Motzenbäcker & Adam
Rechtsanwälte in Kaiserslautern
Ihr kompetenter Ansprechpartner im Wirtschaftsstrafrecht
Sie sind Inhaber eines Unternehmens?
Wir beraten Sie, wie Sie sich absichern und Forderungen von Behörden und Konkurrenz begegnen können.
Im Rahmen des wirtschaftlichen Auftrittes eines Unternehmens am Markt entstehen sowohl für das Unternehmen als auch für die Personen, die persönliche Verantwortung übernehmen nicht nur wirtschaftliche, sondern auch strafrechtliche Risiken.
Das Wirtschaftsstrafrecht stellt einen Schwerpunkt in der Rechtsanwaltskanzlei Motzenbäcker & Adam dar und umfasst eine Vielzahl von Delikten.
Im Bereich des Wirtschaftsstrafrechts unterstützen wir Sie in verschiedenen strafrechtliche Fragestellungen, die im Laufe des Wirtschaftslebens auftreten können.
Aktuell: Corona-Subventionsbetrug
Im Bundeslagebild Wirtschaftskriminalität 2020 des BKA wird der Subventionsbetrug als eines der bedeutendsten Phänomene des vergangenen Jahres beschrieben.
Die Kanzlei Motzenbäcker & Adam hat schon mehrfach über aktuelle Entwicklungen berichtet und wir konnten viele unserer Mandanten helfen. Weitere Informationen erhalten Sie in unserem Blog-Beitrag
Sie haben eine Anzeige wegen Subventionsbetrug erhalten?
Zögern Sie nicht, nehmen Sie hier eine Ersteinschätzung Ihres Falles in Anspruch.
In welchen Bereichen des Wirtschaftsstrafrechts bieten wir Rechtshilfe an?
Unsere Erfahrung und Kompetenz bei Fällen des Wirtschaftsstrafrechtes umfasst Fragestellungen aus den Bereichen:
- Betrugsdelikte
- Untreuedelikte
- Insolvenzdelikte
- Korruptionsdelikte
- Steuerdelikte
Hierbei kommen als Initiatoren von Strafverfahren im Wirtschaftsstrafrecht kommen neben staatlichen Behörden, wie das Finanzamt, Wettbewerber, aber auch Mitarbeiter oder ehemalige Mitarbeiter in Betracht.
Senden Sie uns Ihre Anfrage - Wir melden uns umgehend
Sie können uns bereits mit Absenden des Kontaktformulars Ihre Unterlagen zu Ihrer Angelegenheit übermitteln. Im Bereich des Wirtschaftsstrafrechts haben wir nützliche Dokumente unter den FAQ zusammengestellt
Wem und in welcher Form hilft die Kanzlei Motzenbäcker & Adam?
Die vielfältigen Fragestellungen des Wirtschaftsstrafrechts behandeln wir im Rahmen einer Unternehmensverteidigung bzw. durch Individualverteidigung von Führungskräften wie Vorstände und Geschäftsführer im Raum Kaiserslautern aber auch überregional und deutschlandweit.
Sie sind verantwortlich im Unternehmen? Kommen Sie auf uns zu, um bei einem Ihnen bekanntgewordenen Sachverhalt unsere Einschätzung zu erfragen. Gemeinsam erarbeiten wir mit Ihnen die Sachlage, um dann zu einer Entscheidung zu kommen.
Hier können Sie diskret und unverbindlich eine Anfrage stellen.
Besuch von der Polizei in der Firma sollte man als Geschäftsmann lieber vermeiden
Für welche Mandantengruppen ist das Wirtschaftsstrafrecht relevant?
Zu unseren Mandanten gehören nicht nur Vorstände o.ä. von Aktiengesellschaften, sondern auch
- Geschäftsführer und
- Inhaber von kleineren Unternehmen (wie z.B. Einzelfirma, Limited oder UG).
Auch diese können wegen vermeintlich kleiner Vergehen schnell in das Visier der Ermittlungsbehörden gelangen.
Sie haben Fragen? Sie können uns jederzeit per Kontaktformular, Telefon oder E-Mail kontaktieren.
Welche Dienstleistungen bieten wir an?
Im Rahmen der Individualverteidigung helfen wir Führungskräften von Unternehmen.
Unternehmen können uns jedoch auch im Rahmen einer Unternehmensverteidigung beauftragen.
Unser Spektrum erstreckt sich über verschiedenen Verfahrensstadien und Instanzen.
- Compliance, interne Ermittlungen, Präventivberatung.
- Selbstanzeigeberatung
- Zeugenbeistandschaft
- Strafverteidigung bei strafrechtlichen Ermittlungsverfahren gegen Verantwortliche des Unternehmens oder das Unternehmen.
Sie haben ein Anliegen? Eine frühzeitige Betrachtung eines Sachverhaltes kann sich oft im weiteren Verlauf bezahlt machen und kostet weniger als man denkt. Gerne geben wir Ihnen eine kurze Ersteinschätzung Ihres Anliegens.
Wie gehen die Anwälte der Rechtsanwaltskanzlei Motzenbäcker & Adam vor?
Hierbei kommen verschiedene Lösungsszenarien in Betracht: Von einer Meldung bei den Behörden, bis zu einer Selbstanzeige mit der Schlimmeres verhindert werden kann. Auch hier gilt der wichtige Grundsatz, sobald Sie von einer Tatsache Kenntnis erlangt haben, ist es als Führungspersönlichkeit sinnvoll, nicht das Risiko einzugehen und ggf. eine strafbare Handlung zu begehen oder dieser Vorschub zu leisten, sondern die Situation proaktiv zu entschärfen.
Wir beraten Sie unverbindlich und diskret
Uns als Anwaltskanzlei steht die Möglichkeit der Anfrage zur Klärung von Sachverhalten bei den entsprechenden Behörden zur Verfügung. Durch unsere Erfahrung kennen wir auch den Moment in dem Entscheidungen zu treffen sind und beraten Sie dahingehend. Eine frühzeitige Reaktion kann die Schwere der Strafe beeinflussen und das Risiko einer Verurteilung minimieren. Dies betrifft schon den Zeitraum, bevor Ermittlungsverfahren eingeleitet worden sind. Erst recht jedoch die Zeit danach bis zur Gerichtsverhandlung. Betroffene Personen sollten auf jeden Fall auf das Fachwissen einer Kanzlei mit wirtschaftsfachlichen Kenntnissen zurückgreifen.
Weitergehende Informationen
Beschreibung: Übersicht des Ablaufs, der Problemstellung, gibt es dringende Termine, die eingehalten werden müssen?, Ansprechpartner beim Finanzamt, Steuerberater.
Relevanter Schriftverkehr: Verträge, Korrespondenz mit dem Geschäftspartnern, Finanzamt, Steuerberater, Beteiligte, Schriftstücke, die Ihr Anliegen belegen, Anträge bei Ämtern und Behörden.
Gedächtnisprotokolle: von Gesprächen mit Geschäftspartnern, Finanzbeamten oder Steuerberater.
Bescheide von Behörden und Gerichten: Relevante Subventionsbescheide, Steuerbescheide, Erlasse, Mahnschreiben, Zahlungsaufforderungen, Schreiben Staatsanwaltschaft
Kontaktieren Sie uns gerne
Unsere Mandanten berichten regelmäßig von der enormen Erleichterung nach der Aufarbeitung und Erledigung Ihres Anliegens. Mit unserer kompetenten Hilfe machen wir es Ihnen so angenehm wie möglich und kämpfen gemeinsam für den bestmöglichen Ausgang!
Nehmen Sie jetzt Kontakt mit uns auf um die Auswirkungen effektiv abzumildern.
Ihr Anliegen im Bereich des Wirtschaftsstrafrechts bearbeitet bei uns
Herr Philipp Adam (Fachanwalt für Strafrecht)
Wir beraten Sie kompetent bei voller Kostentransparenz.
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