Motzenbäcker & ­Adam
Rechtsanwälte in Kaiserslautern
Ihr kompetenter Ansprechpartner im Familienrecht

Ihr Anwalt in Kaiserslautern im Familienrecht & Scheidungsrecht

Die Rechtsanwaltskanzlei Motzenbäcker & Adam versteht sich als Ihr kompetenter Ansprechpartner bei allen Angelegenheiten im Zusammenhang mit dem Familienrecht und Eherecht. Der Schwerpunkt unserer familienrechtlichen Tätigkeit ist das Scheidungsrecht.

Aus diesem Grund finden Sie wichtige Informationen zum Thema Scheidungsrecht auf unserer Rechtsgebietsseite Scheidungsrecht. Auf dieser informieren wir Sie über wichtige Themen wie den Ablauf, die Kosten und wie wir Ihnen bei der Vorbereitung helfen können.

Was steht für uns im Bereich Familienrecht im Vordergrund?

Für uns steht die vertrauensvolle Beziehung zu unseren Mandanten im Vordergrund. Wir sind uns bewusst, dass Emotionen und Verletzungen eine große Rolle spielen können.

Durch unsere langjährige Tätigkeit bieten wir Ihnen bestmöglichen Rechtsbeistand bei allen Sachverhalten, Fragen und Anliegen.

Sowohl der außergerichtliche Schriftverkehr als auch die gerichtliche Durchsetzung Ihrer Rechte zählen zu unseren Aufgaben.

Wir gewährleisten auch in problematischen Fallkonstellationen sowie bei schwierigen Unterhaltsberechnungen und Vermögensauseinandersetzungen eine kompetente und persönliche Bearbeitung.

Eine umfassende Unterstützung ist für uns als Ihr Partner angesichts der häufig extremen Lebenssituation unserer Mandanten Vertrauenssache, eine gute und schnelle Kommunikation mit unseren Mandanten selbstverständlich.

Senden Sie uns Ihre Anfrage - Wir melden uns umgehend

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Hier können Sie uns einfach ein Dokument fotografieren, oder ein eingescanntes Dokument zusenden.

Sie können uns bereits mit Absenden des Kontaktformulars Ihre Unterlagen zu Ihrer Angelegenheit übermitteln. Im Bereich des Familienrechts haben wir nützliche Dokumente unter den FAQ zusammengestellt

Unter unsere Tätigkeiten im Bereich des Familienrechts fallen die Beratung und Vertretung bei

  • Trennung
  • Scheidung
  • Elterliche Sorge
  • Sorgerecht
  • Umgangsrecht
  • Trennungsunterhalt
  • Kindesunterhalt (Düsseldorfer Tabelle Stand 2022)
  • Ehegattenunterhalt
  • Nachehelicher Unterhalt
  • Unterhaltsberechnung
  • Elternunterhalt
  • Vaterschaft
  • Vermögensauseinandersetzung, insbesondere Berücksichtigung von Schulden, Aufteilung des Immobilienvermögens und Hausrat
  • Ehevertrag, Aufsetzen und Prüfung
  • Nichteheliche Lebensgemeinschaft
  • Kindschaftssachen
  • Versorgungsausgleich
  • Zugewinnausgleich
  • eheliches Güterrecht
  • Gewaltschutz, insbesondere durch einstweilige Anordnung, Strafanzeige, Wohnungszuweisung

Rechtsanwälte Motzenbäcker & Adam – finden Sie Ihren Anwalt in Kaiserslautern für Angelegenheiten im Familienrecht und Scheidungsrecht

Schwerpunkt des familienrechtlichen Tätigwerdens unserer Kanzlei ist das Scheidungsrecht.

Eingeleitet wird das Scheidungsverfahren durch einen Scheidungsantrag bei dem zuständigen Familiengericht. Ein solcher Antrag wird vom Scheidungsanwalt des antragstellenden Ehegatten eingereicht. Es herrscht Anwaltszwang in Ehesachen und Folgesachen (§ 114 FamFG).

Wir prüfen für Sie im Voraus, ob die Voraussetzungen zur Scheidung der Ehe bereits vorliegen. Hierdurch verhindern wir, dass der Scheidungsantrag kostenpflichtig abgewiesen wird. Darüber hinaus bereiten wir den Antrag bestmöglich vor, um das Verfahren möglichst zügig abzuschließen. Im Idealfall erwirken wir vor Einreichung des Antrags bereits eine Scheidungsfolgevereinbarung.

In den meisten Fällen ist es erforderlich, dass die Voraussetzung des Trennungsjahres gegeben ist. Dies bedeutet, dass die Ehepartner zum Zeitpunkt ihrer Anhörung durch den Familienrichter bereits seit mindestens einem Jahr voneinander getrennt leben müssen.

Eine weitere Voraussetzung eines erfolgreichen Scheidungsantrags ist, dass die Ehe gescheitert ist. Im Falle einer einvernehmlichen Scheidung (Der Ehegatte stimmt dem Antrag zu) wird das Scheitern gesetzlich vermutet. Sofern dies nicht der Fall ist, bedarf es der Prüfung, ob sich das Scheitern der Ehe aus einem anderen Grund ergibt. Dies kann beispielsweise aufgrund einer neuen Beziehung oder aufgrund der Zeit der Trennung der Fall sein.

Im Zuge des Scheidungsverfahrens hat das Gericht regelmäßig auch über Folgesachen zu entscheiden.

Folgesachen sind insbesondere Versorgungsausgleichssachen, Unterhaltssachen, sofern sie die Unterhaltspflicht gegenüber einem gemeinschaftlichen Kind oder die durch Ehe begründete gesetzliche Unterhaltspflicht betreffen, Ehewohnungs- und Haushaltssachen und Güterrechtssachen.

Dies geschieht nur auf Antrag. Lediglich das Versorgungsausgleichsverfahren wird durch das Familiengericht von Amts wegen eingeleitet.

Auch Kindschaftssachen, die die Übertragung oder Entziehung der elterlichen Sorge, das Umgangsrecht oder die Herausgabe eines gemeinschaftlichen Kindes der Ehegatten oder das Umgangsrecht eines Ehegatten mit dem Kind des anderen Ehegatten betreffen, können auf Antrag in den Scheidungsverbund einbezogen werden.

Die Frage nach der Dauer eines Scheidungsverfahren kann nicht pauschal beantwortet werden. Abhängig ist dies unter anderem davon, wie sehr das zuständige Familiengericht ausgelastet ist, ob über Folgesachen entschieden werden muss und ob zwischen den Parteien wenigstens teilweise Einvernehmlichkeit (einvernehmliche oder streitige Scheidung) besteht.

Erfahrungsgemäß dauert ein Verfahren durchschnittlich ca. 6 – 12 Monate ab Einreichung des Scheidungsantrags durch den Rechtsanwalt. Sofern auf den Versorgungsausgleich verzichtet werden kann, ist eine Scheidung auch innerhalb von 3 -5 Monaten möglich.

Es existiert keine gesetzliche Regelung über die Dauer der nachehelichen Unterhaltspflicht. Die Entscheidung obliegt dem Gericht.

Entscheidende Faktoren sind unter anderem, ob der unterhaltsberechtigte Partner ehebedingte Nachteile erlitten hat (z.B. geringe Einkünfte aufgrund des Verzichts auf Karriere zugunsten der Kinderbetreuung) und wie lange die Ehe Bestand hatte.

Bei einer Ehe von mehr als 20 Jahren kann das Familiengericht Unterhalt im Einzelfall auch unbefristet zusprechen (§ 1587b BGB).

Beschreibung: Übersicht der Situation. Relevante Daten und Fristen. 

Relevanter Schriftverkehr mit anderen Beteiligten: Ehepartner, gegnerischen Rechtsanwälten, Familiengericht.  

Bescheide und Urkunden: Heiratsurkunde, Familienstammbuch, Ehevertrag, Geburtsurkunden der Kinder, Fragebogen zum Versorgungsausgleich (Ehe bzw. Lebenspartnerschaft) 

Notwendige Fragebögen: Zur Aufhebung einer Lebenspartnerschaft gehört die Teilung aller während der Lebenspartnerschaft erworbenen Ansprüche auf Alters- und Invalidenvorsorge (Versorgungsausgleich). Dieser Fragebogen dient der Ermittlung dieser Anrechte. Bitte füllen Sie
ihn sorgfältig aus. Hierzu sind Sie gesetzlich verpflichtet

Fragebogen für den Versorgungsausgleich bei Lebenspartnerschaft 

Fragebogen über den Versorgungsaugleich bei Ehepartnern 

Auflistung des Vermögens und Ansprüche beider (Ehe-)partner: Gehaltsabrechnung, Steuerbescheid, Grundbuchauszug, Kontoauszüge, Inventarlisten, Anwartschaften, Rentenanwartschaft 

Bescheide von Behörden und Gerichten: Anträge und Entscheidungen, Bescheide für Sorgerecht 

Ihr Ansprechpartner

Ihr Anliegen im Bereich des Familien- und Scheidungsrechts bearbeitet bei uns

Herr Stefan Motzenbäcker (Rechtsanwalt)

Wir beraten Sie kompetent bei voller Kostentransparenz.

Bitte beachten Sie auch unsere weiteren Rechtsgebiete.