Kanzlei Motzenbäcker & Adam - Ihr Partner in Rechtsfragen aller Art.

Rechtsanwalt Familienrecht Kaiserslautern

Kompetent und durchsetzungsstark

Rechtsanwalt Familienrecht Kaiserslautern: Unterstützung, Beratung und Informationen zu allen Aspekten des Familienrechts

Die Rechtsanwaltskanzlei Motzenbäcker & Adam versteht sich als Ihr kompetenter Ansprechpartner bei allen Angelegenheiten im Zusammenhang mit dem Familienrecht und Eherecht. Der Schwerpunkt unserer familienrechtlichen Tätigkeit ist das Scheidungsrecht.

Aus diesem Grund finden Sie wichtige Informationen zum Thema Scheidungsrecht auf unserer Rechtsgebietsseite Scheidungsrecht. Auf dieser informieren wir Sie über wichtige Themen wie den Ablauf, die Kosten und wie wir Ihnen bei der Vorbereitung helfen können.

Was steht für uns im Bereich Familienrecht im Vordergrund?

Für uns steht die vertrauensvolle Beziehung zu unseren Mandanten im Vordergrund. Wir sind uns bewusst, dass Emotionen und Verletzungen eine große Rolle spielen können.

Durch unsere langjährige Tätigkeit bieten wir Ihnen bestmöglichen Rechtsbeistand bei allen Sachverhalten, Fragen und Anliegen.

Sowohl der außergerichtliche Schriftverkehr als auch die gerichtliche Durchsetzung Ihrer Rechte zählen zu unseren Aufgaben.

Wir gewährleisten auch in problematischen Fallkonstellationen sowie bei schwierigen Unterhaltsberechnungen und Vermögensauseinandersetzungen eine kompetente und persönliche Bearbeitung.

Eine umfassende Unterstützung ist für uns als Ihr Partner angesichts der häufig extremen Lebenssituation unserer Mandanten Vertrauenssache, eine gute und schnelle Kommunikation mit unseren Mandanten selbstverständlich.

Sie können uns bereits mit Absenden des Kontaktformulars Ihre Unterlagen zu Ihrer Angelegenheit übermitteln. Im Bereich des Familienrechts haben wir nützliche Dokumente unter den FAQ zusammengestellt.

Hilfe bei (Streit)fragen im Familienrecht?

Streit in der Familie – so wird’s geregelt

Das Familienrecht ist in den Paragrafen §§ 1297-1921 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geregelt. Für eingetragene Lebenspartnerschaften gilt zusätzlich das Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG). Streitigkeiten im Familienrecht richten sich nach dem Familienverfahrensgesetz (FamFG). Das FamFG unterscheidet in den Paragrafen §§ 111 und 112 FamFG zwischen Familien- Familienstreit und Ehesachen. Familiensachen betreffen Gewaltschutzsachen, Fragen der Abstammung, Adoption oder sonstige Haushalts- und Erziehungsfragen. Familienstreitsachen beinhalten insbesondere das Güterrecht, Unterhaltspflichten und Versorgungsausgleich. Scheidungsverfahren in Verbindung mit dem Trennungsjahr sind Teil der Ehesachen. Gemäß Paragraf § 12 der Fachanwaltsordnung (FAO) umfasst das Familienrecht auch Bezüge zum Erb- Gesellschafts-, Sozial-, und Steuerrecht und öffentlichen Recht sowie ein familienrechtliches Verfahrens- und Kostenrecht. Einschlägig sind demnach auch Fragen zum gemeinsam geführten Unternehmen bis hin zur Höhe des Unterhaltsanspruchs nach der Düsseldorfer Tabelle. Zuständig sind Familiengerichte, also eigene Abteilungen der Amtsgerichte, sowie das Oberlandesgericht in folgender Instanz. Diese stehen in enger Zusammenarbeit mit den örtlichen Jugendämtern.

Eheschließung - wie gehe ich es am besten an?

Sie stehen vor der Hochzeit oder sind bereits frisch verheiratet? Haben Sie an einen Ehevertrag gedacht oder wollen Sie sich auf den Fall der Scheidung vorbereiten? Da braucht es einen Anwalt. Klingt komisch, ist aber wahr. Da rund 40% Ehen geschieden werden, ist der Streit über Unterhaltsansprüche und Zugewinnausgleich vorprogrammiert. Auch wenn Sie sich am liebsten alles versprechen wollen, tappen Sie beim Geld oder wenn es um Ihre Kinder geht, nicht im Ungewissen. Weil es um Ihre Ehe geht, ist es besser, es rechtlich richtig zu regeln. Wir als Rechtsanwälte beraten sie umfänglich bei Eheverträgen oder Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen. Es ist besser sich jetzt einvernehmlich zu einigen, anstatt sich später im Scheidungsverfahren zu streiten. Dabei ist professionelle Hilfe wichtig. Wir schaffen eine neutrale Instanz und beraten objektiv, damit wir für beide Parteien einen günstigen Ausgleich schaffen.
Beratung oder Ehevertrag? Aufgrund unserer beruflichen Praxiserfahrung kennen wir die juristischen Stolperfallen, sodass wir jede rechtliche Frage beantworten können. Starten Sie sorglos und vorbereitet ins Eheleben.

Einvernehmliche Scheidung – wie klappt es reibungslos?

Sie möchten sich einvernehmlich scheiden lassen? Sie haben gemeinsame Kinder oder gemeinsames Vermögen und wollen sich deswegen im Guten trennen? Scheidungen können nur in einem gerichtlichen Scheidungsverfahren beschlossen werden. Die Einreichung eines Scheidungsantrags sowie Verfahren über Unterhalt und Versorgungsausgleich unterliegen dem Anwaltszwang. Daher ist es uns wichtig, dass Sie in einem Prozess professionell vertreten sind. Unser Ziel ist Ihre faire Scheidung. Um keine Ansprüche zu verpassen, oder später auf Kosten sitzen zu bleiben, beraten wir Sie umfassend. So begleiten wir Sie vom Trennungsjahr bis zum Scheidungsbeschluss. Vor dem Scheidungsantrag berechnen wir Ihre Unterhalts- und Ausgleichsansprüche. Wir korrespondieren mit dem Ehepartner und finden eine verträgliche Lösung über das Sorgerecht und den Zugewinnausgleich. Unsere Maximen sind das Kindeswohl und eine gerechte Unterhaltsvereinbarung.

Einvernehmliche Scheidung? Mit unserer Erstberatung sparen Sie überflüssige Gerichtskosten, nervenaufreibenden Streit und wertvolle Lebenszeit.

Nicht einvernehmliche Scheidung – was muss ich alles beachten?

Sie wollen sich unbedingt von Ihrem Ehegatten scheiden lassen? Können Sie sich in Ihrer Ehe nicht mehr einigen? Wir helfen Ihnen aus der Misere. In einem Beratungsgespräch klären wir die Vermögenslage und klären die ersten rechtlichen Schritte auf. Auf Ihren Wunsch reichen wir den Scheidungsantrag beim Familiengericht ein. Im Scheidungsverfahren setzen wir dann Ihre Ansprüche durch. Dies umfasst nicht nur güterrechtliche Fragen, wie den Zugewinnausgleich oder die Unterhaltspflicht, sondern auch Sorge- und Umgangsrechte mit Ihrem Kind. In einer Erstberatung geben wir Ihnen Hinweise, was zu beachten ist.

Wir helfen Ihnen durch die Scheidung!

Ihr Rechtsanwalt

Ihr Anliegen im Bereich des Familienrechts bearbeitet bei uns
Wir beraten Sie kompetent, bei voller Kostentransparenz.

Wir arbeiten am Puls der aktuellen Rechtsprechung

Da das soziale Gefüge jedes Mandanten höchst individuell ist, wird über das Familienrecht immer wieder neu verhandelt. Dies betrifft stets wichtige persönliche Lebensentscheidungen, wie auch neulich das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt einen Familienstreit über die Impfung des gemeinsamen Kindes entschied. So kann die Entscheidungsbefugnis, ob ein Kind gegen das Coronavirus (SARS-CoV-2) geimpft werden sollte, dem Elternteil übertragen werden, der den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) folgt. Hierbei soll dem Kindeswohl besonders Rechnung getragen werden. Dem Kindeswohl soll auch zugutekommen, dass auch Großeltern Unterhaltszahlungen an ihre Enkel leisten müssten, wie der Bundesgerichtshof (BGH) entschied. Sollten die unterhaltspflichtigen Eltern die Unterhaltspflicht finanziell nicht stemmen können, könne auf die Großeltern als Verwandte in direkter Linie zurückgegriffen werden. Allerdings haben auch Eltern bestimmte Rechte, die eingeklagt werden müssen. So entschied der BGH kürzlich, dass Samenspender ebenso ein Umgangsrecht mit den Kindern haben, wie andere leibliche „normale“ Väter auch. Zu respektieren sei zwar das Erziehungs- und Sorgerecht der Adoptionseltern, jedoch schließe dies einen Kontakt mit dem Spender nicht per se aus.
Bei allen Fragen zum Familienrecht erhalten Sie bei uns fundierte Beratung.

Unsere Tätigkeit für Sie

Weil die Fragen so kompliziert sind, können die Situationen schwierig und belastend sein. Vor allem Kinder leiden häufig darunter. Wir helfen Ihnen und kümmern uns um alle Belange des Familienrechts und sorgen so, dass Sie zu Ihrem Recht kommen. Durch rechtlichen Beistand erleichtern Sie Ihre Situation und verteidigen Sie vor und außerhalb des Gerichts. Unsere weiteren Tätigkeiten umfassen dabei folgende Leistungen:

 

Eheschließung

  • Leistungen:
    • Ehevertrag
    • Trennungs- oder Scheidungsfolgenvereinbarung

Einvernehmliche Scheidung/Trennung

    • Leistungen:
      • Scheidungsantrag
      • Unterhaltsansprüche berechnen
      • Unterhaltsvereinbarungen
      • Ausgleichsansprüche
      • Sorgerecht
      • Immobilienauseinandersetzungen 

Nicht einvernehmliche Scheidung

  • Leistungen:
    • Scheidungsantrag
    • Vertretung vor Familiengericht
    • Unterhaltsklagen
    • Zugewinnausgleich
    • Sorge- / Umgangsrecht

 

Wir werden für Sie gerne tätig

Häufige Fragen (FAQ)

Beschreibung: Übersicht der Situation. Relevante Daten und Fristen.

Relevanter Schriftverkehr mit anderen Beteiligten: Ehepartner, gegnerischen Rechtsanwälten, Familiengericht.

Bescheide und Urkunden: Heiratsurkunde, Familienstammbuch, Ehevertrag, Geburtsurkunden der Kinder, Fragebogen zum Versorgungsausgleich (Ehe bzw. Lebenspartnerschaft)

Notwendige Fragebögen: Zur Aufhebung einer Lebenspartnerschaft gehört die Teilung aller während der Lebenspartnerschaft erworbenen Ansprüche auf Alters- und Invalidenvorsorge (Versorgungsausgleich). Dieser Fragebogen dient der Ermittlung dieser Anrechte. Bitte füllen Sie ihn sorgfältig aus. Hierzu sind Sie gesetzlich verpflichtet.

Fragebogen für den Versorgungsausgleich bei Lebenspartnerschaft

Fragebogen über den Versorgungsaugleich bei Ehepartnern

Auflistung des Vermögens und Ansprüche beider (Ehe-)Partner: Gehaltsabrechnung, Steuerbescheid, Grundbuchauszug, Kontoauszüge, Inventarlisten, Anwartschaften, Rentenanwartschaft

Bescheide von Behörden und Gerichten: Anträge und Entscheidungen, Bescheide für Sorgerecht

Gemäß Paragrafen § 114 Absatz 1 FamFG ist ein Anwalt für den Antrag einer einvernehmlichen Scheidung notwendig.
Familiensachen und Familienstreitsachen sind in den Paragrafen §§ 111, 112 FamFG aufgeführt. Folgende Familiensachen werden genannt: Ehe (Scheidung, Aufhebung, Nichtigkeit), Kindschaft, Abstammung (Vaterschaftsanfechtung, Vaterschaftsfeststellung, Abstammungserklärung), Adoption, Gewaltschutz, Ehewohnungs- Haushalt. Familienstreitsachen bilden dazu einen Unterfall: Unterhalt, Güterrecht, sonstige Familien.
Der Güterstand bezeichnet die Vermögensverhältnisse der Ehegatten untereinander. Haben die Eheleute nichts anderes vereinbart, gilt der gesetzlich geregelte Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Demnach verwaltet jeder Ehegatte sein Vermögen eigenständig.
Das Trennungsjahr ist eine Vermutung für das Scheitern der Ehe. Bei Härtefällen kann auf das Trennungsjahr verzichtet werden. Bei Einigkeit ist eine Scheidung ca. 4 Wochen vor Ablauf des Trennungsjahres möglich. Etwaige Versöhnungsversuche während des Trennungsjahres können je nach Dauer den Ablauf hemmen.
Das Familiengericht ist für alle Familiensachen und Familienstreitsachen zuständig. Darüber hinaus trifft es die Entscheidung bei Streitfragen der religiösen Kindererziehung oder bei Geschäftstätigkeit eines Minderjährigen.
Eine Ehe kann nur geschieden werden, wenn sie gescheitert ist. Die Zerrüttung der Ehe ist nach dem Trennungsjahr anzunehmen. Das Zerrüttungsprinzip ersetzt das Schuldprinzip, wodurch die einzelnen Scheidungsgründe irrelevant sind.
Es wird zwischen Kindes-, Trennungs- und Ehegattenunterhalt unterschieden. Die Berechnung erfolgt anhand mehrerer Faktoren wie dem Nettoeinkommen, Freibeträgen, Vermögenswerten und Alter des Kindes. Einen Maßstab für den Kindesunterhalt etwa bildet die sogenannte Düsseldorfer Tabelle.
Grundsätzlich behalten die Eltern das gemeinsame Sorgerecht und müssen sich daher nach einer Scheidung einvernehmlich einigen. Bei Angelegenheiten des täglichen Lebens kann ein Elternteil, bei dem das Kind sich gerade aufhält, entscheiden. Bei Uneinigkeit kann das Familiengericht die Entscheidungsgewalt einem Elternteil übertragen. Die oberste Maxime ist das Kindeswohl.
Nach dem Eheöffnungsgesetz sind auch Lebenspartnerschaften außerhalb des klassischen Modells als Ehen anerkannt.

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