierungsmaßnahmen oder einem Anstieg der Betriebskosten kann der Vermieter eine Mieterhöhung verlangen. Im Gegensatz dazu kann der Mieter die Miete nur mindern, wenn eine Senkung der Betriebskosten vorliegt.

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